Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Förderung für gemeinsames Handeln im Hinblick auf die Eindämmung des Klimawandels oder die Anpassung an dessen Auswirkungen und für gemeinsame Konzepte für Umweltprojekte und die gegenwärtig angewendeten ökologischen Verfahren.
Förderziel
Durch die „Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung“ soll die Durchführung und der Effekt von Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit einer Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Ressourcen einhergeht, verbessert werden. In gleicher Weise sollen klimaschonende Produktionsweisen und Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie Vorhaben zur Verbesserung der Tiergerechtigkeit und der Gesundheit in der Nutztierhaltung unterstützt werden.
Fördergegenstände
Management, Verwaltung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
1. Zusammenschlüsse mehrerer Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4, Abs. 1
Buchstabe a VO (EU) 1307/2013 mit eigener Rechtspersönlichkeit, die eine
landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend
landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und die Betriebe selbst
bewirtschaften.
2. Zusammenschlüsse von einzelnen oder mehreren Betriebsinhabern im
vorgenannten Sinn mit eigener Rechtspersönlichkeit mit anderen relevanten
Akteuren.
Als relevante Akteure kommen insbesondere in Betracht:
- Die Vertretungen des landwirtschaftlichen Berufsstandes.
- Die Selbsthilfeeinrichtungen der Land- und Forstwirtschaft.
- Die Wasser- und Bodenverbände bzw. entsprechende Unterhaltungsverbände.
- Die Anbauverbände des ökologischen Landbaus.
- Die Vereinigungen, in denen Gemeinden oder Gemeindeverbände, Landwirte und Vereinigungen, die im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern, gleichberechtigt vertreten sind (Landschaftspflegeverbände).
- Die anerkannten Naturschutzverbände.
- Die Umweltverbände.
- Die Landwirtschaftskammern bzw. entsprechende Einrichtungen in Ländern, in denen keine Landwirtschaftskammern bestehen.
- Die Gebietskörperschaften.
- Andere Träger öffentlicher Belange.
Förderfähige Gebietskulisse
Gebiet des Landes Brandenburg.
Art der Unterstützung
Zuschüsse
Beschreibung
Unterstützung gemeinsamer Ansätze für Umweltprojekte und laufende ökologische Verfahren.
Förderung der Zusammenarbeit landwirtschaftlicher Betriebe mit anderen Akteuren zur Steigerung der Effektivität und Effizienz von Maßnahmen zur markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung sowie besonders tiergerechter Haltungsverfahren durch Initiierung, Organisation und Umsetzung gemeinsamer Entwicklungsprozesse (gemäß GAK-Rahmenplan, Förderbereich 4A).
- Erarbeitung integrierter Konzepte zur markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung als Vorplanung i. S. d. § 1 Abs. 2 GAKG im Rahmen von Kooperationen mit:
- Einer Analyse der betriebswirtschaftlichen bzw. landwirtschaftlichen Ausgangslage.
- Einer Beschreibung der Belange des Umwelt-, Natur- bzw. Tierschutzes.
- Einer Auflistung der Entwicklungsziele unter Berücksichtigung der Prioritäten nach Artikel 5 der VO (EU) 1305/2013 soweit diese im Rahmen einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung relevant sind.
- Der Darlegung der Entwicklungsstrategie, der Handlungsfelder und der konkreten Maßnahmen zur markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung sowie besonders tiergerechter Haltungsverfahren.
- Einem Arbeits- und Zeitplan.
- Kriterien für die Bewertung der Zielerreichung.
- Konzeptbegleitung zur markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung im Wege der Zusammenarbeit (markt- und standortangepasstes Landbewirtschaftungs-Management). Markt- und standortangepasstes Landbewirtschaftungs-Management zur:
- Information, Beratung und Aktivierung der Beteiligten.
- Identifizierung und Erschließung räumlicher oder sachlicher Entwicklungspotenziale.
- Identifizierung und Beförderung zielgerichteter Maßnahmen.
- Umsetzung des Arbeitsplans.
Konzepte beziehen sich auf die Gesamtheit des landwirtschaftlichen Betriebs eines Betriebsinhabers oder die Gesamtheit oder Teile der landwirtschaftlichen Betriebe mehrerer Betriebsinhaber oder die Gesamtheit oder Teile der landwirtschaftlichen Betriebe von Zusammenschlüssen von Betriebsinhabern.
Das Management erfolgt im Wege der Zusammenarbeit der beteiligten Betriebsinhaber mit anderen relevanten Akteuren.
Förderfähige Kosten:
- Kosten der Erarbeitung integrierter Konzepte zur markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung als Vorplanung i. S. d. § 1 Abs. 2 GAKG im Rahmen von Kooperationen.
- Managementkosten zur Information, Beratung und Aktivierung der Beteiligten, Identifizierung und Erschließung räumlicher oder sachlicher Entwicklungspotenziale, Identifizierung und Beförderung zielgerichteter Maßnahmen und zur Umsetzung des Arbeitsplans.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Das Management ist nur förderfähig, wenn Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung die Funktion des Managements wahrnehmen.
Auswahlverfahren
Die Projektauswahl erfolgt durch eindeutige und objektive Auswahlkriterien unter Berücksichtigung der charakteristischen Eigenheiten der Teilmaßnahme. Zusätzliche positive Beiträge zur Eindämmung des Klimawandels oder die Anpassung an seine Folgen und/oder zur Verbesserung der Umwelt werden bei der Projektauswahl berücksichtigt.
Anträge auf Förderung können laufend bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden, die Bewertung der Vorhaben erfolgt jedoch stichtagsbezogen. Für jeden Stichtag wird vorab ein verfügbares Budget festgelegt. Pro Kalenderjahr sind mehrere Antragsfristen vorgesehen.
Je nach Ausprägungsgrad des einzelnen Kriteriums erfolgt eine Punktevergabe. Die Summe der einzelnen Punktwerte ergibt die Gesamtpunktzahl anhand derer eine Rangfolge der Projektanträge gebildet wird. Anträge unterhalb einer mehrwertorientierten Mindestschwelle (Punktwert) sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt.
Die Bedienung der Anträge erfolgt in absteigender Rangfolge bis zur Ausschöpfung der Mittel. Die Auswahlkriterien werden konsistent und transparent während des gesamten Programmplanungszeitraums angewendet.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.08.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2021
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
Managementpläne:
- 80% der zuschussfähigen Ausgaben.
- Mit besonderer Bedeutung für Umwelt-, Natur-, Klima- oder Tierschutz 100% der zuschussfähigen Ausgaben.
- Von besonderer Bedeutung sind z. B. Konzepte, die nachweislich einen Beitrag leisten, der über die programmierten MSL-Maßnahmen hinausgeht. Beispielsweise sind dies:
- Im Bereich Umwelt: Es müssen messbare Effekte im Konzept enthalten sein, z. B. im Rahmen Ökolandbau Anbau und Einsatz von regionalen Eiweißfuttermitteln. Ablösung von Importen als Beitrag zur ressourcenschonenden Bewirtschaftung.
- Im Bereich Natur: messbare Verbesserung von Natura 2000 Gebieten.
- Im Bereich Klima: nachweisliche Verringerung des CO2-Ausstoßes, Begleitung der Maßnahme moorschonende Stauhaltung, da so die Akzeptanz für diese Spezialförderung erhöht wird.
- Im Bereich Tierschutz: z. B. haltungsbedingte Verringerung des Medikamenteneinsatzes.
- Die besondere Bedeutung kann nur durch im Konzept verankerte und messbare Indikatoren nachgewiesen werden.
- Der Zuschuss je Konzept kann einmalig 50.000 EUR betragen. Eine Fortschreibung in der nächsten Förderperiode ist mit einem Zuschuss von 20.000 EUR möglich.
Management:
- Für einen Zeitraum von höchstens sieben Jahren 80% der zuschussfähigen Kosten.
- Mit besonderer Bedeutung für Umwelt-, Natur-, Klima- oder Tierschutz 100% der zuschussfähigen Kosten.
- Der Zuschuss kann jährlich 50.000 EUR betragen.