Die Maßnahme wird nicht in Berlin umgesetzt.

Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung sowie für nachhaltige Landnutzung und Betriebsführung: Teil A - Förderung der konzeptionellen Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung

ELER

Berlin Brandenburg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Förderung für gemeinsames Handeln im Hinblick auf die Eindämmung des Klimawandels oder die Anpassung an dessen Auswirkungen und für gemeinsame Konzepte für Umweltprojekte und die gegenwärtig angewendeten ökologischen Verfahren.

Förderziel

Durch die „Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung“ soll die Durchführung und der Effekt von Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit einer Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Ressourcen einhergeht, verbessert werden. In gleicher Weise sollen klimaschonende Produktionsweisen und Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie Vorhaben zur Verbesserung der Tiergerechtigkeit und der Gesundheit in der Nutztierhaltung unterstützt werden.

Fördergegenstände

Management, Verwaltung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

1. Zusammenschlüsse mehrerer Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4, Abs. 1
    Buchstabe a VO (EU) 1307/2013 mit eigener Rechtspersönlichkeit, die eine
    landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend
    landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und die Betriebe selbst
    bewirtschaften.
2. Zusammenschlüsse von einzelnen oder mehreren Betriebsinhabern im
    vorgenannten Sinn mit eigener Rechtspersönlichkeit mit anderen relevanten
    Akteuren.

 

Als relevante Akteure kommen insbesondere in Betracht:

  • Die Vertretungen des landwirtschaftlichen Berufsstandes.
  • Die Selbsthilfeeinrichtungen der Land- und Forstwirtschaft.
  • Die Wasser- und Bodenverbände bzw. entsprechende Unterhaltungsverbände.
  • Die Anbauverbände des ökologischen Landbaus.
  • Die Vereinigungen, in denen Gemeinden oder Gemeindeverbände, Landwirte und Vereinigungen, die im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördern, gleichberechtigt vertreten sind (Landschaftspflegeverbände).
  • Die anerkannten Naturschutzverbände.
  • Die Umweltverbände.
  • Die Landwirtschaftskammern bzw. entsprechende Einrichtungen in Ländern, in denen keine Landwirtschaftskammern bestehen.
  • Die Gebietskörperschaften.
  • Andere Träger öffentlicher Belange.

Förderfähige Gebietskulisse

Gebiet des Landes Brandenburg.

Art der Unterstützung

Zuschüsse

Beschreibung

Unterstützung gemeinsamer Ansätze für Umweltprojekte und laufende ökologische Verfahren.

Förderung der Zusammenarbeit landwirtschaftlicher Betriebe mit anderen Akteuren zur Steigerung der Effektivität und Effizienz von Maßnahmen zur markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung sowie besonders tiergerechter Haltungsverfahren durch Initiierung, Organisation und Umsetzung gemeinsamer Entwicklungsprozesse (gemäß GAK-Rahmenplan, Förderbereich 4A).

 

  • Erarbeitung integrierter Konzepte zur markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung als Vorplanung i. S. d. § 1 Abs. 2 GAKG im Rahmen von Kooperationen mit:
    • Einer Analyse der betriebswirtschaftlichen bzw. landwirtschaftlichen Ausgangslage.
    • Einer Beschreibung der Belange des Umwelt-, Natur- bzw. Tierschutzes.
    • Einer Auflistung der Entwicklungsziele unter Berücksichtigung der Prioritäten nach Artikel 5 der VO (EU) 1305/2013 soweit diese im Rahmen einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung relevant sind.
    • Der Darlegung der Entwicklungsstrategie, der Handlungsfelder und der konkreten Maßnahmen zur markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung sowie besonders tiergerechter Haltungsverfahren.
    • Einem Arbeits- und Zeitplan.
    • Kriterien für die Bewertung der Zielerreichung.
  • Konzeptbegleitung zur markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung im Wege der Zusammenarbeit (markt- und standortangepasstes Landbewirtschaftungs-Management). Markt- und standortangepasstes Landbewirtschaftungs-Management zur:
    • Information, Beratung und Aktivierung der Beteiligten.
    • Identifizierung und Erschließung räumlicher oder sachlicher Entwicklungspotenziale.
    • Identifizierung und Beförderung zielgerichteter Maßnahmen.
    • Umsetzung des Arbeitsplans.

 

Konzepte beziehen sich auf die Gesamtheit des landwirtschaftlichen Betriebs eines Betriebsinhabers oder die Gesamtheit oder Teile der landwirtschaftlichen Betriebe mehrerer Betriebsinhaber oder die Gesamtheit oder Teile der landwirtschaftlichen Betriebe von Zusammenschlüssen von Betriebsinhabern.

Das Management erfolgt im Wege der Zusammenarbeit der beteiligten Betriebsinhaber mit anderen relevanten Akteuren.

 

Förderfähige Kosten:

  • Kosten der Erarbeitung integrierter Konzepte zur markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung als Vorplanung i. S. d. § 1 Abs. 2 GAKG im Rahmen von Kooperationen.
  • Managementkosten zur Information, Beratung und Aktivierung der Beteiligten, Identifizierung und Erschließung räumlicher oder sachlicher Entwicklungspotenziale, Identifizierung und Beförderung zielgerichteter Maßnahmen und zur Umsetzung des Arbeitsplans.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Das Management ist nur förderfähig, wenn Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung die Funktion des Managements wahrnehmen.

Auswahlverfahren

Die Projektauswahl erfolgt durch eindeutige und objektive Auswahlkriterien unter Berücksichtigung der charakteristischen Eigenheiten der Teilmaßnahme. Zusätzliche positive Beiträge zur Eindämmung des Klimawandels oder die Anpassung an seine Folgen und/oder zur Verbesserung der Umwelt werden bei der Projektauswahl berücksichtigt.

 

Anträge auf Förderung können laufend bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden, die Bewertung der Vorhaben erfolgt jedoch stichtagsbezogen. Für jeden Stichtag wird vorab ein verfügbares Budget festgelegt. Pro Kalenderjahr sind mehrere Antragsfristen vorgesehen.

 

Je nach Ausprägungsgrad des einzelnen Kriteriums erfolgt eine Punktevergabe. Die Summe der einzelnen Punktwerte ergibt die Gesamtpunktzahl anhand derer eine Rangfolge der Projektanträge gebildet wird. Anträge unterhalb einer mehrwertorientierten Mindestschwelle (Punktwert) sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt.

 

Die Bedienung der Anträge erfolgt in absteigender Rangfolge bis zur Ausschöpfung der Mittel. Die Auswahlkriterien werden konsistent und transparent während des gesamten Programmplanungszeitraums angewendet.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.08.2018

Ende der Maßnahme: 31.12.2021

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

Managementpläne:

  • 80% der zuschussfähigen Ausgaben.
  • Mit besonderer Bedeutung für Umwelt-, Natur-, Klima- oder Tierschutz 100% der zuschussfähigen Ausgaben.
  • Von besonderer Bedeutung sind z. B. Konzepte, die nachweislich einen Beitrag leisten, der über die programmierten MSL-Maßnahmen hinausgeht. Beispielsweise sind dies:
    • Im Bereich Umwelt: Es müssen messbare Effekte im Konzept enthalten sein, z. B. im Rahmen Ökolandbau Anbau und Einsatz von regionalen Eiweißfuttermitteln. Ablösung von Importen als Beitrag zur ressourcenschonenden Bewirtschaftung.
    • Im Bereich Natur: messbare Verbesserung von Natura 2000 Gebieten.
    • Im Bereich Klima: nachweisliche Verringerung des CO2-Ausstoßes, Begleitung der Maßnahme moorschonende Stauhaltung, da so die Akzeptanz für diese Spezialförderung erhöht wird.
    • Im Bereich Tierschutz: z. B. haltungsbedingte Verringerung des Medikamenteneinsatzes.
  • Die besondere Bedeutung kann nur durch im Konzept verankerte und messbare Indikatoren nachgewiesen werden.
  • Der Zuschuss je Konzept kann einmalig 50.000 EUR betragen. Eine Fortschreibung in der nächsten Förderperiode ist mit einem Zuschuss von 20.000 EUR möglich.


Management:

  • Für einen Zeitraum von höchstens sieben Jahren 80% der zuschussfähigen Kosten.
  • Mit besonderer Bedeutung für Umwelt-, Natur-, Klima- oder Tierschutz 100% der zuschussfähigen Kosten.
  • Der Zuschuss kann jährlich 50.000 EUR betragen.

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Integrierte, nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung (Stadt-Umland-Wettbewerb, SUW)

Beschreibung

Hinweis: Die Umsetzung des Integrierten Ansatzes ist aus EU-Mitteln des EFRE und unter Beteiligung des ESF und des ELER vorgesehen. Zur Klärung der Rahmenbedingungen einer fondsübergreifenden Förderung informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Stadt-Umland-Wettbewerbs und sprechen Sie ggf. mit dem zuständigen Ansprechpartner. Eine detaillierte Beschreibung zentraler Zuwendungsvorausetzungen findet sich im Operationellen Programm des EFRE-Brandenburg, S. 113ff.

 

Artikel 7 der EFRE-Verordnung benennt mit den Herausforderungen in den Bereichen Ökonomie, Umwelt, Klima, Demografie und Soziales fünf Dimensionen der nachhaltigen Stadtentwicklung, die es zu berücksichtigen gilt.

Die Landesregierung greift mit ihrem Kabinettbeschluss vom 30.10.2012 zur EU-Förderperiode 2014-2020 diese Dimensionen auf und benennt das integrative Zusammenspiel von Stadt und Umland als eine der drei zentralen Querschnittsaufgaben. Sie trägt damit auch zur Umsetzung der in Abstimmung befindlichen brandenburgischen Nachhaltigkeitsstrategie bei.

 

Das wesentliche Element, die hierzu erforderlichen Kooperationen, Strategien und Projekte anzuregen und zu verstärken, ist der Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW). Er soll dazu beitragen, Strategien zu entwickeln und entsprechend der Herausforderungen Projekte umzusetzen. Mit Bezug auf die unterschiedlichen Potentiale und Herausforderungen der Städte und der ländlichen Räume soll deren gemeinsame Entwicklung gefördert werden. Die in einer Strategie zusammengefassten Projekte sollen die Städte und das Umland in ihrer Funktionsentwicklung unterstützen. Sie sollen kooperativ und partnerschaftlich mit relevanten Akteuren in den jeweiligen Räumen entwickelt und abgestimmt werden.
Insgesamt drei Themenfelder bilden den Rahmen, an dem sich die Strategien und Projekte inhaltlich ausrichten sollen:

  • Infrastruktur und Umwelt.
  • Mobilität und Energie.
  • Wirtschaft und Tourismus.

 

In den Wettbewerbsbeiträgen sollte auf alle Themenfelder Bezug genommen werden, entweder durch direkte Auswahl oder durch Querbezüge.

Es wird über die Fördermöglichkeiten der Mischachse hinaus durch diesen Wettbewerb der Anstoß gegeben, auch andere Fördermöglichkeiten im Rahmen der OP EFRE, ESF, des ELER sowie der nationalen Förderung inhaltlich einzubeziehen.

Fonds

EFRE, ESF, ELER

Weiterführende Informationen

Stadt-Umland-Wettbewerb

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen
  • Risikovorsorge bzw. Anpassung in der Land- und Forstwirtschaft
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Ökologisch nachhaltige regionale Wertschöpfungsketten und Stoffströme

Stand: Juli 2021