Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Förderung für gemeinsames Handeln im Hinblick auf die Eindämmung des Klimawandels oder die Anpassung an dessen Auswirkungen und für gemeinsame Konzepte für Umweltprojekte und die gegenwärtig angewendeten ökologischen Verfahren.
Förderziel
Die Zusammenarbeit zur Implementierung ressourcenschonender Landnutzungsmethoden und Anbauverfahren dient den übergeordneten Zielen des Umweltschutzes sowie der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an seine Auswirkungen.
Fördergegenstände
Information, Kommunikation, Beteiligung, Qualitätsregelungen, Zertifizierungssysteme, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere:
Landnutzer, Landbewirtschafter und überbetriebliche Zusammenschlüsse, wissenschaftliche Einrichtungen, Fach-, Umwelt-, Interessenverbände und -vereine, Bildungsträger, Tourismusanbieter im ländlichen Raum.
Förderfähige Gebietskulisse
Gebiet des Landes Brandenburg.
Art der Unterstützung
Zuschüsse
Beschreibung
Unterstützung von Kooperationen und Vernetzungen zwischen Akteuren aus Wissenschaft, Umwelt und Landnutzungspraxis zum gemeinsamen Handeln für den Umwelt- und Ressourcenschutz sowie für die Eindämmung des Klimawandels bzw. die Anpassung an den Klimawandel.
Unterstützt werden sollen:
1. Unter Einbeziehung wissenschaftlicher Einrichtungen und Experten der
nachhaltigen Landnutzung sollen Angebote zielorientierter
Gruppenbildungsmodule nach vorheriger Gebiets- und Akteursauswahl wie
folgt umgesetzt werden:
- Individuell angepasste, betriebstypenspezifische und gruppenbezogene Wissenstransfer- und Informationsangebote für eine betriebliche Implementierung umweltverträglicher Verfahren sowie die Dokumentation/Evaluation der Einführung dieser Verfahren.
- Die Einführung komplexer Betriebsdokumentationssysteme zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen.
- Die Einführung und Anwendung betrieblicher Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagementsysteme (z. B. EMAS, ISO 26000, ISO 50001, qualifizierte Nachhaltigkeitsmanagementsysteme).
- Eine überbetriebliche Abstimmung von Landnutzungsmethoden und -maßnahmen mit dem Ziel, Defizite in Hinblick auf THG-Emissionen oder Klimawandel-Anpassung abzustellen bzw. abzumildern.
2. Initiierung und Weiterentwicklung landesweiter und regionaler
Kooperationen/Vernetzungen zwischen Landnutzungsakteuren sowie
Umweltakteuren des ländlichen Raums mit
Forschungs-/Wissenschaftseinrichtungen und/oder Bildungsanbietern zur:
- Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und sonstigen Kommunikationsmaßnahmen sowie Einrichtung entsprechender Koordinierungsstrukturen für kontinuierlichen praxisorientierten Wissenstransfer zwischen den Akteuren und für die Vermittlung von Kompetenz zur nachhaltigen Landnutzung einschließlich Klimaschutz und Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel.
- Unterstützung von Konzepten und Studien ausschließlich im Zusammenhang mit praxiswirksamen Projekten zur Umsetzung nachhaltiger Landnutzungsmethoden sowie Unterstützung investiver und nichtinvestiver Pilotvorhaben für eine nachhaltige, klimaresistente Landnutzung.
- Informationsveranstaltungen zu landesweiten bzw. regionalen Modellprojekten für den zielgruppenspezifischen Informations- und Wissenstransfers zum Ressourcen- und Klimaschutz.
Förderfähige Kosten:
Laufende Kosten der Kooperation einschließlich Investitionskosten sowie Direktkosten von auf Innovation ausgerichteter Vorhaben.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Unter Beachtung des Art. 70, Abs. 1 VO (EU) 1303/2013 werden die Projekte im Land Brandenburg durchgeführt. Die an der Projektdurchführung beteiligten Kooperationspartner müssen überwiegend aus den Ländern Brandenburg und Berlin stammen.
Auswahlverfahren
Die Projektauswahl erfolgt durch eindeutige und objektive Auswahlkriterien unter Berücksichtigung der charakteristischen Eigenheiten der Teilmaßnahme. Zusätzliche positive Beiträge zur Eindämmung des Klimawandels oder die Anpassung an seine Folgen und/oder zur Verbesserung der Umwelt werden bei der Projektauswahl berücksichtigt.
Anträge auf Förderung können laufend bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden, die Bewertung der Vorhaben erfolgt jedoch stichtagsbezogen. Für jeden Stichtag wird vorab ein verfügbares Budget festgelegt. Pro Kalenderjahr sind mehrere Antragsfristen vorgesehen.
Je nach Ausprägungsgrad des einzelnen Kriteriums erfolgt eine Punktevergabe. Die Summe der einzelnen Punktwerte ergibt die Gesamtpunktzahl anhand derer eine Rangfolge der Projektanträge gebildet wird. Anträge unterhalb einer mehrwertorientierten Mindestschwelle (Punktwert) sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt.
Die Bedienung der Anträge erfolgt in absteigender Rangfolge bis zur Ausschöpfung der Mittel. Die Auswahlkriterien werden konsistent und transparent während des gesamten Programmplanungszeitraums angewendet.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.08.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2021
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- 100% der zuschussfähigen Ausgaben.