Die Maßnahme wird nicht in Berlin umgesetzt.

Zusammenarbeit für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung sowie für nachhaltige Landnutzung und Betriebsführung: Teil B - Förderung der Zusammenarbeit für die Implementierung und Verbreitung einer ressourcen-, klimaschonenden und klimaresistenten Landnutzung sowie einer nachhaltigen Betriebsführung

ELER

Berlin Brandenburg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Förderung für gemeinsames Handeln im Hinblick auf die Eindämmung des Klimawandels oder die Anpassung an dessen Auswirkungen und für gemeinsame Konzepte für Umweltprojekte und die gegenwärtig angewendeten ökologischen Verfahren.

Förderziel

Die Zusammenarbeit zur Implementierung ressourcenschonender Landnutzungsmethoden und Anbauverfahren dient den übergeordneten Zielen des Umweltschutzes sowie der Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an seine Auswirkungen.

Fördergegenstände

Information, Kommunikation, Beteiligung, Qualitätsregelungen, Zertifizierungssysteme, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, insbesondere:

Landnutzer, Landbewirtschafter und überbetriebliche Zusammenschlüsse, wissenschaftliche Einrichtungen, Fach-, Umwelt-, Interessenverbände und -vereine, Bildungsträger, Tourismusanbieter im ländlichen Raum.

Förderfähige Gebietskulisse

Gebiet des Landes Brandenburg.

Art der Unterstützung

Zuschüsse

Beschreibung

Unterstützung von Kooperationen und Vernetzungen zwischen Akteuren aus Wissenschaft, Umwelt und Landnutzungspraxis zum gemeinsamen Handeln für den Umwelt- und Ressourcenschutz sowie für die Eindämmung des Klimawandels bzw. die Anpassung an den Klimawandel.

 

Unterstützt werden sollen:

1. Unter Einbeziehung wissenschaftlicher Einrichtungen und Experten der
    nachhaltigen Landnutzung sollen Angebote zielorientierter
    Gruppenbildungsmodule
nach vorheriger Gebiets- und Akteursauswahl wie
    folgt umgesetzt werden:

    • Individuell angepasste, betriebstypenspezifische und gruppenbezogene Wissenstransfer- und Informationsangebote für eine betriebliche Implementierung umweltverträglicher Verfahren sowie die Dokumentation/Evaluation der Einführung dieser Verfahren.
    • Die Einführung komplexer Betriebsdokumentationssysteme zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen.
    • Die Einführung und Anwendung betrieblicher Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagementsysteme (z. B. EMAS, ISO 26000, ISO 50001, qualifizierte Nachhaltigkeitsmanagementsysteme).
    • Eine überbetriebliche Abstimmung von Landnutzungsmethoden und -maßnahmen mit dem Ziel, Defizite in Hinblick auf THG-Emissionen oder Klimawandel-Anpassung abzustellen bzw. abzumildern.

2. Initiierung und Weiterentwicklung landesweiter und regionaler
    Kooperationen/Vernetzungen
zwischen Landnutzungsakteuren sowie
    Umweltakteuren des ländlichen Raums mit
    Forschungs-/Wissenschaftseinrichtungen und/oder Bildungsanbietern zur: 

    • Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und sonstigen Kommunikationsmaßnahmen sowie Einrichtung entsprechender Koordinierungsstrukturen für kontinuierlichen praxisorientierten Wissenstransfer zwischen den Akteuren und für die Vermittlung von Kompetenz zur nachhaltigen Landnutzung einschließlich Klimaschutz und Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel. 
    • Unterstützung von Konzepten und Studien ausschließlich im Zusammenhang mit praxiswirksamen Projekten zur Umsetzung nachhaltiger Landnutzungsmethoden sowie Unterstützung investiver und nichtinvestiver Pilotvorhaben für eine nachhaltige, klimaresistente Landnutzung.
    • Informationsveranstaltungen zu landesweiten bzw. regionalen Modellprojekten für den zielgruppenspezifischen Informations- und Wissenstransfers zum Ressourcen- und Klimaschutz.

 

Förderfähige Kosten:

Laufende Kosten der Kooperation einschließlich Investitionskosten sowie Direktkosten von auf Innovation ausgerichteter Vorhaben.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Unter Beachtung des Art. 70, Abs. 1 VO (EU) 1303/2013 werden die Projekte im Land Brandenburg durchgeführt. Die an der Projektdurchführung beteiligten Kooperationspartner müssen überwiegend aus den Ländern Brandenburg und Berlin stammen.

Auswahlverfahren

Die Projektauswahl erfolgt durch eindeutige und objektive Auswahlkriterien unter Berücksichtigung der charakteristischen Eigenheiten der Teilmaßnahme. Zusätzliche positive Beiträge zur Eindämmung des Klimawandels oder die Anpassung an seine Folgen und/oder zur Verbesserung der Umwelt werden bei der Projektauswahl berücksichtigt.

 

Anträge auf Förderung können laufend bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden, die Bewertung der Vorhaben erfolgt jedoch stichtagsbezogen. Für jeden Stichtag wird vorab ein verfügbares Budget festgelegt. Pro Kalenderjahr sind mehrere Antragsfristen vorgesehen.

 

Je nach Ausprägungsgrad des einzelnen Kriteriums erfolgt eine Punktevergabe. Die Summe der einzelnen Punktwerte ergibt die Gesamtpunktzahl anhand derer eine Rangfolge der Projektanträge gebildet wird. Anträge unterhalb einer mehrwertorientierten Mindestschwelle (Punktwert) sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt.

 

Die Bedienung der Anträge erfolgt in absteigender Rangfolge bis zur Ausschöpfung der Mittel. Die Auswahlkriterien werden konsistent und transparent während des gesamten Programmplanungszeitraums angewendet.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.08.2018

Ende der Maßnahme: 31.12.2021

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • 100% der zuschussfähigen Ausgaben.

Handlungsfelder

Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel Nachhaltiges Wirtschaften

Subthemen

  • Risikovorsorge bzw. Anpassung in der Land- und Forstwirtschaft
  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen
  • Ökologisch nachhaltige regionale Wertschöpfungsketten und Stoffströme

Stand: Juli 2021