Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen sowie die Investitionen zur Stärkung der Widerstandskraft und des ökologischen Werts der Waldökosysteme.
Förderziel
Die Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen sowie die Investitionen zur Stärkung der Widerstandskraft und des ökologischen Werts der Waldökosysteme in den Ländern sind primär auf den Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 4 gerichtet und dienen somit vor allem der Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Monitoring, Evaluierung, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
- Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen in Brandenburg und Berlin.
- Anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.
Förderfähige Gebietskulisse
Gebiete der Länder Brandenburgs und Berlins.
Art der Unterstützung
Zuschüsse
Beschreibung
Neben der bundesweit höchsten Waldbrandgefährdung Brandenburgs und Berlins weisen die Waldflächen Brandenburgs innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit rund 400.000 ha den höchsten Anteil an Kampfmittelverdachtsflächen auf. Die Relikte der militärischen Vergangenheit erhöhen das Waldbrandrisiko, da zum einen die Selbstentzündung alter Munition eine häufige Brandursache darstellt und zum anderen nichtgeräumte Munitionsverdachtsflächen von den Feuerwehren nicht befahren werden dürfen.
- Keine Unterstützung für Tätigkeiten und Gebiete, für die Agrarumweltverpflichtungen gelten.
- Einhaltung der Festlegungen entsprechend dem Plan zum Schutz der Wälder vor Waldbrandgefahren (Waldschutzplan, siehe Betriebsanweisung Nr. 28/2012 des Landesbetrieb Forst BB).
- Keine Unterstützung für Einkommensverluste.
- Verzeichnis der Schadorganismen der Pflanzen, die eine Katastrophe verursachen können.
- Identifizierung von Waldflächen für mittlere bis hohe Waldbrandgefahr klassifiziert nach dem Waldschutzplan.
- Definition der Betriebsgröße muss nach den Informationen aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder gleichwertigem Instrument vorliegen.
Die Unterstützung wird auf den vorbeugenden Waldbrandschutz, die Schaffung von optimalen Bedingungen für eine Schadensbekämpfung sowie den Wiederaufbau forstlichen Potenzials nach Schäden konzentriert:
- Einrichtung und Unterhaltung einer schützenden Infrastruktur einschließlich Instandsetzung forstwirtschaftlicher Wege.
- Örtliche Vorbeugungsaktionen kleineren Ausmaßes gegen Brände oder sonstige natürliche Gefahren einschließlich Anlage und Verbesserung vorhandener Löschwasserentnahmestellen und Investitionen für Waldbrandschutzriegelsysteme.
- Einrichtung und Verbesserung von Anlagen zur Überwachung des Auftretens von Waldbränden, Schädlingen und Krankheiten sowie Kommunikationsausrüstungen.
- Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials nach Schäden durch Waldbrände und sonstige Naturkatastrophen wie Schädlinge und Krankheiten sowie durch Katastrophenereignisse und Ereignisse im Zusammenhang mit dem Klimawandel.
- Vorbeugung bei Befall durch Schadinsekten und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.
Förderfähige Kosten:
- Investitionen für technische Vorkehrungen zur Waldbrandvorbeugung, einschließlich der erforderlichen Untersuchungen und Planungen.
- Investitionen für Waldbrandschutzriegelsysteme und forstwirtschaftlicher Wege (Instandsetzung).
- Investitionen in den Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials nach Schäden.
- Investitionen zur Einrichtung und Verbesserung von Anlagen zur Überwachung des Auftretens von Waldbrandschäden und Forstschädlingen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Beachtung der Vorgaben im Waldschutzplan.
- Für Betriebe, die eine Größe von 100 ha überschreiten, hängt die Beihilfe von der Vorlage der einschlägigen Informationen aus einem vorzulegenden Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument im Einklang mit dem auf der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa von 1993 definierten Aspekt der nachhaltigen Landbewirtschaftung ab, in dem die Vorbeugungsziele aufgeführt sind.
- Das Waldbrandrisiko muss hoch oder sehr hoch sein (gemäß Waldschutzplan).
Auswahlverfahren
Die Projektauswahl erfolgt durch eindeutige und objektive Auswahlkriterien unter Berücksichtigung der charakteristischen Eigenheiten der Teilmaßnahme.
Anträge auf Förderung können laufend bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden, die Bewertung der Vorhaben erfolgt jedoch stichtagsbezogen. Für jeden Stichtag wird vorab ein verfügbares Budget festgelegt. Pro Kalenderjahr sind mehrere Antragsfristen vorgesehen.
Je nach Ausprägungsgrad des einzelnen Kriteriums erfolgt eine Punktevergabe. Die Summe der einzelnen Punktwerte ergibt die Gesamtpunktzahl anhand derer eine Rangfolge der Projektanträge gebildet wird. Anträge unterhalb einer mehrwertorientierten Mindestschwelle (Punktwert) sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt.
Die Bedienung der Anträge erfolgt in absteigender Rangfolge bis zur Ausschöpfung der Mittel. Die Auswahlkriterien werden konsistent und transparent während des gesamten Programmplanungszeitraums angewendet.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 14.10.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2021
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- 100% der zuschussfähigen Ausgaben.