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Forstwirtschaftliche Maßnahmen III - Vorbeugung von Waldschäden

ELER

Berlin Brandenburg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen sowie die Investitionen zur Stärkung der Widerstandskraft und des ökologischen Werts der Waldökosysteme.

Förderziel

Die Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen sowie die Investitionen zur Stärkung der Widerstandskraft und des ökologischen Werts der Waldökosysteme in den Ländern sind primär auf den Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 4 gerichtet und dienen somit vor allem der Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Monitoring, Evaluierung, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

  • Natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen in Brandenburg und Berlin.
  • Anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.

Förderfähige Gebietskulisse

Gebiete der Länder Brandenburgs und Berlins.

Art der Unterstützung

Zuschüsse

Beschreibung

Neben der bundesweit höchsten Waldbrandgefährdung Brandenburgs und Berlins weisen die Waldflächen Brandenburgs innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit rund 400.000 ha den höchsten Anteil an Kampfmittelverdachtsflächen auf. Die Relikte der militärischen Vergangenheit erhöhen das Waldbrandrisiko, da zum einen die Selbstentzündung alter Munition eine häufige Brandursache darstellt und zum anderen nichtgeräumte Munitionsverdachtsflächen von den Feuerwehren nicht befahren werden dürfen.

 

  • Keine Unterstützung für Tätigkeiten und Gebiete, für die Agrarumweltverpflichtungen gelten.
  • Einhaltung der Festlegungen entsprechend dem Plan zum Schutz der Wälder vor Waldbrandgefahren (Waldschutzplan, siehe Betriebsanweisung Nr. 28/2012 des Landesbetrieb Forst BB).
  • Keine Unterstützung für Einkommensverluste.
  • Verzeichnis der Schadorganismen der Pflanzen, die eine Katastrophe verursachen können.
  • Identifizierung von Waldflächen für mittlere bis hohe Waldbrandgefahr klassifiziert nach dem Waldschutzplan.
  • Definition der Betriebsgröße muss nach den Informationen aus einem Waldbewirtschaftungsplan oder gleichwertigem Instrument vorliegen.

 

Die Unterstützung wird auf den vorbeugenden Waldbrandschutz, die Schaffung von optimalen Bedingungen für eine Schadensbekämpfung sowie den Wiederaufbau forstlichen Potenzials nach Schäden konzentriert: 

  • Einrichtung und Unterhaltung einer schützenden Infrastruktur einschließlich Instandsetzung forstwirtschaftlicher Wege.
  • Örtliche Vorbeugungsaktionen kleineren Ausmaßes gegen Brände oder sonstige natürliche Gefahren einschließlich Anlage und Verbesserung vorhandener Löschwasserentnahmestellen und Investitionen für Waldbrandschutzriegelsysteme. 
  • Einrichtung und Verbesserung von Anlagen zur Überwachung des Auftretens von Waldbränden, Schädlingen und Krankheiten sowie Kommunikationsausrüstungen. 
  • Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials nach Schäden durch Waldbrände und sonstige Naturkatastrophen wie Schädlinge und Krankheiten sowie durch Katastrophenereignisse und Ereignisse im Zusammenhang mit dem Klimawandel.
  • Vorbeugung bei Befall durch Schadinsekten und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

 

Förderfähige Kosten:

  • Investitionen für technische Vorkehrungen zur Waldbrandvorbeugung, einschließlich der erforderlichen Untersuchungen und Planungen.
  • Investitionen für Waldbrandschutzriegelsysteme und forstwirtschaftlicher Wege (Instandsetzung).
  • Investitionen in den Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials nach Schäden.
  • Investitionen zur Einrichtung und Verbesserung von Anlagen zur Überwachung des Auftretens von Waldbrandschäden und Forstschädlingen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beachtung der Vorgaben im Waldschutzplan.
  • Für Betriebe, die eine Größe von 100 ha überschreiten, hängt die Beihilfe von der Vorlage der einschlägigen Informationen aus einem vorzulegenden Waldbewirtschaftungsplan oder einem gleichwertigen Instrument im Einklang mit dem auf der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa von 1993 definierten Aspekt der nachhaltigen Landbewirtschaftung ab, in dem die Vorbeugungsziele aufgeführt sind.
  • Das Waldbrandrisiko muss hoch oder sehr hoch sein (gemäß Waldschutzplan).

Auswahlverfahren

Die Projektauswahl erfolgt durch eindeutige und objektive Auswahlkriterien unter Berücksichtigung der charakteristischen Eigenheiten der Teilmaßnahme.

 

Anträge auf Förderung können laufend bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden, die Bewertung der Vorhaben erfolgt jedoch stichtagsbezogen. Für jeden Stichtag wird vorab ein verfügbares Budget festgelegt. Pro Kalenderjahr sind mehrere Antragsfristen vorgesehen.

 

Je nach Ausprägungsgrad des einzelnen Kriteriums erfolgt eine Punktevergabe. Die Summe der einzelnen Punktwerte ergibt die Gesamtpunktzahl anhand derer eine Rangfolge der Projektanträge gebildet wird. Anträge unterhalb einer mehrwertorientierten Mindestschwelle (Punktwert) sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt.

 

Die Bedienung der Anträge erfolgt in absteigender Rangfolge bis zur Ausschöpfung der Mittel. Die Auswahlkriterien werden konsistent und transparent während des gesamten Programmplanungszeitraums angewendet.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 14.10.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2021

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • 100% der zuschussfähigen Ausgaben.

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

  • EU-Forststrategie (KOM(2005) 84 endgültig)
  • EU-Forstaktionsplan (KOM(2006) 302 endgültig)
  • Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz)
  • Brandenburger Waldprogramm 2011 - Gemeinsames Handeln zum Schutz und Nutzen ländlicher Naturräume
  • Strategie Stadtlandschaft Berlin

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Integrierte, nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung (Stadt-Umland-Wettbewerb, SUW)

Beschreibung

Hinweis: Die Umsetzung des Integrierten Ansatzes ist aus EU-Mitteln des EFRE und unter Beteiligung des ESF und des ELER vorgesehen. Zur Klärung der Rahmenbedingungen einer fondsübergreifenden Förderung informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Stadt-Umland-Wettbewerbs und sprechen Sie ggf. mit dem zuständigen Ansprechpartner. Eine detaillierte Beschreibung zentraler Zuwendungsvorausetzungen findet sich im Operationellen Programm des EFRE-Brandenburg, S. 113ff.

 

Artikel 7 der EFRE-Verordnung benennt mit den Herausforderungen in den Bereichen Ökonomie, Umwelt, Klima, Demografie und Soziales fünf Dimensionen der nachhaltigen Stadtentwicklung, die es zu berücksichtigen gilt.

Die Landesregierung greift mit ihrem Kabinettbeschluss vom 30.10.2012 zur EU-Förderperiode 2014-2020 diese Dimensionen auf und benennt das integrative Zusammenspiel von Stadt und Umland als eine der drei zentralen Querschnittsaufgaben. Sie trägt damit auch zur Umsetzung der in Abstimmung befindlichen brandenburgischen Nachhaltigkeitsstrategie bei.

 

Das wesentliche Element, die hierzu erforderlichen Kooperationen, Strategien und Projekte anzuregen und zu verstärken, ist der Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW). Er soll dazu beitragen, Strategien zu entwickeln und entsprechend der Herausforderungen Projekte umzusetzen. Mit Bezug auf die unterschiedlichen Potentiale und Herausforderungen der Städte und der ländlichen Räume soll deren gemeinsame Entwicklung gefördert werden. Die in einer Strategie zusammengefassten Projekte sollen die Städte und das Umland in ihrer Funktionsentwicklung unterstützen. Sie sollen kooperativ und partnerschaftlich mit relevanten Akteuren in den jeweiligen Räumen entwickelt und abgestimmt werden.
Insgesamt drei Themenfelder bilden den Rahmen, an dem sich die Strategien und Projekte inhaltlich ausrichten sollen:

  • Infrastruktur und Umwelt.
  • Mobilität und Energie.
  • Wirtschaft und Tourismus.

 

In den Wettbewerbsbeiträgen sollte auf alle Themenfelder Bezug genommen werden, entweder durch direkte Auswahl oder durch Querbezüge.

Es wird über die Fördermöglichkeiten der Mischachse hinaus durch diesen Wettbewerb der Anstoß gegeben, auch andere Fördermöglichkeiten im Rahmen der OP EFRE, ESF, des ELER sowie der nationalen Förderung inhaltlich einzubeziehen.

Fonds

EFRE, ESF, ELER

Weiterführende Informationen

Stadt-Umland-Wettbewerb

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Risikovorsorge bzw. Anpassung in der Land- und Forstwirtschaft
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021