Die Maßnahmenteile B, E & F werden nicht in Berlin umgesetzt.

Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein - Teile II B bis F

ELER

Berlin Brandenburg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Förderung für Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern, ländlichen Landschaften und Gebieten mit hohem Naturwert, einschließlich der dazugehörigen sozio-ökonomischen Aspekte, sowie Maßnahmen zur Förderung des Umweltbewusstseins.

Förderziel

Die Teilmaßnahme leistet durch Projekte des natürlichen Erbes einen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität und des Umweltschutzes. Die Förderung des Umweltbewusstseins soll eine Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung von Projekten und Planungen für Umwelt- und Klimaschutz schaffen.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Beratung, Bildung, Qualifizierung, Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

  • Zu 1.: Juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts.
  • Zu 2., 4. und 5.: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts.
  • Zu 3.: Juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen.
  • Für den Ankauf von Flächen: Juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Förderfähige Gebietskulisse

  • Vorhaben zur Umweltsensibilisierung:
    Schutzgebietssystem Natura 2000 und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert im ländlichen Raum Brandenburgs.
  • Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins:
    Brandenburg und Berlin; der Nutzen des Vorhabens muss überwiegend in den ländlichen Gebieten liegen.
  • Vorhaben zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes:
    Schutzgebietssystem Natura 2000 und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert im ländlichen Raum Brandenburgs.
  • Errichtung und Ausstattung von Besucherinformationszentren (BIZ) der Nationalen Naturlandschaften:
    Ländlicher Raum Brandenburgs.
  • Vorhaben der Freizeitinfrastruktur für Natura 2000-Arten und -Gebiete sowie sonstige Gebiete mit hohem Naturwert zur Erhöhung der Akzeptanz von Natura 2000:
    Schutzgebietssystem Natura 2000 und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert im ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins.

 

Generell gilt als Gebietskulisse der ländliche Raum Brandenburgs und Berlins. Die Übereinstimmung mit lokalen Entwicklungsstrategien muss beachtet werden.

Art der Unterstützung

Zuschüsse; Festbetragsfinanzierung für Vorhaben zur Erhaltung von Altbäumen sowie für Vorhaben zur Schaffung von Akzeptanz für geschützte Tierarten.

Beschreibung

1. Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und für FFH-
    Arten und Arten der Vogelschutzrichtlinie und deren Betreuung auf Grundlage
    von Natura 2000-Managementplänen in Brandenburg.
2. Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins (nicht-investive Vorhaben) in
    Brandenburg und Berlin und Vorhaben, Projekte, Veranstaltungen und
    Materialien zur Umweltbewusstseinsbildung und Sensibilisierung der breiten
    Öffentlichkeit, von Kindern und Jugendlichen im außerschulischen Bereich oder
    von lokalen Akteuren.
3. Vorhaben zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen
    Erbes (investive Vorhaben) im ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins.

 

Anlage, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Landschaftselementen und Biotopen sowie Wiederherstellung und Verbesserung des Landschaftsbildes sowie dazugehörige Informationsvorhaben und Vorarbeiten, z. B.:

  • Vorhaben zum Erhalt oder der Wiederherstellung von Mooren, insbesondere Vorhaben zur Sanierung des Wassereinzugsgebietes sowie des Wasserrückhalts und der Gehölzentnahme.
  • Investitionen zur naturnahen Gewässerentwicklung durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen, Verbesserung der Durchgängigkeit und Wiederherstellung der natürlichen Fließdynamik sowie Herstellung der Verbindung von Gewässer und Aue und des Wasserrückhalts in der Landschaft sowie Sanierung von Söllen und deren Pufferzonen. Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung des Lebensraumes Wasser.
  • Biotopeinrichtende Vorhaben für ökologisch wertvolle Offenlandbiotope.
  • Anlage, Wiederherstellung und Verbesserung von Streuobstwiesen unter Verwendung alter Sorten (siehe hier) sowie Hecken und sonstigen Flurgehölzen unter Verwendung einheimischen standortgerechten, nach Möglichkeit gebietsheimischen Pflanzguts.

 

Vorhaben des Artenschutzes in Brandenburg inklusive Vorarbeiten, z. B.:

  • Anlage, Wiederherstellung und Sicherung von Fortpflanzungsstätten, Überwinterungsquartieren, Nist- und Brutstätten und Nahrungshabitaten sowie Rück-/Umbau habitatfremder Elemente.
  • Beseitigung von Migrationshindernissen.
  • Vorhaben zum Schutz von wandernden Tierarten.
  • Investitionen zur Schaffung von Akzeptanz für geschützte Tierarten inklusive Anschaffung von Herdenschutzhunden.
  • Vorhaben zur Förderung von geschützten Pflanzenarten.
  • Erhaltung von Altbäumen.
  • Ankauf von Flächen zur Vorbereitung der Umsetzung eines Vorhabens.

 

4. Errichtung und Ausstattung von Besucherinformationszentren (BIZ) der
    Nationalen Naturlandschaften (investive Vorhaben) in Brandenburg.
5. Vorhaben der Freizeitinfrastruktur für Natura 2000-Arten und -Gebiete sowie
    sonstige Gebiete mit hohem Naturwert zur Erhöhung der Akzeptanz von Natura
    2000 (investive Vorhaben) in Brandenburg.

 

Ankauf von Flächen sind gem. Art. 69 Absatz 3b VO (EU) 1303/2014 förderfähig, wenn sie zur Vorbereitung der Umsetzung eines Vorhabens, welches Bestandteil des Moorschutzprogrammes oder der Gewässerrenaturierung ist und für die ein Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren erforderlich ist. Das Vorhaben muss in unmittelbarer Verbindung mit der Projektdurchführung stehen und Voraussetzung für die Durchführung der Vorhaben sein.

 

Altbäume sind nur innerhalb von Natura 2000-Gebieten und innerhalb von ausgewählten Waldlebensraumtypen förderfähig. Die Waldlebensraumtypen sind im Internet unter dem Link beschrieben. Förderfähig sind nur die Baumarten, die in der Beschreibung des entsprechenden Lebensraumtyps (LRT) benannt sind.

 

Förderfähige Kosten:

Ausgaben für projektbezogene Honorarkosten, Sachkosten, Gemeinkosten, Kosten in Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkkosten, Schulungskosten, Personalausgaben. Studien, Gutachten, Beratung/Begleitung, Planungsleistungen, Ausstattungskosten, Kosten für den Grunderwerb, Kosten für die Ablösung von Nutzungsrechten.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Informationsvorhaben und Vorarbeiten müssen in unmittelbarer Verbindung mit der Projektdurchführung stehen und Voraussetzung für die Durchführung der Vorhaben sein.
  • Die geförderten Vorhaben müssen im ländlichen Raum liegen.
  • Eine Bestätigung durch die Naturschutzbehörde muss vorliegen.

Auswahlverfahren

Die Projektauswahl erfolgt durch eindeutige und objektive Auswahlkriterien unter Berücksichtigung der charakteristischen Eigenheiten der (Teil-)Maßnahme.

 

Anträge auf Förderung können laufend bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden, die Bewertung der Vorhaben erfolgt jedoch stichtagsbezogen. Für jeden Stichtag wird vorab ein verfügbares Budget festgelegt. Pro Kalenderjahr sind mehrere Antragsfristen vorgesehen.

 

Je nach Ausprägungsgrad des einzelnen Kriteriums erfolgt eine Punktevergabe. Die Summe der einzelnen Punktwerte ergibt die Gesamtpunktzahl anhand derer eine Rangfolge der Projektanträge gebildet wird. Die Bedienung der Anträge erfolgt in absteigender Rangfolge bis zur Ausschöpfung der Mittel. Ein Schwellenwert wird - bis auf "Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins" und für "Vorhaben zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes" - wegen der besonderen Bedeutung für den Naturschutz nicht festgelegt.

 

Die Auswahlkriterien werden konsistent und transparent während des gesamten Programmplanungszeitraums angewendet.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.08.2017

Ende der Maßnahme: 31.12.2022

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Öffentliche Begünstigte: 100% der förderfähigen Gesamtausgaben.
  • Andere Begünstigte:
    • 75% der förderfähigen Gesamtausgaben bei Maßnahmen für Besucherinformationszentren und der Freizeitinfrastruktur.
    • 85% bei barrierefreier Ausgestaltung des Vorhabens.
    • 100% bei Maßnahmen des Arten- sowie Biotopschutzes und zur Verbesserung des Landschaftsbildes.
    • 100% wenn der thematische Schwerpunkt des Vorhabens zur Akzeptanzsteigerung für den Wolf beiträgt.

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln)
  • Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, in der konsolidierten Fassung vom 1.1.2007 (FFH-Richtlinie)
  • Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie)

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Integrierte, nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung (Stadt-Umland-Wettbewerb, SUW)

Beschreibung

Hinweis: Die Umsetzung des Integrierten Ansatzes ist aus EU-Mitteln des EFRE und unter Beteiligung des ESF und des ELER vorgesehen. Zur Klärung der Rahmenbedingungen einer fondsübergreifenden Förderung informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Stadt-Umland-Wettbewerbs und sprechen Sie ggf. mit dem zuständigen Ansprechpartner. Eine detaillierte Beschreibung zentraler Zuwendungsvorausetzungen findet sich im Operationellen Programm des EFRE-Brandenburg, S. 113ff.

 

Artikel 7 der EFRE-Verordnung benennt mit den Herausforderungen in den Bereichen Ökonomie, Umwelt, Klima, Demografie und Soziales fünf Dimensionen der nachhaltigen Stadtentwicklung, die es zu berücksichtigen gilt.

Die Landesregierung greift mit ihrem Kabinettbeschluss vom 30.10.2012 zur EU-Förderperiode 2014-2020 diese Dimensionen auf und benennt das integrative Zusammenspiel von Stadt und Umland als eine der drei zentralen Querschnittsaufgaben. Sie trägt damit auch zur Umsetzung der in Abstimmung befindlichen brandenburgischen Nachhaltigkeitsstrategie bei.

 

Das wesentliche Element, die hierzu erforderlichen Kooperationen, Strategien und Projekte anzuregen und zu verstärken, ist der Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW). Er soll dazu beitragen, Strategien zu entwickeln und entsprechend der Herausforderungen Projekte umzusetzen. Mit Bezug auf die unterschiedlichen Potentiale und Herausforderungen der Städte und der ländlichen Räume soll deren gemeinsame Entwicklung gefördert werden. Die in einer Strategie zusammengefassten Projekte sollen die Städte und das Umland in ihrer Funktionsentwicklung unterstützen. Sie sollen kooperativ und partnerschaftlich mit relevanten Akteuren in den jeweiligen Räumen entwickelt und abgestimmt werden.
Insgesamt drei Themenfelder bilden den Rahmen, an dem sich die Strategien und Projekte inhaltlich ausrichten sollen:

  • Infrastruktur und Umwelt.
  • Mobilität und Energie.
  • Wirtschaft und Tourismus.

 

In den Wettbewerbsbeiträgen sollte auf alle Themenfelder Bezug genommen werden, entweder durch direkte Auswahl oder durch Querbezüge.

Es wird über die Fördermöglichkeiten der Mischachse hinaus durch diesen Wettbewerb der Anstoß gegeben, auch andere Fördermöglichkeiten im Rahmen der OP EFRE, ESF, des ELER sowie der nationalen Förderung inhaltlich einzubeziehen.

Fonds

EFRE, ESF, ELER

Weiterführende Informationen

Stadt-Umland-Wettbewerb

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021