Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Förderung für Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern, ländlichen Landschaften und Gebieten mit hohem Naturwert, einschließlich der dazugehörigen sozio-ökonomischen Aspekte, sowie Maßnahmen zur Förderung des Umweltbewusstseins.
Förderziel
Die Teilmaßnahme leistet durch Projekte des natürlichen Erbes einen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität und des Umweltschutzes. Die Förderung des Umweltbewusstseins soll eine Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung von Projekten und Planungen für Umwelt- und Klimaschutz schaffen.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Beratung, Bildung, Qualifizierung, Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
- Zu 1.: Juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts.
- Zu 2., 4. und 5.: Juristische Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts.
- Zu 3.: Juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen.
- Für den Ankauf von Flächen: Juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Förderfähige Gebietskulisse
- Vorhaben zur Umweltsensibilisierung:
Schutzgebietssystem Natura 2000 und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert im ländlichen Raum Brandenburgs. - Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins:
Brandenburg und Berlin; der Nutzen des Vorhabens muss überwiegend in den ländlichen Gebieten liegen. - Vorhaben zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes:
Schutzgebietssystem Natura 2000 und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert im ländlichen Raum Brandenburgs. - Errichtung und Ausstattung von Besucherinformationszentren (BIZ) der Nationalen Naturlandschaften:
Ländlicher Raum Brandenburgs. - Vorhaben der Freizeitinfrastruktur für Natura 2000-Arten und -Gebiete sowie sonstige Gebiete mit hohem Naturwert zur Erhöhung der Akzeptanz von Natura 2000:
Schutzgebietssystem Natura 2000 und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert im ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins.
Generell gilt als Gebietskulisse der ländliche Raum Brandenburgs und Berlins. Die Übereinstimmung mit lokalen Entwicklungsstrategien muss beachtet werden.
Art der Unterstützung
Zuschüsse; Festbetragsfinanzierung für Vorhaben zur Erhaltung von Altbäumen sowie für Vorhaben zur Schaffung von Akzeptanz für geschützte Tierarten.
Beschreibung
1. Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und für FFH-
Arten und Arten der Vogelschutzrichtlinie und deren Betreuung auf Grundlage
von Natura 2000-Managementplänen in Brandenburg.
2. Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins (nicht-investive Vorhaben) in
Brandenburg und Berlin und Vorhaben, Projekte, Veranstaltungen und
Materialien zur Umweltbewusstseinsbildung und Sensibilisierung der breiten
Öffentlichkeit, von Kindern und Jugendlichen im außerschulischen Bereich oder
von lokalen Akteuren.
3. Vorhaben zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen
Erbes (investive Vorhaben) im ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins.
Anlage, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Landschaftselementen und Biotopen sowie Wiederherstellung und Verbesserung des Landschaftsbildes sowie dazugehörige Informationsvorhaben und Vorarbeiten, z. B.:
- Vorhaben zum Erhalt oder der Wiederherstellung von Mooren, insbesondere Vorhaben zur Sanierung des Wassereinzugsgebietes sowie des Wasserrückhalts und der Gehölzentnahme.
- Investitionen zur naturnahen Gewässerentwicklung durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen, Verbesserung der Durchgängigkeit und Wiederherstellung der natürlichen Fließdynamik sowie Herstellung der Verbindung von Gewässer und Aue und des Wasserrückhalts in der Landschaft sowie Sanierung von Söllen und deren Pufferzonen. Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung des Lebensraumes Wasser.
- Biotopeinrichtende Vorhaben für ökologisch wertvolle Offenlandbiotope.
- Anlage, Wiederherstellung und Verbesserung von Streuobstwiesen unter Verwendung alter Sorten (siehe hier) sowie Hecken und sonstigen Flurgehölzen unter Verwendung einheimischen standortgerechten, nach Möglichkeit gebietsheimischen Pflanzguts.
Vorhaben des Artenschutzes in Brandenburg inklusive Vorarbeiten, z. B.:
- Anlage, Wiederherstellung und Sicherung von Fortpflanzungsstätten, Überwinterungsquartieren, Nist- und Brutstätten und Nahrungshabitaten sowie Rück-/Umbau habitatfremder Elemente.
- Beseitigung von Migrationshindernissen.
- Vorhaben zum Schutz von wandernden Tierarten.
- Investitionen zur Schaffung von Akzeptanz für geschützte Tierarten inklusive Anschaffung von Herdenschutzhunden.
- Vorhaben zur Förderung von geschützten Pflanzenarten.
- Erhaltung von Altbäumen.
- Ankauf von Flächen zur Vorbereitung der Umsetzung eines Vorhabens.
4. Errichtung und Ausstattung von Besucherinformationszentren (BIZ) der
Nationalen Naturlandschaften (investive Vorhaben) in Brandenburg.
5. Vorhaben der Freizeitinfrastruktur für Natura 2000-Arten und -Gebiete sowie
sonstige Gebiete mit hohem Naturwert zur Erhöhung der Akzeptanz von Natura
2000 (investive Vorhaben) in Brandenburg.
Ankauf von Flächen sind gem. Art. 69 Absatz 3b VO (EU) 1303/2014 förderfähig, wenn sie zur Vorbereitung der Umsetzung eines Vorhabens, welches Bestandteil des Moorschutzprogrammes oder der Gewässerrenaturierung ist und für die ein Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren erforderlich ist. Das Vorhaben muss in unmittelbarer Verbindung mit der Projektdurchführung stehen und Voraussetzung für die Durchführung der Vorhaben sein.
Altbäume sind nur innerhalb von Natura 2000-Gebieten und innerhalb von ausgewählten Waldlebensraumtypen förderfähig. Die Waldlebensraumtypen sind im Internet unter dem Link beschrieben. Förderfähig sind nur die Baumarten, die in der Beschreibung des entsprechenden Lebensraumtyps (LRT) benannt sind.
Förderfähige Kosten:
Ausgaben für projektbezogene Honorarkosten, Sachkosten, Gemeinkosten, Kosten in Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkkosten, Schulungskosten, Personalausgaben. Studien, Gutachten, Beratung/Begleitung, Planungsleistungen, Ausstattungskosten, Kosten für den Grunderwerb, Kosten für die Ablösung von Nutzungsrechten.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Informationsvorhaben und Vorarbeiten müssen in unmittelbarer Verbindung mit der Projektdurchführung stehen und Voraussetzung für die Durchführung der Vorhaben sein.
- Die geförderten Vorhaben müssen im ländlichen Raum liegen.
- Eine Bestätigung durch die Naturschutzbehörde muss vorliegen.
Auswahlverfahren
Die Projektauswahl erfolgt durch eindeutige und objektive Auswahlkriterien unter Berücksichtigung der charakteristischen Eigenheiten der (Teil-)Maßnahme.
Anträge auf Förderung können laufend bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden, die Bewertung der Vorhaben erfolgt jedoch stichtagsbezogen. Für jeden Stichtag wird vorab ein verfügbares Budget festgelegt. Pro Kalenderjahr sind mehrere Antragsfristen vorgesehen.
Je nach Ausprägungsgrad des einzelnen Kriteriums erfolgt eine Punktevergabe. Die Summe der einzelnen Punktwerte ergibt die Gesamtpunktzahl anhand derer eine Rangfolge der Projektanträge gebildet wird. Die Bedienung der Anträge erfolgt in absteigender Rangfolge bis zur Ausschöpfung der Mittel. Ein Schwellenwert wird - bis auf "Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins" und für "Vorhaben zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes" - wegen der besonderen Bedeutung für den Naturschutz nicht festgelegt.
Die Auswahlkriterien werden konsistent und transparent während des gesamten Programmplanungszeitraums angewendet.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.08.2017
Ende der Maßnahme: 31.12.2022
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Öffentliche Begünstigte: 100% der förderfähigen Gesamtausgaben.
- Andere Begünstigte:
- 75% der förderfähigen Gesamtausgaben bei Maßnahmen für Besucherinformationszentren und der Freizeitinfrastruktur.
- 85% bei barrierefreier Ausgestaltung des Vorhabens.
- 100% bei Maßnahmen des Arten- sowie Biotopschutzes und zur Verbesserung des Landschaftsbildes.
- 100% wenn der thematische Schwerpunkt des Vorhabens zur Akzeptanzsteigerung für den Wolf beiträgt.