Die Maßnahme wird nicht in Berlin umgesetzt.

Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein - Teil II A

ELER

Berlin Brandenburg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Ausarbeitung von Managementplänen für Natura-2000-Gebiete und Gebiete von besonderem Naturwert.

Förderziel

Die Ausarbeitung von Managementplänen für Natura-2000-Gebiete und Gebiete von besonderem Naturwert sowie Pflege- und Entwicklungsplänen sollen einen Beitrag für den Umweltschutz und die Erhaltung der Biodiversität leisten.

Fördergegenstände

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

Zu 1.: Juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Zu 2.: Juristische Personen des öffentlichen Rechts gem. § 32 Brandenburgisches
          Naturschutzausführungsgesetz bzw. § 16 Abs. 1 Nationalparkgesetz Unteres
          Odertal.

Förderfähige Gebietskulisse

Schutzgebietssystem Natura 2000 und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert in Brandenburg.

Art der Unterstützung

Zuschüsse

Beschreibung

1. Erstellen von Natura 2000-Managementplänen außerhalb der Nationalen
    Naturlandschaften und für besondere Arten und Lebensraumtypen der FFH-
    Richtlinie.
2. Erstellen von Pflege- und Entwicklungsplänen in Nationalen Naturlandschaften
    einschließlich Natura 2000-Managementplanung.

 

Förderfähige Kosten sind projektbezogen:

Honorarkosten, Sachkosten inklusive Ausgaben für Gutachten, Gemeinkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkkosten, Schulungskosten, Personalkosten.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden ausschließlich Vorhaben im Schutzgebietssystem Natura 2000 und in sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert in Brandenburg.

Auswahlverfahren

Die Projektauswahl erfolgt durch eindeutige und objektive Auswahlkriterien unter Berücksichtigung der charakteristischen Eigenheiten der (Teil-)Maßnahme.

 

Anträge auf Förderung können laufend bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden, die Bewertung der Vorhaben erfolgt jedoch stichtagsbezogen. Für jeden Stichtag wird vorab ein verfügbares Budget festgelegt. Pro Kalenderjahr sind mehrere Antragsfristen vorgesehen.

 

Je nach Ausprägungsgrad des einzelnen Kriteriums erfolgt eine Punktevergabe. Die Summe der einzelnen Punktwerte ergibt die Gesamtpunktzahl anhand derer eine Rangfolge der Projektanträge gebildet wird. Die Bedienung der Anträge erfolgt in absteigender Rangfolge bis zur Ausschöpfung der Mittel. Ein Schwellenwert wird wegen der besonderen Bedeutung für den Naturschutz nicht festgelegt.

 

Die Auswahlkriterien werden konsistent und transparent während des gesamten Programmplanungszeitraums angewendet.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.08.2017

Ende der Maßnahme: 31.12.2022

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • 100% der zuschussfähigen Gesamtausgaben.

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

  • Bundesnaturschutzgesetz
  • Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG)
  • Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, in der konsolidierten Fassung vom 1.1.2007 (FFH-Richtlinie)
  • Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie)

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Integrierte, nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung (Stadt-Umland-Wettbewerb, SUW)

Beschreibung

Hinweis: Die Umsetzung des Integrierten Ansatzes ist aus EU-Mitteln des EFRE und unter Beteiligung des ESF und des ELER vorgesehen. Zur Klärung der Rahmenbedingungen einer fondsübergreifenden Förderung informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Stadt-Umland-Wettbewerbs und sprechen Sie ggf. mit dem zuständigen Ansprechpartner. Eine detaillierte Beschreibung zentraler Zuwendungsvorausetzungen findet sich im Operationellen Programm des EFRE-Brandenburg, S. 113ff.

 

Artikel 7 der EFRE-Verordnung benennt mit den Herausforderungen in den Bereichen Ökonomie, Umwelt, Klima, Demografie und Soziales fünf Dimensionen der nachhaltigen Stadtentwicklung, die es zu berücksichtigen gilt.

Die Landesregierung greift mit ihrem Kabinettbeschluss vom 30.10.2012 zur EU-Förderperiode 2014-2020 diese Dimensionen auf und benennt das integrative Zusammenspiel von Stadt und Umland als eine der drei zentralen Querschnittsaufgaben. Sie trägt damit auch zur Umsetzung der in Abstimmung befindlichen brandenburgischen Nachhaltigkeitsstrategie bei.

 

Das wesentliche Element, die hierzu erforderlichen Kooperationen, Strategien und Projekte anzuregen und zu verstärken, ist der Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW). Er soll dazu beitragen, Strategien zu entwickeln und entsprechend der Herausforderungen Projekte umzusetzen. Mit Bezug auf die unterschiedlichen Potentiale und Herausforderungen der Städte und der ländlichen Räume soll deren gemeinsame Entwicklung gefördert werden. Die in einer Strategie zusammengefassten Projekte sollen die Städte und das Umland in ihrer Funktionsentwicklung unterstützen. Sie sollen kooperativ und partnerschaftlich mit relevanten Akteuren in den jeweiligen Räumen entwickelt und abgestimmt werden.
Insgesamt drei Themenfelder bilden den Rahmen, an dem sich die Strategien und Projekte inhaltlich ausrichten sollen:

  • Infrastruktur und Umwelt.
  • Mobilität und Energie.
  • Wirtschaft und Tourismus.

 

In den Wettbewerbsbeiträgen sollte auf alle Themenfelder Bezug genommen werden, entweder durch direkte Auswahl oder durch Querbezüge.

Es wird über die Fördermöglichkeiten der Mischachse hinaus durch diesen Wettbewerb der Anstoß gegeben, auch andere Fördermöglichkeiten im Rahmen der OP EFRE, ESF, des ELER sowie der nationalen Förderung inhaltlich einzubeziehen.

Fonds

EFRE, ESF, ELER

Weiterführende Informationen

Stadt-Umland-Wettbewerb

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021