Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Ausarbeitung von Managementplänen für Natura-2000-Gebiete und Gebiete von besonderem Naturwert.
Förderziel
Die Ausarbeitung von Managementplänen für Natura-2000-Gebiete und Gebiete von besonderem Naturwert sowie Pflege- und Entwicklungsplänen sollen einen Beitrag für den Umweltschutz und die Erhaltung der Biodiversität leisten.
Fördergegenstände
Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
Zu 1.: Juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Zu 2.: Juristische Personen des öffentlichen Rechts gem. § 32 Brandenburgisches
Naturschutzausführungsgesetz bzw. § 16 Abs. 1 Nationalparkgesetz Unteres
Odertal.
Förderfähige Gebietskulisse
Schutzgebietssystem Natura 2000 und sonstige Gebiete mit hohem Naturwert in Brandenburg.
Art der Unterstützung
Zuschüsse
Beschreibung
1. Erstellen von Natura 2000-Managementplänen außerhalb der Nationalen
Naturlandschaften und für besondere Arten und Lebensraumtypen der FFH-
Richtlinie.
2. Erstellen von Pflege- und Entwicklungsplänen in Nationalen Naturlandschaften
einschließlich Natura 2000-Managementplanung.
Förderfähige Kosten sind projektbezogen:
Honorarkosten, Sachkosten inklusive Ausgaben für Gutachten, Gemeinkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkkosten, Schulungskosten, Personalkosten.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden ausschließlich Vorhaben im Schutzgebietssystem Natura 2000 und in sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert in Brandenburg.
Auswahlverfahren
Die Projektauswahl erfolgt durch eindeutige und objektive Auswahlkriterien unter Berücksichtigung der charakteristischen Eigenheiten der (Teil-)Maßnahme.
Anträge auf Förderung können laufend bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden, die Bewertung der Vorhaben erfolgt jedoch stichtagsbezogen. Für jeden Stichtag wird vorab ein verfügbares Budget festgelegt. Pro Kalenderjahr sind mehrere Antragsfristen vorgesehen.
Je nach Ausprägungsgrad des einzelnen Kriteriums erfolgt eine Punktevergabe. Die Summe der einzelnen Punktwerte ergibt die Gesamtpunktzahl anhand derer eine Rangfolge der Projektanträge gebildet wird. Die Bedienung der Anträge erfolgt in absteigender Rangfolge bis zur Ausschöpfung der Mittel. Ein Schwellenwert wird wegen der besonderen Bedeutung für den Naturschutz nicht festgelegt.
Die Auswahlkriterien werden konsistent und transparent während des gesamten Programmplanungszeitraums angewendet.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.08.2017
Ende der Maßnahme: 31.12.2022
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- 100% der zuschussfähigen Gesamtausgaben.