Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Schleswig-Holstein 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 11.09.2014).
Kurzbeschreibung
Zur Verbesserung der umwelt- und ressourcenschonenden Erlebbarkeit der Natur- und Kulturdenkmäler wird der ressourcenschonende Erhalt und eine verbesserte touristische Nutzung des Natur- und Kulturerbes unterstützt.
Förderziel
Bei der Umsetzung der Maßnahme wird besonderer Wert auf die Vereinbarkeit von Umweltschutz, Ressourcenschonung, Denkmalschutz und Tourismus gelegt.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Kommunen und kommunale Zweckverbände sowie im Tourismus und im Natur- und Kulturerbe tätige Institutionen und juristische Personen.
Förderfähige Gebietskulisse
Die Förderung erfolgt landesweit. Die räumlichen Bezüge der Projekte werden sich an den gegebenen Zuschnitten der Kultur- und Naturräume orientieren (d. h. teilweise Gemeinde- bzw. Kreisgrenzenübergreifend sein) und schließen auch städtische Gebiete mit ein.
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.
Beschreibung
Die Projekte richten sich z. B. auf eine bessere, aber gleichzeitig umweltschonende Zugänglichkeit des Naturerbes, z. B. durch Maßnahmen zur Wegeführung in Natur- und Nationalparken einschließlich deren barrierefreier Gestaltung sowie Maßnahmen zur Besucherlenkung und -information und zum Erhalt der landestypischen Küsten-, Dünen- und Wattenmeerlandschaft.
Andere Projekte zielen auf die Aufwertung von herausragenden Stätten, die die besondere maritime sowie kulturelle Identität des Landes durch die skandinavischen und slawischen Einflüsse der Vergangenheit vermitteln. Beim Erhalt von Kulturdenkmälern werden in der Regel in Abstimmung mit dem Denkmalschutz natürliche, langlebige Materialien eingesetzt, die sehr oft von kleinen, in der Region ansässigen Betrieben produziert werden und somit kurze Transportwege aufweisen.
Ergänzend sind im Rahmen der Maßnahme auch nichtinvestive Kooperationsprojekte mit Beteiligung von Akteuren aus den Bereichen Tourismus, Kultur und Umweltschutz vorgesehen. Hier geht es um die gemeinsame Entwicklung von Konzepten und Angeboten für einen sanften und umweltschonenden Tourismus, an der neben Vertretern der Kommunen und der Tourismuswirtschaft Partner des Natur- und Umweltschutzes sowie der Heimat- und Kulturverbände beteiligt werden. Beispielhaft zu nennen ist in diesem Zusammenhang die Umsetzung des länderübergreifend erarbeiteten Aktionsplans Wattenmeer gemeinsam mit Umweltpartnern und Nationalparkverwaltung. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören dabei auch Aktivitäten zur zielgruppenorientierten Vermarktung dieser Angebote im Rahmen geeigneter Kampagnen wie z. B. meer.zeit*.
Das Förderangebot des EFRE wird sich auf die Schwerpunkträume für Tourismus sowie auf die Kernbereiche innerhalb der Entwicklungsräume für Tourismus und Erholung (entsprechend dem Landesentwicklungsplan bzw. den künftigen Regionalplänen) konzentrieren. Im ländlichen Raum wird es ergänzt durch die Förderung touristischer Maßnahmen aus dem ELER.
Auswahlverfahren
Die Identifikation von Förderprojekten erfolgt durch ein Antragsverfahren. Die Projektauswahl wird grundsätzlich durch die bewilligende Stelle und ggf. auf Basis des Votums eines landesweiten Empfehlungsgremiums vorgenommen. Zusätzlich bringen die Akteure im allgemeinen Projektauswahlverfahren für die Projekte im Rahmen der Integrierten Territorialen Investitionen (ITI) „Energiekompetenz- und Tourismusregion Westküste“ ihre Projektvorschläge in einen Wettbewerb ein.
Projektauswahlkriterien
Die Kriterien berücksichtigen vor allem die natur- und kulturhistorische Bedeutung der zu fördernden Einrichtungen und Räume sowie deren touristisches Potenzial. Ausschlaggebend ist dabei die Integration und Abwägung von Aspekten der Umwelt- und Ressourcenschonung im Rahmen der Projektkonzeption.
Laufzeit
- Nicht-investive touristische Projekte: 03.07.2017 - 31.12.2023
- Investive touristische Projekte: 09.07.2018 - 31.12.2023
Sonstiges
Um ein Ineinandergreifen geförderter Vorhaben zu gewährleisten und die Förderung konsistent im Sinne einer integrierten Entwicklungsstrategie auszurichten, bilden aufeinander abgestimmte Fachstrategien einen verbindlichen Orientierungsrahmen für die inhaltliche Ausgestaltung der zu fördernden Maßnahmen.
Zu nennen sind hier insbesondere:
- Nachhaltigkeitsstrategie und Aktionsplan für das Weltnaturerbe Wattenmeer „Sustainable Tourism in the Wadden Sea“.
- Managementpläne für Welterbe, Erarbeitung weiterer übergeordneter Strategien für das Kulturerbe in Schleswig-Holsteins (Ergebnisse Kulturdialog).
- Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Schleswig-Holstein („Natur- und landschaftsverträgliche Formen des Tourismus ausbauen“; „Naturerleben im Tourismus verbessern“).
- Tourismusentwicklungskonzepte für die Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung.
Die förderfähigen Kosten setzen sich schwerpunktmäßig aus investiven Kosten (Bau- und Ausstattungskosten, Planung, Baunebenkosten) zusammen. Die Investitionspriorität wird in das ITI-Konzept „Tourismus- und Energiekompetenzregion Westküste“ einbezogen. 53% der EFRE-Mittel der Investitionspriorität sind für die Umsetzung im Rahmen der ITI vorgesehen.