Ressourcenschonender Erhalt und Weiterentwicklung des Kultur- und Naturerbes

EFRE (IWB)

Schleswig-Holstein

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Schleswig-Holstein 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (genehmigt am: 11.09.2014).

Kurzbeschreibung

Zur Verbesserung der umwelt- und ressourcenschonenden Erlebbarkeit der Natur- und Kulturdenkmäler wird der ressourcenschonende Erhalt und eine verbesserte touristische Nutzung des Natur- und Kulturerbes unterstützt.

Förderziel

Bei der Umsetzung der Maßnahme wird besonderer Wert auf die Vereinbarkeit von Umweltschutz, Ressourcenschonung, Denkmalschutz und Tourismus gelegt.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Kommunen und kommunale Zweckverbände sowie im Tourismus und im Natur- und Kulturerbe tätige Institutionen und juristische Personen.

Förderfähige Gebietskulisse

Die Förderung erfolgt landesweit. Die räumlichen Bezüge der Projekte werden sich an den gegebenen Zuschnitten der Kultur- und Naturräume orientieren (d. h. teilweise Gemeinde- bzw. Kreisgrenzenübergreifend sein) und schließen auch städtische Gebiete mit ein.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe.

Beschreibung

Die Projekte richten sich z. B. auf eine bessere, aber gleichzeitig umweltschonende Zugänglichkeit des Naturerbes, z. B. durch Maßnahmen zur Wegeführung in Natur- und Nationalparken einschließlich deren barrierefreier Gestaltung sowie Maßnahmen zur Besucherlenkung und -information und zum Erhalt der landestypischen Küsten-, Dünen- und Wattenmeerlandschaft.

 

Andere Projekte zielen auf die Aufwertung von herausragenden Stätten, die die besondere maritime sowie kulturelle Identität des Landes durch die skandinavischen und slawischen Einflüsse der Vergangenheit vermitteln. Beim Erhalt von Kulturdenkmälern werden in der Regel in Abstimmung mit dem Denkmalschutz natürliche, langlebige Materialien eingesetzt, die sehr oft von kleinen, in der Region ansässigen Betrieben produziert werden und somit kurze Transportwege aufweisen.

 

Ergänzend sind im Rahmen der Maßnahme auch nichtinvestive Kooperationsprojekte mit Beteiligung von Akteuren aus den Bereichen Tourismus, Kultur und Umweltschutz vorgesehen. Hier geht es um die gemeinsame Entwicklung von Konzepten und Angeboten für einen sanften und umweltschonenden Tourismus, an der neben Vertretern der Kommunen und der Tourismuswirtschaft Partner des Natur- und Umweltschutzes sowie der Heimat- und Kulturverbände beteiligt werden. Beispielhaft zu nennen ist in diesem Zusammenhang die Umsetzung des länderübergreifend erarbeiteten Aktionsplans Wattenmeer gemeinsam mit Umweltpartnern und Nationalparkverwaltung. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören dabei auch Aktivitäten zur zielgruppenorientierten Vermarktung dieser Angebote im Rahmen geeigneter Kampagnen wie z. B. meer.zeit*.

 

Das Förderangebot des EFRE wird sich auf die Schwerpunkträume für Tourismus sowie auf die Kernbereiche innerhalb der Entwicklungsräume für Tourismus und Erholung (entsprechend dem Landesentwicklungsplan bzw. den künftigen Regionalplänen) konzentrieren. Im ländlichen Raum wird es ergänzt durch die Förderung touristischer Maßnahmen aus dem ELER.

Auswahlverfahren

Die Identifikation von Förderprojekten erfolgt durch ein Antragsverfahren. Die Projektauswahl wird grundsätzlich durch die bewilligende Stelle und ggf. auf Basis des Votums eines landesweiten Empfehlungsgremiums vorgenommen. Zusätzlich bringen die Akteure im allgemeinen Projektauswahlverfahren für die Projekte im Rahmen der Integrierten Territorialen Investitionen (ITI) „Energiekompetenz- und Tourismusregion Westküste“ ihre Projektvorschläge in einen Wettbewerb ein.

Projektauswahlkriterien

Die Kriterien berücksichtigen vor allem die natur- und kulturhistorische Bedeutung der zu fördernden Einrichtungen und Räume sowie deren touristisches Potenzial. Ausschlaggebend ist dabei die Integration und Abwägung von Aspekten der Umwelt- und Ressourcenschonung im Rahmen der Projektkonzeption.

Laufzeit

  • Nicht-investive touristische Projekte: 03.07.2017 - 31.12.2023
  • Investive touristische Projekte: 09.07.2018 - 31.12.2023

Sonstiges

Um ein Ineinandergreifen geförderter Vorhaben zu gewährleisten und die Förderung konsistent im Sinne einer integrierten Entwicklungsstrategie auszurichten, bilden aufeinander abgestimmte Fachstrategien einen verbindlichen Orientierungsrahmen für die inhaltliche Ausgestaltung der zu fördernden Maßnahmen.

 

Zu nennen sind hier insbesondere:

  • Nachhaltigkeitsstrategie und Aktionsplan für das Weltnaturerbe Wattenmeer „Sustainable Tourism in the Wadden Sea“.
  • Managementpläne für Welterbe, Erarbeitung weiterer übergeordneter Strategien für das Kulturerbe in Schleswig-Holsteins (Ergebnisse Kulturdialog).
  • Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Schleswig-Holstein („Natur- und landschaftsverträgliche Formen des Tourismus ausbauen“; „Naturerleben im Tourismus verbessern“).
  • Tourismusentwicklungskonzepte für die Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung.

 

Die förderfähigen Kosten setzen sich schwerpunktmäßig aus investiven Kosten (Bau- und Ausstattungskosten, Planung, Baunebenkosten) zusammen. Die Investitionspriorität wird in das ITI-Konzept „Tourismus- und Energiekompetenzregion Westküste“ einbezogen. 53% der EFRE-Mittel der Investitionspriorität sind für die Umsetzung im Rahmen der ITI vorgesehen.

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte territoriale Investitionen (ITI)

Kurzbeschreibung

Tourismus- und Energiekompetenzregion Westküste

Beschreibung

Zur Förderung der Westküste wurde von der Landesregierung im Jahr 2012 die sog. Westküsteninitiative mit den Handlungsfeldern Verkehr, erneuerbare Energien, Tourismus, Demographie und Fachkräfte sowie dem Industriestandort Brunsbüttel ins Leben gerufen. Mit der Westküsteninitiative erfolgte eine Aktivierung der regionalen Akteure in einer gelebten Partnerschaft. Die Initiative soll neben anderen Programmen und Finanzierungsquellen wesentlich durch den EFRE unterstützt werden. Im Operationellen Programm (OP) EFRE ist daher ein ITI-Konzept (Integrierte territoriale Investitionen) für die Westküste enthalten.

 

Als Leitthemen bieten sich für die ITI die Themenbereiche „erneuerbare Energien und Energieeffizienz“ und „ressourcenschonender Tourismus“ an. Als Küstenregion mit Hafenstandorten und der Hochseeinsel Helgoland kann die Region z. B. besonders von der Entwicklung der Offshore-Windindustrie profitieren. Das Thema Energiekompetenzregion deckt sich mit den Zielen der Europa-2020-Strategie. Über die ITI soll ein klares Kompetenzprofil für die Westküste herausgearbeitet werden. Die Tourismuswirtschaft ist für die Westküste eine wichtige Branche und ein bedeutender Arbeitgeber. Eine kontinuierliche Verbesserung der Attraktivität als Urlaubsdestination und die bessere Ausnutzung zielgruppenspezifischer Potenziale sind entscheidende Faktoren für die Wirtschaftsleistung und Beschäftigungssituation.

 

Im Rahmen der ITI werden Zukunftsthemen der Westküste von den Akteuren in der Region identifiziert. Sie bringen ihre Projektvorschläge in einen zweistufigen Wettbewerb ein. Dabei sollen sie durch eine zentrale Anlaufstelle in der Region zur Beteiligung an der ITI aktiviert, bei der Entwicklung von Konzepten unterstützt und während des Wettbewerbsverfahrens beraten werden. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch ein Gremium, dem neben den regionalen Vertreterinnen und Vertretern u. a. die EFRE-Verwaltungsbehörde, die Fachbereiche der Landesministerien und die Dienstleister angehören. Beratend werden die ESF- und die ELER-Verwaltungsbehörden oder ggf. von ihnen benannte fachlich zuständige Mitarbeiter/-innen der Landesregierung im Gremium vertreten sein, um die Kohärenz zwischen den einzelnen Fonds sicherzustellen und Synergieeffekte zu erzielen. Des Weiteren werden Partner, wie z. B. das Regionalmanagement „Westküste/Unterelbe“, in den Entscheidungsprozess eingebunden und Empfehlungen des Westküstenbeirats eingeholt. Die Bewilligung und fördertechnische Abwicklung der konkreten Projekte verbleibt bei den im OP vorgesehenen (zwischengeschalteten) Stellen. Mit diesem Vorgehen erfolgt die Identifikation und Auswahl der Projekte aus der Region heraus. Gleichzeitig kann auf die Kompetenzen, Erfahrungen und Verwaltungskapazitäten der Landesebene zurückgegriffen und somit eine reibungslose Umsetzung der ITI-Projekte gewährleistet werden.

Fonds

Der EFRE; das ESF- und das ELER-Programm sollen die ITI flankieren.

Fördergebietseingrenzung

Entspricht der Abgrenzung der Region für die Westküsteninitiative und umfasst damit die Kreise Steinburg, Dithmarschen und Nordfriesland sowie die Insel Helgoland. Sofern es bei Kooperationsprojekten zielführend ist, über die Kreisgrenzen hinweg zu agieren, können sich die geförderten Projekte in Einzelfällen auch in den Kreis Pinneberg und den Landesteil Schleswig (Stadt Flensburg, Kreis Schleswig-Flensburg) erstrecken.

Zielgruppe

Öffentliche Akteure.

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige regionale Wertschöpfungsketten und Stoffströme
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021