Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (genehmigt am: 01.09.2014).
Kurzbeschreibung
Begleitende und qualifizierende Maßnahmen für Jugendliche zur Erreichung eines Schulabschlusses und für den Übergang in eine berufliche Ausbildung.
Förderziel
Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit.
Fördergegenstände
Begleitung, Betreuung, Beratung, Bildung, Qualifizierung
Zuwendungsempfänger
Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Gefördert werden Maßnahmen, die in Ergänzung zu schulischen Angeboten und Angeboten der Jugendhilfe dazu beitragen, schulpflichtige junge Menschen an Regelsysteme der Schule heranzuführen und sie so zu integrieren, dass sie einen regulären Schulabschluss erreichen können. Oftmals wird hierfür eine individuelle und gegebenenfalls auch längerfristig angelegte sozialpädagogische Begleitung erforderlich sein, die auch das familiäre Umfeld und die lebensweltlichen Bezüge der jungen Menschen berücksichtigt. Auch aufsuchende Formen der Sozialarbeit kommen je nach Einzelfall zum Einsatz. Durch konkrete Hilfestellung und Beratung sollen auch junge Menschen, die zwar arbeitslos sind, sich aber regulären Beratungs- und Integrationsangeboten der Jobcenter bzw. Arbeitsagenturen entziehen, wieder in einen geregelten Beratungs- und Vermittlungsprozess eingegliedert werden. Niedrigschwellige und praxisbezogene Angebote sollen zur individuellen und sozialen Stabilisierung beitragen und auf eine realistische Perspektive für Ausbildung und Beruf hinwirken.
Bei Teilnehmer/innen ohne Schulabschluss ist die nachträgliche Erlangung des Schulabschlusses ein wesentliches konzeptionelles Merkmal der Förderung. Junge Menschen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, können im Rahmen der Förderung auch im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz gefördert werden. In diesem Förderziel wird besonders darauf zu achten sein, dass spezifische individuelle Dispositionen (soziales und familiäres Umfeld, Migrationshintergrund bzw. eigene Migrationserfahrung, geschlechterspezifische Benachteiligungen, riskante Lebensformen, Überschuldung) adäquat berücksichtigt werden. Ferner soll frühzeitig einem geschlechtertypischen Berufswahlverhalten entgegengewirkt werden. Die Maßnahmen in diesem spezifischen Ziel werden überwiegend im Rahmen der regionalen Umsetzung des ESF durchgeführt. Die Auswahl durch die regionalen Arbeitskreise soll sicherstellen, dass Konzepte zum Zuge kommen, die auf die jeweiligen regionalen Besonderheiten abgestimmt sind und den individuellen Bedarfen der hier angesprochenen Zielgruppen von besonders belasteten Menschen bestmöglich entsprechen. Zum Teil können die Maßnahmen auf erfolgreichen Ansätzen regionaler Projekte der Förderperiode 2007-2013 aufbauen.
Die Förderung grenzt sich vom geplanten ESF-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ ab. Während das Bundesprogramm die bundesweite Erprobung des § 13 SGB VIII mit ausgesuchten Kommunen anstrebt und Modellcharakter zur Profilschärfung gesetzlicher Vorschriften haben soll, ist die (regionale) Förderung in Baden-Württemberg auf ein teilnehmerzentriertes, flächendeckendes Angebot von - regional je nach Bedarf unterschiedlich konzipierten - Maßnahmen für die Zielgruppe ausgerichtet. Die vom Bundesprogramm angestrebte Erprobung der Koordinierungs- und Steuerungsfunktion der Kommunen ist kein Programminhalt der ESF-Landesförderung. Im Gegensatz zum Bundesprogramm ist die Landesförderung zudem nicht sozialräumlich ausgerichtet. In Bezug auf bestehende Förderangebote des Landes sollen die Maßnahmen insbesondere in Ergänzung und im Anschluss an die Förderung gemäß SGB VIII, insbesondere Schulsozialarbeit und die mobile Jugendarbeit/Streetwork konzipiert sein. Gerade bei der problembehafteten und oft schwer erreichbaren Zielgruppe ist eine geschlechtersensible Ausrichtung der Förderung von besonderer Bedeutung. Angesichts der hohen Relevanz von geschlechterstereotypen Orientierungen der Zielgruppe können in diesem Förderziel auch geschlechterspezifische Konzepte zum Einsatz kommen.
Durch die Fokussierung auf bildungsferne und z. T. gesellschaftlich marginalisierte junge Menschen, darunter insbesondere solche mit Migrationshintergrund, leistet die Förderung in diesem spezifischen Ziel einen besonderen Beitrag zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. Bereits in der Förderperiode 2007-2013 hat sich gezeigt, dass Themen der ökologischen Nachhaltigkeit bei dieser Zielgruppe gut in das Maßnahmenangebot integriert werden können, etwa im Rahmen naturnaher erlebnispädagogischer Module. Der expandierende Markt der Green Jobs kann zudem für Teilnehmende an den geförderten Maßnahmen Berufsperspektiven auf unterschiedlichen Qualifikationsebenen bieten.
Zielgruppe
- Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können.
- Ausbildungsferne und z. T. marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können.
Auswahlverfahren
Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- bzw. Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten ESF-Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle bzw. ein Gremium vor. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Projektanträge werden in einer Reihenfolge sortiert (Ranking), nach der die Bewilligung im Rahmen des Budgets erfolgt.
Projektauswahlkriterien
- Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen.
- Fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der im Operationellen Programm festgelegten spezifischen Ziele.
- Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.
- Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
- Gesicherte Finanzierung.
- Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und Nichtdiskriminierung.