Individuelle Unterstützungsangebote zur Vermeidung von Schulabbruch und Berufsvorbereitung

ESF

Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (genehmigt am: 01.09.2014).

Kurzbeschreibung

Begleitende und qualifizierende Maßnahmen für Jugendliche zur Erreichung eines Schulabschlusses und für den Übergang in eine berufliche Ausbildung.

Förderziel

Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit.

Fördergegenstände

Begleitung, Betreuung, Beratung, Bildung, Qualifizierung

Zuwendungsempfänger

Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Gefördert werden Maßnahmen, die in Ergänzung zu schulischen Angeboten und Angeboten der Jugendhilfe dazu beitragen, schulpflichtige junge Menschen an Regelsysteme der Schule heranzuführen und sie so zu integrieren, dass sie einen regulären Schulabschluss erreichen können. Oftmals wird hierfür eine individuelle und gegebenenfalls auch längerfristig angelegte sozialpädagogische Begleitung erforderlich sein, die auch das familiäre Umfeld und die lebensweltlichen Bezüge der jungen Menschen berücksichtigt. Auch aufsuchende Formen der Sozialarbeit kommen je nach Einzelfall zum Einsatz. Durch konkrete Hilfestellung und Beratung sollen auch junge Menschen, die zwar arbeitslos sind, sich aber regulären Beratungs- und Integrationsangeboten der Jobcenter bzw. Arbeitsagenturen entziehen, wieder in einen geregelten Beratungs- und Vermittlungsprozess eingegliedert werden. Niedrigschwellige und praxisbezogene Angebote sollen zur individuellen und sozialen Stabilisierung beitragen und auf eine realistische Perspektive für Ausbildung und Beruf hinwirken.

 

Bei Teilnehmer/innen ohne Schulabschluss ist die nachträgliche Erlangung des Schulabschlusses ein wesentliches konzeptionelles Merkmal der Förderung. Junge Menschen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, können im Rahmen der Förderung auch im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz gefördert werden. In diesem Förderziel wird besonders darauf zu achten sein, dass spezifische individuelle Dispositionen (soziales und familiäres Umfeld, Migrationshintergrund bzw. eigene Migrationserfahrung, geschlechterspezifische Benachteiligungen, riskante Lebensformen, Überschuldung) adäquat berücksichtigt werden. Ferner soll frühzeitig einem geschlechtertypischen Berufswahlverhalten entgegengewirkt werden. Die Maßnahmen in diesem spezifischen Ziel werden überwiegend im Rahmen der regionalen Umsetzung des ESF durchgeführt. Die Auswahl durch die regionalen Arbeitskreise soll sicherstellen, dass Konzepte zum Zuge kommen, die auf die jeweiligen regionalen Besonderheiten abgestimmt sind und den individuellen Bedarfen der hier angesprochenen Zielgruppen von besonders belasteten Menschen bestmöglich entsprechen. Zum Teil können die Maßnahmen auf erfolgreichen Ansätzen regionaler Projekte der Förderperiode 2007-2013 aufbauen.

 

Die Förderung grenzt sich vom geplanten ESF-Bundesprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ ab. Während das Bundesprogramm die bundesweite Erprobung des § 13 SGB VIII mit ausgesuchten Kommunen anstrebt und Modellcharakter zur Profilschärfung gesetzlicher Vorschriften haben soll, ist die (regionale) Förderung in Baden-Württemberg auf ein teilnehmerzentriertes, flächendeckendes Angebot von - regional je nach Bedarf unterschiedlich konzipierten - Maßnahmen für die Zielgruppe ausgerichtet. Die vom Bundesprogramm angestrebte Erprobung der Koordinierungs- und Steuerungsfunktion der Kommunen ist kein Programminhalt der ESF-Landesförderung. Im Gegensatz zum Bundesprogramm ist die Landesförderung zudem nicht sozialräumlich ausgerichtet. In Bezug auf bestehende Förderangebote des Landes sollen die Maßnahmen insbesondere in Ergänzung und im Anschluss an die Förderung gemäß SGB VIII, insbesondere Schulsozialarbeit und die mobile Jugendarbeit/Streetwork konzipiert sein. Gerade bei der problembehafteten und oft schwer erreichbaren Zielgruppe ist eine geschlechtersensible Ausrichtung der Förderung von besonderer Bedeutung. Angesichts der hohen Relevanz von geschlechterstereotypen Orientierungen der Zielgruppe können in diesem Förderziel auch geschlechterspezifische Konzepte zum Einsatz kommen.

 

Durch die Fokussierung auf bildungsferne und z. T. gesellschaftlich marginalisierte junge Menschen, darunter insbesondere solche mit Migrationshintergrund, leistet die Förderung in diesem spezifischen Ziel einen besonderen Beitrag zur Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung. Bereits in der Förderperiode 2007-2013 hat sich gezeigt, dass Themen der ökologischen Nachhaltigkeit bei dieser Zielgruppe gut in das Maßnahmenangebot integriert werden können, etwa im Rahmen naturnaher erlebnispädagogischer Module. Der expandierende Markt der Green Jobs kann zudem für Teilnehmende an den geförderten Maßnahmen Berufsperspektiven auf unterschiedlichen Qualifikationsebenen bieten.

Zielgruppe

  • Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können.
  • Ausbildungsferne und z. T. marginalisierte junge Menschen, die von regelhaften Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme bzw. der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können.

Auswahlverfahren

Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- bzw. Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten ESF-Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle bzw. ein Gremium vor. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Projektanträge werden in einer Reihenfolge sortiert (Ranking), nach der die Bewilligung im Rahmen des Budgets erfolgt.

Projektauswahlkriterien

  • Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen.
  • Fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der im Operationellen Programm festgelegten spezifischen Ziele.
  • Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.
  • Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
  • Gesicherte Finanzierung.
  • Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und Nichtdiskriminierung.

Laufzeit

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Nachhaltige Regionalentwicklung mit LEADER in Baden-Württemberg

Beschreibung

Für den ELER gilt:

(…) Grundlagen der LEADER-Förderung:

  • LEADER ist ein bürgerschaftlicher Ansatz der gemeinschaftsgeführten lokalen Entwicklung und unterstützt die Umsetzung eigenständiger lokaler Entwicklungskonzepte.
    Mit diesem Ansatz sollen die Bürgerinnen und Bürger verstärkt auf lokaler Ebene an den aktuellen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen beteiligt werden. Damit ist LEADER auch in Zukunft in erster Linie ein Förderinstrument für die Umsetzung gebietsbezogener lokaler Entwicklungsstrategien, die auf subregionaler Ebene für genau umrissene ländliche Gebiete bestimmt sind. Die LEADER-Förderung soll insbesondere interkommunale integrierte Ansätze fördern, die von aktiven, auf lokaler Ebene arbeitenden Partnerschaften erarbeitet und umgesetzt werden. LEADER soll den Akteuren des ländlichen Raumes Impulse geben und sie dabei unterstützen, eigenständige Überlegungen über Entwicklungspotenziale und Entwicklungsmöglichkeiten ihres Gebietes in einer längerfristigen Perspektive anzustellen und zu realisieren.
  • Lokale Aktionsgruppen können sich in ländlichen Gebieten bilden und sind für ein abgegrenztes Aktionsgebiet verantwortlich.
    Zielgruppen der LEADER-Förderung sind kleinere, nach Möglichkeit zusammenhängende Gebiete im ländlichen Raum, wie im ELER-Programm für Baden-Württemberg beschrieben. Sie setzen sich in der Regel jeweils aus ganzen Gemeinden oder Gemarkungen zusammen und bilden unter geographischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit. (…)
  • Die Lokalen Aktionsgruppen sind die Träger der Entwicklungsstrategie und verantwortlich für deren Durchführung.
    Die Lokalen Aktionsgruppen müssen eine ausgewogene und repräsentative Gruppierung von Partnern aus unterschiedlichen sozioökonomischen Bereichen des jeweiligen Gebietes darstellen. (…)
    Die LEADER-Förderung betrifft die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien, in deren Zentrum Projekte und Prozesse stehen, die die ländlich geprägten Räume in Baden-Württemberg zukunftsfähig machen. Dabei sollen beispielsweise die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit und der Tourismus gestärkt werden. Ziel ist eine nachhaltige strukturelle Weiterentwicklung der LEADER-Regionen: Hier sollen Antworten auf drängende Herausforderungen wie den demografischen Wandel, Klimawandel und Ressourcenschutz entwickelt und erprobt werden. Die LEADER-Förderung betrifft zudem die Umsetzung von Projekten der Zusammenarbeit und die Arbeit der Lokalen Aktionsgruppen. Alle im Rahmen der Entwicklungsstrategie finanzierten Projekte werden von den Aktionsgruppen ausgewählt. Die Förderung der laufenden Kosten der Aktionsgruppen und der Kosten der Sensibilisierung sind auf höchstens 25% der öffentlichen Gesamtausgaben der lokalen Entwicklungsstrategie begrenzt.
  • Lokale Entwicklungskonzepte müssen hohe Anforderungen erfüllen.
    (…) Maßnahmen zur Förderung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft sollen neben wirtschaftlichen und sozialen Aspekten auch die Erhaltung und Pflege des natürlichen Erbes, der Kulturlandschaft und der Biodiversität zum Ziel haben. Dazu zählt insbesondere die Kulturlandschaft. (…)
  • Kohärenz zwischen den Maßnahmen LEADER und Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebietenden.
    Zwischen den Maßnahmen „Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ mit Bezug zu Art. 20 und der Maßnahme LEADER gibt es enge Verbindungen, die eine gewisse Abstimmung und Koordination zwischen den Stellen, die über die Förderung entscheiden, sinnvoll erscheinen lassen. (…)
  • Der LEADER-Ansatz entwickelt sich in der neuen Förderperiode weiter.
    Auf der Grundlage der positiven Erfahrungen aus der zurückliegenden Förderperiode, werden den LEADER-Aktionsgruppen künftig noch mehr Gestaltungsspielräume und auch mehr Kompetenzen eingeräumt. So sollen künftig auch solche Vorhaben gefördert werden können, die thematisch über das bisherige Spektrum hinausgehen bzw. auch alternative Formen der Bereitstellung der öffentlichen nationalen Förderung berücksichtigen. Darüber hinaus entfällt zukünftig die bislang verpflichtende Vorprüfung und können Fördersätze zumindest in Teilbereichen und innerhalb gewisser Grenzen von den Aktionsgruppen selbst festgelegt und in das regionale Entwicklungskonzept aufgenommen werden. Gleichzeitig werden Anreize geschaffen, die Beteiligung der Zivilgesellschaft in den Aktionsgruppen auszuweiten, und die Arbeit der Aktionsgruppen über das Ende der Förderperiode hinaus zu verstetigen. Damit soll der LEADER-Ansatz zukunftsfähig und attraktiv gestaltet werden und sich noch deutlicher als bisher von der Mainstreamförderung unterscheiden.
  • Der LEADER-Ansatz bleibt weiterhin auf den ELER beschränkt.
    Es ist den Aktionsgruppen aber freigestellt, Ansätze bzw. Vorhaben in ihr Regionales Entwicklungskonzept REK einzubeziehen, die aus anderen Fonds gefördert werden können.

 

Hinweis: Die allgemeinen Fördergrundsätze der LEADER-Förderung können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) ab Seite 850ff. entnommen werden. Links zu umfassenden Informationen über LEADER finden Sie unter der Rubrik Dokumente.

 

Für den ESF gilt:

Die Möglichkeiten zur Kooperation mit CLLDs (LEADER-Ansatz) sind im Operationellen Programm des ESF nicht klar spezifiziert: "... Damit kann die ESF-Förderung zu Zielen sozialräumlich angelegter Interventionen oder lokal begrenzter Entwicklungsvorhaben allenfalls indirekt beitragen. Gleichwohl sollen die Vorhaben auf regionaler Ebene – je nach projektbezogener Zielsetzung - grundsätzlich offen sein für eine Zusammenarbeit mit Förderaktivitäten anderer Fonds (z. B. LEADER). Dies kann z. B. durch eine Öffnung der Netzwerkarbeit der regionalen ESF-Arbeitskreise begünstigt werden."

Fonds

ELER

Fördergebietseingrenzung

Hinweis: Einen Link zu Informationen über die ausgewählten LEADER, LEADER-Aktionsgruppen und deren förderfähige Aktionsgebiete finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Bei der Definition von „Ländlichen Raum“ als räumlicher Kontext, in dem LEADER als besondere Förderoption zum Einsatz kommen soll, orientiert sich Baden-Württemberg an Art. 50 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. Die ländlichen Gebiete Baden-Württembergs sind als Gegenstück der dicht besiedelten Landesteile zu sehen. Als solche werden im MEPL III alle Städte mit mehr als 65.000 Einwohnern definiert. Die ländlichen Gebiete in Baden-Württemberg umfassen demnach rund 95% der Landesfläche und rund 76% der Landesbevölkerung, die Einwohnerdichte liegt bei 239 Einwohner/km2. Sofern im MEPL III von den „ländlichen Gebieten“ gesprochen wird, liegt die oben genannte Definition zu Grunde.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zu LEADER, den ausgewählten LEADER-Aktionsgruppen sowie deren förderfähige Aktionsgebiete erhalten Sie beim:

bzw. beim

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen
  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“

Stand: Juli 2021