Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Nordrhein-Westfalen 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Einrichtung und Tätigkeit Operationeller Gruppen mit dem Ziel einer Verbesserung des Innovationstransfers in NRW.
Förderziel
Es soll insbesondere die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen (Unterpriorität 2a) gestärkt werden. Die innovativen Vorhaben im Rahmen der EIP können aber grundsätzlich wie LEADER zu jeder Unterpriorität einen Beitrag leisten.
Fördergegenstände
Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
Begünstigte sind rechtsfähige Operationelle Gruppen (OG) bzw. das federführende rechtsfähige OG-Mitglied. OG werden von interessierten Akteuren wie Landwirten, Forschern, Beratern sowie Unternehmen des Agrar- und Nahrungsmittelsektors gegründet, die für die Erreichung der Ziele der EIP relevant sind.
Förderfähige Gebietskulisse
Gesamtes Programmgebiet NRW. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Nordrhein-Westfalen ab Seite 149 entnommen werden.
Art der Unterstützung
Zuschuss.
Beschreibung
Europäische Innovationspartnerschaft für Nachhaltigkeit in der Land- und Forstwirtschaft (EIP) - Einrichtung und Tätigkeit Operationeller Gruppen
Die Einrichtung von operationellen Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ soll Anreize schaffen, um die Zusammenarbeit und Vernetzung verschiedener AkteurInnen und Unternehmen zu fördern und damit die Entwicklung und zügige praxisgerechte Umsetzung und Verbreitung innovativer Projekte und Technologien zu beschleunigen. Weiterhin kann die Zusammenarbeit verschiedener AkteurInnen Kostenvorteile erbringen. Es ist angestrebt, eine Vielfalt der im Rahmen der VO (EU) Nr. 1305/2013 relevanten Themenfelder und unterschiedlichen, von den Beteiligten herauszuarbeitenden Innovationsbedarfen gerecht zu werden. Dazu werden Vorhaben in der Ideen- und Konzeptphase sowie in der Entwicklungs- und Testphase unterstützt.
Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag für eine wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft, für tiergerechte Nutztierhaltung und zum Klimaschutz in Land- und Forstwirtschaft durch die Verbesserung des Innovationstransfers in NRW zu leisten.
Aufgabe einer Operationellen Gruppe ist es, die Träger von Innovationsprozessen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft für einen definierten Themenbereich (Innovationsfeld) zusammenzuführen und im Rahmen eines konkreten Projektes den Transfer von Innovationen in die Praxis voranzutreiben sowie die Beteiligung am nationalen und EU-weiten EIP Netzwerk sicherzustellen.
Die Vorhaben müssen hinreichend konkretisiert und realisierbar sein, sowie einen erkennbaren Beitrag zur Verbesserung der Produktivität und der nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung leisten. Die Rechte und Pflichten der Kooperationspartner sowie die Verwertung entstehender Rechte und die Regelungen im Streitfall sind schriftlich vor Beginn des Projekts festzulegen.
Die Regeln zur Transparenz von Innovationsprojekten im Rahmen der EIP sind zu beachten. Diese Maßnahme wird erstmalig in NRW angeboten.
Förderfähige Kosten:
Förderfähig sind die angemessenen und nachgewiesenen Sach- und Personalkosten für den Betrieb einer Operationellen Gruppe. Darüber hinaus sind Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit und für die OG-übergreifende Zusammenarbeit förderfähig.
Es handelt sich dabei um Kosten i. S. d. Art. 35 Abs. 5b und c der VO (EU) Nr. 1305/2013. Weiterhin sind die Kosten für Studien, Geschäftspläne und innovationsunterstützende Dienstleistungen förderfähig (Kosten i. S. d. Artikel 35 Abs. 5a und b der VO (EU) Nr. 1305/2013).
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die operationelle Gruppe (OG) muss folgende Kriterien erfüllen:
- Sie besteht aus mindestens 2 Mitgliedern.
- Die OG muss ihren Sitz in NRW haben.
- Mindestens 50% der Mitglieder müssen ihren Sitz in NRW haben.
- Sie koordiniert ein definiertes Innovationsprojekt, das im Rahmen der EIP aus dem ELER kofinanziert werden kann und das zum Zeitpunkt der Antragstellung hinreichend konkretisiert ist.
- Sie verpflichtet sich im nationalen und EU-weiten EIP Netzwerk aktiv mitzuarbeiten.
Auswahlverfahren
Das Verfahren zur Auswahl einer OG wird von der Verwaltungsbehörde auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Dabei werden zu beachtende Stichtage und Auswahlkriterien mitgeteilt. Die Verwaltungsbehörde veröffentlicht mehrere Aufforderungen zur Einreichung möglicher Vorhaben/Projekte. Die OG/Vorhaben werden auf der Grundlage der eingereichten Projektskizzen anhand eines Punktesystems von einem EIP-Beirat bewertet und daraus folgendem Ranking ausgewählt. Schwellenwerte (Mindestpunktzahl) sind bei OG/Innovationsvorhaben nicht vorgesehen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 28.01.2019
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
Der Fördersatz für förderfähige Ausgaben beträgt:
- 100% bei Anhang I-Produkten (AEU-Vertrag) und im Forstbereich.
- 50% bei Nicht-Anhang I-Produkten.