Eine Antragstellung bezüglich der Teilmaßnahme "Familie stärken - Perspektiven eröffnen (Arbeitgeber)" ist momentan nicht möglich.

Zukunft mit Arbeit

ESF

Sachsen-Anhalt

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (genehmigt am: 27.11.2014).

Kurzbeschreibung

Förderung der Chancen von im Wirtschafts- und im gesellschaftlichen Leben benachteiligten Menschen.

Förderziel

Zuwendungen für die Vermeidung beruflicher und gesellschaftlicher Ausgrenzung sowie für die berufliche Integration von bestimmten, am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen.

Fördergegenstände

Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform.

 

Für den jeweiligen Förderbereich sind die spezifischen Regelungen zu den Zuwendungsempfängern zwingend zu beachten.

Art der Unterstützung

Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Beschreibung

Es sollen die Chancen von im Wirtschafts- und im gesellschaftlichen Leben benachteiligten Menschen gefördert werden. Betroffene Personen sollen mit spezifischen Angeboten unterstützt werden, um im Rahmen individueller Förderung die persönliche Leistungsfähigkeit durch den Abbau individueller Vermittlungshemmnisse zu entwickeln oder wiederherzustellen sowie vor dem Hintergrund der Armutsvermeidung Alternativen gegenüber einer Ausgrenzung aus dem berufs- und gesellschaftlichen Leben zu schaffen.

 

Durch die Förderung sollen neben einer nachhaltigen Integration von jungen Menschen in das Erwerbsleben und der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit auch die verbesserte Nutzung und Ausschöpfung der Potenziale des Landes für Wachstum und Beschäftigung sowie der Beseitigung von Strukturproblemen des Arbeitsmarktes erreicht werden. Dabei sollen die Projektinhalte auf die Anwendung solcher Arbeitsmarktinstrumente ausgerichtet sein, in deren Mittelpunkt wirksame und individuell ausgerichtete Hilfestellungen für die Zielgruppen stehen, um ihre gesellschaftliche oder berufliche Integration zu ermöglichen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die Projekte sollen sich in regionale Arbeitsmarktstrategien einordnen und die jeweils relevanten regionalen Wirtschafts- und Sozialpartner mit einbeziehen. Eine sinnvolle Verzahnung und Vernetzung der Projekte mit bestehenden Arbeitsmarktprojekten ist zu gewährleisten.
  • Der geografische Wirkungsbereich der Projekte soll sich in der Regel auf einen Landkreis oder auf eine kreisfreie Stadt im Land Sachsen-Anhalt beziehen. Projekte für kleinere Gebietsstrukturen innerhalb eines Landkreises, z. B. Gemeinden, sind möglich.
  • Eine Zuwendung kann in der Regel nur gewährt werden, wenn eine Förderempfehlung eines Regionalen Arbeitskreises (im Folgenden: RAK) vorliegt. Der RAK, in dem neben den Vertretern der Gebietskörperschaft, die Träger der Grundsicherung, die Sozialpartner, die Wirtschaftspartner und die gleichstellungspolitische Vertretung zusammenarbeiten, wird vom jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt für die gesamte Förderperiode 2014 bis 2020 gebildet. Die Grundlage der Zusammenarbeit im RAK bildet eine Geschäftsordnung.
  • Das Mindestlohngesetz vom 11.08.2014 (BGBl. I S. 1348) ist einzuhalten.
  • Bei der Durchführung der Projekte ist auf eine familienfreundliche sowie geschlechtergerechte Gestaltung im Sinne des Gender-Mainstreaming-Ansatzes und die Nichtdiskriminierung (entsprechend Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013) zu achten.

Auswahlverfahren

Die Stärkung regionaler, endogener Potenziale erfordert nachvollziehbare und transparente Projektauswahlverfahren. Zur Sicherung der Transparenz sollen die Ankündigungen von Auswahlverfahren und die Ergebnisse in geeigneten Medien, einschließlich des Internets, veröffentlicht werden.

 

Die Regionalen Arbeitskreise wählen auf der Grundlage dieser Richtlinie aus den eingereichten Projektvorschlägen die zu fördernden Projekte aus. Das Auswahlverfahren ist prüffähig zu dokumentieren.

 

Für die Projektauswahl müssen mindestens folgende Kriterien herangezogen werden:

  • Erfüllung spezifischer Ziele abgeleitet aus dieser Richtlinie auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 bis 2020.
  • Erfüllung von Querschnittszielen.
  • Erfüllung spezifischer Kriterien:
    • Projektidee.
    • Projektstruktur und Zeitpläne.
    • Projektumsetzung.
    • Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts.
  • Wirtschaftlichkeit.
  • Erfüllung der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen.
  • Abgrenzung zu anderen Förderaktivitäten.

Jeder RAK kann bei Bedarf darüber hinaus eigene Auswahlkriterien festlegen. Der RAK fasst die ausgewählten Projektvorschläge in einer Projektliste zusammen und übergibt diese Liste der bewilligenden Stelle. Nur Projekte, die von einem RAK in die Projektliste aufgenommen worden sind, können gefördert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

 

Die der Projektliste zugrunde liegenden Projektvorschläge sind die verbindliche Grundlage für die von den Projektträgern zu stellenden Förderanträge. Nachträgliche Änderungen am Projektinhalt, insbesondere hinsichtlich der beschäftigungspolitischen Aspekte, können von der bewilligenden Stelle nur berücksichtigt werden, wenn diese Änderungen vom RAK bestätigt worden sind. Das Verfahren diesbezüglich ist zu dokumentieren.

 

Die RAK informieren die Projektträger über das Ergebnis des Auswahlverfahrens und fordern die Träger der ausgewählten Projekte zur formgerechten Antragstellung auf.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 12.06.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Informationen zum Förderprogramm

 

Hauptseite des ESF Sachsen-Anhalt

 

Förderrichtlinie

 

Förderhandbuch

 

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Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“

Stand: Juli 2021