Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (genehmigt am: 01.09.2014).
Kurzbeschreibung
Begleitung und Beratung arbeitsmarktferner Zielgruppen über Zwischenschritte der gesellschaftlichen, psychosozialen und gesundheitlichen Stabilisierung hin zu einer möglichst dauerhaften Integration in den primären Arbeitsmarkt.
Förderziel
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit vielfach belasteter, arbeitsmarktferner Zielgruppen und deren Integration in den Arbeitsmarkt.
Fördergegenstände
Begleitung, Betreuung, Beratung
Zuwendungsempfänger
Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Durch diese Maßnahme werden vielfach belastete, arbeitsmarktferne Zielgruppen angesprochen, bei denen eine Integration in den Arbeitsmarkt in der Regel nur über Zwischenschritte der gesellschaftlichen, psychosozialen und gesundheitlichen Stabilisierung möglich sein wird. Beratungsangebote, das Ermöglichen von weiterführenden Hilfeangeboten, tagesstrukturierende und sozialintegrative Maßnahmen können Module einer niedrigschwelligen Ansprache dieser Zielgruppen sein. Zwischenstufen, z. B. über Einrichtungen des geförderten Arbeitsmarkts oder – bei Vorliegen einer Schwerbehinderung – über Integrationsfirmen, können erforderlich sein, um Potenziale für eine Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auszuloten. Die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit kann bei diesen Zielgruppen bereits als erster Erfolg gelten. Die Maßnahmen in diesem spezifischen Ziel werden überwiegend im Rahmen der regionalen Umsetzung des ESF durchgeführt. Die Auswahl durch die regionalen Arbeitskreise soll sicherstellen, dass Konzepte zum Zuge kommen, die auf die jeweiligen regionalen Besonderheiten abgestimmt sind und den individuellen Bedarfen der hier angesprochenen Zielgruppen von besonders belasteten Menschen bestmöglich entsprechen. Zum Teil können die Maßnahmen auf erfolgreichen Ansätzen regionaler Projekte der Förderperiode 2007-2013 aufbauen.
In Fortsetzung und Weiterentwicklung erfolgreicher Ansätze aus der Förderperiode 2007-2013 sollen darüber hinaus im Bereich der zentralen Förderung spezielle Maßnahmen für den Übergang von Strafgefangenen, aus Haft oder Arrest entlassenen und von Straffälligkeit bedrohten Personen in die Arbeitsgesellschaft unterstützt werden. Die aus dem ESF geförderten Maßnahmen sind geschlechtersensibel ausgerichtet und berücksichtigen individuelle, kulturelle und ethnische Gegebenheiten der Zielgruppen, um passgenaue und damit erfolgversprechende Förderkonzepte entwickeln zu können. Die Kohärenz zum ESF-Bundesprogramm ist durch eine instrumentelle Differenz gewährleistet. Die ESF-Förderung in Baden-Württemberg bezieht sich vorrangig auf die Unterstützung der Beschäftigungsfähigkeit der angesprochenen Zielgruppen besonders belasteter und arbeitsmarktferner Menschen, es sind keine degressiv subventionierten Beschäftigungsverhältnisse vorgesehen. Überschneidungen mit dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (FEAD) werden in Abstimmung mit dem Bund ausgeschlossen. Unter dem Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern sollen die in diesem spezifischen Ziel geplanten Maßnahmen vor allem berücksichtigen, dass Frauen gerade unter den langfristig in Arbeitslosigkeit verharrenden und von Armut bedrohten Personengruppen in besonderem Maße vertreten sind.
Daher sollen auch spezifische Förderansätze für Frauen und für Männer (z. B. bei Strafgefangenen) erprobt werden, um ihre soziale Teilhabe und letztendlich ihre Integrationschancen zu verbessern. Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung bedeuten in diesem spezifischen Ziel vor allem eine nochmalige Konzentration dieser Förderansätze auf jene Personengruppen, die in erhöhtem Maße von sozialer Exklusion bedroht sind, wie z. B. Minderheiten oder Armutsmigrantinnen und -migranten aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Ökologische Nachhaltigkeit wird in diesem spezifischen Ziel insbesondere im Rahmen von Maßnahmen der sozialen Stabilisierung und der Alltagsstrukturierung in Form von praxisnahen Themen wie Energiesparen oder sparsamer Umgang mit Ressourcen eine Rolle spielen.
Zielgruppe
- Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, hier insbesondere Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis SGB II, die zunächst einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung für eine Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen.
- Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationshintergrund werden wegen ihrer überproportionalen Anteile an der Zielgruppe besonders adressiert.
- Insbesondere die Zielgruppe der älteren Leistungsberechtigten soll von den Fördermaßnahmen erreicht werden.
- Aus Strafhaft oder Arrest entlassene bzw. von Straffälligkeit bedrohte Menschen.
- Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären familiären und Wohnverhältnissen.
- Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwanderern aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten.
- Menschen mit Behinderungen.
Auswahlverfahren
Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- bzw. Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten ESF-Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle bzw. ein Gremium vor. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Projektanträge werden in einer Reihenfolge sortiert (Ranking), nach der die Bewilligung im Rahmen des Budgets erfolgt.
Projektauswahlkriterien
Die aus dem ESF geförderten Maßnahmen sind geschlechtersensibel ausgerichtet und berücksichtigen individuelle, kulturelle und ethnische Gegebenheiten der Zielgruppen, um passgenaue und damit erfolgversprechende Förderkonzepte entwickeln zu können.
- Fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der im Operationellen Programm festgelegten spezifischen Ziele.
- Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.
- Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
- Gesicherte Finanzierung.
Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und Nichtdiskriminierung. Unter dem Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern sollen die in diesem spezifischen Ziel geplanten Maßnahmen vor allem berücksichtigen, dass Frauen gerade unter den langfristig in Arbeitslosigkeit verharrenden und von Armut bedrohten Personengruppen in besonderem Maße vertreten sind. Daher sollen auch spezifische Förderansätze für Frauen und für Männer (z. B. bei Strafgefangenen) erprobt werden, um ihre soziale Teilhabe und letztendlich ihre Integrationschancen zu verbessern. Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung bedeuten in diesem spezifischen Ziel vor allem eine nochmalige Konzentration dieser Förderansätze auf jene Personengruppen, die in erhöhtem Maße von sozialer Exklusion bedroht sind, wie z. B. Minderheiten oder Armutsmigranten/-innen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten.