Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Integration arbeitsmarktferner Zielgruppen

ESF

Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (genehmigt am: 01.09.2014).

Kurzbeschreibung

Begleitung und Beratung arbeitsmarktferner Zielgruppen über Zwischenschritte der gesellschaftlichen, psychosozialen und gesundheitlichen Stabilisierung hin zu einer möglichst dauerhaften Integration in den primären Arbeitsmarkt.

Förderziel

Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit vielfach belasteter, arbeitsmarktferner Zielgruppen und deren Integration in den Arbeitsmarkt.

Fördergegenstände

Begleitung, Betreuung, Beratung

Zuwendungsempfänger

Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Durch diese Maßnahme werden vielfach belastete, arbeitsmarktferne Zielgruppen angesprochen, bei denen eine Integration in den Arbeitsmarkt in der Regel nur über Zwischenschritte der gesellschaftlichen, psychosozialen und gesundheitlichen Stabilisierung möglich sein wird. Beratungsangebote, das Ermöglichen von weiterführenden Hilfeangeboten, tagesstrukturierende und sozialintegrative Maßnahmen können Module einer niedrigschwelligen Ansprache dieser Zielgruppen sein. Zwischenstufen, z. B. über Einrichtungen des geförderten Arbeitsmarkts oder – bei Vorliegen einer Schwerbehinderung – über Integrationsfirmen, können erforderlich sein, um Potenziale für eine Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auszuloten. Die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit kann bei diesen Zielgruppen bereits als erster Erfolg gelten. Die Maßnahmen in diesem spezifischen Ziel werden überwiegend im Rahmen der regionalen Umsetzung des ESF durchgeführt. Die Auswahl durch die regionalen Arbeitskreise soll sicherstellen, dass Konzepte zum Zuge kommen, die auf die jeweiligen regionalen Besonderheiten abgestimmt sind und den individuellen Bedarfen der hier angesprochenen Zielgruppen von besonders belasteten Menschen bestmöglich entsprechen. Zum Teil können die Maßnahmen auf erfolgreichen Ansätzen regionaler Projekte der Förderperiode 2007-2013 aufbauen.

 

In Fortsetzung und Weiterentwicklung erfolgreicher Ansätze aus der Förderperiode 2007-2013 sollen darüber hinaus im Bereich der zentralen Förderung spezielle Maßnahmen für den Übergang von Strafgefangenen, aus Haft oder Arrest entlassenen und von Straffälligkeit bedrohten Personen in die Arbeitsgesellschaft unterstützt werden. Die aus dem ESF geförderten Maßnahmen sind geschlechtersensibel ausgerichtet und berücksichtigen individuelle, kulturelle und ethnische Gegebenheiten der Zielgruppen, um passgenaue und damit erfolgversprechende Förderkonzepte entwickeln zu können. Die Kohärenz zum ESF-Bundesprogramm ist durch eine instrumentelle Differenz gewährleistet. Die ESF-Förderung in Baden-Württemberg bezieht sich vorrangig auf die Unterstützung der Beschäftigungsfähigkeit der angesprochenen Zielgruppen besonders belasteter und arbeitsmarktferner Menschen, es sind keine degressiv subventionierten Beschäftigungsverhältnisse vorgesehen. Überschneidungen mit dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen (FEAD) werden in Abstimmung mit dem Bund ausgeschlossen. Unter dem Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern sollen die in diesem spezifischen Ziel geplanten Maßnahmen vor allem berücksichtigen, dass Frauen gerade unter den langfristig in Arbeitslosigkeit verharrenden und von Armut bedrohten Personengruppen in besonderem Maße vertreten sind.

 

Daher sollen auch spezifische Förderansätze für Frauen und für Männer (z. B. bei Strafgefangenen) erprobt werden, um ihre soziale Teilhabe und letztendlich ihre Integrationschancen zu verbessern. Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung bedeuten in diesem spezifischen Ziel vor allem eine nochmalige Konzentration dieser Förderansätze auf jene Personengruppen, die in erhöhtem Maße von sozialer Exklusion bedroht sind, wie z. B. Minderheiten oder Armutsmigrantinnen und -migranten aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten. Ökologische Nachhaltigkeit wird in diesem spezifischen Ziel insbesondere im Rahmen von Maßnahmen der sozialen Stabilisierung und der Alltagsstrukturierung in Form von praxisnahen Themen wie Energiesparen oder sparsamer Umgang mit Ressourcen eine Rolle spielen.

Zielgruppe

  • Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, hier insbesondere Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis SGB II, die zunächst einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung für eine Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen.
  • Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationshintergrund werden wegen ihrer überproportionalen Anteile an der Zielgruppe besonders adressiert.
  • Insbesondere die Zielgruppe der älteren Leistungsberechtigten soll von den Fördermaßnahmen erreicht werden.
  • Aus Strafhaft oder Arrest entlassene bzw. von Straffälligkeit bedrohte Menschen.
  • Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären familiären und Wohnverhältnissen.
  • Von Armut und Diskriminierung bedrohte Personengruppen unter den Zuwanderern aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten.
  • Menschen mit Behinderungen.

Auswahlverfahren

Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- bzw. Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten ESF-Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle bzw. ein Gremium vor. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Projektanträge werden in einer Reihenfolge sortiert (Ranking), nach der die Bewilligung im Rahmen des Budgets erfolgt.

Projektauswahlkriterien

Die aus dem ESF geförderten Maßnahmen sind geschlechtersensibel ausgerichtet und berücksichtigen individuelle, kulturelle und ethnische Gegebenheiten der Zielgruppen, um passgenaue und damit erfolgversprechende Förderkonzepte entwickeln zu können.

  • Fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der im Operationellen Programm festgelegten spezifischen Ziele.
  • Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.
  • Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
  • Gesicherte Finanzierung.

 

Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und Nichtdiskriminierung. Unter dem Aspekt der Gleichstellung von Frauen und Männern sollen die in diesem spezifischen Ziel geplanten Maßnahmen vor allem berücksichtigen, dass Frauen gerade unter den langfristig in Arbeitslosigkeit verharrenden und von Armut bedrohten Personengruppen in besonderem Maße vertreten sind. Daher sollen auch spezifische Förderansätze für Frauen und für Männer (z. B. bei Strafgefangenen) erprobt werden, um ihre soziale Teilhabe und letztendlich ihre Integrationschancen zu verbessern. Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung bedeuten in diesem spezifischen Ziel vor allem eine nochmalige Konzentration dieser Förderansätze auf jene Personengruppen, die in erhöhtem Maße von sozialer Exklusion bedroht sind, wie z. B. Minderheiten oder Armutsmigranten/-innen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten.

Laufzeit

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Nachhaltige Regionalentwicklung mit LEADER in Baden-Württemberg

Beschreibung

Für den ELER gilt:

(…) Grundlagen der LEADER-Förderung:

  • LEADER ist ein bürgerschaftlicher Ansatz der gemeinschaftsgeführten lokalen Entwicklung und unterstützt die Umsetzung eigenständiger lokaler Entwicklungskonzepte.
    Mit diesem Ansatz sollen die Bürgerinnen und Bürger verstärkt auf lokaler Ebene an den aktuellen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen beteiligt werden. Damit ist LEADER auch in Zukunft in erster Linie ein Förderinstrument für die Umsetzung gebietsbezogener lokaler Entwicklungsstrategien, die auf subregionaler Ebene für genau umrissene ländliche Gebiete bestimmt sind. Die LEADER-Förderung soll insbesondere interkommunale integrierte Ansätze fördern, die von aktiven, auf lokaler Ebene arbeitenden Partnerschaften erarbeitet und umgesetzt werden. LEADER soll den Akteuren des ländlichen Raumes Impulse geben und sie dabei unterstützen, eigenständige Überlegungen über Entwicklungspotenziale und Entwicklungsmöglichkeiten ihres Gebietes in einer längerfristigen Perspektive anzustellen und zu realisieren.
  • Lokale Aktionsgruppen können sich in ländlichen Gebieten bilden und sind für ein abgegrenztes Aktionsgebiet verantwortlich.
    Zielgruppen der LEADER-Förderung sind kleinere, nach Möglichkeit zusammenhängende Gebiete im ländlichen Raum, wie im ELER-Programm für Baden-Württemberg beschrieben. Sie setzen sich in der Regel jeweils aus ganzen Gemeinden oder Gemarkungen zusammen und bilden unter geographischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit. (…)
  • Die Lokalen Aktionsgruppen sind die Träger der Entwicklungsstrategie und verantwortlich für deren Durchführung.
    Die Lokalen Aktionsgruppen müssen eine ausgewogene und repräsentative Gruppierung von Partnern aus unterschiedlichen sozioökonomischen Bereichen des jeweiligen Gebietes darstellen. (…)
    Die LEADER-Förderung betrifft die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien, in deren Zentrum Projekte und Prozesse stehen, die die ländlich geprägten Räume in Baden-Württemberg zukunftsfähig machen. Dabei sollen beispielsweise die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit und der Tourismus gestärkt werden. Ziel ist eine nachhaltige strukturelle Weiterentwicklung der LEADER-Regionen: Hier sollen Antworten auf drängende Herausforderungen wie den demografischen Wandel, Klimawandel und Ressourcenschutz entwickelt und erprobt werden. Die LEADER-Förderung betrifft zudem die Umsetzung von Projekten der Zusammenarbeit und die Arbeit der Lokalen Aktionsgruppen. Alle im Rahmen der Entwicklungsstrategie finanzierten Projekte werden von den Aktionsgruppen ausgewählt. Die Förderung der laufenden Kosten der Aktionsgruppen und der Kosten der Sensibilisierung sind auf höchstens 25% der öffentlichen Gesamtausgaben der lokalen Entwicklungsstrategie begrenzt.
  • Lokale Entwicklungskonzepte müssen hohe Anforderungen erfüllen.
    (…) Maßnahmen zur Förderung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft sollen neben wirtschaftlichen und sozialen Aspekten auch die Erhaltung und Pflege des natürlichen Erbes, der Kulturlandschaft und der Biodiversität zum Ziel haben. Dazu zählt insbesondere die Kulturlandschaft. (…)
  • Kohärenz zwischen den Maßnahmen LEADER und Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebietenden.
    Zwischen den Maßnahmen „Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ mit Bezug zu Art. 20 und der Maßnahme LEADER gibt es enge Verbindungen, die eine gewisse Abstimmung und Koordination zwischen den Stellen, die über die Förderung entscheiden, sinnvoll erscheinen lassen. (…)
  • Der LEADER-Ansatz entwickelt sich in der neuen Förderperiode weiter.
    Auf der Grundlage der positiven Erfahrungen aus der zurückliegenden Förderperiode, werden den LEADER-Aktionsgruppen künftig noch mehr Gestaltungsspielräume und auch mehr Kompetenzen eingeräumt. So sollen künftig auch solche Vorhaben gefördert werden können, die thematisch über das bisherige Spektrum hinausgehen bzw. auch alternative Formen der Bereitstellung der öffentlichen nationalen Förderung berücksichtigen. Darüber hinaus entfällt zukünftig die bislang verpflichtende Vorprüfung und können Fördersätze zumindest in Teilbereichen und innerhalb gewisser Grenzen von den Aktionsgruppen selbst festgelegt und in das regionale Entwicklungskonzept aufgenommen werden. Gleichzeitig werden Anreize geschaffen, die Beteiligung der Zivilgesellschaft in den Aktionsgruppen auszuweiten, und die Arbeit der Aktionsgruppen über das Ende der Förderperiode hinaus zu verstetigen. Damit soll der LEADER-Ansatz zukunftsfähig und attraktiv gestaltet werden und sich noch deutlicher als bisher von der Mainstreamförderung unterscheiden.
  • Der LEADER-Ansatz bleibt weiterhin auf den ELER beschränkt.
    Es ist den Aktionsgruppen aber freigestellt, Ansätze bzw. Vorhaben in ihr Regionales Entwicklungskonzept REK einzubeziehen, die aus anderen Fonds gefördert werden können.

 

Hinweis: Die allgemeinen Fördergrundsätze der LEADER-Förderung können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) ab Seite 850ff. entnommen werden. Links zu umfassenden Informationen über LEADER finden Sie unter der Rubrik Dokumente.

 

Für den ESF gilt:

Die Möglichkeiten zur Kooperation mit CLLDs (LEADER-Ansatz) sind im Operationellen Programm des ESF nicht klar spezifiziert: "... Damit kann die ESF-Förderung zu Zielen sozialräumlich angelegter Interventionen oder lokal begrenzter Entwicklungsvorhaben allenfalls indirekt beitragen. Gleichwohl sollen die Vorhaben auf regionaler Ebene – je nach projektbezogener Zielsetzung - grundsätzlich offen sein für eine Zusammenarbeit mit Förderaktivitäten anderer Fonds (z. B. LEADER). Dies kann z. B. durch eine Öffnung der Netzwerkarbeit der regionalen ESF-Arbeitskreise begünstigt werden."

Fonds

ELER

Fördergebietseingrenzung

Hinweis: Einen Link zu Informationen über die ausgewählten LEADER, LEADER-Aktionsgruppen und deren förderfähige Aktionsgebiete finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Bei der Definition von „Ländlichen Raum“ als räumlicher Kontext, in dem LEADER als besondere Förderoption zum Einsatz kommen soll, orientiert sich Baden-Württemberg an Art. 50 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. Die ländlichen Gebiete Baden-Württembergs sind als Gegenstück der dicht besiedelten Landesteile zu sehen. Als solche werden im MEPL III alle Städte mit mehr als 65.000 Einwohnern definiert. Die ländlichen Gebiete in Baden-Württemberg umfassen demnach rund 95% der Landesfläche und rund 76% der Landesbevölkerung, die Einwohnerdichte liegt bei 239 Einwohner/km2. Sofern im MEPL III von den „ländlichen Gebieten“ gesprochen wird, liegt die oben genannte Definition zu Grunde.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zu LEADER, den ausgewählten LEADER-Aktionsgruppen sowie deren förderfähige Aktionsgebiete erhalten Sie beim:

bzw. beim

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen

Stand: Juli 2021