Berufliche Weiterbildung, zukunftsfähiges Personalwesen und Gründungsunterstützung

ESF

Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (genehmigt am: 01.09.2014).

Kurzbeschreibung

Unterstützt wird die Förderung der beruflichen Weiterbildung von bisher weiterbildungsfernen Erwerbstätigen, die Unternehmensentwicklung mit Hinblick auf das Personalwesen sowie Gründungsbegleitung und -beratung hinsichtlich Geschäftsideen und -konzepten.

Förderziel

Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den strukturellen und demographischen Wandel.

Fördergegenstände

Begleitung, Betreuung, Beratung, Bildung, Qualifizierung

Zuwendungsempfänger

Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Durch die Förderung sollen insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt werden:

  • Berufliche Weiterbildung und speziell berufliche Qualifizierungsmaßnahmen:
    Durch einen niederschwelligen Zugang sollen auch Erwerbstätige aus eher weiterbildungsfernen Zielgruppen wie An- und Ungelernte für Weiterbildungsaktivitäten gewonnen werden. Um insbesondere Ältere für berufliche Weiterbildung zu interessieren, ist vorgesehen, hier einen Förderschwerpunkt zu setzen. Zudem sollen funktionale Analphabeten mit spezifischen Unterstützungsangeboten gefördert werden, um ihre Chancen auf höherqualifizierte Tätigkeiten zu verbessern. Flankierend können auch Maßnahmen gefördert werden, die darauf hinwirken, Personengruppen mit besonderen Potenzialen, wie Menschen mit Migrationshintergrund, für berufliche Aus- und Weiterbildung aufzuschließen und die Attraktivität von beruflicher Bildung zu steigern.
  • Fördermaßnahmen unterschiedlicher Intensität zur qualifizierten Unternehmensentwicklung:
    Als intensive Fördermaßnahme sind zielgerichtete Coaching-Maßnahmen vorgesehen, beispielsweise zur Stärkung von betrieblichen Innovationen und Umstrukturierungen. Wichtige Handlungsfelder sind die aus der demografischen Entwicklung und dem Fachkräftemangel resultierenden Herausforderungen. Die Chancen, die für die Wirtschaft aus der Vielfalt der Beschäftigten und des Fachkräftepotenzials, aus der Mobilisierung bisher ungenutzter Potenziale sowie aus sonstigen Entwicklungen erwachsen, sollen erschlossen werden. Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Fachkräftesicherung können bspw. die Unterstützung bei der Gestaltung einer familienbewussten Arbeitswelt und einer lebensphasenorientierten Personalpolitik oder die Förderung von Frauen auf dem Weg in Fach- und Führungspositionen sein.
  • Eine branchen- und technologiespezifische, qualitativ hochwertige Begleitung und Beratung von Gründungswilligen in der Phase der Evaluation von Geschäftsideen und der Entwicklung wettbewerbs- und bankfähiger Geschäftskonzepte:
    Dies ist ein wesentlicher Faktor für die Generierung nachhaltiger Existenzgründungen und deren Zugang zu Unternehmensfinanzierungen. Solche Gründungen bilden den neuen Mittelstand in jungen Branchen bzw. tragen zur Zukunftsfähigkeit traditioneller Wirtschaftszweige bei. Zugleich werden fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie marktrelevante Schlüsselqualifikationen der potenziellen Gründerinnen und Gründer gestärkt.


Des Weiteren befördert die Begleitung von Unternehmensnachfolgen einen erfolgversprechenden Unternehmensübergang. Die geplanten Maßnahmen zur Unterstützung von Erwerbstätigen und Unternehmen im strukturellen Wandel setzen bewährte Förderlinien fort und greifen neue Themen auf. Dabei werden Synergieeffekte mit den geplanten Angeboten des Bundes-ESF und der EFRE-Förderung angestrebt. Mit der EFRE-Förderung sind Synergien insbesondere dergestalt anvisiert, dass bei Hightech-Gründungen aus EFRE-Mitteln die Infrastruktur (Hardware) gestellt wird, während aus ESF-Mitteln eine intensive Be-ratung und Begleitung (Software) der Gründungswilligen erfolgt. Mit dem Bundes-ESF ist in der Gründungsförderung eine durchgängige, qualitativ hochwertige Beratung und Begleitung vor und nach Gründung u. a. dadurch gewährleistet, dass die (potenziellen) Gründer/innen vor und nach Gründung i. d. R. auf denselben Berater/innenpool zugreifen können. In der beruflichen Weiterbildung richtet sich die Bildungsprämie des Bundes an Geringverdiener/innen und wird über Beratungsstellen ausgegeben. Der Zugang zur Fachkursförderung des Landes ist nicht mit einer Beratung verbunden, sondern erfolgt direkt über die Weiterbildungseinrichtungen. Nach den Erfahrungen der Förderperiode 2007-2013 liegen die Schwerpunkte der Fachkursförderung v. a. bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Schulungen.

 

Dem Ansatz der Gleichstellung von Frauen und Männern wird in diesem spezifischen Ziel dadurch entsprochen, dass auf Potenziale von Frauen ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Hier können die Wachstumsorientierung frauengeführter Unternehmen wie auch die Unterstützung von Frauen auf dem Weg in Fach- und Führungspositionen eine Rolle spielen. Ebenso wird erwartet, dass Maßnahmen zur Förderung einer familienbewussten Arbeitswelt zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen.

 

Dem Aspekt der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung wird hier bspw. dadurch entsprochen, dass migrantengeführte Unternehmen besonders in ihrer Nachhaltigkeit gestärkt werden.

 

Umweltbezogene Aspekte der Nachhaltigkeit können sowohl in der Vorgründungsberatung als auch bei der beruflichen Weiterbildung gegebenenfalls zum Einsatz kommen.

Zielgruppe

Unternehmerinnen und Unternehmer, Beschäftigte, Wiedereinsteigerinnen und -einsteiger sowie gründungsinteressierte Personen; berücksichtigt werden auch Personengruppen, die für die Fachkräftesicherung ein besonderes Potenzial darstellen, wie Menschen mit Migrationshintergrund, Ältere, An- und Ungelernte, funktionale Analphabeten sowie Menschen, denen bei der Erschließung dieser Potenziale eine Schlüsselfunktion zufällt, bspw. Eltern von Jugendlichen. Ein Schwerpunkt wird bei den genannten Zielgruppen der Förderung auf die Potenziale von Frauen gelegt.

 

Unternehmen und hier vor allem kleine und mittlere Unternehmen. Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei den Klein- und Kleinstunternehmen, die im strukturellen Wandel im Sinne eines Nachteilsausgleichs besonders gestärkt werden sollen. Das vorgesehene Maßnahmenportfolio ist daher so ausgerichtet, dass - basierend auf den Erfahrungen der Förderperiode 2007-2013 - in erster Linie Klein- und Kleinstunternehmen angesprochen werden. Berücksichtigung sollen darüber hinaus ggf. auch die spezifischen Bedarfslagen von migrantisch geführten KMU und von frauengeführten Unternehmen finden.

Auswahlverfahren

Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- bzw. Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten ESF-Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle bzw. ein Gremium vor. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Projektanträge werden in einer Reihenfolge sortiert (Ranking), nach der die Bewilligung im Rahmen des Budgets erfolgt.

Projektauswahlkriterien

Im Vordergrund werden dabei wie in der jetzigen Förderperiode die folgenden Kriterien stehen:

  • Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen.
  • Fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der im Operationellen Programm festgelegten spezifischen Ziele.
  • Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.
  • Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
  • Gesicherte Finanzierung.
  • Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und Nichtdiskriminierung.

Laufzeit

Informationen zum Förderprogramm

 

Hauptseite des ESF Baden-Württemberg

 

Operationelles Programm

 

Diese Maßnahme wird in Teilmaßnahmen umgesetzt. Zum einen "Fachkurse" (Allgemein, Chancen beruflicher Weiterbildung) und zum anderen "Coaching für KMU". Informationen und Unterlagen finden Sie unter nachfolgendem Link.

 

Des weiteren können zu spezifischen Themen weitere Projektaufrufe folgen.

 

Projektaufrufe

 

Beispiel Projektaufruf (Frist 2018)

 

Auswahlkriterien

 

Merkblatt "Fachkurse"

 

Merkblatt "Coaching für KMU"

 

Broschüre (S.6 - A5.1.)

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Nachhaltige Regionalentwicklung mit LEADER in Baden-Württemberg

Beschreibung

Für den ELER gilt:

(…) Grundlagen der LEADER-Förderung:

  • LEADER ist ein bürgerschaftlicher Ansatz der gemeinschaftsgeführten lokalen Entwicklung und unterstützt die Umsetzung eigenständiger lokaler Entwicklungskonzepte.
    Mit diesem Ansatz sollen die Bürgerinnen und Bürger verstärkt auf lokaler Ebene an den aktuellen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen beteiligt werden. Damit ist LEADER auch in Zukunft in erster Linie ein Förderinstrument für die Umsetzung gebietsbezogener lokaler Entwicklungsstrategien, die auf subregionaler Ebene für genau umrissene ländliche Gebiete bestimmt sind. Die LEADER-Förderung soll insbesondere interkommunale integrierte Ansätze fördern, die von aktiven, auf lokaler Ebene arbeitenden Partnerschaften erarbeitet und umgesetzt werden. LEADER soll den Akteuren des ländlichen Raumes Impulse geben und sie dabei unterstützen, eigenständige Überlegungen über Entwicklungspotenziale und Entwicklungsmöglichkeiten ihres Gebietes in einer längerfristigen Perspektive anzustellen und zu realisieren.
  • Lokale Aktionsgruppen können sich in ländlichen Gebieten bilden und sind für ein abgegrenztes Aktionsgebiet verantwortlich.
    Zielgruppen der LEADER-Förderung sind kleinere, nach Möglichkeit zusammenhängende Gebiete im ländlichen Raum, wie im ELER-Programm für Baden-Württemberg beschrieben. Sie setzen sich in der Regel jeweils aus ganzen Gemeinden oder Gemarkungen zusammen und bilden unter geographischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit. (…)
  • Die Lokalen Aktionsgruppen sind die Träger der Entwicklungsstrategie und verantwortlich für deren Durchführung.
    Die Lokalen Aktionsgruppen müssen eine ausgewogene und repräsentative Gruppierung von Partnern aus unterschiedlichen sozioökonomischen Bereichen des jeweiligen Gebietes darstellen. (…)
    Die LEADER-Förderung betrifft die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien, in deren Zentrum Projekte und Prozesse stehen, die die ländlich geprägten Räume in Baden-Württemberg zukunftsfähig machen. Dabei sollen beispielsweise die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit und der Tourismus gestärkt werden. Ziel ist eine nachhaltige strukturelle Weiterentwicklung der LEADER-Regionen: Hier sollen Antworten auf drängende Herausforderungen wie den demografischen Wandel, Klimawandel und Ressourcenschutz entwickelt und erprobt werden. Die LEADER-Förderung betrifft zudem die Umsetzung von Projekten der Zusammenarbeit und die Arbeit der Lokalen Aktionsgruppen. Alle im Rahmen der Entwicklungsstrategie finanzierten Projekte werden von den Aktionsgruppen ausgewählt. Die Förderung der laufenden Kosten der Aktionsgruppen und der Kosten der Sensibilisierung sind auf höchstens 25% der öffentlichen Gesamtausgaben der lokalen Entwicklungsstrategie begrenzt.
  • Lokale Entwicklungskonzepte müssen hohe Anforderungen erfüllen.
    (…) Maßnahmen zur Förderung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft sollen neben wirtschaftlichen und sozialen Aspekten auch die Erhaltung und Pflege des natürlichen Erbes, der Kulturlandschaft und der Biodiversität zum Ziel haben. Dazu zählt insbesondere die Kulturlandschaft. (…)
  • Kohärenz zwischen den Maßnahmen LEADER und Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebietenden.
    Zwischen den Maßnahmen „Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ mit Bezug zu Art. 20 und der Maßnahme LEADER gibt es enge Verbindungen, die eine gewisse Abstimmung und Koordination zwischen den Stellen, die über die Förderung entscheiden, sinnvoll erscheinen lassen. (…)
  • Der LEADER-Ansatz entwickelt sich in der neuen Förderperiode weiter.
    Auf der Grundlage der positiven Erfahrungen aus der zurückliegenden Förderperiode, werden den LEADER-Aktionsgruppen künftig noch mehr Gestaltungsspielräume und auch mehr Kompetenzen eingeräumt. So sollen künftig auch solche Vorhaben gefördert werden können, die thematisch über das bisherige Spektrum hinausgehen bzw. auch alternative Formen der Bereitstellung der öffentlichen nationalen Förderung berücksichtigen. Darüber hinaus entfällt zukünftig die bislang verpflichtende Vorprüfung und können Fördersätze zumindest in Teilbereichen und innerhalb gewisser Grenzen von den Aktionsgruppen selbst festgelegt und in das regionale Entwicklungskonzept aufgenommen werden. Gleichzeitig werden Anreize geschaffen, die Beteiligung der Zivilgesellschaft in den Aktionsgruppen auszuweiten, und die Arbeit der Aktionsgruppen über das Ende der Förderperiode hinaus zu verstetigen. Damit soll der LEADER-Ansatz zukunftsfähig und attraktiv gestaltet werden und sich noch deutlicher als bisher von der Mainstreamförderung unterscheiden.
  • Der LEADER-Ansatz bleibt weiterhin auf den ELER beschränkt.
    Es ist den Aktionsgruppen aber freigestellt, Ansätze bzw. Vorhaben in ihr Regionales Entwicklungskonzept REK einzubeziehen, die aus anderen Fonds gefördert werden können.

 

Hinweis: Die allgemeinen Fördergrundsätze der LEADER-Förderung können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) ab Seite 850ff. entnommen werden. Links zu umfassenden Informationen über LEADER finden Sie unter der Rubrik Dokumente.

 

Für den ESF gilt:

Die Möglichkeiten zur Kooperation mit CLLDs (LEADER-Ansatz) sind im Operationellen Programm des ESF nicht klar spezifiziert: "... Damit kann die ESF-Förderung zu Zielen sozialräumlich angelegter Interventionen oder lokal begrenzter Entwicklungsvorhaben allenfalls indirekt beitragen. Gleichwohl sollen die Vorhaben auf regionaler Ebene – je nach projektbezogener Zielsetzung - grundsätzlich offen sein für eine Zusammenarbeit mit Förderaktivitäten anderer Fonds (z. B. LEADER). Dies kann z. B. durch eine Öffnung der Netzwerkarbeit der regionalen ESF-Arbeitskreise begünstigt werden."

Fonds

ELER

Fördergebietseingrenzung

Hinweis: Einen Link zu Informationen über die ausgewählten LEADER, LEADER-Aktionsgruppen und deren förderfähige Aktionsgebiete finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Bei der Definition von „Ländlichen Raum“ als räumlicher Kontext, in dem LEADER als besondere Förderoption zum Einsatz kommen soll, orientiert sich Baden-Württemberg an Art. 50 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. Die ländlichen Gebiete Baden-Württembergs sind als Gegenstück der dicht besiedelten Landesteile zu sehen. Als solche werden im MEPL III alle Städte mit mehr als 65.000 Einwohnern definiert. Die ländlichen Gebiete in Baden-Württemberg umfassen demnach rund 95% der Landesfläche und rund 76% der Landesbevölkerung, die Einwohnerdichte liegt bei 239 Einwohner/km2. Sofern im MEPL III von den „ländlichen Gebieten“ gesprochen wird, liegt die oben genannte Definition zu Grunde.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zu LEADER, den ausgewählten LEADER-Aktionsgruppen sowie deren förderfähige Aktionsgebiete erhalten Sie beim:

bzw. beim

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“

Stand: Juli 2021