Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (genehmigt am: 01.09.2014).
Kurzbeschreibung
Unterstützt wird die Förderung der beruflichen Weiterbildung von bisher weiterbildungsfernen Erwerbstätigen, die Unternehmensentwicklung mit Hinblick auf das Personalwesen sowie Gründungsbegleitung und -beratung hinsichtlich Geschäftsideen und -konzepten.
Förderziel
Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den strukturellen und demographischen Wandel.
Fördergegenstände
Begleitung, Betreuung, Beratung, Bildung, Qualifizierung
Zuwendungsempfänger
Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Durch die Förderung sollen insbesondere folgende Maßnahmen unterstützt werden:
- Berufliche Weiterbildung und speziell berufliche Qualifizierungsmaßnahmen:
Durch einen niederschwelligen Zugang sollen auch Erwerbstätige aus eher weiterbildungsfernen Zielgruppen wie An- und Ungelernte für Weiterbildungsaktivitäten gewonnen werden. Um insbesondere Ältere für berufliche Weiterbildung zu interessieren, ist vorgesehen, hier einen Förderschwerpunkt zu setzen. Zudem sollen funktionale Analphabeten mit spezifischen Unterstützungsangeboten gefördert werden, um ihre Chancen auf höherqualifizierte Tätigkeiten zu verbessern. Flankierend können auch Maßnahmen gefördert werden, die darauf hinwirken, Personengruppen mit besonderen Potenzialen, wie Menschen mit Migrationshintergrund, für berufliche Aus- und Weiterbildung aufzuschließen und die Attraktivität von beruflicher Bildung zu steigern.
- Fördermaßnahmen unterschiedlicher Intensität zur qualifizierten Unternehmensentwicklung:
Als intensive Fördermaßnahme sind zielgerichtete Coaching-Maßnahmen vorgesehen, beispielsweise zur Stärkung von betrieblichen Innovationen und Umstrukturierungen. Wichtige Handlungsfelder sind die aus der demografischen Entwicklung und dem Fachkräftemangel resultierenden Herausforderungen. Die Chancen, die für die Wirtschaft aus der Vielfalt der Beschäftigten und des Fachkräftepotenzials, aus der Mobilisierung bisher ungenutzter Potenziale sowie aus sonstigen Entwicklungen erwachsen, sollen erschlossen werden. Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Fachkräftesicherung können bspw. die Unterstützung bei der Gestaltung einer familienbewussten Arbeitswelt und einer lebensphasenorientierten Personalpolitik oder die Förderung von Frauen auf dem Weg in Fach- und Führungspositionen sein.
- Eine branchen- und technologiespezifische, qualitativ hochwertige Begleitung und Beratung von Gründungswilligen in der Phase der Evaluation von Geschäftsideen und der Entwicklung wettbewerbs- und bankfähiger Geschäftskonzepte:
Dies ist ein wesentlicher Faktor für die Generierung nachhaltiger Existenzgründungen und deren Zugang zu Unternehmensfinanzierungen. Solche Gründungen bilden den neuen Mittelstand in jungen Branchen bzw. tragen zur Zukunftsfähigkeit traditioneller Wirtschaftszweige bei. Zugleich werden fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie marktrelevante Schlüsselqualifikationen der potenziellen Gründerinnen und Gründer gestärkt.
Des Weiteren befördert die Begleitung von Unternehmensnachfolgen einen erfolgversprechenden Unternehmensübergang. Die geplanten Maßnahmen zur Unterstützung von Erwerbstätigen und Unternehmen im strukturellen Wandel setzen bewährte Förderlinien fort und greifen neue Themen auf. Dabei werden Synergieeffekte mit den geplanten Angeboten des Bundes-ESF und der EFRE-Förderung angestrebt. Mit der EFRE-Förderung sind Synergien insbesondere dergestalt anvisiert, dass bei Hightech-Gründungen aus EFRE-Mitteln die Infrastruktur (Hardware) gestellt wird, während aus ESF-Mitteln eine intensive Be-ratung und Begleitung (Software) der Gründungswilligen erfolgt. Mit dem Bundes-ESF ist in der Gründungsförderung eine durchgängige, qualitativ hochwertige Beratung und Begleitung vor und nach Gründung u. a. dadurch gewährleistet, dass die (potenziellen) Gründer/innen vor und nach Gründung i. d. R. auf denselben Berater/innenpool zugreifen können. In der beruflichen Weiterbildung richtet sich die Bildungsprämie des Bundes an Geringverdiener/innen und wird über Beratungsstellen ausgegeben. Der Zugang zur Fachkursförderung des Landes ist nicht mit einer Beratung verbunden, sondern erfolgt direkt über die Weiterbildungseinrichtungen. Nach den Erfahrungen der Förderperiode 2007-2013 liegen die Schwerpunkte der Fachkursförderung v. a. bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Schulungen.
Dem Ansatz der Gleichstellung von Frauen und Männern wird in diesem spezifischen Ziel dadurch entsprochen, dass auf Potenziale von Frauen ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Hier können die Wachstumsorientierung frauengeführter Unternehmen wie auch die Unterstützung von Frauen auf dem Weg in Fach- und Führungspositionen eine Rolle spielen. Ebenso wird erwartet, dass Maßnahmen zur Förderung einer familienbewussten Arbeitswelt zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen.
Dem Aspekt der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung wird hier bspw. dadurch entsprochen, dass migrantengeführte Unternehmen besonders in ihrer Nachhaltigkeit gestärkt werden.
Umweltbezogene Aspekte der Nachhaltigkeit können sowohl in der Vorgründungsberatung als auch bei der beruflichen Weiterbildung gegebenenfalls zum Einsatz kommen.
Zielgruppe
Unternehmerinnen und Unternehmer, Beschäftigte, Wiedereinsteigerinnen und -einsteiger sowie gründungsinteressierte Personen; berücksichtigt werden auch Personengruppen, die für die Fachkräftesicherung ein besonderes Potenzial darstellen, wie Menschen mit Migrationshintergrund, Ältere, An- und Ungelernte, funktionale Analphabeten sowie Menschen, denen bei der Erschließung dieser Potenziale eine Schlüsselfunktion zufällt, bspw. Eltern von Jugendlichen. Ein Schwerpunkt wird bei den genannten Zielgruppen der Förderung auf die Potenziale von Frauen gelegt.
Unternehmen und hier vor allem kleine und mittlere Unternehmen. Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei den Klein- und Kleinstunternehmen, die im strukturellen Wandel im Sinne eines Nachteilsausgleichs besonders gestärkt werden sollen. Das vorgesehene Maßnahmenportfolio ist daher so ausgerichtet, dass - basierend auf den Erfahrungen der Förderperiode 2007-2013 - in erster Linie Klein- und Kleinstunternehmen angesprochen werden. Berücksichtigung sollen darüber hinaus ggf. auch die spezifischen Bedarfslagen von migrantisch geführten KMU und von frauengeführten Unternehmen finden.
Auswahlverfahren
Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- bzw. Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten ESF-Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle bzw. ein Gremium vor. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Projektanträge werden in einer Reihenfolge sortiert (Ranking), nach der die Bewilligung im Rahmen des Budgets erfolgt.
Projektauswahlkriterien
Im Vordergrund werden dabei wie in der jetzigen Förderperiode die folgenden Kriterien stehen:
- Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen.
- Fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der im Operationellen Programm festgelegten spezifischen Ziele.
- Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.
- Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
- Gesicherte Finanzierung.
- Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und Nichtdiskriminierung.