Förderung einer Aquakultur mit einem hohen Grad an Umweltschutz, Förderung von Tiergesundheit und Tier­schutz sowie öffentlicher Gesundheit und Sicherheit

EMFF

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Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) für Deutschland 2014-2020 (Version 1.1).

Kurzbeschreibung

Unterstützt werden Maßnahmen im Bereich Tierschutz zur Förderung einer ökologisch nachhaltigen, ressourcenschonenden, innovativen, wettbewerbsfähigen und wissensbasier­ten Aquakultur.

Förderziel

Insgesamt soll der Aquakultursektor wirtschaftlich lebensfähiger, wettbewerbsfähiger und umweltverträglicher gestaltet werden, um Verbrauchern Qualitätsprodukte zu liefern und auf nationalen und internationalen Märkten konkurrenzfähig zu sein.

Fördergegenstände

Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Produktentwicklung, Markteinführung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Die Unterstützung kann auch Einrichtungen des öffentlichen Rechts gewährt werden.

 

Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.

Art der Unterstützung

Die Förderung erfolgt in der Regel in Form von Zuschüssen.

Beschreibung

Es gibt verschiedene Risiken in der Aquakultur im Zusammenhang etwa mit Tierseuchen und Umweltereignissen sowie Prädatoren. Es wurde ein entsprechender Handlungsbedarf ermittelt.

 

Für öffentliche Einrichtungen bestehen Fördermöglichkeiten insbesondere nach Artikel 52/53 der EMFF-Verordnung - Tiergesundheit und Tierschutz.

 

Zur Förderung der Tiergesundheit und des Tierschutzes in Aquakulturunternehmen, unter anderem über Prävention und Biosicherheit, kann aus dem EMFF Folgendes unterstützt werden:

  • Die Kosten für die Bekämpfung und Tilgung von Krankheiten in der Aquakultur im Einklang mit der Entscheidung 2009/470/EG des Rates einschließlich der Betriebskosten für die Erfüllung der Auflagen eines Tilgungsplans.
  • Die Entwicklung allgemeiner und artenspezifisch optimaler Verfahren oder Verhaltenskodizes für Biosicherheit oder Tiergesundheits- und Tierschutzerfordernisse in der Aquakultur.
  • Initiativen zur Verringerung der Abhängigkeit von Tierarzneimitteln in Aquakulturen.
  • Veterinärmedizinische Studien oder Arzneimittelstudien sowie die Verbreitung und der Austausch von Informationen und optimalen Verfahren zu Tierkrankheiten in Aquakulturen mit dem Ziel, einen angemessenen Einsatz von Tier­arzneimitteln zu fördern.
  • Die Gründung und die Arbeit von in den Mitgliedstaaten anerkannten Verbünden zur Förderung des Gesundheits­schutzes im Aquakultursektor.
  • Ausgleichszahlungen an Muschelzüchter, die wegen außergewöhnlicher Massenmortalität ihre Tätigkeiten vorüber­gehend einstellen müssen.

 

Außerdem wird im Rahmen des Operationellen Programms folgende Maßnahme in die Umsetzung einbezogen:

  • Aquakultur und Umweltleistungen.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Operationellen Programm ab S. 74 sowie in der EMFF-Verordnung Artikel 52/53.

Auswahlverfahren

Fragen zur Antragstellung richten Sie bitte an die zuständigen Ansprechpartner, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.

Projektauswahlkriterien

Fragen zur Projektauswahl richten Sie bitte an die zuständigen Ansprechpartner, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Informationen zum Förderprogramm

BayernProgrammseite/-informationen (hier finden Sie unter dem jeweiligen Reiter Hintergrundinformationen, Rechtliche Grundlagen, Informationen zur Antragstellung und Merkblätter & Formulare)

Förderrichtlinie
NiedersachsenAuf den nachfolgenden Programmseiten finden Sie sowohl die entsprechende Förderrichtlinie als auch die nötigen Antragsunterlagen:
Nordrhein-WestfalenProgrammseite/-unterlagen (hier finden Sie auch Antragsunterlagen und weitere Informationen)

Förderrichtlinie
Schleswig-HolsteinAllgemeine Föderinformationen

Fördermöglichkeiten im Rahmen der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei:

 

Förderung von Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor, Besatzmaßnahmen, Schutz und Wiederherstellung der Meeresbiodiversität:

 

Hafeninfrastruktur, nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete, Integrierte Meerespolitik:

 

Förderung bei der Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse:

 

Förderung für Aquakulturmaßnahmen:

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Lokale Fischereiaktionsgruppen (FLAG)

Beschreibung

Eine Multifond-Förderung wird in Deutschland in den Lokale Aktionsgruppen für Fischerei (FLAG) durch EMFF und ELER möglich sein. Häufig handelt es sich bei den definierten bestehenden und/oder zukünftigen Fischwirtschaftsgebieten um ländliche Räume, in welchen auch in der Vergangenheit schon LEADER zur Anwendung kam und in denen fischwirtschaftliche Belange eng mit der ländlichen Entwicklung verzahnt sind. In vielen der Gebiete existiert bereits eine gute Zusammenarbeit von FLAG und LEADER-Gruppen, oft bestehen auch mehr oder weniger starke personelle Überschneidungen. Insbesondere in Gebieten, in denen es bereits starke Verknüpfungen mit LEADER gibt, bietet es sich an, in Zukunft eine gemeinsame Gruppe und Strategie zu schaffen.

Die Entscheidung, ob mehrere Fonds für CLLD (von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung) in den Fischwirtschaftsgebieten genutzt werden oder nicht, wird auf Länder- oder Gebietsebene getroffen.

Die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 63 EMFF-VO erfolgt nach dem Bottom up-Prinzip durch die LAG/FLAG.

 

Die Nutzung von mehreren Fonds für CLLD in den Fischwirtschaftsgebieten soll Folgendes bezwecken:

  • Die Arbeitseffizienz der Gruppen steigern durch die Schaffung einer gemeinsamen Strategie.
  • Verwaltungsstrukturen vereinfachen, insbesondere dort, wo in der vorangegangenen Förderperiode LEADER-Regionen und FLAG in enger flächenbezogener und personeller Überschneidung existierten.
  • Den multisektoralen Bedürfnissen der Gebiete besser Rechnung tragen.
  • Projektförderung aus mehreren Fonds ermöglichen und über eine Stelle abwickeln.
  • (Mehr) lokales Know-how in einer Gruppe erfassen.
  • Gegenseitiges Profitieren von Erfahrungen aus anderen Programmen in der eigenen Region und in anderen Regionen (der EU).
  • Vernetzung mit anderen Regionen und Austausch über Projekte und Strategien mit Parallelen auch über den EMFF hinaus.

 

Ein Fischwirtschaftsgebiet bildet aus geografischer, wirtschaftlicher und sozialer Sicht und unter besonderer Berücksichtigung des Fischerei- und Aquakultursektors eine funktional zusammenhängende Einheit mit ausreichender kritischer Masse an Human-, Wirtschafts- und Finanzressourcen für eine tragfähige lokale Entwicklungsstrategie. Es muss sich jedoch nicht unbedingt um ein geografisch zusammenhängendes Gebiet handeln. Entscheidend ist die funktionale Verflechtung hinsichtlich der Fischwirtschaft. Diese kann auch gegeben sein, wenn es sich um fischwirtschaftliche Strukturen einer Region handelt, beispielsweise die Fischereihäfen, Anlandestellen an Stränden, die Karpfenteichgebiete einer Region oder fischwirtschaftliche Zucht- oder Verarbeitungsstandorte. 

In jedem Fischwirtschaftsgebiet bildet sich eine Lokale Fischereiaktionsgruppe (FLAG bzw. LAG bei einer möglichen Einbindung in LEADER als  Multifondsförderung). Sie setzt sich aus Vertretern lokaler öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen zusammen. Der Begriff „FLAG“ schließt im Folgenden optional den Begriff „LAG“ mit ein.

Für jedes Fischwirtschaftsgebiet wird von der FLAG eine Strategie für lokale Entwicklung entwickelt, bei Multifondförderung entwickelt die LAG die Strategie und bestimmt einen Leadfond, welcher sämtliche Betriebs- und Sensibilisierungskosten sowie Erstellungskosten für die gemeinsame Strategie trägt. Die Strategien für lokale Entwicklung werden von einem zu diesem Zweck von der jeweiligen Verwaltungsbehörde eingerichteten Ausschuss ausgewählt und von der zuständigen Verwaltungsbehörde genehmigt.


Grundsätzlich wird die nachhaltige Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten in Deutschland als ein sehr sinnvoller Förderbereich des Operationellen Programms angesehen. Daher ist vorgesehen, alle Gebiete, die die notwendigen Voraussetzungen für eine Anerkennung erfüllen und eine qualifizierte Strategie vorlegen, auch als Fischwirtschaftsgebiete anzuerkennen und ihnen Förderfähigkeit zu gewähren.

Fonds

EMFF, ELER

Fördergebietseingrenzung

Fischwirtschaftsgebiete

Zielgruppe

Lokale Fischereiaktionsgruppen (FLAG) und Lokale Aktionsgruppen (LAG)

Weiterführende Informationen

Für weiterführende Informationen siehe ab S. 91 im EMFF-OP.

EMFF

Der EMFF wird in allen Ländern (ausgenommen Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt die keine EMFF-Förderung in Anspruch nehmen) in jeweils eigenen Förderrichtlinien umgesetzt. Bitte beachten Sie die Richtlinien im jeweiligen Bundesland, um sich der Förderkonditionen zu versichern.
Ansprechpartner

Bundesministerium

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin & Brandenburg

Bremerhaven Fischereihafen

Bremerhaven Wirtschaftsförderung

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Sachsen

Schleswig-Holstein

Thüringen

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021