Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) für Deutschland 2014-2020 (Version 1.1).
Kurzbeschreibung
Unterstützt werden Maßnahmen im Bereich Tierschutz zur Förderung einer ökologisch nachhaltigen, ressourcenschonenden, innovativen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Aquakultur.
Förderziel
Insgesamt soll der Aquakultursektor wirtschaftlich lebensfähiger, wettbewerbsfähiger und umweltverträglicher gestaltet werden, um Verbrauchern Qualitätsprodukte zu liefern und auf nationalen und internationalen Märkten konkurrenzfähig zu sein.
Fördergegenstände
Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Produktentwicklung, Markteinführung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
Die Unterstützung kann auch Einrichtungen des öffentlichen Rechts gewährt werden.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.
Art der Unterstützung
Die Förderung erfolgt in der Regel in Form von Zuschüssen.
Beschreibung
Es gibt verschiedene Risiken in der Aquakultur im Zusammenhang etwa mit Tierseuchen und Umweltereignissen sowie Prädatoren. Es wurde ein entsprechender Handlungsbedarf ermittelt.
Für öffentliche Einrichtungen bestehen Fördermöglichkeiten insbesondere nach Artikel 52/53 der EMFF-Verordnung - Tiergesundheit und Tierschutz.
Zur Förderung der Tiergesundheit und des Tierschutzes in Aquakulturunternehmen, unter anderem über Prävention und Biosicherheit, kann aus dem EMFF Folgendes unterstützt werden:
- Die Kosten für die Bekämpfung und Tilgung von Krankheiten in der Aquakultur im Einklang mit der Entscheidung 2009/470/EG des Rates einschließlich der Betriebskosten für die Erfüllung der Auflagen eines Tilgungsplans.
- Die Entwicklung allgemeiner und artenspezifisch optimaler Verfahren oder Verhaltenskodizes für Biosicherheit oder Tiergesundheits- und Tierschutzerfordernisse in der Aquakultur.
- Initiativen zur Verringerung der Abhängigkeit von Tierarzneimitteln in Aquakulturen.
- Veterinärmedizinische Studien oder Arzneimittelstudien sowie die Verbreitung und der Austausch von Informationen und optimalen Verfahren zu Tierkrankheiten in Aquakulturen mit dem Ziel, einen angemessenen Einsatz von Tierarzneimitteln zu fördern.
- Die Gründung und die Arbeit von in den Mitgliedstaaten anerkannten Verbünden zur Förderung des Gesundheitsschutzes im Aquakultursektor.
- Ausgleichszahlungen an Muschelzüchter, die wegen außergewöhnlicher Massenmortalität ihre Tätigkeiten vorübergehend einstellen müssen.
Außerdem wird im Rahmen des Operationellen Programms folgende Maßnahme in die Umsetzung einbezogen:
- Aquakultur und Umweltleistungen.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Operationellen Programm ab S. 74 sowie in der EMFF-Verordnung Artikel 52/53.
Auswahlverfahren
Fragen zur Antragstellung richten Sie bitte an die zuständigen Ansprechpartner, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.
Projektauswahlkriterien
Fragen zur Projektauswahl richten Sie bitte an die zuständigen Ansprechpartner, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023