Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) für Deutschland 2014-2020 (Version 1.1).
Kurzbeschreibung
Unterstützt werden Maßnahmen zur Steigerung des Potenzials von Aquakulturanlagen, um eine ökologisch nachhaltige, ressourcenschonende, innovative, wettbewerbsfähige und wissensbasierte Aquakultur zu fördern.
Förderziel
Auf Basis der SWOT-Analyse wurde insbesondere der Bedarf an Innovationen und der Anwendung des aktuellen Stands von Wissenschaft und Forschung, an Maßnahmen zum Erhalt der traditionellen Teichwirtschaft und der Entwicklung und Einführung neuer Formen der Aquakultur sowie an der Minimierung verschiedener Risiken identifiziert. Im Zusammenhang mit der ökologischen Nachhaltigkeit wurde u. a. ein Bedarf an Unterstützung der Umstellung auf Öko-Aquakultur oder andere Systeme besonders nachhaltiger Produktion sowie der Honorierung von Umweltleistungen ermittelt. Insgesamt soll der Aquakultursektor wirtschaftlich lebensfähiger, wettbewerbsfähiger und umweltverträglicher gestaltet werden, um Verbrauchern Qualitätsprodukte zu liefern und auf nationalen und internationalen Märkten konkurrenzfähig zu sein.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Daten-, Informationsgrundlagen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
Begünstigte der Unterstützung sind nur Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder private Einrichtungen, die von dem Mitgliedstaat mit den genannten Aufgaben (siehe Maßnahmenbeschreibung) betraut worden sind.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.
Art der Unterstützung
Die Förderung erfolgt in der Regel in Form von Zuschüssen.
Beschreibung
Für öffentliche Einrichtungen bestehen Fördermöglichkeiten insbesondere nach Artikel 51 der EMFF-Verordnung - Steigerung des Potenzials von Aquakulturanlagen.
Um die Entwicklung von Aquakulturanlagen und Infrastrukturen zu fördern und die Umweltbelastung ihrer Tätigkeit zu verringern, kann aus dem EMFF Folgendes unterstützt werden:
- Die Bestimmung und Kartierung der geeignetsten Gebiete für Aquakulturvorhaben, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Raumordnungsprozessen, und die Bestimmung und Kartierung von Gebieten, die von Aquakultur ausgenommen werden sollten, um die Rolle dieser Gebiete für das Funktionieren des Ökosystems zu erhalten.
- Die Verbesserung und der Ausbau der für die Steigerung des Potenzials der Aquakulturanlagen und die Verringerung der negativen Umweltauswirkungen der Aquakultur erforderlichen Unterstützungseinrichtungen und Infrastrukturen, einschließlich Investitionen in Flurbereinigung, Energieversorgung oder Wasserwirtschaft.
- Maßnahmen, die von den zuständigen Behörden mit dem Ziel getroffen und durchgeführt werden, erheblichen Schaden von der Aquakultur abzuwenden.
- Maßnahmen, die von den zuständigen Behörden infolge der Feststellung erhöhter Mortalitäten oder von Krankheiten getroffen und durchgeführt werden. Diese Maßnahmen können die Annahme von Schalentieraktionsplänen umfassen, die dem Schutz, der Wiederherstellung und der Bewirtschaftung, einschließlich Unterstützung für Schalentierzüchter, zur Erhaltung natürlicher Schalentierbänke und Fanggebiete dienen.
Außerdem werden im Rahmen des Operationellen Programms folgende Maßnahmen in die Umsetzung einbezogen:
- Produktive Investitionen in der Aquakultur - Steigerung der Energieeffizienz, erneuerbare Energien.
- Produktive Investitionen in der Aquakultur - Ressourceneffizienz, Verringerung des Gebrauchs von Wasser und Chemikalien, geschlossene Systeme zur Verringerung des Wasserverbrauchs.
- Umstellung auf Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und ökologische/biologische Aquakultur.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Operationellen Programm ab S. 72 sowie in der EMFF-Verordnung Artikel 51.
Auswahlverfahren
Fragen zur Antragstellung richten Sie bitte an die zuständigen Ansprechpartner, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.
Projektauswahlkriterien
Fragen zur Projektauswahl richten Sie bitte an die zuständigen Ansprechpartner, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023