Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) für Deutschland 2014-2020 (Version 1.1).
Kurzbeschreibung
Unterstützt werden Partnerschaften zwischen Wissenschaftlern und Fischern zur Förderung des Wissenstransfers für eine nachhaltige Fischerei.
Förderziel
Für die Durchführung von Bestandserhaltungsmaßnahmen gemäß GFP (Gemeinsame Fischereipolitik) sollen Forschung, Entwicklung, Erprobung und Einsatz nachhaltiger, selektiver und ökosystemverträglicher Fanggeräte und -methoden unterstützt und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern und Fischern ausgebaut werden.
Fördergegenstände
Daten-, Informationsgrundlagen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Information, Kommunikation, Beteiligung, Produktentwicklung, Markteinführung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
Die Unterstützung kann Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Fischern, Zusammenschlüssen von Fischern, FLAG und Nichtregierungsorganisationen gewährt werden.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.
Art der Unterstützung
Die Förderung erfolgt in der Regel in Form von Zuschüssen.
Beschreibung
Für öffentliche Einrichtungen bestehen Fördermöglichkeiten insbesondere nach Artikel 31 der EMFF-Verordnung - Partnerschaften zwischen Wissenschaftlern und Fischern.
Zur Förderung des Wissenstransfers zwischen Wissenschaftlern und Fischern für eine nachhaltige Fischerei kann aus dem EMFF Folgendes unterstützt werden:
- Die Einrichtung von Netzwerken, Partnerschaftsabkommen oder Vereinigungen zwischen einer oder mehreren unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtungen und Fischern oder einem oder mehreren Zusammenschlüssen von Fischern, an denen sich technische Einrichtungen beteiligen können.
- Die Arbeit im Rahmen der oben genannten Netzwerke, Partnerschaftsabkommen oder Vereinigungen.
Die Arbeit im Rahmen der oben genannten Netzwerke, Partnerschaftsabkommen oder Vereinigungen kann Tätigkeiten der Datenerhebung und -verwaltung, Studien, Pilotprojekte, die Verbreitung von Kenntnissen und Forschungsergebnissen, Seminare und bewährte Verfahren umfassen.
Außerdem werden im Rahmen des Operationellen Programms folgende Maßnahmen in die Umsetzung einbezogen:
- Innovation.
- Energieeffizienz, und Eindämmung des Klimawandels - Investitionen an Bord.
- Energieeffizienz und Eindämmung des Klimawandels - Austausch oder Modernisierung von Haupt- oder Hilfsmaschinen.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Operationellen Programm ab S. 69 sowie in der EMFF-Verordnung Artikel 31.
Auswahlverfahren
Fragen zur Antragstellung richten Sie bitte an die zuständigen Ansprechpartner, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.
Projektauswahlkriterien
Fragen zur Projektauswahl richten Sie bitte an die zuständigen Ansprechpartner, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023