Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) für Deutschland 2014-2020 (Version 1.1).
Kurzbeschreibung
Es werden Maßnahmen zur Förderung einer ökologisch nachhaltigen, ressourcenschonenden, innovativen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Fischerei unterstützt.
Förderziel
Es sollen vorrangig Ziele der ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei angestrebt werden. Gleichzeitig besteht jedoch auch ein klarer Bedarf, die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Fischerei zu sichern.
Fördergegenstände
Beratung, Daten-, Informationsgrundlagen, Vermarktung
Zuwendungsempfänger
Die Unterstützung wird Betreibern, Zusammenschlüssen von Fischern einschließlich Erzeugerorganisationen oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts gewährt.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.
Art der Unterstützung
Die Förderung erfolgt in der Regel in Form von Zuschüssen.
Beschreibung
Für öffentliche Einrichtungen bestehen Fördermöglichkeiten insbesondere nach Artikel 31 der EMFF-Verordnung - Beratungsdienste.
Zur Verbesserung der allgemeinen Leistung und Wettbewerbsfähigkeit der Betreiber und zur Förderung einer nachhaltigen Fischerei kann aus dem EMFF Folgendes unterstützt werden:
- Machbarkeitsstudien und Beratungsdienste zur Beurteilung der Realisierbarkeit von Projekten, die für eine Unterstützung im Themenfeld nachhaltige Fischerei in Betracht kommen könnten.
- Fachliche Beratungsleistungen über die ökologische Nachhaltigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Beschränkung und — wenn möglich — Beseitigung der negativen Auswirkungen der Fischereitätigkeiten auf Meeres-, Land- und Süßwasserökosysteme.
- Fachliche Beratungsleistungen zu Geschäfts- und Vermarktungsstrategien.
Die Machbarkeitsstudien, Beratungsdienste und Beratungsleistungen werden von hinreichend qualifizierten wissenschaftlichen, akademischen oder technischen Stellen bzw. Berufsverbänden oder Einrichtungen für Wirtschaftsgutachten erbracht.
Außerdem werden im Rahmen des Operationellen Programms folgende Maßnahmen in die Umsetzung einbezogen:
- Diversifizierung und neue Einkommensquellen.
- Unterstützung für Unternehmensgründungen junger Fischer.
- Gesundheit und Sicherheit.
- Vorübergehende Einstellung der Fangtätigkeit.
- Mehrwert, Produktqualität und Nutzung unerwünschter Fänge.
- Fischereihäfen, Anlandestellen, Auktionshallen und Schutzeinrichtungen.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Operationellen Programm ab S. 68 sowie in der EMFF-Verordnung Artikel 31.
Auswahlverfahren
Übersteigt die Unterstützung nicht den Betrag von 4.000 EUR, so kann der Begünstigte im Wege eines beschleunigten Verfahrens ausgewählt werden.
Hinweis: Weitere Informationen finden Sie im Artikel 31 der EMFF-Verordnung. Fragen zur Antragstellung richten Sie bitte an die zuständigen Ansprechpartner, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.
Projektauswahlkriterien
Fragen zur Projektauswahl richten Sie bitte an die zuständigen Ansprechpartner, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023