Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) für Deutschland 2014-2020 (Version 1.1).
Kurzbeschreibung
Unterstützt werden Maßnahmen zur Förderung einer ökologisch nachhaltigen, ressourcenschonenden, innovativen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Aquakultur.
Förderziel
Auf Basis der SWOT-Analyse wurde insbesondere der Bedarf an Innovationen und der Anwendung des aktuellen Stands von Wissenschaft und Forschung, an Maßnahmen zum Erhalt der traditionellen Teichwirtschaft und der Entwicklung und Einführung neuer Formen der Aquakultur sowie an der Minimierung verschiedener Risiken identifiziert. Im Zusammenhang mit der ökologischen Nachhaltigkeit wurde u. a. ein Bedarf an Unterstützung der Umstellung auf Öko-Aquakultur oder andere Systeme besonders nachhaltiger Produktion sowie der Honorierung von Umweltleistungen ermittelt. Insgesamt soll der Aquakultursektor wirtschaftlich lebensfähiger, wettbewerbsfähiger und umweltverträglicher gestaltet werden, um Verbrauchern Qualitätsprodukte zu liefern und auf nationalen und internationalen Märkten konkurrenzfähig zu sein.
Fördergegenstände
Beratung, Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Produktentwicklung, Markteinführung, Vermarktung
Zuwendungsempfänger
- Vorhaben im Bereich Innovation werden von oder in Zusammenarbeit mit anerkannten öffentlichen oder privaten wissenschaftlichen oder technischen Einrichtungen, die durch den Mitgliedstaat anerkannt sind, durchgeführt; Einrichtungen prüfen und bestätigen die Ergebnisse dieser Vorhaben.
- Die Unterstützung von Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdiensten für Aquakulturunternehmen wird nur Körperschaften des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen gewährt, die von dem Mitgliedstaat für die Einrichtung von Betriebsberatungsdiensten ausgewählt worden sind.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.
Art der Unterstützung
Die Förderung erfolgt in der Regel in Form von Zuschüssen.
Beschreibung
Im Rahmen des operationellen Programms ist die Durchführung von Projekten zur Förderung von technologischem Fortschritt, Innovation und Wissenstransfer im Rahmen folgender Maßnahmen vorgesehen:
- Zur Förderung von Innovation in der Aquakultur können aus dem EMFF Vorhaben unterstützt werden, die Folgendes zum Ziel haben:
- Die Entwicklung technischer, wissenschaftlicher oder organisatorischer Erkenntnisse in Aquakulturunternehmen, mit denen insbesondere die Umweltauswirkungen und die Abhängigkeit von Fischmehl und -öl verringert, eine nachhaltige Ressourcenverwendung in der Aquakultur gefördert, der Tierschutz verbessert oder neue nachhaltige Produktionsmethoden erleichtert werden.
- Die Entwicklung oder Markteinführung von neuen Zuchtarten mit guten Marktaussichten, neuen oder entscheidend verbesserten Erzeugnissen, neuen oder verbesserten Verfahren oder neuen oder verbesserten Systemen der Verwaltung oder Organisation.
- Die Prüfung der technischen Durchführbarkeit oder der Wirtschaftlichkeit von Innovationen, Erzeugnissen oder Verfahren.
- Zur Steigerung der Gesamtleistung und Wettbewerbsfähigkeit von Aquakulturunternehmen und zur Verringerung der Umweltbelastung ihrer Tätigkeit kann aus dem EMFF Folgendes unterstützt werden:
- Die Einrichtung von Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdiensten für Aquakulturunternehmen.
- Die Einrichtung von Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdiensten für Aquakulturunternehmen.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Operationellen Programm ab S. 71 sowie in der EMFF-Verordnung Artikel 47 und 49.
Auswahlverfahren
Übersteigt die Unterstützung im Bereich Betriebsführungs-, Vertretungs- und Beratungsdienste für Aquakulturunternehmen den Betrag von 4.000 EUR, so kann der Begünstigte im Wege eines beschleunigten Verfahrens ausgewählt werden.
Hinweis: Weitere Informationen finden Sie im Artikel 49 der EMFF-Verordnung. Fragen zur Antragstellung richten Sie bitte an die zuständigen Ansprechpartner, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.
Projektauswahlkriterien
Fragen zur Projektauswahl richten Sie bitte an die zuständigen Ansprechpartner, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023