Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) für Deutschland 2014-2020 (Version 1.1).
Kurzbeschreibung
Es werden Maßnahmen zur Förderung einer ökologisch nachhaltigen, ressourcenschonenden, innovativen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Fischerei unterstützt.
Förderziel
Es sollen vorrangig Ziele der ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei angestrebt werden. Gleichzeitig besteht jedoch auch ein klarer Bedarf, die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Fischerei zu sichern.
Zuwendungsempfänger
Die Vorhaben können von wissenschaftlichen oder technischen Stellen, Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Beiräten, Fischern oder vom Mitgliedstaat anerkannten Zusammenschlüssen von Fischern oder Nichtregierungsorganisationen in Partnerschaft mit Zusammenschlüssen von Fischern oder in Partnerschaft mit FLAG durch geführt werden.
Hinweis: Bitte klären Sie die Förderfähigkeit Ihrer Institution frühzeitig mit den für die Förderung verantwortlichen Ansprechpartnern, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.
Art der Unterstützung
Die Förderung erfolgt in der Regel in Form von Zuschüssen.
Beschreibung
Es besteht Bedarf an einer Unterstützung des Übergangs zu einer umweltverträglicheren und nachhaltigeren Fischerei sowie an Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen. In diesem Sinne sollen alle diesbezüglichen EMFF-Maßnahmen in die Umsetzung einbezogen werden, um eine Verringerung der Auswirkungen der Fischerei auf die Meeresumwelt, einschließlich der Vermeidung und Verringerung unerwünschter Fänge zu erreichen, soweit dies möglich ist.
Für öffentliche Einrichtungen bestehen Fördermöglichkeiten insbesondere nach Artikel 40 der EMFF-Verordnung - Schutz und Wiederherstellung von Meeresbiodiversität und Meeresökosystemen und Ausgleichsregelungen im Rahmen nachhaltiger Fangtätigkeiten.
Um im Rahmen nachhaltiger Fangtätigkeiten zum Schutz und zur Wiederherstellung der Meeresbiodiversität und der Meeresökosysteme beizutragen, kann aus dem EMFF gegebenenfalls unter Beteiligung der Fischer folgendes Vorhaben unterstützt werden:
- Die von Fischern durchgeführte Säuberung der Meere von Abfällen, etwa durch Einsammeln von verloren gegangenem Fanggerät oder von Meeresmüll.
Außerdem werden im Rahmen des Operationellen Programms folgende Maßnahmen in die Umsetzung einbezogen:
- Begrenzung der Folgen des Fischfangs für die Meeresumwelt und Anpassung des Fischfangs im Interesse des Artenschutzes.
- Innovation im Zusammenhang mit der Erhaltung biologischer Meeresschätze.
- Schutz und Wiederherstellung von Meeresbiodiversität und Meeresökosystemen und Ausgleichsregelungen im Rahmen nachhaltiger Fangtätigkeiten.
- Fischereihäfen, Anlandestellen, Auktionshallen und Schutzeinrichtungen.
Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Operationellen Programm ab S. 64 sowie in der EMFF-Verordnung Artikel 40.
Auswahlverfahren
Fragen zur Antragstellung richten Sie bitte an die zuständigen Ansprechpartner, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.
Projektauswahlkriterien
Fragen zur Projektauswahl richten Sie bitte an die zuständigen Ansprechpartner, siehe hierzu Operationelles Programm ab S. 130.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023