Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (genehmigt am: 01.09.2014).
Kurzbeschreibung
Inhalt sind einzelfallbezogene Angebote der Berufsorientierung, Qualifizierung und Motivierung vor Aufnahme einer Beschäftigung. Begleitung in der Phase des Übergangs und Beratung mit dem Sinn einer dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt bisher langzeitarbeitsloser Menschen.
Förderziel
Nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen, atypisch Beschäftigten und Wiedereinsteiger/innen in möglichst existenzsichernde Beschäftigung.
Fördergegenstände
Begleitung, Betreuung, Beratung, Bildung, Qualifizierung
Zuwendungsempfänger
Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Gefördert werden Maßnahmen, die einer nachhaltigen Integration von Langzeitarbeitslosen, atypisch Beschäftigten und Wiedereinsteiger/innen in möglichst existenzsichernde Beschäftigung dienen. Die Förderung setzt in der Regel vor Aufnahme einer Beschäftigung mit einzelfallbezogenen Angeboten der Berufsorientierung, Qualifizierung, Motivierung ein. Auch in der Phase des Übergangs in eine Beschäftigung werden die Geförderten individuell begleitet. Hierzu gehört auch die Unterstützung z. B. bei Klärung von Fragen der Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen sowie des Zugangs zu ergänzenden Hilfen.
Ein wesentliches Modul der Förderung ist schließlich die Begleitung der Geförderten in den ersten Monaten der Beschäftigung, um eine nachhaltige Integration in das Arbeitsverhältnis zu unterstützen. Hierbei können ergänzend auch beratende und unterstützende Angebote für das beschäftigende Unternehmen zum Förderumfang gehören. Eine Berücksichtigung der geschlechterspezifischen Lebenslagen sowie eine gleichstellungorientierte und geschlechtersensible Ausrichtung der Maßnahmen sind von besonderer Bedeutung für die erfolgreiche und nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Die Förderung greift Erfahrungen und Ergebnisse aus dem Förderprogramm „Nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt“ aus der Förderperiode 2007-2013 auf und entwickelt diese weiter. Sie ist strategisch in das Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ des Landes Baden-Württemberg eingebettet und ergänzt das Landesprogramm durch Erprobung innovativer, am Einzelfall ansetzender Modellprojekte. Die geplante Landesförderung grenzt sich von den auf Bundesebene geplanten ESF-Maßnahmen insbesondere durch eine andere Zielgruppendefinition (das Bundesprogramm zielt im Gegensatz zum Landesprogramm auf Langzeitarbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen ab; beim Landesprogramm gehören atypisch Beschäftigte und Wiedereinsteiger/innen zur Zielgruppe), durch einen biographisch früheren Zugang zur Zielgruppe - im Vorfeld einer Beschäftigungsaufnahme - sowie durch die klare Fokussierung auf Teilnehmer/innen (nicht auf Unternehmen) ab.
Im Sinne der Gleichstellung von Frauen und Männern soll die Förderung dazu beitragen, die Potenziale von Frauen stärker zu erschließen, ihre Erwerbsbeteiligung und ihr Arbeitsvolumen zu erhöhen sowie die Beschäftigungsverhältnisse qualitativ zu verbessern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei den Zielgruppen der atypisch Beschäftigten und der Wiedereinsteiger/innen Frauen deutlich überrepräsentiert sind. Hier können im Sinne der unter Kapitel 11.3 dargestellten Doppelstrategie daher auch frauenspezifische Maßnahmen zum Einsatz kommen. Auch spezifische Maßnahmen zur Gleichstellung werden umgesetzt. Hinsichtlich der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung wird mit den Förderansätzen angestrebt, dass individuell bzw. sozial Benachteiligte die gleichen Chancen haben, an der Förderung teilzuhaben wie andere Personengruppen. Die Interventionen sind auch in ökologischer Hinsicht für eine nachhaltige Entwicklung im Land Baden-Württemberg von Bedeutung: Die mit der Förderung angestrebte Integration in Arbeit soll mittel- und langfristig möglichst in existenzsichernde Einkommen münden und damit auch einen Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut leisten. Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit sollen soweit möglich im Rahmen von Qualifizierungsbausteinen thematisiert werden.
Zielgruppe
- Langzeitarbeitslose Menschen.
- Erwerbsfähige Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften.
- Nichterwerbstätige, insbesondere Berufsrückkehrer/innen und Wiedereinsteiger/innen in das Berufsleben, auch solche aus dem Rechtskreis SGB III ohne Leistungsbezug (SGB III-Kunden zählen im Übrigen nicht zur Zielgruppe).
- Beschäftigte in atypischen oder geringfügigen Arbeitsverhältnissen, die in der Regel aufstockende Leistungen aus dem SGB II erhalten.
- Frauen – insbesondere Alleinerziehende.
- Ältere sowie Menschen mit Migrationshintergrund werden wegen ihrer überproportionalen Anteile an der Zielgruppe besonders adressiert.
Auswahlverfahren
Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- bzw. Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten ESF-Förderaktivitäten heraus identifiziert.
Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle bzw. ein Gremium vor. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet.
Projektänträge werden in einer Reihenfolge sortiert (Ranking), nach der die Bewilligung im Rahmen des Budgets erfolgt.
Projektauswahlkriterien
Im Vordergrund werden dabei wie in der jetzigen Förderperiode die folgenden Kriterien stehen:
- Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen.
- Fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der im Operationellen Programm festgelegten spezifischen Ziele.
- Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.
- Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
- Gesicherte Finanzierung.
- Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und Nichtdiskriminierung.
Laufzeit
Sonstiges
Lohnkostenzuschüsse gehören nicht zum Förderumfang der geplanten Maßnahmen.