Nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen, atypisch Beschäftigten und Wiedereinsteiger/innen

ESF

Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (genehmigt am: 01.09.2014).

Kurzbeschreibung

Inhalt sind einzelfallbezogene Angebote der Berufsorientierung, Qualifizierung und Motivierung vor Aufnahme einer Beschäftigung. Begleitung in der Phase des Übergangs und Beratung mit dem Sinn einer dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt bisher langzeitarbeitsloser Menschen.

Förderziel

Nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen, atypisch Beschäftigten und Wiedereinsteiger/innen in möglichst existenzsichernde Beschäftigung.

Fördergegenstände

Begleitung, Betreuung, Beratung, Bildung, Qualifizierung

Zuwendungsempfänger

Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Gefördert werden Maßnahmen, die einer nachhaltigen Integration von Langzeitarbeitslosen, atypisch Beschäftigten und Wiedereinsteiger/innen in möglichst existenzsichernde Beschäftigung dienen. Die Förderung setzt in der Regel vor Aufnahme einer Beschäftigung mit einzelfallbezogenen Angeboten der Berufsorientierung, Qualifizierung, Motivierung ein. Auch in der Phase des Übergangs in eine Beschäftigung werden die Geförderten individuell begleitet. Hierzu gehört auch die Unterstützung z. B. bei Klärung von Fragen der Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen sowie des Zugangs zu ergänzenden Hilfen.


Ein wesentliches Modul der Förderung ist schließlich die Begleitung der Geförderten in den ersten Monaten der Beschäftigung, um eine nachhaltige Integration in das Arbeitsverhältnis zu unterstützen. Hierbei können ergänzend auch beratende und unterstützende Angebote für das beschäftigende Unternehmen zum Förderumfang gehören. Eine Berücksichtigung der geschlechterspezifischen Lebenslagen sowie eine gleichstellungorientierte und geschlechtersensible Ausrichtung der Maßnahmen sind von besonderer Bedeutung für die erfolgreiche und nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Die Förderung greift Erfahrungen und Ergebnisse aus dem Förderprogramm „Nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt“ aus der Förderperiode 2007-2013 auf und entwickelt diese weiter. Sie ist strategisch in das Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ des Landes Baden-Württemberg eingebettet und ergänzt das Landesprogramm durch Erprobung innovativer, am Einzelfall ansetzender Modellprojekte. Die geplante Landesförderung grenzt sich von den auf Bundesebene geplanten ESF-Maßnahmen insbesondere durch eine andere Zielgruppendefinition (das Bundesprogramm zielt im Gegensatz zum Landesprogramm auf Langzeitarbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen ab; beim Landesprogramm gehören atypisch Beschäftigte und Wiedereinsteiger/innen zur Zielgruppe), durch einen biographisch früheren Zugang zur Zielgruppe - im Vorfeld einer Beschäftigungsaufnahme - sowie durch die klare Fokussierung auf Teilnehmer/innen (nicht auf Unternehmen) ab.

 

Im Sinne der Gleichstellung von Frauen und Männern soll die Förderung dazu beitragen, die Potenziale von Frauen stärker zu erschließen, ihre Erwerbsbeteiligung und ihr Arbeitsvolumen zu erhöhen sowie die Beschäftigungsverhältnisse qualitativ zu verbessern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei den Zielgruppen der atypisch Beschäftigten und der Wiedereinsteiger/innen Frauen deutlich überrepräsentiert sind. Hier können im Sinne der unter Kapitel 11.3 dargestellten Doppelstrategie daher auch frauenspezifische Maßnahmen zum Einsatz kommen. Auch spezifische Maßnahmen zur Gleichstellung werden umgesetzt. Hinsichtlich der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung wird mit den Förderansätzen angestrebt, dass individuell bzw. sozial Benachteiligte die gleichen Chancen haben, an der Förderung teilzuhaben wie andere Personengruppen. Die Interventionen sind auch in ökologischer Hinsicht für eine nachhaltige Entwicklung im Land Baden-Württemberg von Bedeutung: Die mit der Förderung angestrebte Integration in Arbeit soll mittel- und langfristig möglichst in existenzsichernde Einkommen münden und damit auch einen Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut leisten. Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit sollen soweit möglich im Rahmen von Qualifizierungsbausteinen thematisiert werden.

Zielgruppe

  • Langzeitarbeitslose Menschen.
  • Erwerbsfähige Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften.
  • Nichterwerbstätige, insbesondere Berufsrückkehrer/innen und Wiedereinsteiger/innen in das Berufsleben, auch solche aus dem Rechtskreis SGB III ohne Leistungsbezug (SGB III-Kunden zählen im Übrigen nicht zur Zielgruppe).
  • Beschäftigte in atypischen oder geringfügigen Arbeitsverhältnissen, die in der Regel aufstockende Leistungen aus dem SGB II erhalten.
  • Frauen – insbesondere Alleinerziehende.
  • Ältere sowie Menschen mit Migrationshintergrund werden wegen ihrer überproportionalen Anteile an der Zielgruppe besonders adressiert.

Auswahlverfahren

Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- bzw. Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten ESF-Förderaktivitäten heraus identifiziert.

Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle bzw. ein Gremium vor. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet.

Projektänträge werden in einer Reihenfolge sortiert (Ranking), nach der die Bewilligung im Rahmen des Budgets erfolgt.

Projektauswahlkriterien

Im Vordergrund werden dabei wie in der jetzigen Förderperiode die folgenden Kriterien stehen:

  • Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen.
  • Fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der im Operationellen Programm festgelegten spezifischen Ziele.
  • Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.
  • Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
  • Gesicherte Finanzierung.
  • Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und Nichtdiskriminierung.

Laufzeit
Sonstiges

Lohnkostenzuschüsse gehören nicht zum Förderumfang der geplanten Maßnahmen.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Nachhaltige Regionalentwicklung mit LEADER in Baden-Württemberg

Beschreibung

Für den ELER gilt:

(…) Grundlagen der LEADER-Förderung:

  • LEADER ist ein bürgerschaftlicher Ansatz der gemeinschaftsgeführten lokalen Entwicklung und unterstützt die Umsetzung eigenständiger lokaler Entwicklungskonzepte.
    Mit diesem Ansatz sollen die Bürgerinnen und Bürger verstärkt auf lokaler Ebene an den aktuellen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen beteiligt werden. Damit ist LEADER auch in Zukunft in erster Linie ein Förderinstrument für die Umsetzung gebietsbezogener lokaler Entwicklungsstrategien, die auf subregionaler Ebene für genau umrissene ländliche Gebiete bestimmt sind. Die LEADER-Förderung soll insbesondere interkommunale integrierte Ansätze fördern, die von aktiven, auf lokaler Ebene arbeitenden Partnerschaften erarbeitet und umgesetzt werden. LEADER soll den Akteuren des ländlichen Raumes Impulse geben und sie dabei unterstützen, eigenständige Überlegungen über Entwicklungspotenziale und Entwicklungsmöglichkeiten ihres Gebietes in einer längerfristigen Perspektive anzustellen und zu realisieren.
  • Lokale Aktionsgruppen können sich in ländlichen Gebieten bilden und sind für ein abgegrenztes Aktionsgebiet verantwortlich.
    Zielgruppen der LEADER-Förderung sind kleinere, nach Möglichkeit zusammenhängende Gebiete im ländlichen Raum, wie im ELER-Programm für Baden-Württemberg beschrieben. Sie setzen sich in der Regel jeweils aus ganzen Gemeinden oder Gemarkungen zusammen und bilden unter geographischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit. (…)
  • Die Lokalen Aktionsgruppen sind die Träger der Entwicklungsstrategie und verantwortlich für deren Durchführung.
    Die Lokalen Aktionsgruppen müssen eine ausgewogene und repräsentative Gruppierung von Partnern aus unterschiedlichen sozioökonomischen Bereichen des jeweiligen Gebietes darstellen. (…)
    Die LEADER-Förderung betrifft die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien, in deren Zentrum Projekte und Prozesse stehen, die die ländlich geprägten Räume in Baden-Württemberg zukunftsfähig machen. Dabei sollen beispielsweise die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit und der Tourismus gestärkt werden. Ziel ist eine nachhaltige strukturelle Weiterentwicklung der LEADER-Regionen: Hier sollen Antworten auf drängende Herausforderungen wie den demografischen Wandel, Klimawandel und Ressourcenschutz entwickelt und erprobt werden. Die LEADER-Förderung betrifft zudem die Umsetzung von Projekten der Zusammenarbeit und die Arbeit der Lokalen Aktionsgruppen. Alle im Rahmen der Entwicklungsstrategie finanzierten Projekte werden von den Aktionsgruppen ausgewählt. Die Förderung der laufenden Kosten der Aktionsgruppen und der Kosten der Sensibilisierung sind auf höchstens 25% der öffentlichen Gesamtausgaben der lokalen Entwicklungsstrategie begrenzt.
  • Lokale Entwicklungskonzepte müssen hohe Anforderungen erfüllen.
    (…) Maßnahmen zur Förderung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft sollen neben wirtschaftlichen und sozialen Aspekten auch die Erhaltung und Pflege des natürlichen Erbes, der Kulturlandschaft und der Biodiversität zum Ziel haben. Dazu zählt insbesondere die Kulturlandschaft. (…)
  • Kohärenz zwischen den Maßnahmen LEADER und Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebietenden.
    Zwischen den Maßnahmen „Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ mit Bezug zu Art. 20 und der Maßnahme LEADER gibt es enge Verbindungen, die eine gewisse Abstimmung und Koordination zwischen den Stellen, die über die Förderung entscheiden, sinnvoll erscheinen lassen. (…)
  • Der LEADER-Ansatz entwickelt sich in der neuen Förderperiode weiter.
    Auf der Grundlage der positiven Erfahrungen aus der zurückliegenden Förderperiode, werden den LEADER-Aktionsgruppen künftig noch mehr Gestaltungsspielräume und auch mehr Kompetenzen eingeräumt. So sollen künftig auch solche Vorhaben gefördert werden können, die thematisch über das bisherige Spektrum hinausgehen bzw. auch alternative Formen der Bereitstellung der öffentlichen nationalen Förderung berücksichtigen. Darüber hinaus entfällt zukünftig die bislang verpflichtende Vorprüfung und können Fördersätze zumindest in Teilbereichen und innerhalb gewisser Grenzen von den Aktionsgruppen selbst festgelegt und in das regionale Entwicklungskonzept aufgenommen werden. Gleichzeitig werden Anreize geschaffen, die Beteiligung der Zivilgesellschaft in den Aktionsgruppen auszuweiten, und die Arbeit der Aktionsgruppen über das Ende der Förderperiode hinaus zu verstetigen. Damit soll der LEADER-Ansatz zukunftsfähig und attraktiv gestaltet werden und sich noch deutlicher als bisher von der Mainstreamförderung unterscheiden.
  • Der LEADER-Ansatz bleibt weiterhin auf den ELER beschränkt.
    Es ist den Aktionsgruppen aber freigestellt, Ansätze bzw. Vorhaben in ihr Regionales Entwicklungskonzept REK einzubeziehen, die aus anderen Fonds gefördert werden können.

 

Hinweis: Die allgemeinen Fördergrundsätze der LEADER-Förderung können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) ab Seite 850ff. entnommen werden. Links zu umfassenden Informationen über LEADER finden Sie unter der Rubrik Dokumente.

 

Für den ESF gilt:

Die Möglichkeiten zur Kooperation mit CLLDs (LEADER-Ansatz) sind im Operationellen Programm des ESF nicht klar spezifiziert: "... Damit kann die ESF-Förderung zu Zielen sozialräumlich angelegter Interventionen oder lokal begrenzter Entwicklungsvorhaben allenfalls indirekt beitragen. Gleichwohl sollen die Vorhaben auf regionaler Ebene – je nach projektbezogener Zielsetzung - grundsätzlich offen sein für eine Zusammenarbeit mit Förderaktivitäten anderer Fonds (z. B. LEADER). Dies kann z. B. durch eine Öffnung der Netzwerkarbeit der regionalen ESF-Arbeitskreise begünstigt werden."

Fonds

ELER

Fördergebietseingrenzung

Hinweis: Einen Link zu Informationen über die ausgewählten LEADER, LEADER-Aktionsgruppen und deren förderfähige Aktionsgebiete finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Bei der Definition von „Ländlichen Raum“ als räumlicher Kontext, in dem LEADER als besondere Förderoption zum Einsatz kommen soll, orientiert sich Baden-Württemberg an Art. 50 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. Die ländlichen Gebiete Baden-Württembergs sind als Gegenstück der dicht besiedelten Landesteile zu sehen. Als solche werden im MEPL III alle Städte mit mehr als 65.000 Einwohnern definiert. Die ländlichen Gebiete in Baden-Württemberg umfassen demnach rund 95% der Landesfläche und rund 76% der Landesbevölkerung, die Einwohnerdichte liegt bei 239 Einwohner/km2. Sofern im MEPL III von den „ländlichen Gebieten“ gesprochen wird, liegt die oben genannte Definition zu Grunde.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zu LEADER, den ausgewählten LEADER-Aktionsgruppen sowie deren förderfähige Aktionsgebiete erhalten Sie beim:

bzw. beim

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“

Stand: Juli 2021