Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER: Vorbereitung und Umsetzung von gebietsübergreifenden oder transnationalen Kooperationsprojekten der LAG

ELER

Saarland

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Saarland 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Gefördert wird die Vorbereitung für gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationsvorhaben der Lokalen Aktionsgruppen.

Förderziel

Der LEADER-Ansatz dient primär der Umsetzung der EU-Priorität 6b in Art. 5 VO (EU) Nr. 1305/2013. Das Förderangebot leistet in seiner Gesamtheit einen Beitrag zu den übergreifenden Zielsetzungen Innovation, Umweltschutz, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen.

Fördergegenstände

Beratung, Daten-, Informationsgrundlagen, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Vernetzung, Kooperation

Zuwendungsempfänger

Die vier anerkannten saarländischen Lokalen Aktionsgruppen (LAG) für den Zeitraum 2014-2020 (siehe auch unter der Rubrik Raumbezogener Ansatz - Weiterführende Informationen).

Förderfähige Gebietskulisse

Innerhalb der vier anerkannten saarländischen LEADER-Gebiete (siehe auch unter der Rubrik Raumbezogener Ansatz - Weiterführende Informationen).

Art der Unterstützung

Zuschüsse entsprechend Art. 67 Abs. 1 Buchstabe a VO (EU) Nr. 1303/2013 als Anteilsfinanzierung zur Projektförderung.

Beschreibung

Gefördert wird die Vorbereitung für gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationsvorhaben der LAG gemäß Art. 35 Abs. 1 Buchstabe c VO (EU) Nr. 1303/2013 i. V. m. Art. 44 Abs. 1 Buchstabe b VO (EU) Nr. 1305/2013. Unterstützt werden Anbahnungsaktionen, die in der Planungs- und Vorbereitungsphase zur Erleichterung der Findung von Kontakten mit potenziellen Partnern eine gebietsübergreifenden oder transnationalen Zusammenarbeit von LEADER-Gebieten (und damit vergleichbaren Gebieten) befördert. Grundsätzlich geht diese technische Unterstützung dem Kooperationsprojekt voraus. Die Maßnahme dient nicht der Finanzierung von gemeinsamen Aktivitäten der Partnerschaft.

 

Förderfähige Kosten:

Ausgaben für Vorhaben nach Art. 35 Abs. 1 Buchstabe c VO (EU) Nr. 1303/2013 auf der Grundlage von Art. 61 VO (EU) Nr. 1305/2013. Hierzu zählen Reisekosten zu potentiellen Partnern sowie Übernachtungskosten auf der Grundlage des Saarländischen Reisekostengesetzes, Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher, Kosten für Machbarkeitsstudien und Beratungskosten.


Nicht förderfähig sind Sachleistungen gemäß Art. 61 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1305/2013. Abschreibungen sind von der Unterstützung ausgeschlossen, soweit diese nicht in den indirekten Kosten nach Art. 68 VO (EU) Nr. 1303/2013 enthalten sind.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkannte Lokale Aktionsgruppe (LAG).
  • Das Vorhaben muss einen Beitrag zur Zielerreichung der regionalen Entwicklungsstrategie leisten.
  • Erklärung und Begründung der LAG, dass das Vorhaben den Zielen des ELER und des SEPL 2014-2020 dient.
  • Die gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit muss einen zusätzlichen Nutzen für die LAG bringen. Durch die Zusammenarbeit soll neben der Optimierung der Kompetenz auch die Effektivität hinsichtlich einer gemeinsamen Problemlösung der Lokalen Aktionsgruppen gesteigert werden.
  • Erklärung zur angestrebten Kooperationen von mindestens zwei Partnern.
  • Beschreibung des mit der Kooperation beabsichtigten Vorhabens.
  • Nachweis oder Erklärung des Partners, dass er eine andere LAG oder eine Gruppe aus lokalen öffentlich und privaten Partnern in einem ländlichen Gebiet, die eine lokale Entwicklungsstrategie innerhalb oder außerhalb der EU umsetzt oder eine Gruppe aus lokalen öffentlich und privaten Partnern in einem nichtländlichen Gebiet, die eine lokale Entwicklungsstrategie umsetzt, ist.

Auswahlverfahren

Es gelten folgende Vorgaben:

  • LAG-Beschluss.
  • Vorhaben dienen der Umsetzung der lokalen Strategie.
  • Transparenz der Entscheidungsabläufe/-ergebnisse:
    Die Auswahl der Vorhaben durch die LAG basiert auf einer dokumentierten Bewertung, die die Stichhaltigkeit und Fairness der Entscheidung in Bezug auf konsistente und relevante Kriterien zeigt.

 

Das Auswahlverfahren muss öffentlich zugänglich gemacht werden - z. B. durch Veröffentlichung der Protokolle der Vorhabenauswahlsitzungen. Die LAG hat Interessenkonflikte zu vermeiden. Hierzu ist die „Mehrheitliche Empfehlung der LEADER-Referenten des BMEL und der Bundesländer für die LEADER-LAG in Deutschland zur Durchführung des Projektauswahlverfahrens durch das LAG-Entscheidungsgremium“ (Anlage zum SEPL 2014-2020) zu beachten. Transparenz der Auswahlkriterien und ihrer Anwendung, die Einhaltung des „Doppelten Quorum“ sowie die formale Überwachung dieser Vorgaben durch die Bewilligungsbehörde sichern auch in diesem Fall eine hinreichende Objektivität der Auswahl. Der Bewilligungsbehörde wird in den Fällen ein inhaltliches Prüfrecht der Auswahlentscheidung eingeräumt, in denen ein solches die LAG selbst betreffendes Vorhaben über 10% des der LAG zur für die Förderperiode zur Verfügung stehenden Budgets binden würde.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 10.02.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Die Höhe der Förderung wird durch die LAG in der lokalen Entwicklungsstrategie bestimmt.
  • Sie beträgt bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben und maximal bis zu 5.000 Euro.

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

Artikel 32 bis 35 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 42 bis 44 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. Über die generellen Regelungen VO (EU) Nr. 1305/2013 und den Regelungen zur Förderfähigkeit gemäß Art. 65 bis 71 VO (EU) Nr. 1303/2013 hinaus bestehen keine Verbindungen zu zusätzlichen Rechtsvorschriften. Zur Auslegung, Konkretisierung und verwaltungsmäßigen Ausführung der einschlägigen EU-Bestimmungen und des SEPL 2014-2020, nach denen sich die Gewährung der Förderungen vorrangig richtet, wird die "Richtlinie zur Förderung des LEADER-Ansatzes im Saarland (LEADER-RL)" in Kraft gesetzt. Die für die Gewährung von Förderungen einschlägigen EU-rechtlichen Bestimmungen gehen dieser Förderrichtlinie stets vor.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten.

Beschreibung

Im Rahmen von LEADER werden die Vorhaben der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) aus dem ELER unterstützt. Mit der Umsetzung integrierter lokaler Entwicklungsstrategien (LES) im Rahmen des LEADER-Ansatzes soll bei umfassender Einbeziehung regionaler Akteure ein möglichst großer Beitrag zum erfolgreichen Umgang mit den spezifischen Entwicklungsherausforderungen in den ländlichen Gebieten des Saarlandes geleistet werden.

 

Diese Vorgehensweise gewährleistet einen Mehrwert gegenüber nicht abgestimmten Einzelvorhaben. Zur Umsetzung einer gebietsbezogenen lokalen Entwicklungsstrategie sind neben dem Engagement öffentlicher Stellen in erheblichem Maße auch private Engagements erforderlich. Durch Sensibilisierung, Mitarbeit in der LAG und Beteiligung der örtlichen Bevölkerung an den Entscheidungsprozessen kann dieses private Entwicklungspotenzial besser erschlossen werden. Mit der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen von LEADER wird darüber hinaus eine höhere Wertschöpfung und Akzeptanz auf lokaler Ebene gegenüber einer Einzelfallförderung erwartet.

 

Durch die Unterstützung der lokalen Entwicklung können vorhandene Stärken und Potenziale der ländlichen Gebiete besser genutzt und mögliche Entwicklungshemmnisse beseitigt werden. So unterstützen entsprechende Vorhaben die Erhöhung der Wertschöpfung, die Stärkung der regionalen Identität, die Steigerung der Lebensqualität sowie die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und tragen damit insgesamt zur Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten bei.

 

Die Lokalen Aktionsgruppen haben ihre Strategie entsprechend den lokalen Erfordernissen gemäß Art. 34 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1303/2013 bestimmt. Das Saarland hat mögliche Themenfelder für die LAG nicht eingegrenzt, allerdings müssen die Strategien zu den Zielsetzungen des SEPL 2014-2020 beitragen.

 

Die Entwicklungsstrategie der LAG muss den lokalen Bedürfnissen dienen. Der Aktionsplan nach Art. 33 Abs. 1 Buchstabe e VO (EU) Nr. 1303/2013 muss schlüssig mit der Beschreibung der Strategie und ihrer Ziele nach Art. 33 Abs. 1 Buchstabe c VO (EU) Nr. 1303/2013 und aus der Analyse des Entwicklungsbedarfs nach Art. 22 Abs. 1 Buchstabe b VO (EU) Nr. 1303/2013 abgeleitet sein. Die lokale Entwicklungsstrategie muss mit den staatlichen und regionalen Strategien abgestimmt sein.

 

Vier LEADER-Regionen wurden im Saarland für den Zeitraum 2014-2020 förmlich anerkannt: St. Wendeler Land, Landkreis Merzig-Wadern, Warndt-Saargau und Biosphäre Bliesgau.

 

Für die Umsetzung des LEADER-Ansatzes im Saarland sind insgesamt 8.000.000€, davon 6.000.000€ ELER-Mittel, vorgesehen. Der für LEADER vorgesehene Anteil von rund 21% der saarländischen ELER-Mittel liegt weit über dem geforderten Mindestansatz. Um den Gesamtbetrag der Fördermittel im Rahmen der verfügbaren ELER-Mittel zu erhöhen, nimmt das Saarland einen Kofinanzierungsatz von lediglich 75% in Anspruch. Damit steht für jedes der vier genehmigten LEADER-Gebiete ein Budget in Höhe von 2.000.000€ zur Verfügung.

 

Das Land hält für Gebiete, die mehr als eine LEADER-Periode absolviert haben, gewisse Degressivität der Finanzausstattung für geboten. Langfristig sollte es das Ziel der LEADER-Förderung sein, über dauerhaft und nachhaltig angelegte Vorhaben eine Regionalentwicklung in Gang zu setzen, die irgendwann "auf eigenen Füßen stehen" kann und ohne öffentliche Unterstützung auskommt.
Übereinstimmung besteht darin, dass mit den bereitgestellten gebietsbezogenen LEADER-Mittel vorwiegend Entwicklungsprozesse ausgelöst werden sollen. Vorhaben, für die eine Förderung aus einer Hauptmaßnahme möglich ist, sollen über diese gefördert werden.

 

Eine fondsübergreifende Förderung des LEADER-Ansatzes durch die anderen ESI-Fonds wurde zu Beginn des Programmplanungsverfahrens erörtert. Eine Einigung konnte jedoch mit den anderen ESI-Fonds nicht erreicht werden. Die Gründe hierfür waren u. a. verwaltungstechnischer und rechtlicher Art. Um den LEADER-Ansatz insgesamt nicht zu gefährden, wurde darum auf eine Beteiligung der anderen ESI-Fonds verzichtet und auf eine Förderung nur im Rahmen des ELER zurückgegriffen.

 

Der innovative Charakter der LEADER-Strategie ergibt sich aus der lokalspezifischen Lösung entsprechend der Entwicklungsbedarfe. Dabei sind alle Formen von innovativen Aktionen zulässig, wenn sie zum spezifischen Charakter der Strategie beitragen. Dies bedeutet nicht, dass bestimmte Aktionen unzulässig wären, nur weil sie in einem anderen Gebiet bereits schon einmal durchgeführt worden sind. Besonderes Augenmerk ist auf die Verknüpfung zwischen den lokalen Entwicklungsaktivitäten zu legen. Damit wird das endogene Entwicklungspotenzial noch besser genutzt. Daher sollten die Strategien auch mehrere Sektoren integrieren. Kooperation und Vernetzung kann innerhalb des Gebietes, zwischen mehreren Gebieten in Deutschland und transnational erfolgen.
Die Aufgaben der LAG ergeben sich aus Art. 34 VO (EU) Nr. 1303/2013. Die Optionen in Art. 34 Abs. 2 VO (EU) Nr. 1303/2013 werden beide zugelassen.

Informationen zur Vorhabenauswahl können dem Programm (SEPL) ab Seite 386 entnommen werden.

Fonds

ELER

Fördergebietseingrenzung

Die Gebietskulisse der vier anerkannten LEADER-Regionen St. Wendeler Land, Landkreis Merzig-Wadern, Warndt-Saargau und Biosphäre Bliesgau (siehe auch Link unter der Rubrik "Weiterführende Informationen").

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

 

Hintergrundinformationen zu LEADER im Saarland.

 

Überblick über die vier anerkannten LEADER-Regionen im Saarland 2014-2020.

Ansprechpartner

Ministeriumskontakt

LAGs

Stand: Juli 2021