Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Saarland 2014-2020 (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Unterstützt werden Vorhaben, die dem Kapazitätsaufbau, der Schulung und Vernetzung im Hinblick auf die Vorbereitung und Umsetzung einer Lokalen Entwicklungsstrategie dienen.
Förderziel
Der LEADER-Ansatz dient primär der Umsetzung der EU-Priorität 6b in Art. 5 VO (EU) Nr. 1305/2013. Das Förderangebot leistet in seiner Gesamtheit einen Beitrag zu den übergreifenden Zielsetzungen Innovation, Umweltschutz, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen.
Fördergegenstände
Bildung, Qualifizierung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
Lokale Gemeinschaften, die LEADER im Programmzeitraum 2007-2013 nicht umgesetzt haben.
Förderfähige Gebietskulisse
Innerhalb der LEADER-Gebiete. Die LEADER-Gebiete bestimmen ihre Abgrenzung selbst; das LEADER-Gebiet muss jedoch zusammenhängend sein. Die Bevölkerung eines LEADER-Gebietes beträgt nicht weniger als 10.000 und nicht mehr als 150.000 Einwohner.
Art der Unterstützung
Zuschüsse entsprechend Art. 67 Abs. 1 Buchstabe a VO (EU) Nr. 1303/2013 als Anteilsfinanzierung zur Projektförderung.
Beschreibung
Unterstützt werden Vorhaben, die dem Kapazitätsaufbau, der Schulung und Vernetzung im Hinblick auf die Vorbereitung und Umsetzung einer Lokalen Entwicklungsstrategie gemäß Art. 35 Abs. 1 Buchstabe a VO (EU) Nr. 1303/2013 (LES) dienen. Ein gesondertes LEADER-Start-up-Kit gemäß Art 43 VO (EU) Nr. 1305/2013 und Vorhaben nach Art. 35 Abs. 1 Buchstabe a und v VO (EU) Nr. 1303/2013 werden nicht angeboten.
Förderfähig sind Ausgaben nach Art. 35 Abs. 1 Buchstabe a VO (EU) Nr. 1303/2013 auf Grundlage von Art. 61 VO (EU) Nr. 1305/2013.
Nicht förderfähig sind Sachleistungen gemäß Art. 61 Abs. 3 VO (EU) Nr. 1305/2013, Ausgaben für ein LEADER-Start-up-Kit gemäß Art. 43 VO (EU) Nr. 1305/2013 sowie Ausgaben nach Art. 35 Abs. 1 Buchstabe a lit. v VO (EU) Nr. 1303/2013.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Lokale Gemeinschaft nimmt am Bewerbungs- und Auswahlverfahren LEADER 2014-2020 im Saarland teil.
- Das Vorhaben wird innerhalb der Gebietskulisse gemäß Kapitel 2.2 des SEPL 2014-2020 durchgeführt (und nicht in Orten außerhalb des ländlichen Raums, die gemäß der "Allgemeinen Beschreibung" zu LEADER in Kapitel 8.2.9.2 einbezogen werden können).
- Das Vorhaben muss einen Beitrag zur Zielerreichung der lokalen Entwicklungsstrategie leisten.
Auswahlverfahren
Die LAG ist selbst Antragsteller und unterliegt für diese Vorhaben gemäß Art. 34 Abs. 4 VO (EU) Nr. 1303/2013 nicht den Bestimmungen zur Vorhabenauswahl.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 10.02.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Der Fördersatz beträgt 75% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 30.000 Euro je LEADER-Region.