LEADER - Förderung des LEADER-Managements und der Sensibilisierung

ELER

Rheinland-Pfalz

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Rheinland-Pfalz 2014-2020 (Version 1.4).

Kurzbeschreibung

Unterstützt werden die laufenden Kosten der Lokalen Aktionsgruppe (LAG).

Förderziel

Im Rahmen der Unterpriorität 6b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ sollen mit dem LEADER-Ansatz integrierte regionale Netzwerke von Vertretern öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen auf der Grundlage gebietsbezogener Entwicklungsstrategien und Maßnahmen umgesetzt werden.

Fördergegenstände

Bildung, Qualifizierung, Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Monitoring, Evaluierung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Vernetzung, Kooperation

Zuwendungsempfänger

Lokale Aktionsgruppen (einschließlich der rechtsfähigen juristischen Person, bei der die LAG ansässig ist).

Förderfähige Gebietskulisse

Nähere Informationen zu den 20 anerkannten rheinland-pfälzischen LEADER-Gebieten in 2014–2020 finden Sie unter der Rubrik Raumbezogener Ansatz - Weiterführende Informationen.

Art der Unterstützung

Die Förderung wird als Zuschuss zur Erstattung nachgewiesener förderfähiger Kosten (Ausnahme: indirekte Kosten) gewährt.

Beschreibung

Unterstützt werden die laufenden Kosten der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) nach Art. 35 Abs. 1d und e der VO (EU) Nr. 1303/2013.

 

Dazu zählen insbesondere:

  • Der laufende Betrieb der LAG einschließlich Regionalmanagement (u. a. laufende Kosten wie Betriebs-, Personal-, Qualifizierungs-, Finanz- und Netzwerkosten, Studien etc.).
  • Kosten für das Entscheidungsgremium der LAG i. V. m. der Verwaltung der Umsetzung der LILE.
  • Sensibilisierungsvorhaben durch die LAG (Kosten im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit usw.).

 

Förderverpflichtungen:

  • Die LAG hat eine Selbstevaluierung durchzuführen und jährlich einen Bericht zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie vorzulegen.
  • Mit Ablauf des Jahres 2018 ist eine Zwischenevaluierung zur LEADER-Entwicklungsstrategie vorzulegen.
  • Nach 2020 ist in Abstimmung mit der ELER-Verwaltungsbehörde eine Abschlussevaluierung vorzulegen.
  • Vor der ersten Auszahlung weist die LAG nach, dass das Regionalmanagement über eine ausreichende Personalausstattung verfügt, die grundsätzlich vom Zeitvolumen gesehen mindestens einer Arbeitskraft entsprechen sollte.
    Der/die Regionalmanager(in) muss über eine entsprechende nachzuweisende Qualifikation bzw. Erfahrungen verfügen.

 

Andere Verpflichtungen:

  • Die Bestimmungen der einschlägigen Vorschriften über staatliche Beihilfen müssen, wo zutreffend, befolgt werden. Unternehmensbeihilfen unterliegen den für das spezifische Projekt geltenden Intensitäten staatlicher Beihilfen (Art. 59 Abs. 9 der VO (EU) Nr. 1305/2013).

 

Förderfähige Kosten:

  • Unterstützt werden die nachgewiesenen laufenden Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Umsetzung der Strategie der LAG nach Art. 35 Abs. 1d und e der VO (EU) Nr. 1303/2013. Dazu zählen insbesondere laufende Kosten wie Betriebs-, Personal-, Qualifizierungs-, Finanz- und Netzwerkosten, Studien, Kosten für Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit, Kosten für Monitoring und Evaluierung.
  • Mehrwertsteuer, sofern sie nicht im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften zur Mehrwertsteuer rückerstattet wird.

 

Abschreibungen sind von der Unterstützung ausgeschlossen, soweit diese nicht in den indirekten Kosten nach Art. 68 Abs. 1b ESIF-VO enthalten sind.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung der LAG durch die Verwaltungsbehörde.
  • Vorlage eines Aktionsplans für die Öffentlichkeitsarbeit und das LAG-Management.
  • Regionalmanagement ist in der Gebietskulisse der LILE angesiedelt.
  • Begründung der LAG zur Notwendigkeit und Ausprägung des Vorhabens (vgl. Aktionsplan) sowie zur Festlegung der Höhe der Finanzmittel gem. Art. 34 Abs. 3f VO (EU) NR. 1303/2013.

Auswahlverfahren

  • Eine Vorhabenauswahl ist nicht erforderlich, da je Gebiet nur eine LAG genehmigt wird.
  • Mit der Auswahl der LAG und der Genehmigung der LILE wird grundsätzlich auch die Förderung des laufenden Betriebs der LAG im Rahmen der Vorgaben des EPLR EULLE bestätigt.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 24.06.2020

Ende der Maßnahme: 31.12.2022

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Der Fördersatz beträgt 100% der nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben.
  • Für indirekte Kosten wird ein Pauschalsatz von 15% der förderfähigen direkten Personalkosten gewährt.

 

Fördergrenzen:

  • Der jährliche Höchstbetrag beträgt grundsätzlich 25% der im Rahmen der jeweiligen LILE durchschnittlich pro Jahr anfallenden öffentlichen Gesamtausgaben. Ausnahmen sind mit Zustimmung der ELER-Verwaltungsbehörde zulässig.

Informationen zum Förderprogramm

 

Hauptseite des ELER Rheinland-Pfalz

 

Der LEADER in Rheinland-Pfalz

 

Maßnahmenwebseite

Hier finden Sie auch weitere wichtige Dokumente und Downloads.

 

Förderrichtlinie

 

Operationelles Programm

 

Maßnahmenkurzbeschreibung (S. 65)

 

Förderaufrufe

 

Auswahlkriterien

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

  • Art. 65, 68 und 69 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
  • §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der Verwaltungsvorschrift über den Vollzug der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 20. Dezember 2002 (MinBl. 2003, S. 22) in der jeweils geltenden Fassung.
  • Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976.
  • Landesreisekostenrecht in der jeweils gültigen Fassung.
  • Soweit Vorhaben (außerhalb des Anhang I AEUV-Bereichs) beihilferelevant sind, findet Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (De-minimis-Verordnung) Anwendung.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten.

Beschreibung

"Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung" (im Rahmen des EPLR EULLE im Weiteren LEADER) gemäß Kapitel II der VO (EU) Nr. 1303/2013 werden in Rheinland-Pfalz ausschließlich über den ELER unterstützt. Dies schließt nicht aus, dass Vorhaben, die mit Mitteln der anderen ESI-Fonds finanziert werden, zur Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung beitragen können, soweit diese Vorhaben auf der Grundlage der Programme zu den anderen ESI-Fonds für eine Mitfinanzierung ausgewählt werden.

 

Im Rahmen des LEADER-Ansatzes werden im EPLR EULLE folgende Teilmaßnahmen unterstützt:

  • M 19 a: Förderung der externen Erstellung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE).
  • M 19 b: Förderung der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der LILE.
  • M 19 c: Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen.
  • M 19 d: Förderung des LEADER-Managements und der Sensibilisierung.

 

Nach den Vorgaben des Art. 59, Abs. 5 der VO (EU) Nr. 1305/2013 ist LEADER in jedem ELER-Entwicklungsprogramm verpflichtend anzubieten. Angesichts der erfolgreichen Umsetzung des rheinland-pfälzischen LEADER-Ansatzes in den abgelaufenen Förderperioden wird die LEADER-Förderung auch im EPLR EULLE der Förderperiode 2014-2020 fortgeführt und gestärkt.

 

In Übereinstimmung mit der Strategie EU 2020 sollen in Rheinland-Pfalz die breit angelegten strategischen Ziele zur Unterstützung der Entwicklung ländlicher Räume durch die Maßnahme "Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung - LEADER“ verfolgt werden. Mit dem LEADER-Konzept soll den 20 anerkannten LEADER-Regionen (siehe auch unter der Rubrik "Weiterführende Informationen") die Möglichkeit gegeben werden, Entwicklungsstrategien mit Pilotcharakter durchzuführen. Durch LEADER sollen die Akteure des ländlichen Raumes im Rahmen des partizipativen Ansatzes Perspektiven entwickeln, wie ihre Region langfristig und nachhaltig für alle Generationen attraktiv gestaltet werden kann. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere neuartige und den örtlichen Gegebenheiten angepasste Strategien mit experimentellem Charakter umgesetzt werden, die von breit angelegten lokalen Partnerschaften - den so genannten Lokalen Aktionsgruppen (LAG) - ausgearbeitet wurden. Die Strategien sollen ein übergeordnetes Thema als Grundlage haben, auf die Bedürfnisse anderer ländlicher Räume übertragbar sein und einen Beitrag zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, zur Förderung von Frauen und Jugendlichen, zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt und zur Zusammenarbeit mit anderen Gebieten leisten.

 

LEADER fördert auf Basis einer Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) den territorialen Zusammenhalt, die Entwicklung auf lokaler Ebene und trägt zu einer ausgewogenen Entwicklung ländlicher Gebiete bei. Diese wurden von den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) nach einem partizipativen Ansatz erstellt. Durch die Vernetzung über administrative Grenzen bzw. nationale Grenzen hinweg können Erfahrungen ausgetauscht werden. Dieses Vorgehen gewährleistet gegenüber der Förderung von Einzelvorhaben einen Mehrwert.

 

Zur Umsetzung der LILE ist das Engagement öffentlicher Stellen wie privater Institutionen und lokaler Akteure gleichermaßen erforderlich. Durch Sensibilisierung, Mitarbeit in der LAG und Beteiligung der örtlichen Bevölkerung an den Entscheidungsprozessen kann dieses private Entwicklungspotenzial erschlossen werden. Dabei soll das in der Förderperiode aufgebaute Knowhow in den bisherigen Impulsregionen genutzt werden. Von der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen einer LILE werden zudem Innovationen, Vernetzung, Synergien, eine höhere Wertschöpfung und Akzeptanz auf lokaler Ebene gegenüber einer Einzelfallförderung erwartet. Fehlende Dienstleistungsangebote, schlechte ärztliche Versorgung, lückenhafte Grundversorgung, fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten sind Herausforderungen, auf die rheinland-pfälzische ländliche Regionen individuelle Lösungen suchen müssen. Eine von zunehmender Überalterung geprägte Gesellschaft muss sich auch im touristischen Segment auf Veränderungen einstellen. Die Bereitstellung von barrierefreien Einrichtungen und ein verbessertes Mobilitätsangebot ist für Menschen mit einem Handicap, ältere Menschen und junge Familien ein wichtiger Faktor für die Einrichtung ihres Lebensmittelpunktes.

 

Definition des LEADER-Ansatzes Im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Verständnis umfasst das LEADER-Konzept mindestens folgende Elemente:

  • Gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategien, in denen die multisektoralen Erfordernisse einer endogenen ländlichen Entwicklung durch das Bottom-up-Vorgehen umfassend berücksichtigt werden.
  • Lokale öffentlich-private Partnerschaften (nachstehend „Lokale Aktionsgruppen“ genannt).
  • Ein Bottom-up-Ansatz mit Entscheidungsbefugnis für die Lokalen Aktionsgruppen bei der Ausarbeitung und Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien, insbesondere auch bei der Auswahl der Projekte.
  • Die Umsetzung innovativer Konzepte.
  • Die Umsetzung von Kooperationsprojekten, hier insbesondere die Durchführung von gebietsübergreifenden Kooperationsprojekten zwischen Gruppen innerhalb eines EU-Mitgliedstaates oder von transnationalen Kooperationsprojekten zwischen Gruppen in mehreren EU-Mitgliedstaaten oder von Kooperationsprojekten zwischen Gruppen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern.

 

Weitere Informationen zu LEADER sind dem Programm zur Entwicklung des Ländlichen Raums RLP (EULLE) ab Seite 808 zu entnehmen.

Fonds

ELER

Fördergebietseingrenzung

Als LEADER-Aktionsgebiet (ländliche Gebiete im Sinne von LEADER) gelten ländlich geprägte, zusammenhängende, naturräumlich oder wirtschaftlich homogene Gebiete (z. B. Kulturraum, Naturraum) die im Hinblick auf eine Entwicklungsstrategie eine sinnvolle Einheit bilden. Die Gebietsfestlegung erfolgt durch die LAG. Das mit der LILE definierte vorgesehene LEADER-Aktionsgebiet ist grundsätzlich auf der Ebene von Gemeinden/Ortsgemeinden abzugrenzen. Eine doppelte Mitgliedschaft von Kommunen in verschiedenen Gebietskulissen ist nicht möglich. Die Definition naturräumlicher oder wirtschaftlich homogener Gebiete hat unabhängig von administrativen Grenzen zu erfolgen und umfasst grundsätzlich Teile von zwei Landkreisen (Ausnahmen nur in begründeten Fällen).

 

Als Vorgabe zur Gebietsgröße werden angesichts der Erfahrungen der Förderperiode 2007-2013 und der partnerschaftlichen Diskussionen zum Entwicklungsprogramm EULLE eine Untergrenze von 50.000 und eine Obergrenze 150.000 Einwohnern festgesetzt. Überschreitungen sind hinreichend zu begründen, bspw. mit Blick auf regionale Zusammenhänge oder die gewählte Strategie. Bei Gründung einer länderübergreifenden LAG gelten die Mindestanforderungen für das Gesamtgebiet der Kooperation. Im Rahmen des EPLR EULLE können bei einer länderübergreifenden LAG mit Sitz in dem Gebiet eines anderen Entwicklungsprogramms die Vorhaben in Rheinland-Pfalz gefördert werden. Ist eine Kooperation mit einer angrenzenden LAG aus einem anderen Land geplant (Nachweis: Letter of Intent) ist eine Bevölkerungszahl von 25.000 Einwohnern ausreichend.

 

Die Gebietskulisse ist auf den im Entwicklungsprogramm EULLE definierten ländlichen Raum (keine Städte > 30.000 Einwohner) begrenzt. Randgebiete größerer Städte, die ihren dörflichem Charakter (u. a. ehemals eigenständige Orte von Städten mit bis zu 60.000 Einwohnern oder nicht mehr als 150 Einwohner pro Quadratkilometer oder Anteil landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Höhe von mindestens zwei Dritteln der Gesamtfläche des Ortes) beibehalten haben und für die eine funktionale Verbindung zum angrenzenden ländlichen Gebiet besteht, können in begründeten Fällen und mit einem Bevölkerungsanteil von höchsten 15% der Gesamtbevölkerung des LEADER-Aktionsgebietes einbezogen werden. Die Bildung einer EU-LAG ist zulässig.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

 

Der LEADER in Rheinland-Pfalz

 

Überblick über die 20 anerkannten LEADER-Regionen in RLP 2014-2020.

Stand: Juli 2021