Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

LEADER - Vorbereitende Unterstützung für den LEADER-Ansatz

ELER

Rheinland-Pfalz

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Rheinland-Pfalz 2014-2020 (Version 1.4).

Kurzbeschreibung

Kosten der Erarbeitung einer Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE).

Förderziel

Im Rahmen der Unterpriorität 6b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ sollen mit dem LEADER-Ansatz integrierte regionale Netzwerke von Vertretern öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen auf der Grundlage gebietsbezogener Entwicklungsstrategien Maßnahmen umgesetzt werden.

Fördergegenstände

Beratung, Management, Verwaltung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

  • Zusammenschlüsse von lokalen, regionalen Akteuren mit eigener Rechtspersönlichkeit bzw. Vertretung durch eine juristische Person des öffentlichen bzw. privaten Rechts.
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die lokale Gemeinschaften repräsentieren.

Förderfähige Gebietskulisse

Die Gebietskulisse ist auf den im Entwicklungsprogramm EULLE definierten ländlichen Raum (keine Städte > 30.000 Einwohner) begrenzt. Randgebiete größerer Städte, die ihren dörflichem Charakter (u. a. ehemals eigenständige Orte von Städten mit bis zu 60.000 Einwohnern oder nicht mehr als 150 Einwohner pro Quadratkilometer oder Anteil landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Höhe von mindestens zwei Dritteln der Gesamtfläche des Ortes) beibehalten haben und für die eine funktionale Verbindung zum angrenzenden ländlichen Gebiet besteht, können in begründeten Fällen und mit einem Bevölkerungsanteil von höchsten 15% der Gesamtbevölkerung des LEADER-Aktionsgebietes einbezogen werden. Die Bildung einer EU-LAG ist zulässig.

Art der Unterstützung

Die Förderung wird als Zuschuss zur Erstattung nachgewiesener förderfähiger Kosten gewährt.

Beschreibung

Das Förderangebot umfasst die Kosten der Erarbeitung einer Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) einschließlich Beratungskosten und Kosten für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Konsultation von Interessensgruppen zur Vorbereitung der Strategie durch externe Stellen gem. Art. 35 Abs. 1a der VO (EU) Nr. 1303/2013. Mit der LILE soll eine konzeptionelle Verbindung von ansonsten isolierten Einzelmaßnahmen zur Entwicklung ländlicher Regionen erreicht werden. Ein gesondertes LEADER-Start-up-Kit gem. Art. 43 der VO (EU) Nr. 1305/2013 sowie die Unterstützung kleiner Pilotprojekte nach Art. 35 Abs. 1a der VO (EU) Nr. 1303/2013 werden nicht angeboten.

 

Förderverpflichtungen:

  • Vorgaben der Verwaltungsbehörde zur Gebietskulisse sind einzuhalten.
  • Die formalen Vorgaben der ELER-Verwaltungsbehörde zu Inhalt und Gliederung der LILE sind einzuhalten.

 

Andere Verpflichtungen:

  • Die Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass auf Basis der LILE keine Bewerbung auf Anerkennung als LEADER-Region für die Förderperiode 2014-2020 fristgerecht eingereicht wird. Die Förderung wird erst nach Bestätigung der ELER-Verwaltungsbehörde, dass die LILE vorgelegt wurde, ausgezahlt.

 

Förderfähige Kosten:

Gefördert werden die im Zusammenhang mit der Organisation und Bereitstellung der Beratung nachgewiesenen förderfähigen Kosten, insbesondere Reisekosten, Materialkosten, Raum- und Mietkosten oder indirekte Kosten der Erarbeitung einer lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) einschließlich Beratungskosten und Kosten für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Konsultation von Interessensgruppen zur Vorbereitung der Strategie durch externe Stellen. Förderfähig sind die Rechnungen, die durch die beauftragten externen Stellen geltend gemacht werden.

 

Nicht förderfähig sind Kosten für:

  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
  • Beratungs- und Betreuungsleistungen der öffentlichen Verwaltung.
  • Betriebskosten.
  • Mehrwertsteuer, die im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften zur Mehrwertsteuer rückerstattet werden.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Interessenbekundung gegenüber der ELER-Verwaltungsbehörde.
  • Erklärung und Begründung der Antragstellerin/des Antragstellers, dass das Vorhaben den Zielen des ELER und des EPLR EULLE dient.

Auswahlverfahren

Die Vorgaben des Art. 49 ELER-VO gelten nicht für die LEADER-Maßnahmen. Die vorbereitende Unterstützung steht allen Antragstellern offen, die sich als LAG für eine Förderung im Rahmen von LEADER bewerben wollen.

Laufzeit

Maßnahme wird aktuell nicht umgesetzt.

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Fördersätz in Höhe von 100% der förderfähigen Kosten.
  • Der Höchstbetrag beträgt 25.000€ an ELER-Mitteln pro LILE.

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

  • Art. 65 der Verordnung (EG) Nr. 1303/2013.
  • §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der Verwaltungsvorschrift über den Vollzug der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 20. Dezember 2002 (MinBl. 2003, S. 22) in der jeweils geltenden Fassung.
  • Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976.
  • Landesreisekostenrecht in der jeweils gültigen Fassung.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten.

Beschreibung

"Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung" (im Rahmen des EPLR EULLE im Weiteren LEADER) gemäß Kapitel II der VO (EU) Nr. 1303/2013 werden in Rheinland-Pfalz ausschließlich über den ELER unterstützt. Dies schließt nicht aus, dass Vorhaben, die mit Mitteln der anderen ESI-Fonds finanziert werden, zur Umsetzung der Strategien für lokale Entwicklung beitragen können, soweit diese Vorhaben auf der Grundlage der Programme zu den anderen ESI-Fonds für eine Mitfinanzierung ausgewählt werden.

 

Im Rahmen des LEADER-Ansatzes werden im EPLR EULLE folgende Teilmaßnahmen unterstützt:

  • M 19 a: Förderung der externen Erstellung der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE).
  • M 19 b: Förderung der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der LILE.
  • M 19 c: Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen.
  • M 19 d: Förderung des LEADER-Managements und der Sensibilisierung.

 

Nach den Vorgaben des Art. 59, Abs. 5 der VO (EU) Nr. 1305/2013 ist LEADER in jedem ELER-Entwicklungsprogramm verpflichtend anzubieten. Angesichts der erfolgreichen Umsetzung des rheinland-pfälzischen LEADER-Ansatzes in den abgelaufenen Förderperioden wird die LEADER-Förderung auch im EPLR EULLE der Förderperiode 2014-2020 fortgeführt und gestärkt.

 

In Übereinstimmung mit der Strategie EU 2020 sollen in Rheinland-Pfalz die breit angelegten strategischen Ziele zur Unterstützung der Entwicklung ländlicher Räume durch die Maßnahme "Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung - LEADER“ verfolgt werden. Mit dem LEADER-Konzept soll den 20 anerkannten LEADER-Regionen (siehe auch unter der Rubrik "Weiterführende Informationen") die Möglichkeit gegeben werden, Entwicklungsstrategien mit Pilotcharakter durchzuführen. Durch LEADER sollen die Akteure des ländlichen Raumes im Rahmen des partizipativen Ansatzes Perspektiven entwickeln, wie ihre Region langfristig und nachhaltig für alle Generationen attraktiv gestaltet werden kann. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere neuartige und den örtlichen Gegebenheiten angepasste Strategien mit experimentellem Charakter umgesetzt werden, die von breit angelegten lokalen Partnerschaften - den so genannten Lokalen Aktionsgruppen (LAG) - ausgearbeitet wurden. Die Strategien sollen ein übergeordnetes Thema als Grundlage haben, auf die Bedürfnisse anderer ländlicher Räume übertragbar sein und einen Beitrag zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, zur Förderung von Frauen und Jugendlichen, zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt und zur Zusammenarbeit mit anderen Gebieten leisten.

 

LEADER fördert auf Basis einer Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) den territorialen Zusammenhalt, die Entwicklung auf lokaler Ebene und trägt zu einer ausgewogenen Entwicklung ländlicher Gebiete bei. Diese wurden von den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) nach einem partizipativen Ansatz erstellt. Durch die Vernetzung über administrative Grenzen bzw. nationale Grenzen hinweg können Erfahrungen ausgetauscht werden. Dieses Vorgehen gewährleistet gegenüber der Förderung von Einzelvorhaben einen Mehrwert.

 

Zur Umsetzung der LILE ist das Engagement öffentlicher Stellen wie privater Institutionen und lokaler Akteure gleichermaßen erforderlich. Durch Sensibilisierung, Mitarbeit in der LAG und Beteiligung der örtlichen Bevölkerung an den Entscheidungsprozessen kann dieses private Entwicklungspotenzial erschlossen werden. Dabei soll das in der Förderperiode aufgebaute Knowhow in den bisherigen Impulsregionen genutzt werden. Von der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen einer LILE werden zudem Innovationen, Vernetzung, Synergien, eine höhere Wertschöpfung und Akzeptanz auf lokaler Ebene gegenüber einer Einzelfallförderung erwartet. Fehlende Dienstleistungsangebote, schlechte ärztliche Versorgung, lückenhafte Grundversorgung, fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten sind Herausforderungen, auf die rheinland-pfälzische ländliche Regionen individuelle Lösungen suchen müssen. Eine von zunehmender Überalterung geprägte Gesellschaft muss sich auch im touristischen Segment auf Veränderungen einstellen. Die Bereitstellung von barrierefreien Einrichtungen und ein verbessertes Mobilitätsangebot ist für Menschen mit einem Handicap, ältere Menschen und junge Familien ein wichtiger Faktor für die Einrichtung ihres Lebensmittelpunktes.

 

Definition des LEADER-Ansatzes Im Einklang mit dem gemeinschaftlichen Verständnis umfasst das LEADER-Konzept mindestens folgende Elemente:

  • Gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategien, in denen die multisektoralen Erfordernisse einer endogenen ländlichen Entwicklung durch das Bottom-up-Vorgehen umfassend berücksichtigt werden.
  • Lokale öffentlich-private Partnerschaften (nachstehend „Lokale Aktionsgruppen“ genannt).
  • Ein Bottom-up-Ansatz mit Entscheidungsbefugnis für die Lokalen Aktionsgruppen bei der Ausarbeitung und Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien, insbesondere auch bei der Auswahl der Projekte.
  • Die Umsetzung innovativer Konzepte.
  • Die Umsetzung von Kooperationsprojekten, hier insbesondere die Durchführung von gebietsübergreifenden Kooperationsprojekten zwischen Gruppen innerhalb eines EU-Mitgliedstaates oder von transnationalen Kooperationsprojekten zwischen Gruppen in mehreren EU-Mitgliedstaaten oder von Kooperationsprojekten zwischen Gruppen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern.

 

Weitere Informationen zu LEADER sind dem Programm zur Entwicklung des Ländlichen Raums RLP (EULLE) ab Seite 808 zu entnehmen.

Fonds

ELER

Fördergebietseingrenzung

Als LEADER-Aktionsgebiet (ländliche Gebiete im Sinne von LEADER) gelten ländlich geprägte, zusammenhängende, naturräumlich oder wirtschaftlich homogene Gebiete (z. B. Kulturraum, Naturraum) die im Hinblick auf eine Entwicklungsstrategie eine sinnvolle Einheit bilden. Die Gebietsfestlegung erfolgt durch die LAG. Das mit der LILE definierte vorgesehene LEADER-Aktionsgebiet ist grundsätzlich auf der Ebene von Gemeinden/Ortsgemeinden abzugrenzen. Eine doppelte Mitgliedschaft von Kommunen in verschiedenen Gebietskulissen ist nicht möglich. Die Definition naturräumlicher oder wirtschaftlich homogener Gebiete hat unabhängig von administrativen Grenzen zu erfolgen und umfasst grundsätzlich Teile von zwei Landkreisen (Ausnahmen nur in begründeten Fällen).

 

Als Vorgabe zur Gebietsgröße werden angesichts der Erfahrungen der Förderperiode 2007-2013 und der partnerschaftlichen Diskussionen zum Entwicklungsprogramm EULLE eine Untergrenze von 50.000 und eine Obergrenze 150.000 Einwohnern festgesetzt. Überschreitungen sind hinreichend zu begründen, bspw. mit Blick auf regionale Zusammenhänge oder die gewählte Strategie. Bei Gründung einer länderübergreifenden LAG gelten die Mindestanforderungen für das Gesamtgebiet der Kooperation. Im Rahmen des EPLR EULLE können bei einer länderübergreifenden LAG mit Sitz in dem Gebiet eines anderen Entwicklungsprogramms die Vorhaben in Rheinland-Pfalz gefördert werden. Ist eine Kooperation mit einer angrenzenden LAG aus einem anderen Land geplant (Nachweis: Letter of Intent) ist eine Bevölkerungszahl von 25.000 Einwohnern ausreichend.

 

Die Gebietskulisse ist auf den im Entwicklungsprogramm EULLE definierten ländlichen Raum (keine Städte > 30.000 Einwohner) begrenzt. Randgebiete größerer Städte, die ihren dörflichem Charakter (u. a. ehemals eigenständige Orte von Städten mit bis zu 60.000 Einwohnern oder nicht mehr als 150 Einwohner pro Quadratkilometer oder Anteil landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Höhe von mindestens zwei Dritteln der Gesamtfläche des Ortes) beibehalten haben und für die eine funktionale Verbindung zum angrenzenden ländlichen Gebiet besteht, können in begründeten Fällen und mit einem Bevölkerungsanteil von höchsten 15% der Gesamtbevölkerung des LEADER-Aktionsgebietes einbezogen werden. Die Bildung einer EU-LAG ist zulässig.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

 

Der LEADER in Rheinland-Pfalz

 

Überblick über die 20 anerkannten LEADER-Regionen in RLP 2014-2020.

Stand: Juli 2021