Die Maßnahme wurde aus dem OP gestrichen.
Es ist keine Antragstellung möglich.

Zusammenarbeit - Schaffung von Clustern und Netzwerken

ELER

Rheinland-Pfalz

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Rheinland-Pfalz 2014-2020 (Version 1.4).

Kurzbeschreibung

Förderung der Forcierung des Aufbaus langfristiger und breit angelegter Cluster und Netzwerke, insbesondere in den Bereichen regionaler Wertschöpfungsketten und Integration der Erzeuger in die Lebensmittelkette.

Förderziel

Die Maßnahme leistet einen Beitrag zu der Priorität 2 „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und der Lebensfähigkeit der landwirtschaftilchen Betriebe“ und Prioriät 5 „Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft“.

Fördergegenstände

Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Begünstigte sind juristische Personen (Unternehmen sowie Beratungsstellen und/oder Forschungseinrichtungen) des öffentlichen und privaten Rechts.

Förderfähige Gebietskulisse

Programmgebiet des Entwicklungsprogramms "Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung" (EPLR EULLE).

Art der Unterstützung

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Beschreibung

Mit dieser Teilmaßnahme soll der Aufbau langfristiger und breit angelegter Cluster und Netzwerke, insbesondere in den Bereichen regionaler Wertschöpfungsketten und Integration der Erzeuger in die Lebensmittelkette forciert werden. Dadurch werden die horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Versorgungskette zur Schaffung und Entwicklung kurzer Versorgungswege und lokaler Märkte nachhaltig gestärkt.

 

Mit der Förderung der Schaffung von Clustern und Netzwerken sollen folgende im Rahmen der SÖA/SWOT analysierte Handlungsbedarfe adressiert werden:

  • Steigerung der Wirtschaftsleistung (vor allem in den südwestlichen und nordwestlichen Landesteilen).
  • Ausweitung der Cluster- und Netzwerkinitiativen.
  • Besondere Unterstützung von kooperativen Modellen (insbesondere im Rahmen regionaler Wertschöpfungsketten), die der Steigerung der Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit dienen.
  • Stärkung und Verstetigung regionaler Entwicklungsinitiativen.
  • Nutzung der Großschutzgebiete als Impulsgeber und Einbeziehung in regionale Entwicklungsprozesse, Aufwertung als Akteure.

 

Im Rahmen dieser Maßnahme sollen Wirtschafts- und Innovationstätigkeiten durch Förderung intensiver wechselseitiger Beziehungen, die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen sowie des Austauschs von Wissen und Kenntnissen unter den beteiligten Unternehmen und damit die Entstehung und der Ausbau neuartiger Cluster angeregt werden. Dadurch soll ein Beitrag zum Wissenstransfer, zur Vernetzung und zur Informationsverbreitung und damit zum Auf- und Ausbau von Clustern, insbesondere in der Land- und Ernährungswirtschaft sowie zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten geleistet werden.

 

Förderfähige Kosten:

Förderfähig sind laufende Kosten der Zusammenarbeit nach Art. 35 (5) VO (EU) Nr. 1305/2013 bspw. für:

  • Netzwerkaufbau.
  • Veranstaltung von Schulungen.
  • Sonstige Netzwerkaktivitäten sowie Kosten in Verbindung mit dem Aufbau und der Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte, insbesondere auch:
    • Konzepte für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren in der Land- und Nahrungsmittelwirtschaft.
    • Durchführbarkeitsstudien und Kosten für die Erstellung eines Geschäftsplans oder eines gleichwertigen Plans.
    • Direktkosten zur Umsetzung der vg. Konzepte und Studien.

die unmittelbar und nachweislich mit dem neuen Vorhaben bzw. mit dem Auf- und Ausbau des neuartigen Netzwerks/Clusters in Zusammenhang stehen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Das Cluster oder Netzwerk muss ein neu geschaffenes Cluster bzw. Netzwerk sein bzw. es wird eine neue Aktivität in einem bestehenden Cluster oder Netzwerk ergriffen.
  • Die durchzuführenden/aufgenommenen Tätigkeiten müssen neu sein.
  • Durchführung eines oder mehrerer Projekte zur Umsetzung der Politik der ländlichen Entwicklung insbesondere (aber nicht ausschließlich), Projekte, die innerhalb der Kategorien in Art. 35 (2) VO (EU) Nr. 1305/2013 umgesetzt werden.
  • Die Förderung der Schaffung und Entwicklung kurzer Versorgungsketten gemäß Artikel 35 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 wird nur für Versorgungsketten mit höchstens einem zwischengeschalteten Akteur zwischen Erzeugern und Verbrauchern gewährt.
  • Nicht gefördert wird der Ersatz für bestehende Angebote oder Einrichtungen.
  • Die Förderung erfolgt gemäß Artikel 11 der VO (EU) Nr. 807/2014.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der Vorhaben erfolgt im Rahmen von Aufrufen („calls“) durch die Verwaltungsbehörde unter Vorgabe spezifischer Themenschwerpunkte (Leitthemen). Die Festelegung von Leitthemen wird durch die Verwaltungsbehörde im Vorfeld in einem offenen und transparenten Verfahren jährlich mit dem Begleitausschuss abgestimmt und dient:

  • Der Sicherstellung der Berücksichtigung der thematischen Ziele der EU-2020-Strategie sowie der Ziele des EPLR EULLE.
  • Der Berücksichtigung aktueller landespolitischer Schwerpunktsetzungen, sofern diese im Einklang mit der Strategie im EPLR EULLE stehen.
  • Der Transparenz und besseren Orientierung für potentielle Antragsteller.
  • Einem gezielten Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.

 

Die Auswahlkriterien werden mit den Themen nach Anhörung des Begleitausschusses von der Verwaltungsbehörde gemäß Artikel 49 der VO (EU) Nr. 1305/2013 festgelegt. Vorhaben der Teilmaßnahme 16.4, die sich gezielt mit der Erarbeitung von Lösungsansätzen zur Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an seine Folgen auseinandersetzen, sollen im Rahmen der Auswahlkriterien stärker berücksichtigt werden. Dies gilt analog für Vorhaben in Abstimmung mit regionalen Initiativen.

 

Zur Bewertung der Vorhaben im Rahmen der Förderung von Cluster- und Netzwerkinitiativen wird von der Verwaltungsbehörde ein Bewertungsausschuss eingerichtet. Dieser Bewertungsausschuss erarbeitet in Abstimmung mit der Verwaltungsbehörde auf Basis der Auswahlkriterien konkrete Bewertungsvorgaben auf deren Basis die Prüfung, Bewertung (Ranking) und der Beschluss über die Auswahl erfolgen. Zur Qualitätssicherung wird ein Schwellenwert festgelegt. Eingereichte Konzepte, die den Schwellenwert nicht erreichen, werden von einer Förderung ausgeschlossen.

Laufzeit

Maßnahme wird aktuell nicht umgesetzt.

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördermittel:

  • 75% der förderfähigen Kosten.
  • 100% der förderfähigen Kosten bei öffentlichen Zuwendungsempfängern.

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

  • Art. 65, 68 und 69 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013.
  • §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der Verwaltungsvorschrift über den Vollzug der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 20. Dezember 2002 (MinBl. 2003, S. 22) in der jeweils geltenden Fassung.
  • Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976.
  • Landesreisekostenrecht in der jeweils gültigen Fassung.

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige regionale Wertschöpfungsketten und Stoffströme
  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen

Stand: Juli 2021