Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Rheinland-Pfalz 2014-2020 (Version 1.4).
Kurzbeschreibung
Im „Vertragsnaturschutz Kennarten“ soll durch ergebnisorientierte Vorgaben artenreiches Grünland in verschiedenen Ausprägungen erhalten werden.
Förderziel
Die Maßnahme leistet einen Beitrag zu den Prioritäten 4a "Wiederherstellung und Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Zustand der europäischer Landschaften" und 4b "Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschl. des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln".
Fördergegenstände
Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Zuwendungsempfänger
- Landwirtschaftliche Unternehmen, Haupt- und Nebenerwerbslandwirte und deren Kooperationen.
- Körperschaften und Personenvereinigungen, die land- oder forstwirtschaftliche Unternehmen bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
- Private Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte von in Rheinland-Pfalz bewirtschafteten Flächen.
Förderfähige Gebietskulisse
Nicht jede Landwirtschaftsfläche ist für die Teilnahme an den Vertragsnaturschutzprogrammen geeignet. So kann eine bislang intensiv gedüngte Fettwiese im Vertragszeitraum auch bei Einhaltung aller Bewirtschaftungsauflagen nicht in artenreiches Grünland überführt werden. In die Programme werden daher nur solche Flächen aufgenommen, die bislang schon eine angemessene Artenausstattung haben oder durch entsprechende Maßnahmen diese kurzfristig erreichen können. Mit der Festlegung der Zielkulisse „Flächen mit programmspezifischem Potenzial“ soll diesem Umstand Rechnung getragen werden. Voraussetzung für die Programmteilnahme ist demnach die Geeignetheit der Fläche, das gesetzte Naturschutzziel zu erreichen. Die Eignung der Fläche wird von den Fachberatern des Naturschutzes durch pflanzensoziologische und tierökologische Erhebungen festgestellt und fachlich bewertet. Damit wird der fachliche Erfolg garantiert und die Fördermittel werden effizient eingesetzt.
Art der Unterstützung
Die Zuwendung wird auf Antrag als Festbetragsfinanzierung in Form jährlich zu beantragender Zuschüsse zunächst für eine Dauer von fünf Jahren gewährt.
Beschreibung
Im „Vertragsnaturschutz Kennarten“ soll durch ergebnisorientierte Vorgaben artenreiches Grünland in verschiedenen Ausprägungen erhalten werden. Durch die vorgegebene Methodik zum Nachweis von 4 bzw. 8 Kennarten aus einer vorgegebenen Kennartenliste wird der Bewirtschafter/die Bewirtschafterin angehalten, so extensiv zu wirtschaften, dass die Artenvielfalt von Flora und Fauna gesichert und gefördert wird. Um die programmspezifischen Ziele zu erreichen, ergreift die Bewirtschafterin/der Bewirtschafter in eigener Verantwortung die notwendigen Maßnahmen. Eine Hilfestellung können dabei die Bewirtschaftungsauflagen der vergleichbaren Programmvarianten im „Vertragsnaturschutz Grünland“ sein. Hierbei sind vor allem der extensive Einsatz von Betriebsmitteln sowie ein angepasster Termin bei der Mahd bzw. Beweidung der Flächen entscheidend für die zielführende Bewirtschaftung der Flächen. Durch die Naturschutzberater, die jede beantragte Fläche begutachten, werden die Teilnehmer über die bestmögliche Bewirtschaftung zur Erreichung des Ziels auf den Flächen beraten.
Diese Teilmaßnahme zielt insbesondere darauf ab die FFH-Grünland-LRT: 6440 Brenndoldenwiesen, 6510 Magere Flachland-Mähwiesen und 6520 Berg-Mähwiesen zur erhalten und wiederherzustellen. Diese Gruppe nimmt den größten Anteil der Grünland-Lebensraumtypen in Rheinland-Pfalz ein. Das Programm wird in 2 Varianten mit unterschiedlichen Extensivierungsstufen als „Mähwiesen und Weiden“ und „Artenreiches Grünland“ landesweit angeboten. Im Unterschied zur umweltschonenden Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen werden bei dieser Teilmaßnahme ausgewählte Einzelflächen gefördert. Diese Vorhabenart gilt sowohl für die Einführung als auch für die Beibehaltung.
Förderverpflichtungen:
Jährlicher Nachweis von 4 („Mähwiesen und Weiden“) bzw. 8 Kennarten („Artenreiches Grünland“) aus einer vorgegebenen Kennartenliste und anhand einer vorgegebenen Methodik.
Andere Verpflichtungen:
Aufzeichnung der Ergebnisse der Kennarten-Erhebungen.
Förderfähige Kosten:
Hier werden der Mehraufwand bzw. die höheren Arbeitskosten berechnet, die durch die Bewirtschaftung des Unternehmens nach den Vorgaben für den Vertragsnaturschutz Kennarten entstehen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Förderfähig sind Grünlandflächen in Rheinland-Pfalz mit programmspezifischem Potenzial (Flächenauswahl erfolgt nach ökologischen Kriterien durch Fachberaterinnen und -berater des Naturschutzes).
Auswahlverfahren
Die Anwendung von Auswahlkriterien gemäß Artikel 49 der VO (EU) Nr. 1305/2013 ist für flächenbezogene Maßnahmen nicht vorgesehen. Im Falle der Mittelknappheit trifft die Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Begleitausschusses im Rahmen des Finanzmanagements entsprechende Vorkehrungen. Im Rahmen der Maßnahmen nach Art. 28 und Art. 29 erfolgt eine Priorisierung der Neuantragstellung auf Basis der erwarteten ökologischen Wirkungen der Maßnahmen. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen des Art. 28 der VO (EU) Nr. 1305/2013 wird dabei im Rahmen des Finanzmanagement ein Unterplafonds gebildet.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 07.06.2019
Ende der Maßnahme: 31.12.2022
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Mähwiesen und Weiden - Kennarten: 250 €/ha.
- Artenreiches Grünland - Kennarten: 300 €/ha.