Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Rheinland-Pfalz 2014-2020 (Version 1.4).
Kurzbeschreibung
Es soll durch die Einhaltung naturschutzfachlich orientierter Bewirtschaftungsvorgaben artenreiches Grünland in verschiedenen Ausprägungen erhalten bzw. neu geschaffen werden.
Förderziel
Die Maßnahme leistet einen Beitrag zu den Prioritäten 4a "Wiederherstellung und Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Zustand der europäischen Landschaften" und 4b "Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln" sowie 5e "Förderung der CO2-Bindung in der Land- und Forstwirtschaft".
Fördergegenstände
Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Zuwendungsempfänger
- Landwirtschaftliche Unternehmen, Haupt- und Nebenerwerbslandwirte und deren Kooperationen.
- Körperschaften und Personenvereinigungen, die land- oder forstwirtschaftliche Unternehmen bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
- Private Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte von in Rheinland-Pfalz bewirtschafteten Flächen.
Förderfähige Gebietskulisse
Nicht jede Landwirtschaftsfläche ist für die Teilnahme an den Vertragsnaturschutzprogrammen geeignet. So kann eine bislang intensiv gedüngte Fettwiese im Vertragszeitraum auch bei Einhaltung aller Bewirtschaftungsauflagen nicht in artenreiches Grünland überführt werden. In die Programme werden daher nur solche Flächen aufgenommen, die bislang schon eine angemessene Artenausstattung haben oder durch entsprechende Maßnahmen diese kurzfristig erreichen können. Mit der Festlegung der Zielkulisse „Flächen mit programmspezifischem Potenzial“ soll diesem Umstand Rechnung getragen werden. Voraussetzung für die Programmteilnahme ist demnach die Geeignetheit der Fläche, das gesetzte Naturschutzziel zu erreichen. Die Eignung der Fläche wird von den Fachberatern des Naturschutzes durch pflanzensoziologische und tierökologische Erhebungen festgestellt und fachlich bewertet. Damit wird der fachliche Erfolg garantiert und die Fördermittel werden effizient eingesetzt.
Art der Unterstützung
Die Zuwendung wird auf Antrag als Festbetragsfinanzierung in Form jährlich zu beantragender Zuschüsse zunächst für eine Dauer von fünf Jahren gewährt.
Beschreibung
Im „Vertragsnaturschutz Grünland“ soll durch die Einhaltung naturschutzfachlich orientierter Bewirtschaftungsvorgaben artenreiches Grünland in verschiedenen Ausprägungen erhalten bzw. neu geschaffen werden. Durch die vorgegebene extensive Bewirtschaftung wird die Artenvielfalt von Flora und Fauna gesichert und gefördert. Das Programm wird in 3 Varianten mit unterschiedlichen Extensivierungsstufen als „Mähwiesen und Weiden“, „Artenreiches Grünland“ und „Umwandlung von Ackerland in artenreiches Grünland“ aufgelegt. Die Programmvarianten „Mähwiesen und Weiden“ und „Artenreiches Grünland“ werden landesweit für Grünlandflächen mit programmspezifischem Potenzial angeboten. Bei der „Umwandlung von Ackerland in artenreiches Grünland“ können Ackerflächen in den Landschaftsräumen Rheinhessen, Vorderpfalz, Mittelrheinbecken und den angrenzenden Höhengebieten auf erosionsgefährdeten Standorten sowie landesweit in Natura 2000-Gebieten und in Naturschutzgebieten (Zielkulisse und Zielflächen) in artenreiches Grünland umgewandelt und anschließend als extensives Grünland bewirtschaftet werden.
Da ein Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Rheinland-Pfalz als Grünland bewirtschaftet wird, ist das Programm „Vertragsnaturschutz Grünland“ von hoher Bedeutung. Im aktuellen FFH-Bericht wird deutlich, dass besonders die Grünland-Lebensräume und die damit verbundenen Arten einen ungünstigen Erhaltungszustand aufweisen. RP hat im PAF eindeutige Schwerpunkte (Kapitel G. 1.b und G.1.d) auf die Umsetzung der Bewirtschaftungspläne und der Erhaltung und Wiederherstellung von Offenland-Lebensraumtypen (LRT) und -Arten gelegt. Die Programme im „Vertragsnaturschutz Grünland“ zielen darauf ab u. a. die FFH-Grünland-LRT: 6440 Brenndoldenwiesen, 6510 Magere Flachland-Mähwiesen und 6520 Berg-Mähwiesen zu erhalten und wiederherzustellen. Diese Gruppe nimmt den größten Anteil der Grünland-LRT in RP ein.
Im Unterschied zur umweltschonenden Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen werden bei dieser Teilmaßnahme ausgewählte Einzelflächen gefördert. Durch Festlegungen zur ganzjährigen Weidehaltung, zu abweichenden Bewirtschaftungszeiträumen und zur Teilflächenbewirtschaftung können zusätzliche artspezifische Anforderungen an den Lebensraum berücksichtigt werden. Diese Vorhabenart gilt sowohl für die Einführung als auch für die Beibehaltung. Durch den Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittel und Düngemittel sowie die Umwandlung von Ackerflächen in Grünland trägt die Maßnahme zum Wasserschutz wie auch zum Bodenschutz neben dem Hauptziel Erhaltung der Biodiversität bei.
Förderverpflichtungen:
- Regelmäßige Nutzung durch Beweidung oder Mahd.
- Nutzungseinschränkungen bei Beweidung und Schnittnutzung nach naturschutzfachlichen Vorgaben.
- Einhaltung eines Viehbesatzes von max. 1,0 RGV/ha („Artenreiches Grünland“ und „Umwandlung von Ackerland in artenreiches Grünland“) bzw. 1,2 RGV/ha („Mähwiesen und Weiden“).
- Bei bestehenden Ackerflächen: Begrünung nach naturschutzfachlicher Vorgabe oder durch Selbstbegrünung.
- Verbot der Düngung bei „Artenreiches Grünland“ und „Umwandlung von Ackerland in artenreiches Grünland“ und Verbot der Stickstoffdüngung bei „Mähwiesen und Weiden“.
- Verzicht auf Pflanzenschutzmittel.
- Abweichende Sonderregelungen aus naturschutzfachlichen Gründen nach Begutachtung der Flächen möglich.
Andere Verpflichtungen:
- Aufzeichnung der durchgeführten Bewirtschaftungsmaßnahmen.
Förderfähige Kosten:
Mehraufwendungen und Einkommensverluste der spezifischen Maßnahmen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Förderfähig sind Grünlandflächen mit programmspezifischem Potenzial in ganz Rheinland-Pfalz bzw. Ackerflächen auf definierten Zielflächen in vorgegebener Zielkulisse (die Flächenauswahl erfolgt nach ökologischen Kriterien durch Fachberaterinnen und -berater des Naturschutzes und z. T. nach vorgegebenen Zielräumen bzw. Zielflächen).
Auswahlverfahren
Die Anwendung von Auswahlkriterien gemäß Artikel 49 der VO (EU) Nr. 1305/2013 ist für flächenbezogene Maßnahmen nicht vorgesehen. Im Falle der Mittelknappheit trifft die Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Begleitausschusses im Rahmen des Finanzmanagements entsprechende Vorkehrungen. Im Rahmen der Maßnahmen nach Art. 28 und Art. 29 erfolgt eine Priorisierung der Neuantragstellung auf Basis der erwarteten ökologischen Wirkungen der Maßnahmen. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen des Art. 28 der VO (EU) Nr. 1305/2013 wird dabei im Rahmen des Finanzmanagement ein Unterplafonds gebildet.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 07.06.2019
Ende der Maßnahme: 31.12.2022
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Jährliche Flächenförderung:
- Mähwiesen und Weiden: 200 €/ha.
- Artenreiches Grünland: 250 €/ha.
- Umwandlung von Ackerland in artenreiches Grünland: 420–745 €/ha in Abhängigkeit der EMZ.
- Zusatzförderung:
- Teilflächenbewirtschaftung: 165 €/ha (Artenreiches Grünland) bzw. 175 €/ha (Mähwiesen und Weiden).
- Abweichende Bewirtschaftungszeiträume: 165 €/ha (Artenreiches Grünland) bzw. 175 €/ha (Mähwiesen und Weiden).
- Zusatzmodul:
- Ganzjährige Weidehaltung: 125 bzw. 175 €/ha.
Begründung der Überschreitung der Obegrenze in Anhang II der ELER-VO:
Durch die Staffelung der Beihilfesätze nach der EMZ (Ertragsmesszahl des Bodens) werden die Beihilfen entsprechend der Bodengüte und der Ertragsfähigkeit gezahlt. Je EMZ-Punkt werden 6,5€ gezahlt. Damit werden die Einkommensverluste bzw. Mehrkosten für alle Teilnehmer abgedeckt, so dass die Teilmaßnahme auch in den Gebieten mit intensivem Anbau zum Einsatz kommt.