EULLa-Maßnahmen - Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz

ELER

Rheinland-Pfalz

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Rheinland-Pfalz 2014-2020 (Version 1.4).

Kurzbeschreibung

Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Grünlandflächen in den Talauen der Südpfalz.

Förderziel

Die Maßnahme leistet einen Beitrag zur Priorität 4a: Wiederherstellung und Erhaltung der biologischen Vielfalt und der europäischen Landschaften.

Fördergegenstände

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Zuwendungsempfänger

  • Landwirtschaftliche Unternehmen, Haupt- und Nebenerwerbslandwirte und deren Kooperationen.
  • Körperschaften und Personenvereinigungen, die land- oder forstwirtschaftliche Unternehmen bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.

Förderfähige Gebietskulisse

Nicht jede Landwirtschaftsfläche ist für die Teilnahme an den Vertragsnaturschutzprogrammen geeignet. So kann eine bislang intensiv gedüngte Fettwiese im Vertragszeitraum auch bei Einhaltung aller Bewirtschaftungsauflagen nicht in artenreiches Grünland überführt werden. In die Programme werden daher nur solche Flächen aufgenommen, die bislang schon eine angemessene Artenausstattung haben oder durch entsprechende Maßnahmen diese kurzfristig erreichen können. Mit der Festlegung der Zielkulisse „Flächen mit programmspezifischem Potenzial“ soll diesem Umstand Rechnung getragen werden. Voraussetzung für die Programmteilnahme ist demnach die Geeignetheit der Fläche, das gesetzte Naturschutzziel zu erreichen. Die Eignung der Fläche wird von den Fachberatern des Naturschutzes durch pflanzensoziologische und tierökologische Erhebungen festgestellt und fachlich bewertet. Damit wird der fachliche Erfolg garantiert und die Fördermittel werden effizient eingesetzt.

Art der Unterstützung

Die Zuwendung wird auf Antrag als Festbetragsfinanzierung in Form jährlich zu beantragender Zuschüsse zunächst für eine Dauer von fünf Jahren gewährt.

Beschreibung

Bei der Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz sollen einbezogene Grünlandflächen extensiv bewirtschaftet werden. Unter anderem ist die Erhaltung von ehemaligen Ackerflächen als extensive Grünlandflächen ein Ziel dieser Maßnahme. Es soll vor allem die Aufrechterhaltung der extensiven Grünlandbewirtschaftung mit ihren positiven Umweltwirkungen gefördert werden. Aufgrund der Nähe zu sehr intensiven Anbaugebieten (Gemüse, Kartoffeln) besteht die Gefahr, dass ohne diese Maßnahme eine Intensivierung der noch vorhandenen ackerfähigen Grünlandflächen stattfindet. Bei der Maßnahme geht es um die Beibehaltung der extensiven Bewirtschaftung von Grünlandflächen, dies soll insbesondere durch die Vorgaben zum Viehbesatz bei der Beweidung der Flächen und die Vorgabe zu den Mahdterminen erreicht werden. Bei einer kurzfristigen intensiven Beweidung zur Erreichung der Naturschutzziele (Biodiversität) werden im Rahmen einer Beratung klare Kriterien festgelegt, damit die Vorgaben der relevanten Grundanforderungen für die Anwendung von Düngemitteln eingehalten werden. Die Maßnahme dient insbesondere der Erhaltung der Biodiversität auf diesen Grünlandflächen, die nachweisbar (Evaluierungsergebnisse aus der vorhergehenden Förderperiode) auf diesen Flächen sehr hoch sind. Im Rahmen der Evaluierung wurde festgestellt, dass der Bestand von hochwertigen und vielfältigen Grünlandarten auf den Flächen der Talauen auf einem ähnlich hohen Niveau liegt, wie das der Vertragsnaturschutzmaßnahmen im Grünland. Die Flächen liegen in einem abgegrenzten Gebiet in den Talauen der Südpfalz. Der Umfang der einbezogenen Grünlandflächen beträgt ca. 900 ha.

 

Förderverpflichtungen:

  • Nutzung: jede Grünlandfläche ist mindestens 1 mal im jeweiligen Verpflichtungsjahr zu mähen oder zu beweiden, Mahd ab 15. Mai – 14. November, Beweidung ab 1. Mai – 14. November.
  • Viehbesatz: bei ausschließlicher Beweidung ist Ø Viehbesatz von max. 1,2 RGV/ha im Durchschnitt des Jahres einzuhalten, im Falle der Mähweidenutzung darf der Ø Viehbesatz 0,6 RGV/ha im Durchschnitt des Jahres nicht überschreiten.
  • Pflanzenschutz: kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, nach Genehmigung ist die nesterweise Bekämpfung von Problemunkräutern sowie die Schadnagerbekämpfung möglich.

 

Andere Verpflichtungen:

  • Aufzeichnungen: die durchgeführten Maßnahmen sind unverzüglich zu dokumentieren.

 

Förderfähige Kosten:

Hier werden der Aufwand für die Bewirtschaftung der Grünlandflächen und die Einkommensverluste durch die Aufrechterhaltung extensiver Grünlandbewirtschaftung berechnet.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Flächen müssen im abgegrenzten Gebiet der Talauen der Südpfalz liegen.

Auswahlverfahren

Die Anwendung von Auswahlkriterien gemäß Artikel 49 der VO (EU) Nr. 1305/2013 ist für flächenbezogene Maßnahmen nicht vorgesehen. Im Falle der Mittelknappheit trifft die Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Begleitausschusses im Rahmen des Finanzmanagements entsprechende Vorkehrungen. Im Rahmen der Maßnahmen nach Art. 28 und Art. 29 erfolgt eine Priorisierung der Neuantragstellung auf Basis der erwarteten ökologischen Wirkungen der Maßnahmen. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen des Art. 28 der VO (EU) Nr. 1305/2013 wird dabei im Rahmen des Finanzmanagement ein Unterplafonds gebildet.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 07.06.2019

Ende der Maßnahme: 31.12.2022

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Dauergrünlandflächen 140 €/ha.

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

  • §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der Verwaltungsvorschrift über den Vollzug der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 20. Dezember 2002 (MinBl. 2003, S. 22) in der jeweils geltenden Fassung.
  • Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) Vom 23. Dezember 1976.

Abgleich OP

Beachten Sie hier neben der Förderrichtlinie die Bedeutung des operationellen Programms. Bitte nutzen Sie auch dieses um sich bezüglich der Förderkonditionen zu versichern.

Handlungsfelder

Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Risikovorsorge bzw. Anpassung in der Land- und Forstwirtschaft
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021