EULLa-Maßnahmen - Integration naturbetonter Elemente der Feldflur (Gewässerrandstreifen)

ELER

Rheinland-Pfalz

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Rheinland-Pfalz 2014-2020 (Version 1.4).

Kurzbeschreibung

Förderung der Etablierung, Bewirtschaftung und Pflege von Gewässer- und Erosionsschutzstreifen.

Förderziel

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sollen verschiedene Prioritäten der Gemeinschaft erfüllen, sie sind besonders nützlich, um zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften gemäß Schwerpunktbereich a, zur Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln gemäß Schwerpunktbereich b und zur Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung gemäß Schwerpunktbereich c der Priorität 4 beizutragen. Im Rahmen der Interventionslogik der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum sind auch andere Zuordnungen möglich.

Fördergegenstände

Bauliche Maßnahmen, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Zuwendungsempfänger

  • Begünstigte sind landwirtschaftliche Unternehmen, Haupt- und Nebenerwerbslandwirte und deren Kooperationen ("ALG-Landwirte").
  • Körperschaften und Personenvereinigungen, die land- oder forstwirtschaftliche Unternehmen bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.

Förderfähige Gebietskulisse

Die Flächen müssen in Rheinland-Pfalz liegen. Die Anlage der Gewässerrandstreifen erfolgt nur entlang von Gewässern, damit liegt eine Gebietskulisse vor. Nicht jede Landwirtschaftsfläche ist für die Teilnahme an den Vertragsnaturschutzprogrammen geeignet. So kann eine bislang intensiv gedüngte Fettwiese im Vertragszeitraum auch bei Einhaltung aller Bewirtschaftungsauflagen nicht in artenreiches Grünland überführt werden. In die Programme werden daher nur solche Flächen aufgenommen, die bislang schon eine angemessene Artenausstattung haben oder durch entsprechende Maßnahmen diese kurzfristig erreichen können. Mit der Festlegung der Zielkulisse „Flächen mit programmspezifischem Potenzial“ soll diesem Umstand Rechnung getragen werden. Voraussetzung für die Programmteilnahme ist demnach die Geeignetheit der Fläche, das gesetzte Naturschutzziel zu erreichen. Die Eignung der Fläche wird von den Fachberatern des Naturschutzes durch pflanzensoziologische und tierökologische Erhebungen festgestellt und fachlich bewertet. Damit wird der fachliche Erfolg garantiert und die Fördermittel werden effizient eingesetzt.

Art der Unterstützung

Die Zuwendung wird auf Antrag als Festbetragsfinanzierung in Form jährlich zu beantragender Zuschüsse für die Dauer der Teilnahme am Förderprogramm gewährt.

Beschreibung

Die Vorhabenart dient der Anwendung besonders nachhaltiger Verfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch Herausnahme von Ackerflächen aus der Produktion sowie Bereitstellung von naturbetonten Strukturelementen der Feldflur, soweit diese Verfahren im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums stehen. Für das EPLR EULLE findet in Abweichung von der Nationalen Rahmenregelung (NRR) nur die Maßnahme "Gewässer- und Erosionsschutzstreifen" Anwendung. Diese Vorhabenart gilt sowohl für die Einführung als auch für die Beibehaltung. Durch das Verbot des Einsatzes von Düngung und Pflanzenschutz trägt die Maßnahme zum Wasserschutz und Bodenschutz bei.  Ohne die Teilnahme an der Vorhabenart würde eine Ackernutzung stattfinden.

 

Förderfähige Kosten:

Gefördert wird die Bereitstellung und standortangepasste Bewirtschaftung von Ackerflächen, auf denen Gewässer- oder Erosionsschutzstreifen (Struktur- und Landschaftselemente) insbesondere streifenweise etabliert sowie bewirtschaftet, gepflegt oder unterhalten werden.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Fördervoraussetzung ist die Zugehörigkeit zur Gruppe der Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 Buchstabe a der VO (EU) Nr. 1307/2012, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

Auswahlverfahren

Die Anwendung von Auswahlkriterien gemäß Artikel 49 der VO (EU) Nr. 1305/2013 ist für flächenbezogene Maßnahmen nicht vorgesehen. Im Falle der Mittelknappheit trifft die Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Begleitausschusses im Rahmen des Finanzmanagements entsprechende Vorkehrungen. Im Rahmen der Maßnahmen nach Art. 28 und Art. 29 erfolgt eine Priorisierung der Neuantragstellung auf Basis der erwarteten ökologischen Wirkungen der Maßnahmen. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen des Art. 28 der VO (EU) Nr. 1305/2013 wird dabei im Rahmen des Finanzmanagement ein Unterplafonds gebildet.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 07.06.2019

Ende der Maßnahme: 31.12.2022

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

Sollten die Flächen als ökologische Vorrangflächen im Rahmen des Greening angerechnet werden, ist die Beihilfe um 380 €/ha zu kürzen. Im Rahmen der Verwaltungskontrolle werden die Flächen, die in der INVeKoS-Datenbank als Greening-Flächen gekennzeichnet sind herangezogen. Hat das Unternehmen diese Pufferstreifen eingebracht wird der Greening-Abzug angewendet.

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

Die Teilmaßnahme wird gemäß der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung mit folgenden Ergänzungen umgesetzt:

  • §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der Verwaltungsvorschrift über den Vollzug der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 20. Dezember 2002 (MinBl. 2003, S. 22) in der jeweils geltenden Fassung.
  • Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) Vom 23. Dezember 1976.

Abgleich OP

Beachten Sie hier neben der Förderrichtlinie die Bedeutung des operationellen Programms. Bitte nutzen Sie auch dieses um sich bezüglich der Förderkonditionen zu versichern.

Update Fördervoraussetzungen

In der bereitgestellten Maßnahmenkurzbeschreibung gibt es zusätzliche Informationen zu den Fördervoraussetzungen.

Handlungsfelder

Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Risikovorsorge bzw. Anpassung in der Land- und Forstwirtschaft
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021