EULLa-Maßnahmen - Umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland

ELER

Rheinland-Pfalz

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Rheinland-Pfalz 2014-2020 (Version 1.4).

Kurzbeschreibung

Unterstützt werden die Einführung und Beibehaltung der extensiven Bewirtschaftung aller Grünlandflächen in Unternehmen und die tiergerechte Haltung von Milchkühen auf den Grünlandflächen von Unternehmen.

Förderziel

Beitrag zu den Prioritäten 4b "Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschl. des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln" und 4a "Wiederherstellung und Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Zustand der europäischen Landschaften" sowie 5d "Verringerung der Distickstoffmonoxid und Methanemissionen". Diese Art des Vorhabens trägt insbesondere auch zum Querschnittziel "Eindämmung des/Anpassung an den Klimawandel" gemäß Art. 5 VO (EU) 1305/2013 bei. Hierbei trägt insbesondere die Reduzierung des Viehbesatzes wie auch die Umwandlung von Ackerflächen in Grünland zum o. g. Querschnittsziel bei.

Fördergegenstände

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Zuwendungsempfänger

  • Begünstigte sind landwirtschaftliche Unternehmen, Haupt- und Nebenerwerbslandwirte und deren Kooperationen, mit Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz ("ALG-Landwirte").
  • Körperschaften und Personenvereinigungen, die land- oder forstwirtschaftliche Unternehmen bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.

Förderfähige Gebietskulisse

Nicht jede Landwirtschaftsfläche ist für die Teilnahme an den Vertragsnaturschutzprogrammen geeignet. So kann eine bislang intensiv gedüngte Fettwiese im Vertragszeitraum auch bei Einhaltung aller Bewirtschaftungsauflagen nicht in artenreiches Grünland überführt werden. In die Programme werden daher nur solche Flächen aufgenommen, die bislang schon eine angemessene Artenausstattung haben oder durch entsprechende Maßnahmen diese kurzfristig erreichen können. Mit der Festlegung der Zielkulisse „Flächen mit programmspezifischem Potenzial“ soll diesem Umstand Rechnung getragen werden. Voraussetzung für die Programmteilnahme ist demnach die Geeignetheit der Fläche, das gesetzte Naturschutzziel zu erreichen. Die Eignung der Fläche wird von den Fachberatern des Naturschutzes durch pflanzensoziologische und tierökologische Erhebungen festgestellt und fachlich bewertet. Damit wird der fachliche Erfolg garantiert und die Fördermittel werden effizient eingesetzt.

Art der Unterstützung

Die Zuwendung wird auf Antrag als Festbetragsfinanzierung in Form jährlich zu beantragender Zuschüsse zunächst für eine Dauer von fünf Jahren gewährt.

Beschreibung

Die Einführung und Beibehaltung der extensiven Bewirtschaftung aller Grünlandflächen im Unternehmen und die tiergerechte Haltung von Milchkühen auf den Grünlandflächen des Unternehmens werden mit diesem Programmteil gefördert. Hierbei muss der Viehbesatz an eine extensive Bewirtschaftung angepasst werden. Dadurch wird der Betriebsmitteleinsatz reduziert, dies trägt zum Schutz des Wassers bei. Die Reduzierung des Viehbesatzes wirkt sich auch auf das Querschnittsziel zum Klimawandel aus.

 

Aufgrund der extensiven Bewirtschaftung der Grünlandflächen trägt die Vorhabenart auch zum Erhalt der Biodiversität bei. Im Rahmen der Evaluierung konnte festgestellt werden, dass die Anzahl der wichtigsten Pflanzenarten auf Grünland deutlich über der von Vergleichsbetrieben (ohne Programmteilnahme) liegt. Wenn die Maßnahme mit Milchkühen umgesetzt wird, ist den Milchkühen täglicher Weidegang in einem bestimmten Zeitraum zu ermöglichen. Eine weitere Möglichkeit ist extensive Bewirtschaftung der Grünlandflächen mit max. 1,0 RGV je ha und ohne Einsatz von mineralischen Stickstoffdüngern. Dies wird als Zusatzmodul honoriert. Damit trägt die Vorhabenart zum Wasserschutz bei, da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie mineralischer Düngung nicht zulässig ist. Durch die Umwandlung von Ackerflächen in Grünland trägt die Maßnahme zum Bodenschutz wie auch zur Eindämmung des Klimawandels bei.

 

Förderverpflichtungen:

  • Für die Dauer des Verpflichtungszeitraums muss die Hauptfutterfläche mit mindestens 0,3 und höchstens 1,4 RGV/ha im Jahresdurchschnitt bewirtschaftet werden.
  • Die Fläche ist mindestens 1 mal im jeweiligen Verpflichtungsjahr zu mähen und/oder zu beweiden.
  • Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Nach Genehmigung ist die nesterweise Bekämpfung von Problemunkräutern sowie die Schadnagerbekämpfung möglich.
  • Max. Wirtschaftsdüngerausbringung auf dem GL in Höhe des Dunganfalls von 1,4 GVE/ha, dies bedeutet, dass alle Tiere des Unternehmens berücksichtigt werden, nicht nur die Raufutterfresser. Hiermit soll erreicht werden, dass sowohl eine extensive Tierhaltung in den Unternehmen durchgeführt wird, als auch die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern begrenzt ist.
  • Ausschließliche Verwendung von Grundfutter aus eigener Erzeugung.
  • Führen eines fortlaufenden, aktuellen Bestandsverzeichnisses.
  • Der Zukauf von Mais ist verboten.
  • Der Maisanbau im Unternehmen ist verboten.

 

Zusätzlich gilt bei der Haltung von Milchkühen:

  • Weidegang mindestens 4 Monate in der Zeit vom 01. Mai bis 31. Oktober eines Jahres.
  • Mindestweidefläche von 0,15 ha je Milchkuh innerhalb des Beweidungszeitraums.
  • Anbau und Verfütterung von Mais ist jedoch zulässig, der Anbau von Mais ist im Mulchverfahren durchzuführen.
  • Führen eines Weidetagebuches.

 

Zusatzmodul:

  • Für die Dauer des Verpflichtungszeitraums muss die Hauptfutterfläche mit mindestens 0,3 und höchstens 1,0 RGV/ha im Jahresdurchschnitt bewirtschaftet werden.
  • Mineralische Stickstoffdüngung ist nicht zulässig.

 

Umwandlung von Acker- in Grünland:

  • Umwandlung von mind. 1 ha Ackerland in Grünland.
  • Die umzuwandelnden Flächen dürfen die letzten 3 Jahre nicht als Grünland genutzt worden sein.
  • Einsaat standortgerechter, an die Bewirtschaftung angepasster Grünlandmischung, bis spätestens 15. Mai des ersten Verpflichtungsjahres.

 

Andere Verpflichtungen:

Das Dauergrünlandumbruchverbot gilt für alle Grünlandflächen des Unternehmens.

 

Förderfähige Kosten:

Hier werden der Mehraufwand bzw. die Einkommensverluste berechnet, die durch die Bewirtschaftung des Unternehmens nach den Vorgaben für die umweltschonende Grünlandbewirtschaftung sowie die tiergerechte Haltung auf Grünland entstehen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zu Beginn des Verpflichtungszeitraums müssen Betriebe:
    • Mit Rinder-, Schaf-, Ziegen- und/oder Pferdehaltung mind. 10 ha GL bewirtschaften.
    • Mit Damtierhaltung mind. 5 ha GL bewirtschaften.
  • Flächen dieser Unternehmen in angrenzenden Bundesländern werden in die Förderung mit einbezogen.

Auswahlverfahren

Die Anwendung von Auswahlkriterien gemäß Artikel 49 der VO (EU) Nr. 1305/2013 ist für flächenbezogene Maßnahmen nicht vorgesehen. Im Falle der Mittelknappheit trifft die Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Begleitausschusses im Rahmen des Finanzmanagements entsprechende Vorkehrungen. Im Rahmen der Maßnahmen nach Art. 28 und Art. 29 erfolgt eine Priorisierung der Neuantragstellung auf Basis der erwarteten ökologischen Wirkungen der Maßnahmen. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen des Art. 28 der VO (EU) Nr. 1305/2013 wird dabei im Rahmen des Finanzmanagement ein Unterplafonds gebildet.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 07.06.2019

Ende der Maßnahme: 31.12.2022

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Dauergrünlandflächen 110 €/ha.
  • Zusatzmodul 40 €/ha.
  • Umwandlung von Ackerflächen in Grünland 250 €/ha.

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rchtsvorschriften:

  • §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der Verwaltungsvorschrift über den Vollzug der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 20. Dezember 2002 (MinBl. 2003, S. 22) in der jeweils geltenden Fassung.
  • Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976.

Abgleich OP

Beachten Sie hier neben der Förderrichtlinie die Bedeutung des operationellen Programms. Bitte nutzen Sie auch dieses um sich bezüglich der Förderkonditionen zu versichern.

Handlungsfelder

Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Risikovorsorge bzw. Anpassung in der Land- und Forstwirtschaft
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021