Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Rheinland-Pfalz 2014-2020 (Version 1.4).
Kurzbeschreibung
Verbesserung der umweltschonenden Landbewirtschaftung durch die Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen mittels Investitionen in Spezialmaschinen, Zusatzgeräte und Informationstechnik.
Förderziel
Die Maßnahme leistet einen Beitrag zu folgenden Prioritäten:
- Priorität 2 „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und der Lebensfähigkeit der landwirtschaftilchen Betriebe“.
- Priorität 3 " Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätsregelungen, die Erhöhung der Wertschöpfung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Absatzförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und -organisationen und Branchenverbände".
- Prioriät 5 „Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft“.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
- Natürliche und juristische Personen und ihre Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform:
- Bei denen mehr als 25% der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft kommen und die die ALG-Mindestgröße erreichen.
Oder - Die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
- Bei denen mehr als 25% der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft kommen und die die ALG-Mindestgröße erreichen.
- Kooperationen.
Nicht gefördert werden:
- Unternehmen bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25% des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt.
- Unternehmen die sich im Sinne der „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Förderungen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten“ in Schwierigkeiten befinden.
Förderfähige Gebietskulisse
Die Förderung im Rahmen dieser Maßnahme ist im gesamten Programmgebiet möglich.
Art der Unterstützung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Beschreibung
Die Teilmaßnahme dient der Verbesserung der umweltschonenden Landbewirtschaftung und soll die Modernisierung landwirtschaftlicher Unternehmen durch Investitionen in Spezialmaschinen, Zusatzgeräte und Informationstechnik unterstützten. Es gilt, wirtschaftlich tragfähige Investitionen auch zur Bereitstellung öffentlicher Güter (mit Beiträgen zum Verbraucher-, Umwelt-, Klima- oder Tierschutz) zu unterstützen. Mit der Unterstützung entsprechender Betriebe soll auch dem Schutz der Kulturlandschaft gedient werden. Schließlich soll ein Beitrag zur Stärkung der Produktion von ökologischen und regionalen Erzeugnissen geleistet werden. Gerade mit der Förderung von Zusatzgeräten an Ausbringungsfahrzeugen zur bodennahen Flüssigmistausbringung (z. B. Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteiler, Schlitzeinarbeitungsgeräte oder sonstige entsprechende Einarbeitungsgeräte) wird insbesondere eine Reduktion der Ammoniakemissionen erreicht. Ammoniak trägt zur Versauerung und Eutrophierung von Ökosystemen bei. Über 90% der Ammoniakemissionen in Europa stammen aus der Landwirtschaft. Bodennahe Ausbringtechniken verringern die Gefahr der Gewässerverschmutzung und leisten damit auch einen Beitrag zur Reinhaltung der Oberflächengewässer. Das Erntegut wird weniger verschmutzt, die Geruchsbelastung reduziert.
Förderverpflichtungen:
- Vorwegbuchführung.
- Ausschluss von Investitionen im Sektor Wein, die in der WMO gefördert werden.
Andere Verpflichtungen:
- Die Maschinensysteme einschließlich Zusatzgeräten (Direktzugsysteme mit stufenlosem hydrostatischem Antrieb und variable Steillagenmechanisierungssysteme) sind zur Bewirtschaftung von Rebflächen in den amtlich festgestellten rheinland-pfälzischen Weinbausteillagen einzusetzen.
- Die Geräte zur Pflanzenschutzmittelausbringung im Obst- und Weinbau müssen anerkannt sein.
- Die Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die geförderten Maschinen sowie technische Einrichtungen und Geräte innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren ab Lieferung veräußert oder nicht mehr dem Förderungszweck entsprechend verwendet werden.
Förderfähige Kosten:
Förderungsfähig sind die Ausgaben für den Kauf folgender neuer Gegenstände:
- Anerkannte Maschinensysteme einschließlich Zusatzgeräte zur Bewirtschaftung von Rebflächen in den amtlich festgestellten rheinland-pfälzischen Weinbausteillagen.
- Anerkannte Maschinen zur Pflanzenschutzmittelausbringung im Obst- und Weinbau.
- Anerkannte Zusatzgeräte an Ausbringungsfahrzeugen zur bodennahen Flüssigmistausbringung, z. B. Schleppschlauch- oder Schleppschuhverteiler, Schlitzeinarbeitungsgeräte oder sonstige entsprechende Einarbeitungsgeräte.
- Globale Positionierungssysteme (GPS) einschließlich Zusatzgeräten auf landwirtschaftlichen Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.
- Anerkannte Geräte für die Bewirtschaftung von Streuobstflächen.
Die Maschinen bzw. Geräte werden vom MULEWF anerkannt ("Positivliste").
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Der Begünstigte hat in Form eines Investitionskonzeptes einen Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahmen zu erbringen.
- Die Prosperitätsgrenze wird anhand der positiven Einkünfte der zu fördernden Personen zum Zeitpunkt der Antragstellung geprüft. Sie darf zum Zeitpunkt der Antragstellung im Durchschnitt der letzten drei vorliegenden Einkommensteuerbescheide 150.000 EUR je Jahr nicht überschritten haben.
Auswahlverfahren
Die Anwendung der Auswahlkriterien erfolgt entsprechend des in der NRR in der jeweils gültigen Fassung beschriebenen Verfahrens mit folgenden Ergänzungen:
- Gemäß Artikel 49 der VO (EU) Nr. 1305/2013 legt die ELER-Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Begleitausschusses Auswahlkriterien für Vorhaben fest.
- Bei der Festlegung der Auswahlkriterien werden Belange des Umwelt-, Klima- und Naturschutzes sowie des Tierschutzes berücksichtigt.
- Es handelt sich um eine laufende Antragstellung mit Auswahl der Anträge zu festgelegten Stichtagen. Für den jeweiligen Auswahltermin wird ein Budget vorab festgelegt (Stichtage und Budgets werden vorab im Internet veröffentlicht).
- Die eingegangenen Anträge werden auf der Basis von Auswahlkriterien bewertet und in ein Ranking gestellt. Zur Qualitätssicherung wird ein Schwellenwert festgelegt. Vorhaben, die den Schwellenwert nicht erreichen, werden von der Förderung ausgeschlossen.
- Sofern ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, werden alle Anträge absteigend nach der im Ranking erreichten Punktzahl bedient. Anträge mit gleicher Fördersumme werden für die Auswahlentscheidung einheitlich behandelt.
- Die Antragsteller werden über das Ergebnis informiert.
- Nicht bediente, jedoch vollständig eingereichte Förderanträge werden im Rahmen des nächsten Auswahlverfahrens berücksichtigt. Sofern sich die Auswahlkriterien oder Förderkonditionen ändern, ist eine neuer Antrag einzureichen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 24.06.2020
Ende der Maßnahme: 31.12.2021
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Mindestinvestitionsvolumen: 10.000€.
- 30% der förderfähigen Kosten.
- Die Zuschüsse werden auf bis zu insgesamt 35.000€ je Unternehmen begrenzt. Diese Obergrenze kann in den Jahren 2014 bis 2020 höchstens einmal ausgeschöpft werden.