Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Rheinland-Pfalz 2014-2020 (Version 1.4).
Kurzbeschreibung
Beratungen für Landwirte, Junglandwirte, Waldbesitzer, Bodenbewirtschafter und andere Wirtschaftsakteure, bei denen es sich um in ländlichen Gebieten tätige KMU handelt.
Förderziel
Die Förderung von Beratungsdienstleistungen soll die Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten unterstützten (Priorität 1), und insbesondere Lebenslanges Lernen und berufliche Bildung in der Land- und Forstwirtschaft fördern (Unterpriorität 1c). Zudem soll somit die Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und die Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betrieb verbessert werden (Priorität 2), und die Organisation der Nahrungsmittel- und der Nichtnahrungsmittelkette sowie des Risikomanagements in der Landwirtschaft gefördert werden (Priorität 3). Darüber hinaus zielt die Förderung darauf ab, einen Beitrag zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme zu leisten (Priorität 4) sowie die soziale Inklusion, die Armutsbekämpfung und die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Gebieten (Priorität 6) zu unterstützen.
Fördergegenstände
Beratung, Bildung, Qualifizierung, Management, Verwaltung
Zuwendungsempfänger
Einrichtungen, Institutionen oder Operationelle Gruppen, die die Beratungsleistungen erbingen.
Förderfähige Gebietskulisse
Die Förderung im Rahmen dieser Maßnahme ist im gesamten Programmgebiet möglich.
Art der Unterstützung
Die Förderung wird als Zuschuss zur Erstattung nachgewiesener förderfähiger Kosten gewährt.
Beschreibung
Es sollen Beratungen für Landwirte, Junglandwirte, Waldbesitzer, Bodenbewirtschafter und andere Wirtschaftsakteure, bei denen es sich um in ländlichen Gebieten tätige KMU handelt, gefördert werden. Die Beratungen sollen insbesondere zur Verbesserung der wirtschaftlichen und ökologischen Leistungen sowie der Klimafreundlichkeit und -resistenz der Betriebe oder Unternehmen und/oder ihrer Investition beitragen. Eine angepasste und anpassungsfähige, tiergerechte und multifunktionale Landwirtschaft und KMU in ländlichen Räumen soll damit sichergestellt werden.
Förderverpflichtung:
Die Beratung muss mindestens mit einer EU-Priorität für die Entwicklung des ländlichen Raumes in Verbindung stehen und sich mindestens auf ein Element gemäß Art. 15, Abs. 4 der VO (EU) 1305/2013 aufgreifen.
Förderfähige Kosten:
Gefördert werden die im Zusammenhang mit der Organisation und Bereitstellung der Beratung nachgewiesenen förderfähigen Kosten, insbesondere Reisekosten, Materialkosten, Raum- und Mietkosten oder indirekte Kosten.
- Förderfähig sind die Rechnungen, die durch die ausgewählten Einrichtungen oder Institutionen an die Bewilligungsbehörde für die erbrachten Dienstleistungen gestellt werden.
- Der Nachweis der erbrachten Dienstleistung ist durch Bestätigungen der beratenen Unternehmen zu führen.
- Indirekte Kosten werden bei einer Inhouse-Beauftragung mit einem Pauschalsatz von 15% der förderfähigen direkten Personalkosten gefördert. Nicht förderfähig sind Beratungen, die aus anderen ESI-Förderprogrammen finanziert werden.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Qualifikation der Mitarbeiter/innen für die Bereitstellung von Beratungsdienstleitungen.
- Nachweis der ausreichenden Verfügbarkeit von Mitarbeitern/innen zur Bereitstellung der Beratungsdienstleitungen.
- Die Beratung muss mindestens mit einer EU-Priorität für die Entwicklung des ländlichen Raumes in Verbindung stehen und sich mindestens auf ein Element gemäß Art. 15, Abs. 4 der VO (EU) 1305/2013 aufgreifen.
Für Vorhaben von EIP AGRI ist zusätzlich zu erfüllen:
- Das Vorhaben ist Bestandteil des Aktionsplans der OG und dient dessen Umsetzung. Dies ist von der OG schriftlich zu bestätigen.
- Erklärung des Anbieters, dass er die Ergebnisse des geförderten Vorhabens mindestens über das EIP-Netzwerk veröffentlichen wird.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Einrichtungen/Institutionen erfolgt – soweit keine Inhouse-Beauftragung erfolgt – in einem objektiven, offenen, transparenten und fairen Ausschreibungsverfahren. Hierzu führt die Verwaltungsbehörde einen Förderaufruf durch. Bei der Auftragsvergabe - gleichgültig ob oberhalb oder unterhalb der EU-Schwellenwerte - sind die Grundsätze des freien Warenverkehrs, der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie der davon abgeleiteten Grundsätze wie z. B. der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung, der gegenseitigen Anerkennung, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz zu beachten.
Die maßgeblichen Vorgaben der “Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge“ bzw. unterhalb des Schwellenwertes der nationalen Vergabevorschriften sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu berücksichtigen.
Die Auswahlkriterien werden gem. Art. 49 VO (EU) Nr. 1305/2013 nach Anhörung des Begleitausschusses von der Verwaltunsbehörde festgelegt. Zur Bewertung der Vorhaben wird von der Verwaltungsbehörde ein Bewertungsausschuss eingerichtet. Im Rahmen des Förderaufrufes werden die Themen, die Bewertungsvorgaben für die Auswahl einschließlich Schwellenwert, die zur Verfügung stehenden Mittel (ggf. Angabe von Teilplafonds für Themenbereiche) und die Stichtage bekanntgegeben. Die Auswahl erfolgt durch den Bewertungsausschuss auf der Grundlage der mit dem Begleitausschuss abgestimmten Auswahlkriterien für den jeweiligen Aufruf. Vorhaben, die die Kriterien nicht erfüllen, werden nicht in das Auswahlverfahren einbezogen. Vorhaben, die den Schwellenwert nicht erreichen, werden abgelehnt. Im Übrigen werden die Vorhaben anhand der Auswahlkriterien in eine Rangfolge gebracht.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 24.06.2020
Ende der Maßnahme: 31.12.2022
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
Zuschuss in Höhe von:
- 80%, jedoch nicht mehr als 1.500 Euro je Beratungsleistung.
- 100% bei Themen im öffentlichen Interesse (Festlegung nach Anhörung des Begleitausschusses durch die Verwaltungsbehörde im Rahmen des Aufrufs).
- 10%-Zuschlag für Projekte im Rahmen von EIP (jedoch maximal 100%).