Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Rheinland-Pfalz 2014-2020 (Version 1.4).
Kurzbeschreibung
Berufsbildende Fort-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsveranstaltungen für die in der Land-, Ernährungs- oder Forstwirtschaft Tätigen, Bodenbewirtschafter und andere Wirtschaftsakteure.
Förderziel
Die Förderung dient sowohl der Umstrukturierung landwirtschaftlicher Betriebe mit erheblichen strukturellen Problemen oder geringer Marktbeteiligung als auch marktorientierten Betrieben in bestimmten Sektoren sowie Betrieben, in denen eine Diversifizierung notwendig ist (Unterpriorität 2a). Gleichfalls sollen durch die Vermittlung von Wissen und Information Primärerzeuger besser in die Nahrungsmittelkette einbezogen werden (Unterpriorität 3a). Die Teilmaßnahmen zielen ebenso darauf ab, das Wissen über die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, Informationen zu naturschutzrelevanten Bewirtschaftungsmethoden sowie über ökologische Zusammenhänge im allgemeinen zu steigern und zu vermitteln (Unterpriorität 4a). Die Förderung zielt auch darauf ab, Diversifizierungsbemühungen zu erleichtern sowie die Gründung von Kleinbetrieben und somit die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum zu steigern (Unterpriorität 6a).
Fördergegenstände
Bildung, Qualifizierung, Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung
Zuwendungsempfänger
Einrichtungen, Institutionen oder Operationelle Gruppen, die Fort-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsveranstaltungen durchführen.
Förderfähige Gebietskulisse
Die Förderung im Rahmen dieser Maßnahme ist im gesamten Programmgebiet möglich.
Art der Unterstützung
Die Förderung wird als Zuschuss zur Erstattung nachgewiesener förderfähiger Kosten gewährt.
Beschreibung
Es sollen berufsbildende Fort-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsveranstaltungen für die in der Land-, Ernährungs- oder Forstwirtschaft Tätigen, Bodenbewirtschafter und andere Wirtschaftsakteure, bei denen es sich um in ländlichen Gebieten tätige KMU handelt, unterstützt werden. Die Veranstaltungen sollen insbesondere auch die Bereiche Landwirtschaft (Wettbewerbsfähigkeit, Diversifizierung), Natur, Umwelt, Gewässerschutz, Klima, Energie, Tierschutz, etc. umfassen.
Zu den förderfähigen Veranstaltungen zählen:
- Halb-, ein- oder mehrtägige Seminare.
- Fachtagungen.
- Arbeitskreise.
- Workshops.
- Coachings, etc.
Nicht gefördert werden Vorhaben, die Teile der normalen Berufsausbildung im Sekundarbereich oder höher sind.
Förderverpflichtungen
- Die Unterstützung dieser Maßnahme darf nicht direkt an die Empfänger des Wissenstransfers und der Informationen gezahlt werden.
- Die Förderung ist auf KMU beschränkt.
- Nicht förderfähig sind Veranstaltungen, die aus anderen ESI-Fonds finanziert werden.
Förderfähige Kosten:
Gefördert werden die im Zusammenhang mit der Organisation und Bereitstellung des Wissenstransfers oder der Informationsmaßnahme nachgewiesenen förderfähigen Kosten, insbesondere Personal-/Referentenkosten, Kosten für Schulungsmaterial, Druckkosten, Kosten für die Einrichtung einer Internetpräsentation, Kosten im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsort, Kosten für die Unterkunft und Versorgung. Förderfähig sind die Rechnungen, die durch die ausgewählten Einrichtungen oder Institutionen an die Bewilligungsbehörde für die erbrachten Dienstleistungen gestellt werden. Der Nachweis der erbrachten Dienstleistung (Durchführung einer Veranstaltung) ist durch veranstaltungsbezogene Teilnehmererfassungslisten und bei kostenpflichtigen Veranstaltungen durch Rechnungskopien zu erbringen. Die Zahlung an den Zuwendungsempfänger wird entsprechend der erbrachten Dienstleistungen durch die Bewilligungsbehörde veranlasst. Indirekte Kosten werden bei einer Inhouse-Beauftragung mit einem Pauschalsatz von 15% der förderfähigen direkten Personalkosten gefördert.
Nicht förderfähig sind
- Vertretungskosten für Teilnehmer.
- Veranstaltungen, die aus anderen ESIF-Förderprogrammen finanziert werden.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Qualifikation der Mitarbeiter für die Bereitstellung von Wissenstransferdiensten.
- Nachweis der ausreichenden Verfügbarkeit von Mitarbeitern zur Bereitstellung von Wissenstransferdiensten.
Für Vorhaben von EIP AGRI ist zusätzlich zu erfüllen:
- Vorhaben ist Bestandteil des Aktionsplans der OG und dient dessen Umsetzung. Dies ist von der OG zu bestätigen.
- Erklärung des Anbieters, dass er die Ergebnisse des geförderten Vorhabens mindestens über das EIP-Netzwerk veröffentlichen wird.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Einrichtungen/Institutionen erfolgt – soweit keine Inhouse-Beauftragung erfolgt - in einem objektiven, offenen, transparenten und fairen Ausschreibungsverfahren. Hierzu führt die Verwaltungsbehörde einen Förderaufruf durch. Bei der Auftragsvergabe - gleichgültig ob oberhalb oder unterhalb der EU-Schwellenwerte - sind die Grundsätze des freien Warenverkehrs, der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie der davon abgeleiteten Grundsätze wie z. B. der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung, der gegenseitigen Anerkennung, der Verhältnismäßigkeit und der Transparenz zu beachten.
Die maßgeblichen Vorgaben (hier: vereinfachtes Verfahren) der “Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge“ bzw. unterhalb des Schwellenwertes der nationalen Vergabevorschriften sind bei der Umsetzung der Maßnahme zu berücksichtigen.
Die Auswahlkriterien werden gem. Art. 49 VO (EU) Nr. 1305/2013 nach Anhörung des Begleitausschusses von der Verwaltungsbehörde festgelegt. Zur Bewertung der Vorhaben wird von der Verwaltungsbehörde ein Bewertungsausschuss eingerichtet. Vorhaben zur Thematik „Eindämmung des Klimawandels und der Anpassung an seine Auswirkungen“ werden bei der Festlegung der Auswahlkriterien stärker berücksichtigt. Förderanträge Operationeller Gruppen im Rahmen von EIP oder einzelner Mitglieder einer OG erhalten im Rahmen der Auswahlkriterien einen „EIP-Bonus“.
Im Rahmen des Förderaufrufes werden die Themen, die Bewertungsvorgaben für die Auswahl einschließlich Schwellenwert, die zur Verfügung stehenden Mittel (ggf. Angabe von Teilplafonds für Themenbereiche) und die Stichtage bekanntgegeben. Die Auswahl erfolgt durch den Bewertungsausschuss auf der Grundlage der mit dem Begleitausschuss abgestimmten Auswahlkriterien für den jeweiligen Aufruf. Vorhaben, die die Kriterien nicht erfüllen, werden nicht in das Auswahlverfahren einbezogen. Vorhaben, die den Schwellenwert nicht erreichen, werden abgelehnt. Im Übrigen werden die Vorhaben anhand der Auswahlkriterien in eine Rangfolge gebracht.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 24.06.2020
Ende der Maßnahme: 31.12.2022
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
Zuschuss in Höhe von:
- 100% der nach Abzug von Teilnehmerbeiträgen in Höhe von mindestens 30% der Gesamtkosten verbleiben Kosten.
- 100% bei Themen im öffentlichen Interesse (Festlegung nach Anhörung des Begleitausschusses durch die Verwaltungsbehörde im Rahmen des Aufrufs).
- 10%-Zuschlag für Projekte im Rahmen von EIP (jedoch maximal 100%).