LEADER - Verwaltung und Sensibilisierung

ELER

Thüringen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Thüringen 2014-2020 (Version 1.4).

Kurzbeschreibung

Verwaltungskosten und Kosten für Sensibilisierung.

Förderziel

Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei. Die Verwirklichung der Regionalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.

Fördergegenstände

Bildung, Qualifizierung, Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Monitoring, Evaluierung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Anerkannte Lokale Aktionsgruppen i. S. d. Art. 34 ESI-VO.

 

Es wurden bereits im August 2015 insgesamt 15 Regionale Aktionsgruppen LEADER mit eigenen Gebietskulissen für die Förderperiode 2014-2020 in Thüringen anerkannt. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz - Weiterführende Informationen".

Förderfähige Gebietskulisse

Es wurden bereits im August 2015 insgesamt 15 Regionale Aktionsgruppen LEADER mit eigenen Gebietskulissen für die Förderperiode 2014-2020 in Thüringen anerkannt. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz - Weiterführende Informationen".

Art der Unterstützung

Die Förderungen werden grundsätzlich mit Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Vorschusszahlungen i. S. d. Art. 42 Abs. 2 ELER-VO sind zulässig.

Beschreibung

Gegenstand dieser Maßnahme ist die Förderung:

  • Der Personalkosten des Managements.
  • Der Sensibilisierung.
  • Der Sachkosten der Lokalen Aktionsgruppe.

 

Das Management ist verantwortlich für die Begleitung und Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie. Neben den Personalkosten bezieht sich die Förderung auf Tätigkeiten wie:

  • Verwaltung und Betrieb des Managements und der Lokalen Aktionsgruppe.
  • Teilnahme an Schulungen und Qualifikationsveranstaltungen.
  • Öffentlichkeitsarbeit.
  • Monitoring und Evaluierung.

 

Daneben liegt dessen weiterer Handlungsschwerpunkt auf der Entwicklung und Initiierung von Projekten bis hin zur Begleitung der Umsetzung. Hierzu sensibilisiert das Management die örtliche Bevölkerung für die Strategie und bewirbt die LEADER-Methode bei potentiellen Interessenten. Darüber hinaus unterstützt es die Förderbewerber bei der Ideenkonzeption bis zur Abgabe des Projektantrages und begleitet die Umsetzung des Projektes.

 

Förderfähige Kosten:

  • Betriebskosten.
  • Managementkosten.
  • Schulungskosten.
  • Kosten in Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung.
  • Finanzkosten.
  • Kosten im Zusammenhang mit der Überwachung und Bewertung der Strategie sowie für deren Aktualisierung.
  • Aufwendungen zur Fortschreibung der Strategie sowie zur Erstellung ergänzender Konzepte für das Gebiet.
  • Kosten für Sensibilisierung.

 

Die Bestimmungen des Art. 65 ESI-VO sowie der Art. 45 und 60 ELER-VO sind zu beachten.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Das Management muss von Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden, die nachweislich ausreichende personelle Ressourcen zur ausschließlichen Unterstützung der LAG vorhalten. Die Personalausstattung des Managements muss der Komplexität der Strategie und der Partnerschaft entsprechen. Zur Sicherstellung eines professionellen Regionalmanagements sind 1 bis 1,5 Vollzeitstellen vorzusehen.

Auswahlverfahren

Die LAG ist als Antragssteller nicht den Bestimmungen zur Vorhabenauswahl unterlegen, Art. 34 Abs. 4 ESI-VO.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 17.04.2018

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

Die Höhe der Förderung beträgt 90%. Die Unterstützung der Kosten für Verwaltung und Sensibilisierung darf insgesamt nicht mehr als 25% der öffentlichen Ausgaben betragen, die innerhalb der Strategie für regionale Entwicklung anfallen.

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

  • Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) und Verwaltungsvorschriften dazu.
  • Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG).
  • Richtlinie 2014/24/EU sowie nationales Vergaberecht, insbesondere Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten.

Beschreibung

Mit der breiten Partizipation aller relevanten Akteure, der Betonung von vernetzten Aktionen, der Schaffung einer regionalen Strategie als eigene spezifische Handlungsdirektive sowie dem Bottom-up-Prinzip bei der Entscheidungsfindung stellt der LEADER-typische Ansatz einen Mehrwert dar, der sich positiv bei der Zielerreichung in Bezug auf die verschiedenen relevanten Ziele der Strategie Europa 2020 in einem definierten räumlichen Kontext auswirken soll. Über den eigentlichen Förderaspekt hinaus trägt der Ansatz zur Entwicklung und Stärkung einer Zivilgesellschaft im ländlichen Raum bei und schafft so die operative Basis für die Nutzung des endogenen Potentials. Durch den regionalen Konsens in der Entwicklungszusammenarbeit können spezifische Prioritäten und neue Lösungen für den ländlichen Raum erarbeitet werden. Der Bewältigung der Auswirkungen des demografischen Wandels im ländlichen Raum kommt dabei eine bedeutende Rolle zu. Bei der Implementierung des LEADER-Ansatzes strebt Thüringen einen möglichst nahtlosen Übergang aus der vorangegangenen Förderperiode an. 

 

Die Maßnahme dient primär der Umsetzung der Priorität 6b in Art. 5 ELER-VO. Durch die Unterstützung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten fördert LEADER die Stärkung der regionalen Identität, die Steigerung der regionalen Wertschöpfung sowie der Lebensqualität, die Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen einschl. der Schaffung von Arbeitsplätzen, und verbessert so die Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Gebiete. Auf der Grundlage der positiven Erfahrungen in der Förderperiode 2007–2013 im Bereich der ländlichen Entwicklung, bei der im Rahmen von LEADER auch Projekte des Schwerpunktes 3 „Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“ auf der Basis der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien für lokale Entwicklung (CLLD) umgesetzt wurden, soll LEADER konsequent auf die Bereiche ländlicher Tourismus, kleine ländliche touristische Infrastrukturen und Zusammenarbeit zum Zweck der Vermarktung ländlicher Tourismusleistungen ausgeweitet werden. Damit wird eine verstärkte Entscheidungskompetenz und Verantwortung auf die lokale Ebene übertragen. Daneben steht LEADER grundsätzlich für alle thematischen Ziele der ESI-VO und für alle Prioritäten der ELER-VO offen.

 

In seiner Gesamtheit ist LEADER insbesondere auch geeignet, zur Erreichung der Querschnittziele Innovation, Umwelt- und Klimaschutz beizutragen.

 

Die von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien für lokale Entwicklung (nachfolgend: regionale Entwicklungsstrategien) müssen die grundsätzlichen Ziele von der Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2007–2013 (FILET) berücksichtigen und auf die jeweilige Region und ihre ökonomischen, sozialen und ökologischen Gegebenheiten abgestimmt sein. Die Mindestinhalte ergeben sich aus den Vorgaben des Art. 33 ESI-VO. Ein multisektoraler Ansatz der regionalen Entwicklungsstrategien ist ausdrücklich gewünscht. Auch ist es gewünscht, im Rahmen der Strategie Projekte mit innovativem, experimentellem Charakter zu entwickeln. Der innovative, experimentelle Charakter ist gegeben, wenn es sich um für die Region neuartige oder alternative Lösungen zur Umsetzung der in den regionalen Entwicklungsstrategien definierten Ziele und Handlungsfelder handelt. Soweit zutreffend, sind die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse aus der vorangegangenen Förderperiode zu berücksichtigen. Die regionalen Entwicklungsstrategien müssen mit übergeordneten und ggf. auch lokalen Planungen und Konzepten Dritter abgestimmt sein. Dies erfolgt durch die Berücksichtigung dieser Planungen und Konzepte in der Analyse des Entwicklungsbedarfs und -potentials für das Gebiet.

 

Die Auswahl der 15 regionalen Entwicklungsstrategien (siehe auch Rubrik "Weiterführende Informationen") erfolgte in einem offenen, transparenten Verfahren im Rahmen eines Wettbewerbs. Für die Durchführung der regionalen Entwicklungsstrategie wird der jeweiligen Aktionsgruppe im Förderzeitraum ein Budget von 2,5 Mio. Euro bis 3,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Höhe des Budgets ist von der Gebietsgröße, der Einwohnerzahl sowie einer Bewertung durch den Auswahlausschuss auf Basis der für das Auswahlverfahren definierten Qualitätskriterien für die Entwicklungsstrategie abhängig.

 

Neben der Qualität der Entwicklungsstrategie ist die Qualität der Organisation der lokalen Aktionsgruppen (LAG) von besonderer Bedeutung. Die Mitglieder der lokalen Aktionsgruppen müssen sich in einer rechtlich konstituierten Organisationsform zusammenfinden, deren Rechtsgrundlage (Satzung, Gesellschaftsvertrag, etc.) das ordnungsgemäße Funktionieren der lokalen Aktionsgruppe in administrativen und finanziellen Belangen gewährleistet. Die Aufgaben der lokalen Aktionsgruppen ergeben sich regelmäßig aus Art. 34 ESI-VO.

 

Mit dem Betrieb der lokalen Aktionsgruppen und der Sensibilisierung von lokalen Akteuren ist ein Regionalmanagement zu beauftragen. Die Personalausstattung des Regionalmanagements muss der Komplexität der Strategie und der Partnerschaft entsprechen. Zur Sicherstellung eines professionellen Regionalmanagements sind 1 bis 1,5 Vollzeitstellen vorzusehen. Besonderes Augenmerk wird auf die Kooperation und Vernetzung der lokalen Aktionsgruppen gelegt. Die lokalen Aktionsgruppen werden hierbei durch die Thüringer Vernetzungsstelle LEADER (THVS) unterstützt. Weiterhin bietet die THVS Schulungen zur Sicherstellung der Kompetenzen, Fähigkeiten und Ressourcen der lokalen Aktionsgruppen und des Regionalmanagements an. Die THVS wird aus der Technischen Hilfe des ELER finanziert.

 

Für den ESF gilt:

Im Rahmen des Operationellen Programms ESF sind alle Projekte auf regionaler Ebene unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Zielsetzung offen für eine Zusammenarbeit mit Förderaktivitäten anderer Fonds – in diesem Zusammenhang beispielsweise LEADER.

Fonds

ELER, ggf. Zusammenarbeit mit ESF.

Fördergebietseingrenzung

Die Fördergebietskulisse entspricht den Gebieten der 15 anerkannten regionalen Entwicklungsstrategien für 2014-2020 in Thüringen (siehe auch Rubrik "Weiterführende Informationen").

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

 

Der LEADER in Thüringen

 

Infos und Downloads

 

Überblick über die 15 anerkannten LEADER-Regionen in Thüringen 2014-2020.

Stand: Juli 2021