Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Thüringen 2014-2020 (Version 1.4).
Kurzbeschreibung
Verwaltungskosten und Kosten für Sensibilisierung.
Förderziel
Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei. Die Verwirklichung der Regionalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.
Fördergegenstände
Bildung, Qualifizierung, Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Monitoring, Evaluierung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Anerkannte Lokale Aktionsgruppen i. S. d. Art. 34 ESI-VO.
Es wurden bereits im August 2015 insgesamt 15 Regionale Aktionsgruppen LEADER mit eigenen Gebietskulissen für die Förderperiode 2014-2020 in Thüringen anerkannt. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz - Weiterführende Informationen".
Förderfähige Gebietskulisse
Es wurden bereits im August 2015 insgesamt 15 Regionale Aktionsgruppen LEADER mit eigenen Gebietskulissen für die Förderperiode 2014-2020 in Thüringen anerkannt. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz - Weiterführende Informationen".
Art der Unterstützung
Die Förderungen werden grundsätzlich mit Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Vorschusszahlungen i. S. d. Art. 42 Abs. 2 ELER-VO sind zulässig.
Beschreibung
Gegenstand dieser Maßnahme ist die Förderung:
- Der Personalkosten des Managements.
- Der Sensibilisierung.
- Der Sachkosten der Lokalen Aktionsgruppe.
Das Management ist verantwortlich für die Begleitung und Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie. Neben den Personalkosten bezieht sich die Förderung auf Tätigkeiten wie:
- Verwaltung und Betrieb des Managements und der Lokalen Aktionsgruppe.
- Teilnahme an Schulungen und Qualifikationsveranstaltungen.
- Öffentlichkeitsarbeit.
- Monitoring und Evaluierung.
Daneben liegt dessen weiterer Handlungsschwerpunkt auf der Entwicklung und Initiierung von Projekten bis hin zur Begleitung der Umsetzung. Hierzu sensibilisiert das Management die örtliche Bevölkerung für die Strategie und bewirbt die LEADER-Methode bei potentiellen Interessenten. Darüber hinaus unterstützt es die Förderbewerber bei der Ideenkonzeption bis zur Abgabe des Projektantrages und begleitet die Umsetzung des Projektes.
Förderfähige Kosten:
- Betriebskosten.
- Managementkosten.
- Schulungskosten.
- Kosten in Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung.
- Finanzkosten.
- Kosten im Zusammenhang mit der Überwachung und Bewertung der Strategie sowie für deren Aktualisierung.
- Aufwendungen zur Fortschreibung der Strategie sowie zur Erstellung ergänzender Konzepte für das Gebiet.
- Kosten für Sensibilisierung.
Die Bestimmungen des Art. 65 ESI-VO sowie der Art. 45 und 60 ELER-VO sind zu beachten.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Das Management muss von Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden, die nachweislich ausreichende personelle Ressourcen zur ausschließlichen Unterstützung der LAG vorhalten. Die Personalausstattung des Managements muss der Komplexität der Strategie und der Partnerschaft entsprechen. Zur Sicherstellung eines professionellen Regionalmanagements sind 1 bis 1,5 Vollzeitstellen vorzusehen.
Auswahlverfahren
Die LAG ist als Antragssteller nicht den Bestimmungen zur Vorhabenauswahl unterlegen, Art. 34 Abs. 4 ESI-VO.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 17.04.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
Die Höhe der Förderung beträgt 90%. Die Unterstützung der Kosten für Verwaltung und Sensibilisierung darf insgesamt nicht mehr als 25% der öffentlichen Ausgaben betragen, die innerhalb der Strategie für regionale Entwicklung anfallen.