Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Thüringen 2014-2020 (Version 1.4).
Kurzbeschreibung
Gefördert wird die Vorbereitung für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen.
Förderziel
Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei. Die Verwirklichung der Regionalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.
Fördergegenstände
Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
- Anerkannte Lokale Aktionsgruppen i. S. d. Art. 34 ESI-VO.
- Natürliche Personen und Personengesellschaften.
- Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
Für Anbahnungskosten sind ausschließlich anerkannte Lokale Aktionsgruppen förderungsberechtigt.
Förderfähige Gebietskulisse
Es wurden bereits im August 2015 insgesamt 15 Regionale Aktionsgruppen LEADER mit eigenen Gebietskulissen für die Förderperiode 2014-2020 in Thüringen anerkannt. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz - Weiterführende Informationen".
Art der Unterstützung
Die Förderungen werden grundsätzlich mit Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Beschreibung
Die Teilmaßnahme betrifft folgende Vorhaben:
- Vorbereitende technische Unterstützung von Kooperationen.
- Unterstützung von gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationen.
Gefördert wird die Vorbereitung für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen. Dazu zählen Aktionen, die in der Planungs- und Vorbereitungsphase stattfinden und dem eigentlichen Kooperationsprojekt vorausgehen (z. B. Kontaktaufbau, Vernetzung). Die Vorbereitungsphase muss vor Projektbeginn abgeschlossen sein. Weiterhin gefördert werden die gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationen (Projekte). Es muss mindestens eine Lokale Aktionsgruppe des Freistaats Thüringen mit einem weiteren Begünstigten (s. u.) des Freistaats, der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit darf sich nicht auf Erfahrungs- und Informationsaustausch beschränken. Die Kooperation stellt die Durchführung eines Projektes dar. Kleinprojekte und Umbrella-Projekte sind als Kooperationsprojekte zulässig.
Förderfähige Kosten:
- Kosten der Vorbereitung für ein gebietsübergreifendes oder transnationales Kooperationsprojekt (Anbahnungskosten, wie angemessene Aufwendungen für spezielle Honoraraufwendungen, Kommunikations-, Übersetzungs- und Reisekosten).
- Kosten des Kooperationsprojekts:
- Sachkosten (Studien, Planung, Betreuung, Konzepte, Veranstaltungen, etc.) sowie projektbezogene Reisekosten.
- Investitionskosten.
Die Art. 65ff. ESI-VO sowie die Art. 45 und 60ff. ELER-VO sind zu beachten.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Maßnahmen müssen den Zielstellungen der genehmigten Strategie(n) für lokale Entwicklung i. S. d. Art. 33 ESI-VO der teilnehmenden Lokalen Aktionsgruppe(n) entsprechen und deren Umsetzung muss von der Lokalen Aktionsgruppe beschlossen sein. Für die Förderung der Kosten des Kooperationsprojekts muss eine Kooperationsvereinbarung vorliegen, welche die Details zur Umsetzung des Vorhabens (z. B. Finanzierung, Aufgabenverteilung sowie Inhalte und Ziele des Vorhabens) beinhaltet.
Auswahlverfahren
Die Lokalen Aktionsgruppen erarbeiten ein nicht diskriminierendes und transparentes Auswahlverfahren und legen die Kriterien für die Auswahl der Vorhaben gemäß den Vorgaben des Artikels 34 Abs. 3 ESI-VO in der Strategie für die lokale Entwicklung fest.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 17.04.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Öffentliche Begünstigte: Die Höhe der Förderung beträgt 100% der förderfähigen Kosten
- Andere Begünstigte: Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75%. Die Festlegung erfolgt in der Entwicklungsstrategie.