LEADER - Kooperationsprojekte zur Umsetzung der jeweiligen Entwicklungsstrategie

ELER

Thüringen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Thüringen 2014-2020 (Version 1.4).

Kurzbeschreibung

Gefördert wird die Vorbereitung für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen.

Förderziel

Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei. Die Verwirklichung der Regionalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.

Fördergegenstände

Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Vernetzung, Kooperation

Zuwendungsempfänger

  • Anerkannte Lokale Aktionsgruppen i. S. d. Art. 34 ESI-VO.
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften.
  • Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.

 

Für Anbahnungskosten sind ausschließlich anerkannte Lokale Aktionsgruppen förderungsberechtigt.

Förderfähige Gebietskulisse

Es wurden bereits im August 2015 insgesamt 15 Regionale Aktionsgruppen LEADER mit eigenen Gebietskulissen für die Förderperiode 2014-2020 in Thüringen anerkannt. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz - Weiterführende Informationen".

Art der Unterstützung

Die Förderungen werden grundsätzlich mit Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Beschreibung

Die Teilmaßnahme betrifft folgende Vorhaben:

  • Vorbereitende technische Unterstützung von Kooperationen.
  • Unterstützung von gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationen.

 

Gefördert wird die Vorbereitung für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen. Dazu zählen Aktionen, die in der Planungs- und Vorbereitungsphase stattfinden und dem eigentlichen Kooperationsprojekt vorausgehen (z. B. Kontaktaufbau, Vernetzung). Die Vorbereitungsphase muss vor Projektbeginn abgeschlossen sein. Weiterhin gefördert werden die gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationen (Projekte). Es muss mindestens eine Lokale Aktionsgruppe des Freistaats Thüringen mit einem weiteren Begünstigten (s. u.) des Freistaats, der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit darf sich nicht auf Erfahrungs- und Informationsaustausch beschränken. Die Kooperation stellt die Durchführung eines Projektes dar. Kleinprojekte und Umbrella-Projekte sind als Kooperationsprojekte zulässig.

 

Förderfähige Kosten:

  • Kosten der Vorbereitung für ein gebietsübergreifendes oder transnationales Kooperationsprojekt (Anbahnungskosten, wie angemessene Aufwendungen für spezielle Honoraraufwendungen, Kommunikations-, Übersetzungs- und Reisekosten).
  • Kosten des Kooperationsprojekts:
    • Sachkosten (Studien, Planung, Betreuung, Konzepte, Veranstaltungen, etc.) sowie projektbezogene Reisekosten.
    • Investitionskosten.

 

Die Art. 65ff. ESI-VO sowie die Art. 45 und 60ff. ELER-VO sind zu beachten.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die Maßnahmen müssen den Zielstellungen der genehmigten Strategie(n) für lokale Entwicklung i. S. d. Art. 33 ESI-VO der teilnehmenden Lokalen Aktionsgruppe(n) entsprechen und deren Umsetzung muss von der Lokalen Aktionsgruppe beschlossen sein. Für die Förderung der Kosten des Kooperationsprojekts muss eine Kooperationsvereinbarung vorliegen, welche die Details zur Umsetzung des Vorhabens (z. B. Finanzierung, Aufgabenverteilung sowie Inhalte und Ziele des Vorhabens) beinhaltet.

Auswahlverfahren

Die Lokalen Aktionsgruppen erarbeiten ein nicht diskriminierendes und transparentes Auswahlverfahren und legen die Kriterien für die Auswahl der Vorhaben gemäß den Vorgaben des Artikels 34 Abs. 3 ESI-VO in der Strategie für die lokale Entwicklung fest.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 17.04.2018

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Öffentliche Begünstigte: Die Höhe der Förderung beträgt 100% der förderfähigen Kosten
  • Andere Begünstigte: Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75%. Die Festlegung erfolgt in der Entwicklungsstrategie.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten.

Beschreibung

Mit der breiten Partizipation aller relevanten Akteure, der Betonung von vernetzten Aktionen, der Schaffung einer regionalen Strategie als eigene spezifische Handlungsdirektive sowie dem Bottom-up-Prinzip bei der Entscheidungsfindung stellt der LEADER-typische Ansatz einen Mehrwert dar, der sich positiv bei der Zielerreichung in Bezug auf die verschiedenen relevanten Ziele der Strategie Europa 2020 in einem definierten räumlichen Kontext auswirken soll. Über den eigentlichen Förderaspekt hinaus trägt der Ansatz zur Entwicklung und Stärkung einer Zivilgesellschaft im ländlichen Raum bei und schafft so die operative Basis für die Nutzung des endogenen Potentials. Durch den regionalen Konsens in der Entwicklungszusammenarbeit können spezifische Prioritäten und neue Lösungen für den ländlichen Raum erarbeitet werden. Der Bewältigung der Auswirkungen des demografischen Wandels im ländlichen Raum kommt dabei eine bedeutende Rolle zu. Bei der Implementierung des LEADER-Ansatzes strebt Thüringen einen möglichst nahtlosen Übergang aus der vorangegangenen Förderperiode an. 

 

Die Maßnahme dient primär der Umsetzung der Priorität 6b in Art. 5 ELER-VO. Durch die Unterstützung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten fördert LEADER die Stärkung der regionalen Identität, die Steigerung der regionalen Wertschöpfung sowie der Lebensqualität, die Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen einschl. der Schaffung von Arbeitsplätzen, und verbessert so die Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Gebiete. Auf der Grundlage der positiven Erfahrungen in der Förderperiode 2007–2013 im Bereich der ländlichen Entwicklung, bei der im Rahmen von LEADER auch Projekte des Schwerpunktes 3 „Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“ auf der Basis der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien für lokale Entwicklung (CLLD) umgesetzt wurden, soll LEADER konsequent auf die Bereiche ländlicher Tourismus, kleine ländliche touristische Infrastrukturen und Zusammenarbeit zum Zweck der Vermarktung ländlicher Tourismusleistungen ausgeweitet werden. Damit wird eine verstärkte Entscheidungskompetenz und Verantwortung auf die lokale Ebene übertragen. Daneben steht LEADER grundsätzlich für alle thematischen Ziele der ESI-VO und für alle Prioritäten der ELER-VO offen.

 

In seiner Gesamtheit ist LEADER insbesondere auch geeignet, zur Erreichung der Querschnittziele Innovation, Umwelt- und Klimaschutz beizutragen.

 

Die von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien für lokale Entwicklung (nachfolgend: regionale Entwicklungsstrategien) müssen die grundsätzlichen Ziele von der Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2007–2013 (FILET) berücksichtigen und auf die jeweilige Region und ihre ökonomischen, sozialen und ökologischen Gegebenheiten abgestimmt sein. Die Mindestinhalte ergeben sich aus den Vorgaben des Art. 33 ESI-VO. Ein multisektoraler Ansatz der regionalen Entwicklungsstrategien ist ausdrücklich gewünscht. Auch ist es gewünscht, im Rahmen der Strategie Projekte mit innovativem, experimentellem Charakter zu entwickeln. Der innovative, experimentelle Charakter ist gegeben, wenn es sich um für die Region neuartige oder alternative Lösungen zur Umsetzung der in den regionalen Entwicklungsstrategien definierten Ziele und Handlungsfelder handelt. Soweit zutreffend, sind die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse aus der vorangegangenen Förderperiode zu berücksichtigen. Die regionalen Entwicklungsstrategien müssen mit übergeordneten und ggf. auch lokalen Planungen und Konzepten Dritter abgestimmt sein. Dies erfolgt durch die Berücksichtigung dieser Planungen und Konzepte in der Analyse des Entwicklungsbedarfs und -potentials für das Gebiet.

 

Die Auswahl der 15 regionalen Entwicklungsstrategien (siehe auch Rubrik "Weiterführende Informationen") erfolgte in einem offenen, transparenten Verfahren im Rahmen eines Wettbewerbs. Für die Durchführung der regionalen Entwicklungsstrategie wird der jeweiligen Aktionsgruppe im Förderzeitraum ein Budget von 2,5 Mio. Euro bis 3,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Höhe des Budgets ist von der Gebietsgröße, der Einwohnerzahl sowie einer Bewertung durch den Auswahlausschuss auf Basis der für das Auswahlverfahren definierten Qualitätskriterien für die Entwicklungsstrategie abhängig.

 

Neben der Qualität der Entwicklungsstrategie ist die Qualität der Organisation der lokalen Aktionsgruppen (LAG) von besonderer Bedeutung. Die Mitglieder der lokalen Aktionsgruppen müssen sich in einer rechtlich konstituierten Organisationsform zusammenfinden, deren Rechtsgrundlage (Satzung, Gesellschaftsvertrag, etc.) das ordnungsgemäße Funktionieren der lokalen Aktionsgruppe in administrativen und finanziellen Belangen gewährleistet. Die Aufgaben der lokalen Aktionsgruppen ergeben sich regelmäßig aus Art. 34 ESI-VO.

 

Mit dem Betrieb der lokalen Aktionsgruppen und der Sensibilisierung von lokalen Akteuren ist ein Regionalmanagement zu beauftragen. Die Personalausstattung des Regionalmanagements muss der Komplexität der Strategie und der Partnerschaft entsprechen. Zur Sicherstellung eines professionellen Regionalmanagements sind 1 bis 1,5 Vollzeitstellen vorzusehen. Besonderes Augenmerk wird auf die Kooperation und Vernetzung der lokalen Aktionsgruppen gelegt. Die lokalen Aktionsgruppen werden hierbei durch die Thüringer Vernetzungsstelle LEADER (THVS) unterstützt. Weiterhin bietet die THVS Schulungen zur Sicherstellung der Kompetenzen, Fähigkeiten und Ressourcen der lokalen Aktionsgruppen und des Regionalmanagements an. Die THVS wird aus der Technischen Hilfe des ELER finanziert.

 

Für den ESF gilt:

Im Rahmen des Operationellen Programms ESF sind alle Projekte auf regionaler Ebene unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Zielsetzung offen für eine Zusammenarbeit mit Förderaktivitäten anderer Fonds – in diesem Zusammenhang beispielsweise LEADER.

Fonds

ELER, ggf. Zusammenarbeit mit ESF.

Fördergebietseingrenzung

Die Fördergebietskulisse entspricht den Gebieten der 15 anerkannten regionalen Entwicklungsstrategien für 2014-2020 in Thüringen (siehe auch Rubrik "Weiterführende Informationen").

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

 

Der LEADER in Thüringen

 

Infos und Downloads

 

Überblick über die 15 anerkannten LEADER-Regionen in Thüringen 2014-2020.

Stand: Juli 2021