Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Thüringen 2014-2020 (Version 1.4).
Kurzbeschreibung
Stärkung der Widerstandfähigkeit von Wäldern durch Bodenschutzkalkung.
Förderziel
Die Teilmaßnahme ist dem Schwerpunktbereich 4c „Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung“ zugeordnet. Die Erhöhung des ökologischen Wertes durch naturnahe Waldbewirtschaftung und investive Waldumweltmaßnahmen sowie die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Wälder trägt, insbesondere auch durch den steigenden Laubbaumanteil zu einer günstigeren Bodenstruktur und damit auch zu einer „Verbesserung der Wasserwirtschaft“ im Sinne des Schwerpunktbereichs 4b bei. Die Erhaltung und Verbesserung von naturnahen Wäldern bewirkt eine Kohlenstoffspeicherung im Waldboden bzw. in der Dendromasse und unterstützt damit zusätzlich den Schwerpunktbereich 5e „Förderung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung in der Land- und Forstwirtschaft“.
Fördergegenstände
Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Zuwendungsempfänger
Natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und denen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) in der jeweils geltenden Fassung sowie die Anstalt öffentlichen Rechts - „ThüringenForst“ (Landesforstanstalt).
Träger eines gemeinschaftlichen Vorhabens im Körperschafts- oder Privatwald können sein:
Private Waldbesitzer, kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts, anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, wenn sie satzungsgemäß dazu geeignet sind, das Land - vertreten durch die Landesforstanstalt - , Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz, Jagdgenossenschaften.
Förderfähige Gebietskulisse
Gesamte Landesfläche Thüringen.
Art der Unterstützung
Die Förderung wird in Form eines einmaligen Zuschusses und als Anteilsfinanzierung gewährt.
Beschreibung
Die Förderung leistet einen Beitrag zur Sicherung und Erhöhung der Stabilität, Naturnähe und Multifunktionalität der Wälder. Das Ziel der Förderung besteht darin, die Filter-, Puffer- und Speicherfunktion der Waldböden zu erhalten, indem durch die Bodenschutzkalkung einer weiteren Versauerung der Böden und Entstehung von Nährstoffungleichgewichten entgegengewirkt wird. Dies trägt dazu bei, die Widerstandsfähigkeit der Wälder, insbesondere auch gegen die aus dem Klimawandel resultierenden Umwelteinflüsse, zu erhöhen. Die Vorhaben zielen auf den Ausgleich von negativen Umwelteinflüssen (Schadstoffeinträge), die auf Waldböden einwirken. Vorhaben im Sinne einer Düngung von Waldflächen, die ausschließlich der Verbesserung der Rentabilität der Forstbetriebe bzw. des wirtschaftlichen Wertes der Wälder dienen, werden nicht gefördert. Die Planung und Durchführung der Bodenschutzkalkung erfolgt auf der Grundlage der „Anweisung zur Bodenschutzkalkung in den Wäldern Thüringens“.
Darin getroffene Festlegungen:
- Einstufung der Kalkungsbedürftigkeit nach Wuchsgebieten, Wuchsbezirken und Teilwuchsbezirken.
- Standortsangaben zu den Waldflächen (Trophiestufe, Wasserversorgung).
- Humusform.
- Waldbauliche Situation des Einzelbestandes (Flächengrößen, Baumart, Alter, Bestandesschluss).
- Ausschlussflächen aus ökologischen und naturschutzfachlichen Gründen.
- Kalke, Ausbringungsmengen, -zeitraum und -technologien.
Verantwortlich ist das forstliche Forschungs- und Kompetenzzentrum der Landesforstanstalt. Belange des Natur- und Artenschutzes werden dabei geprüft und berücksichtigt. Diese Prüfung ist zu bestätigen.
Förderverpflichtungen:
Revitalisierung von Waldböden und Stärkung der Widerstandsfähigkeit durch Bodenschutzkalkung. Gefördert wird die Durchführung der Kalkung (Ausbringung von kohlensaurem Magnesiumkalk) mittels geeigneter Technologie einschließlich Vorarbeiten, wie Untersuchungen, Analysen, Standortgutachten, fachlichen Stellungnahmen und Erhebungen, die der Vorbereitung des Vorhabens dienen. Aufgrund der Ausprägung der Bodenschutzkalkungsvorhaben entstehen keine Aufwendungen für die laufende Unterhaltung.
Förderungsfähig sind die nachgewiesenen förderfähigen Kosten/Ausgaben.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Begünstigten müssen, sofern es sich nicht um forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes handelt, Eigentümer der begünstigten Flächen sein oder eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vorlegen. Im Fall von gemeinschaftlichen Vorhaben erfolgt der Eigentumsnachweis anhand der Daten des „Automatisierten Liegenschaftsbuchs“ (ALB). Das Einverständnis der Waldbesitzer kann durch eine öffentliche Bekanntmachung eingeholt werden.
Auswahlverfahren
Das Verfahren zur Vorhabenauswahl, Stichtage und die für das Ranking zur Verfügung stehenden Mittel werden gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert. Die Bewilligungsstelle bringt anhand vorab festgelegter Auswahlkriterien die Vorhaben zu bestimmten Stichtagen in eine Rangfolge. Besonders umweltfreundliche Vorhaben werden dabei bevorzugt. Es werden die Vorhaben, die einen Schwellenwert (Mindestpunktzahl) erreichen, ausgewählt. Abgelehnte Anträge können im nächsten Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel können die Vorhaben unter Berücksichtigung der Rangfolge bewilligt werden. Vorhaben mit dem höchsten Beitrag zur Zielerreichung werden prioritär gefördert.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 04.06.2019
Ende der Maßnahme: 30.06.2021
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Die Höhe der Förderung beträgt 100% der förderfähigen Kosten/Ausgaben.
- Eine Förderung wird nicht gewährt, wenn der Förderbetrag je Antrag 1.000€ nicht erreicht.