Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Thüringen 2014-2020 (Version 1.4).
Kurzbeschreibung
Waldumweltmaßnahmen zur Gestaltung und Entwicklung von Lebensräumen, Biotopen und Habitaten mit dem Ziel der Sicherung und Entwicklung der Strukturvielfalt und Biodiversität unter ökologischen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten.
Förderziel
Die Vorhabenart trägt vor allem zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften gemäß Schwerpunktbereich a der Priorität 4 und zur Förderung der Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Forstwirtschaft gemäß Schwerpunktbereich e der Priorität 5 bei. Im Rahmen der Interventionslogik der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum sind auch andere Zuordnungen möglich.
Fördergegenstände
Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Zuwendungsempfänger
Natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und denen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) in der jeweils geltenden Fassung sowie die Anstalt öffentlichen Rechts - „ThüringenForst“ (Landesforstanstalt).
Träger eines gemeinschaftlichen Vorhabens im Körperschafts- oder Privatwald können sein:
Private Waldbesitzer, kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts, anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, wenn sie satzungsgemäß dazu geeignet sind, das Land - vertreten durch die Landesforstanstalt - , Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz, Jagdgenossenschaften.
Förderfähige Gebietskulisse
Gesamte Landesfläche Thüringen.
Art der Unterstützung
Die Förderung wird in Form eines einmaligen Zuschusses und als Anteilsfinanzierung gewährt.
Beschreibung
Die Förderung leistet einen Beitrag zur Sicherung und Erhöhung der Stabilität, Naturnähe und Multifunktionalität der Wälder. Sie zielt auf die Erhaltung bzw. Steigerung des ökologischen Wertes und der Biodiversität der Wälder oder unterstützt die klimatische Anpassung der Waldbestände. Gefördert werden investive Waldumweltmaßnahmen zur Gestaltung und Entwicklung von Lebensräumen, Biotopen und Habitaten mit dem Ziel der Sicherung und Entwicklung der Strukturvielfalt und Biodiversität unter ökologischen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten. Vorhaben, die ausschließlich der Verbesserung der Rentabilität der Forstbetriebe bzw. des wirtschaftlichen Wertes der Wälder dienen, werden nicht gefördert. Pflanzvorhaben dürfen nur bei Verwendung von herkunftsgerechtem sowie für den Standort geeignetem Vermehrungsgut bewilligt werden.
Förderverpflichtungen:
1. Zu investiven Waldumweltmaßnahmen zählen: Renaturierung/Revitalisierung
von stark anthropogen veränderten Waldlebensraumtypen, Biotopen und
Habitaten.
2. Neuanlage, Sicherung, Entwicklung und Pflege von Waldlebensraumtypen,
Biotopen und Habitaten im Wald einschließlich Vorarbeiten und Information der
Öffentlichkeit.
3. Herstellung spezieller Waldstrukturen aus Artenschutzgründen.
4. Sicherung historischer, kultureller sowie landschafts- und naturschutzwertvoller
Strukturelemente.
5. Maßnahmen zur Bestandsstützung bedrohter heimischer Wildtierarten.
Das in der Projektbeschreibung bzw. dem Fachkonzept bezeichnete Vorhaben muss den naturschutzfachlichen Zielen zur Entwicklung eines Waldgebietes entsprechen. Diese Ziele sind entweder in den mit den Naturschutzbehörden abgestimmten Fachplanungen, z. B. FFH-Managementpläne, definiert oder bedürfen einer Prüfung und Bestätigung durch die zuständige untere Naturschutzbehörde und das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Förderfähige Kosten:
Förderungsfähig sind die nachgewiesenen förderfähigen Kosten/Ausgaben. Kosten/Ausgaben für die laufende Unterhaltung der Vorhaben sind nicht förderfähig. Die Prüfung der Angemessenheit der Ausgaben/Kosten erfolgt im Rahmen der Verwaltungskontrolle in der Regel anhand von Richtpreisen oder anhand von drei vergleichbaren Angeboten.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Begünstigten müssen, sofern es sich nicht um forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes handelt, Eigentümer der begünstigten Flächen sein oder eine schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers vorlegen.
Auswahlverfahren
Das Verfahren zur Vorhabenauswahl, Stichtage und die für das Ranking zur Verfügung stehenden Mittel werden gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert. Die Bewilligungsstelle bringt anhand vorab festgelegter Auswahlkriterien die Vorhaben zu bestimmten Stichtagen in eine Rangfolge. Besonders umweltfreundliche Vorhaben werden dabei bevorzugt. Es werden die Vorhaben, die einen Schwellenwert (Mindestpunktzahl) erreichen, ausgewählt. Abgelehnte Anträge können im nächsten Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel können die Vorhaben unter Berücksichtigung der Rangfolge bewilligt werden. Vorhaben mit dem höchsten Beitrag zur Zielerreichung werden prioritär gefördert.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 04.06.2019
Ende der Maßnahme: 30.06.2021
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Öffentliche Begünstigte:
Die Höhe der Förderung beträgt 100% der förderfähigen Kosten/Ausgaben. - Andere Begünstigte:
Die Höhe der Förderung beträgt für andere Begünstigte 90% der förderfähigen Kosten/Ausgaben. - Eine Förderung wird nicht gewährt, wenn der Förderbetrag je Antrag 1.000€ nicht erreicht.