Abwasserentsorgung

ELER

Thüringen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Thüringen 2014-2020 (Version 1.4).

Kurzbeschreibung

Abwasserbehandlungsanlagen werden erstmalig errichtet, erweitert oder nachgerüstet.

Förderziel

Die Investitionsmaßnahme trägt insbesondere zur Priorität 6b gemäß Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 bei, mit ergänzenden Beiträgen zu den Unterprioritäten 4b.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen

Zuwendungsempfänger

Begünstigte sind die kommunalen Abwasserbeseitigungspflichtigen (Gemeinden bzw. Zweckverbände als deren Zusammenschlüsse).

Förderfähige Gebietskulisse

Gesamte Landesfläche Thüringen mit Ausnahme der kreisfreien Städte Erfurt, Gera und Jena.

Art der Unterstützung

Die Förderungen werden als Anteilsfinanzierung gewährt.

Beschreibung

Förderzweck:

Die zur Förderung vorgesehenen Investitionen des Kanal- und Sammlerbaus führen bisher unzureichend oder nicht behandeltes Abwasser den Abwasserbehandlungsanlagen nach dem Stand der Technik zu. Abwasserbehandlungsanlagen werden erstmalig errichtet, erweitert oder nachgerüstet. Damit wird die Einleitung von Nähr- und Schadstoffen in die Gewässer am Investitionsort reduziert. Ebenso verringern sich die Belastungen für die Flora und Fauna in den Gewässern, was zu einer Erhöhung der Artenvielfalt führt. Die Investitionen leisten darüber hinaus einen Beitrag zur Verringerung der Risiken für das Grundwasser. Die Investitionen schaffen unumgängliche infrastrukturelle Voraussetzungen für die Entwicklung im ländlichen Raum.

 

Beitrag der Teilmaßnahme zu den EU Zielen:
Die Förderung von Abwasserinvestitionen leistet einen Beitrag zum Querschnittsziel der ökologischen Nachhaltigkeit. Alle anderen Aktivitäten zur Entwicklung des ländlichen Raums sind nur dann nachhaltig, wenn eine geordnete Abwasserentsorgung existiert.

 

Folgende Vorhaben werden unterstützt:

  • Errichtung von öffentlichen Abwasseranlagen zum Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Abwasserentsorgung (Kanäle).
  • Anschluss von Teilortskanalisation an vorhandene kommunale Kläranlagen (Kanäle, Überleitungs- bzw. Verbindungssammler).
  • Pumpwerke und Anlagen zur Mischwasserbehandlung.
  • Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Kläranlagen; die Nachrüstung von Reinigungsstufen (3. Reinigungsstufe, Phosphoreliminierung oder ggf. Reinigungsstufe zur Eliminierung sogenannter Spurenstoffe). In dem Rahmen sind die förderungsfähigen Ausgaben einer Investition die Ausgaben für Bauleistungen gemäß § 1 der VOB/A für die abwassertechnischen Anlagen am Investitionsstandort, die durch das Förderprogramm bestätigt wurden.

 

Die Gewährung einer Förderung setzt eine geprüfte abwassertechnische Gesamtkonzeption voraus, in die sich das zur Förderung beantragte Vorhaben einpasst. Der Antragsteller muss darlegen, dass eine wirtschaftliche Lösung gewählt wurde, bei der der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen steht und dass aus mehreren Alternativen die Vorzugslösung durch eine dynamische Kostenvergleichsrechnung (nach KVR-Leitlinie) ermittelt worden ist.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Der Antragsteller muss innerhalb der in Abschnitt 8.1. definierten Gebietskulisse Träger der kommunalen Aufgabe der Abwasserentsorgung sein. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben für die Entsorgung von Außengebieten, für Wochenendgebiete und für die innere Erschließung neuer und Erweiterung vorhandener Gewerbe- und Wohnbaugebiete sowie für sonstige Freizeiteinrichtungen.

 

Vorhaben werden nur gefördert, wenn sie Bestandteil eines nach den Vorgaben des für Umwelt zuständigen Ministeriums aufgestellten und behördlicherseits mit Übereinstimmungsfeststellung versehenen Abwasserbeseitigungskonzeptes sind. Für das zu fördernde Vorhaben müssen vor der Beantragung zur Aufnahme in das Förderprogramm die erforderlichen wasser- bzw. baurechtlichen Genehmigungen erteilt sowie die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen für den Bau und Betrieb der Anlage erfüllt sein. Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist, dass das Vorhaben Bestandteil des jährlich zu erstellenden Förderprogramms des für Umwelt zuständigen Ministeriums ist.

Auswahlverfahren

Das Verfahren zur Vorhabenauswahl, Stichtage und die für das Ranking zur Verfügung stehenden Mittel werden gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert. Die Bewilligungsstelle bringt anhand vorab festgelegter Auswahlkriterien die Vorhaben zu bestimmten Stichtagen in eine Rangfolge. Besonders umweltfreundliche Vorhaben werden dabei bevorzugt. Es werden die Vorhaben, die einen Schwellenwert (Mindestpunktzahl) erreichen, ausgewählt. Abgelehnte Anträge können im nächsten Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel können die Vorhaben unter Berücksichtigung der Rangfolge bewilligt werden. Vorhaben mit dem höchsten Beitrag zur Zielerreichung werden prioritär gefördert.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 17.09.2018

Ende der Maßnahme: 31.12.2022

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Die Höhe der Förderung beträgt 100% der förderfähigen Kosten.
  • Vorhaben mit förderungsfähigen Kosten unter 50.000€ werden nicht gefördert.

Informationen zum Förderprogramm

 

Hauptseite des ELER Thüringen

 

Maßnahmenwebseite

Hier finden Sie auch weitere wichtige Dokumente und Downloads.

 

Förderrichtlinie

 

Auswahlkriterien

 

Antragsportal

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

  • Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie).
  • Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 2019; gültig ab: 08.06.2019.
  • Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) und Verwaltungsvorschriften dazu.
  • Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG).
  • Richtlinie 2014/24/EU sowie nationales Vergaberecht.
  • Bestimmungen über die Gewährung staatlicher Beihilfen.

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021