Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden

ELER

Thüringen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Thüringen 2014-2020 (Version 1.4).

Kurzbeschreibung

Erarbeitung von kleinräumigen und gemeindlichen Entwicklungsplanungen in ländlichen Gemeinden zur Erhaltung und Gestaltung des ländlichen Charakters und der Verbesserung der Lebensqualität.

Förderziel

Die Vorhabenart trägt vor allem zur Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten gemäß Schwerpunkt b der Priorität 6 bei. Im Rahmen der Interventionslogik der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum sind auch andere Zuordnungen möglich.

Fördergegenstände

Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

1. Gemeinden und Gemeindeverbände (in den Stadtstaaten entsprechende
    Verwaltungseinheiten).

2. Teilnehmergemeinschaften.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesfläche Thüringen ausgenommen die kreisfreien Städte Erfurt, Jena und Gera.

Art der Unterstützung

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Beschreibung

Die Förderung zielt darauf ab, kleinräumige und gemeindliche Entwicklungsplanungen in ländlichen Gebieten zu unterstützen. Gefördert wird die Erarbeitung von kleinräumigen und gemeindlichen Entwicklungsplanungen in ländlichen Gemeinden zur Erhaltung und Gestaltung des ländlichen Charakters und der Verbesserung der Lebensqualität unter besonderer Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Die Pläne sollen gegebenenfalls die Möglichkeiten einer dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien und damit verbundene Energieeinsparungen untersuchen und bewerten. Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sind die Ziele und Erfordernisse des Umweltschutzes zu beachten. 

 

Andere Verpflichtungen:

Die Pläne sind im Rahmen ihrer Zielsetzung mit bereits vorhandenen oder anderen Planungen, Konzepten oder Strategien im Gebiet abzustimmen. Der Abstimmungsprozess ist zu dokumentieren. Die Dokumentation ist Bestandteil der Pläne.

Hinweis: Neben Gemeinden kommen aus folgenden Gründen auch Gemeindeverbände als Begünstigte in Betracht: Ein Gemeindeverband ist in Deutschland ein als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierter Träger von Aufgaben kommunaler Selbstverwaltung auf einer Ebene oberhalb der Gemeinde. Es handelt sich daher ELER-rechtlich nicht um die unter „Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden“, sondern um eine eigene Rechtspersönlichkeit.

 

Förderfähige Kosten:

Förderfähig sind Kosten zur Erarbeitung von Plänen zur kleinräumigen und gemeindlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten als Vorplanung im Sinne des § 1 Abs. 2 Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes".

 

Nicht förderfähig sind Kosten für:

  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
  • Beratungs- und Betreuungsleistungen der öffentlichen Verwaltung.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Es kann nur die Erarbeitung von kleinräumigen und gemeindlichen Entwicklungsplanungen in ländlichen Gemeinden zur Erhaltung und Gestaltung des ländlichen Charakters und der Verbesserung der Lebensqualität unter besonderer Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme gefördert werden. Die Pläne sind im Rahmen ihrer Zielsetzung mit bereits vorhandenen oder beabsichtigten Planungen, Konzepten oder Strategien im Gebiet/in der Region abzustimmen. Der Abstimmungsprozess ist zu dokumentieren. Die Dokumentation ist Bestandteil der Pläne.

Auswahlverfahren

Das Verfahren zur Vorhabenauswahl, Stichtage und die für das Ranking zur Verfügung stehenden Mittel werden gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert. Die Bewilligungsstelle bringt anhand vorab festgelegter Auswahlkriterien die Vorhaben zu bestimmten Stichtagen in eine Rangfolge. Besonders umweltfreundliche Vorhaben werden dabei bevorzugt. Es werden die Vorhaben, die einen Schwellenwert (Mindestpunktzahl) erreichen, ausgewählt. Abgelehnte Anträge können im nächsten Auswahlverfahren berücksichtigt werden. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel können die Vorhaben unter Berücksichtigung der Rangfolge bewilligt werden. Vorhaben mit dem höchsten Beitrag zur Zielerreichung werden prioritär gefördert.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 04.04.2018

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Öffentliche Begünstigte: Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten.
  • Andere Begünstigte: Die Höhe der Förderung beträgt für andere Begünstigte bis zu 75% der förderfähigen Kosten.
  • Der Zuschuss je EU-Förderperiode (in dieser EU-Förderperiode) und Vorhaben kann bis zu 50.000 Euro betragen.

Informationen zum Förderprogramm

 

Hauptseite des ELER Thüringen

 

Maßnahmenwebseite

Hier finden Sie auch weitere wichtige Dokumente und Downloads.

 

Förderrichtlinie (B2)

 

Auswahlkriterien

 

Antrag

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

  • Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK-Gesetz - GAKG).
  • GAK-Rahmenplan.
  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013.
  • Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) und Verwaltungsvorschriften dazu.
  • Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG).
  • Bestimmungen über die Gewährung staatlicher Beihilfen.

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung

Stand: Juli 2021