Beratungsleistungen

ELER

Thüringen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Thüringen 2014-2020 (Version 1.4).

Kurzbeschreibung

Unterstützende Beratungsleistungen für an den Klimawandel angepasste und anpassungsfähige, tiergerechte und multifunktionale Landwirtschaftsbetriebe.

Förderziel

Die Bereitstellung von qualifizierten Beratungsleistungen für landwirtschaftliche Unternehmen ist eine horizontale Aufgabe und damit übergreifend angelegt. Im Rahmen dieser Maßnahme werden deshalb Beratungsleistungen und die Aus- und Weiterbildungsvorhaben für Berater zu den mit den ELER-Prioritäten 2a, 3a, 4 und 6a verbundenen Themen unterstützt.

Fördergegenstände

Beratung

Zuwendungsempfänger

Begünstigte sind die öffentlichen oder privaten Anbieter einer landwirtschaftlichen Beratung, die im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung ihre Eignung nachgewiesen und themengebundene Dienstleistungsverträge mit dem Freistaat abgeschlossen haben.

Förderfähige Gebietskulisse

Gesamte Landesfläche Thüringen.

Art der Unterstützung

Vertraglich geschuldetes Entgelt für die Erstattung für die auf der Grundlage der erbrachten Beratungsleistungen entstandenen Aufwendungen.

Beschreibung

Ziel sind wettbewerbsfähige, nachhaltig wirtschaftende, die Umwelt und Natur schonende sowie an den Klimawandel angepasste und anpassungsfähige, tiergerechte und multifunktionale Landwirtschaftsbetriebe, die den künftigen Herausforderungen gewachsen sind. Mit den unterstützten Beratungsleistungen, sollen eine nachhaltige Unternehmensführung, die Anpassung der Unternehmen an die veränderten ökonomischen und ökologischen Anforderungen des Marktes und der Gesellschaft sowie die verstärkte einzelbetriebliche Einführung und Umsetzung von Innovationen, unterstützt werden.

 

Förderverpflichtungen:

Die unterstützte Beratungsleistung steht mit mindestens einer der EU-Prioritäten 2, 3, 4 oder 6 für die ländliche Entwicklung in Verbindung und betrifft mindestens eines der folgenden Elemente:

a. Verpflichtungen auf Ebene des landwirtschaftlichen Betriebs, die sich aus den
    Grundanforderungen an die Betriebsführung und/oder die Standards für den
    guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (Beratung zu CC, GLÖZ)
    ergeben.
b. Dem Klima und der Umwelt zugutekommende landwirtschaftliche Praktiken,
    Ökosystemleistungen und grüner Infrastruktur.
c. Planung, Beantragung und/oder Umsetzung der ELER-Maßnahmen:

    • M04 - Investitionsförderung in den Teilmaßnahmen:
      • 4.1 - Unterstützung für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben.
      • 4.2 - Unterstützung für Investitionen in die Verarbeitung/Vermarktung und/oder Entwicklung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen.
    • M06 - Unterstützung für Investitionen für die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten.
    • M10 - Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen.
    • M11 - Ökologischer/biologischer Landbau.
    • M16 - Zusammenarbeit/Anforderungen auf Ebene des Begünstigten für die Umsetzung Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2000/60/EG (insbesondere landwirtschaftlicher Gewässerschutz, landwirtschaftliche Tätigkeiten in Trinkwasserschutzgebieten).

d. Nationaler Aktionsplan (NAP) zur nachhaltigen Anwendung von PSM
    (Anforderungen auf Ebene der Begünstigten für die Umsetzung von Artikel 33
    VO (EG) 1107/2009).
e. Spezifische Beratung für Landwirte, die sich erstmals niederlassen.
f. Fragen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und ökologischen Leistung
    des landwirtschaftlichen Betriebes.
g. Umsetzung der Grundsätze des ökologischen Landbaus auf Basis der VO (EG)
    Nr. 834/2007 in Verbindung mit der VO (EG) 889/2008 und des Öko-Landbau-
    Gesetzes (ÖLG) außer einer Umstellungsberatung.
h. Entwicklung kurzer Versorgungsketten.
i.  Gesundheitliche Aspekte der Tierhaltung.

 

Der Aspekt Klimaschutz ist Bestandteil der Beratungsleistungen, insbesondere bei den Elementen a, b, d, e sowie h. Allgemein muss es sich bei der Beratung um eine auf die Situation eines Unternehmens ausgerichtete Beratung handeln. Eine Beratung in Gruppen ist ausnahmsweise möglich, wenn der Nutzen für den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieb nachgewiesen wird. Es wird sichergestellt, dass alle unterstützten Beratungskapazitäten flächendeckend (in ganz Thüringen) angeboten werden.

 

Förderfähige Kosten:

Die Hauptkostenkategorien sind:

  • Aufwendungen für die erbrachten Beratungsleistungen.
  • Ausgaben für einzelbetriebliche Auswertungen, inklusive Untersuchungskosten zur Analyse und Optimierung des Unternehmenserfolges im Zusammenhang mit der erbrachten Beratungsleistung.
  • Sonstige Ausgaben in Verbindung mit den erbrachten Beratungsleistungen (z. B. Honorarleistungen für externe Berater bei Spezialthemen); Ausgaben für Rechts- und Steuerberatungen sind nicht abrechnungsfähig.

 

Die Höhe der Unterstützung ist auf maximal 1.500€ je Einzelberatung begrenzt.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Es kommen nur Anbieter für die Bereitstellung von Beratungskapazitäten in Frage, die über regelmäßig geschultes, qualifiziertes, erfahrenes und verlässliches Personal verfügen.

Auswahlverfahren

Die Auswahl erfolgt unter Anwendung der Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge. In diesem Zusammenhang werden zur Beurteilung der Qualität des Anbieters und des ausgeschriebenen Vorhabens jeweils Eignungs- und Zuschlagskriterien festgelegt und öffentlich bekannt gegeben.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2019

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

Die von den Einzelberatern/Beratungsunternehmen vereinbarten und erbrachten Leistungen werden zu 100% erstattet, jedoch mit maximal 1.500€ je Einzelberatung.

 

Weitere Bedingungen für die zu vergebenen Beratungsleistungen:

  • Minimalvolumen: 4.500 €/Einzelberater und Jahr.
  • Maximalvolumen: 30.000 €/Einzelberater und Jahr.

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

  • Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, insbesondere Art. 12 bis 15.
  • Richtlinie 2014/24/EU sowie nationales Vergaberecht, insbesondere Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A.
  • Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) und Verwaltungsvorschriften dazu.
  • Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG).
  • Bestimmungen über die Gewährung staatlicher Beihilfen.

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen

Stand: Juli 2021