LEADER - Laufende Kosten

ELER

Bremen Niedersachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Bremen & Niedersachsen 2014-2020 (Version 1.6).

Kurzbeschreibung

Betriebskosten der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) und Sensibilisierungsaufwendungen der zugehörigen LEADER-Region.

Förderziel

LEADER ist eine erprobte Methode, um lokale Partner und Akteure aus der Zivilgesellschaft und der lokalen Wirtschaft in die Entwicklung und Umsetzung lokaler Strategien einzubeziehen. Der Bottom-up-Ansatz hilft, nachhaltige Entwicklungen in den Regionen voranzutreiben und zu verbessern. Hierin ist das Schwerpunktziel von LEADER zu sehen. Durch die Konzentration auf ein begrenztes Gebiet kann unter Mitverantwortung verschiedener Interessengruppen aus der Bevölkerung ein größerer Nutzen erzielt werden. Durch Vernetzung der Regionen untereinander werden ein voneinander Lernen und die Entwicklung neuer Denk- und Handlungsweisen unterstützt. Somit leistet die Maßnahme einen Beitrag zur Fokus Area 6B.

Fördergegenstände

Bildung, Qualifizierung, Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Monitoring, Evaluierung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Vernetzung, Kooperation

Zuwendungsempfänger

  • Lokale Aktionsgruppen (LAG).
  • Von der Lokalen Aktionsgruppe beauftragte Partner oder Stellen.

Förderfähige Gebietskulisse

Ländliches Programmgebiet. Weitere Informationen finden Sie unter "Fördergebietseingrenzung" in der Beschreibung des Raumbezogenen-Ansatzes.

Art der Unterstützung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

Beschreibung

Gefördert werden Betriebskosten der LAG und Sensibilisierungsaufwendungen der zugehörigen LEADER-Region, insbesondere zur Information über die lokale Entwicklungsstrategie und die Projektentwicklung.

 

Förderfähige Kosten:

Förderfähig sind Ausgaben für Vorhaben nach Art. 35 Abs. 1d und e VO (EU) Nr. 1303/2013 auf der Grundlage der VO (EU) Nr. 1305/2013. Weitere ggf. einschränkende Konkretisierungen können durch die LAG im jeweiligen REK festgelegt werden.

 

Förderfähig sind:

  • Personal- und Sachkosten des Regionalmanagements und einer Geschäftsstelle.
  • Öffentlichkeitsarbeit.
  • Schulungen bzw. Teilnahme an Schulungen.
  • Veranstaltungen, Messen.
  • Vernetzungsaktivitäten im Rahmen der LEADER-Netzwerke.
  • Sensibilisierungskosten für das Gebiet der LAG, insbesondere zur Information über die lokale Entwicklungsstrategie und Projektentwicklung.
  • Weiterentwicklung des REK insbesondere im Rahmen einer Selbstevaluierung.

 

Sachleistungen im Sinne des Art. 69 VO (EU) Nr. 1303/2013 sind unter den dort genannten Voraussetzungen förderfähig. Für den Bereich der Personalkosten des Regionalmanagements (einschließlich Geschäftsstelle) werden die indirekten Personalkosten mit 15% der direkten Personalkosten als Pauschalsatz festgelegt und abgerechnet.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Voraussetzung für eine Projektförderung ist die Auswahl der Region im LEADER-Auswahlverfahren und ein positiver Beschluss der LAG zum Projekt, soweit die LAG nicht selbst Projektträger ist.
  • Das zu fördernde Projekt muss den unter Kapitel 8.2.11.3.4.5 (förderfähige Kosten) genannten Kategorien zuzuordnen sein.
  • Für die 'Laufenden Kosten und Sensibilisierung' dürfen maximal 25% des LAG-Kontingentes eingesetzt werden.

Auswahlverfahren

Für die Maßnahme müssen keine Auswahlkriterien angewandt werden.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2019

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Der EU-Beteiligungssatz beträgt 80%.
  • Die Zuschusshöhe beträgt bei öffentlichen Projektträgern bis zu 100%, bei sonstigen Projektträgern bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

LEADER wird zur Gestaltung regionaler Entwicklungsprozesse im ländlichen Raum Niedersachsens und Bremens angeboten. Dabei werden ausschließlich Mittel aus dem ELER eingesetzt. LEADER wird in den Regionen durchgeführt, die über ein Auswahlverfahren als LEADER-Region ausgewählt wurden (siehe auch Rubrik "Weiterführende Informationen). Als Bewerbung am Auswahlverfahren ist ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) zu erstellen. Das REK legt auch das Verfahren für die Projektauswahl und die Förderbedingungen zur REK-Umsetzung fest.

 

Ein wesentliches Element von LEADER ist es, mit den privaten und öffentlichen Akteuren das zu Beginn der Förderperiode erarbeitete Regionale Entwicklungskonzept (REK) umzusetzen. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) arbeitet daher nach der Erarbeitung und Genehmigung des Konzeptes auch an der Umsetzung des REK mit.

 

Auf Grundlage der im REK festgelegten Entwicklungsstrategie und den beschriebenen Handlungsfeldern wählt die LAG konkrete Einzel- und Kooperationsprojekte zur Umsetzung aus. Voraussetzung zur Förderung ausgewählter Projekte ist stets, dass diese Projekte den Anforderungen von Artikel 65-71 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 45 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 erfüllen und damit zu den Zielen des jeweiligen REK der Region beitragen müssen. Insbesondere mit der Untermaßnahme 19.2 soll die Umsetzung der im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) entwickelten Strategie der LEADER-Region gefördert werden. Je nach thematischer Ausrichtung des REK können auch die zur Umsetzung beantragten Vorhaben - über das gesamte Programmgebiet gesehen - ein breites Themenspektrum abdecken. Synergien zu anderen Maßnahmen des PFEIL-Programms oder Maßnahmen anderer ESI-Fonds sind erwünscht.

 

Finanzielle Grundlage für die Umsetzung des REK bildet das Kontingent der LEADER-Region. Niedersachsen verteilt an die LAG differenzierte Kontingente nach einem Fläche-Einwohner-Schlüssel. Den Regionen wird für die Förderperiode ein Kontingent von in der Regel 3 Mio. € öffentliche Kosten zur Verfügung gestellt. Für die Einzelfälle, in denen eine Ausnahme von den bezüglich der Einwohnerzahl festgelegten Grenzen zugelassen wird, kann auch das zur Verfügung gestellte Mittelkontingent abweichen. Das Kontingent wird der LAG sowohl in Bezug auf die gesamte Förderperiode als auch in Jahrestranchen zugeteilt.

 

Die Vorhaben aus den REK werden im Rahmen der 'Unterstützung für die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der LAG' und 'Vorbereitung und Umsetzung von Kooperationsaktivitäten der LAG' gefördert. Vorhaben und Betriebskosten im Zusammenhang mit der Umsetzung des REK und Kosten zur Sensibilisierung fördert die Untermaßnahme 'Laufende Kosten und Sensibilisierung'.

 

Bewilligungsbehörde für LEADER sind die Ämter für regionale Landesentwicklung (ÄrL), die im Rahmen des Bewilligungsverfahrens ggf. Stellungnahmen anderer Fachbehörden zur Beurteilung der Förderfähigkeit von LEADER-Projekten einholen. Die Förderwürdigkeit ist dabei nicht zu prüfen, diese Festlegung erfolgt mit der Projektauswahl durch die LAG.

 

In der Förderperiode 2014-2020 wird das Förderspektrum für LEADER unabhängig von den Mainstream-Maßnahmen definiert. Damit sind grundsätzlich Projekte möglich, die sich inhaltlich mit den Zielsetzungen einzelner Mainstream-Maßnahmen decken. Entscheidungsgrundlage für die Förderfähigkeit von Projekten aus LEADER ist das jeweilige REK der Region. Eine Förderung erfolgt allerdings nur, wenn die Umsetzung über LEADER einen Mehrwert gegenüber der Mainstreamförderung darstellt. Zur Abgrenzung erfolgt eine gegenseitige Abstimmung im Bewilligungsverfahren. Durch diese Vorgaben wird eine Doppelförderung ausdrücklich ausgeschlossen.

Weitere Informationen zu den Lokalen Aktionsgruppen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Niedersachsen und Bremen ab Seite 770 entnommen werden.

Fonds

ELER

Fördergebietseingrenzung

Im Rahmen von LEADER können Vorhaben gefördert werden, wenn diese in den Gebietskulissen der anerkannten LEADER-Regionen (und damit auch in der im PFEIL-Programm definierten Fördergebietskulisse für den ländlichen Raum) umgesetzt werden. Einen Link zu Details über die einzelnen 41 genehmigten LEADER-Regionen erhalten Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

Stand: Juli 2021