Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Bremen & Niedersachsen 2014-2020 (Version 1.6).
Kurzbeschreibung
Betriebskosten der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) und Sensibilisierungsaufwendungen der zugehörigen LEADER-Region.
Förderziel
LEADER ist eine erprobte Methode, um lokale Partner und Akteure aus der Zivilgesellschaft und der lokalen Wirtschaft in die Entwicklung und Umsetzung lokaler Strategien einzubeziehen. Der Bottom-up-Ansatz hilft, nachhaltige Entwicklungen in den Regionen voranzutreiben und zu verbessern. Hierin ist das Schwerpunktziel von LEADER zu sehen. Durch die Konzentration auf ein begrenztes Gebiet kann unter Mitverantwortung verschiedener Interessengruppen aus der Bevölkerung ein größerer Nutzen erzielt werden. Durch Vernetzung der Regionen untereinander werden ein voneinander Lernen und die Entwicklung neuer Denk- und Handlungsweisen unterstützt. Somit leistet die Maßnahme einen Beitrag zur Fokus Area 6B.
Fördergegenstände
Bildung, Qualifizierung, Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Monitoring, Evaluierung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
- Lokale Aktionsgruppen (LAG).
- Von der Lokalen Aktionsgruppe beauftragte Partner oder Stellen.
Förderfähige Gebietskulisse
Ländliches Programmgebiet. Weitere Informationen finden Sie unter "Fördergebietseingrenzung" in der Beschreibung des Raumbezogenen-Ansatzes.
Art der Unterstützung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Beschreibung
Gefördert werden Betriebskosten der LAG und Sensibilisierungsaufwendungen der zugehörigen LEADER-Region, insbesondere zur Information über die lokale Entwicklungsstrategie und die Projektentwicklung.
Förderfähige Kosten:
Förderfähig sind Ausgaben für Vorhaben nach Art. 35 Abs. 1d und e VO (EU) Nr. 1303/2013 auf der Grundlage der VO (EU) Nr. 1305/2013. Weitere ggf. einschränkende Konkretisierungen können durch die LAG im jeweiligen REK festgelegt werden.
Förderfähig sind:
- Personal- und Sachkosten des Regionalmanagements und einer Geschäftsstelle.
- Öffentlichkeitsarbeit.
- Schulungen bzw. Teilnahme an Schulungen.
- Veranstaltungen, Messen.
- Vernetzungsaktivitäten im Rahmen der LEADER-Netzwerke.
- Sensibilisierungskosten für das Gebiet der LAG, insbesondere zur Information über die lokale Entwicklungsstrategie und Projektentwicklung.
- Weiterentwicklung des REK insbesondere im Rahmen einer Selbstevaluierung.
Sachleistungen im Sinne des Art. 69 VO (EU) Nr. 1303/2013 sind unter den dort genannten Voraussetzungen förderfähig. Für den Bereich der Personalkosten des Regionalmanagements (einschließlich Geschäftsstelle) werden die indirekten Personalkosten mit 15% der direkten Personalkosten als Pauschalsatz festgelegt und abgerechnet.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Voraussetzung für eine Projektförderung ist die Auswahl der Region im LEADER-Auswahlverfahren und ein positiver Beschluss der LAG zum Projekt, soweit die LAG nicht selbst Projektträger ist.
- Das zu fördernde Projekt muss den unter Kapitel 8.2.11.3.4.5 (förderfähige Kosten) genannten Kategorien zuzuordnen sein.
- Für die 'Laufenden Kosten und Sensibilisierung' dürfen maximal 25% des LAG-Kontingentes eingesetzt werden.
Auswahlverfahren
Für die Maßnahme müssen keine Auswahlkriterien angewandt werden.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2019
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Der EU-Beteiligungssatz beträgt 80%.
- Die Zuschusshöhe beträgt bei öffentlichen Projektträgern bis zu 100%, bei sonstigen Projektträgern bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben.