Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Bremen & Niedersachsen 2014-2020 (Version 1.6).
Kurzbeschreibung
Vorbereitung und Umsetzung von Kooperationsprojekten im Rahmen der Strategie für lokale Entwicklung.
Förderziel
LEADER ist eine erprobte Methode, um lokale Partner und Akteure aus der Zivilgesellschaft und der lokalen Wirtschaft in die Entwicklung und Umsetzung lokaler Strategien einzubeziehen. Der Bottom-up-Ansatz hilft, nachhaltige Entwicklungen in den Regionen voranzutreiben und zu verbessern. Hierin ist das Schwerpunktziel von LEADER zu sehen. Durch die Konzentration auf ein begrenztes Gebiet kann unter Mitverantwortung verschiedener Interessengruppen aus der Bevölkerung ein größerer Nutzen erzielt werden. Durch Vernetzung der Regionen untereinander werden ein voneinander Lernen und die Entwicklung neuer Denk- und Handlungsweisen unterstützt. Somit leistet die Maßnahme einen Beitrag zur Fokus Area 6B.
Fördergegenstände
Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
- Begünstigte sind öffentliche, private juristische und natürliche Personen (einschl. LAGn).
- Darüber hinaus können weitere Einschränkungen im jeweiligen REK festgelegt werden.
Förderfähige Gebietskulisse
Ländliches Programmgebiet. Weitere Informationen finden Sie unter "Fördergebietseingrenzung" in der Beschreibung des Raumbezogenen-Ansatzes.
Art der Unterstützung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Beschreibung
Gefördert werden Kooperationsprojekte (Kosten für a: Vorbereitung und b: Umsetzung) im Rahmen der Strategie für lokale Entwicklung. Kooperationsprojekte können mit Partnern innerhalb der unten genannten Gebietskulisse und auch mit Partnern außerhalb dieser Kulisse durchgeführt werden. Dabei ist zwischen überregionalen (innerhalb Deutschlands) und transnationalen Kooperationen (mit anderen Mitgliedstaaten oder ggf. Drittländern) zu unterscheiden. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch die LAG.
Kooperationsprojekte können unter Beteiligung mehrerer LAG, aber auch zusammen mit anderen gleichgearteten Regionen vorbereitet und umgesetzt werden. Bei Kooperationsprojekten mit anderen Partnern als LEADER-Regionen (z. B. ILE-Regionen) liegt die Federführung bei der LEADER-Region.
Das jeweilige REK der Region legt fest, welche Bedingungen für Kooperationen, z. B. hinsichtlich der Auswahlkriterien, gelten. Zudem legt es die Förderbedingungen fest.
Förderfähige Kosten:
Förderfähig sind Ausgaben für Vorhaben nach Art. 35 Abs. 1c VO (EU) Nr. 1303/2013 auf der Grundlage der VO (EU) Nr. 1305/2013. Anbahnungskosten sind förderfähig, sofern diese auf die Entwicklung einer konkreten Projektidee und Zusammenarbeit zielen. Sachleistungen im Sinne des Art. 69 VO (EU) Nr. 1303/2013 sind unter den dort genannten Voraussetzungen förderfähig. Weitere ggf. einschränkende Konkretisierungen können durch die LAG im jeweiligen REK festgelegt werden.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Voraussetzung für eine Projektförderung ist die Auswahl der Region im LEADER-Auswahlverfahren und ein positiver Beschluss der LAG zum Projekt.
- Soweit beihilferelevant müssen alle LEADER-Projekte die De-minimis-Regelungen befolgen, soweit nicht Projekte auf der Grundlage anderer in diesem EPLR programmierten Maßnahmen umgesetzt werden.
- Weitere Förderbedingungen legt ggf. das jeweilige REK fest.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der umzusetzenden Projekte erfolgt eigenständig durch die LAG, diese legt im REK die Auswahlkriterien fest.
Die fördertechnische und finanzielle Abwicklung der Projekte erfolgt über die zuständige Bewilligungsbehörde.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2019
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Der EU-Beteiligungssatz beträgt 80%.
- Die Zuschusshöhe beträgt bei öffentlichen Projektträgern bis zu 100%, bei sonstigen Projektträgern bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben.