Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Bremen & Niedersachsen 2014-2020 (Version 1.6).
Kurzbeschreibung
Erarbeitung eines regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) einschließlich begleitender Veranstaltungen zu Bürgerbeteiligung bzw. Öffentlichkeitsarbeit.
Förderziel
LEADER ist eine erprobte Methode, um lokale Partner und Akteure aus der Zivilgesellschaft und der lokalen Wirtschaft in die Entwicklung und Umsetzung lokaler Strategien einzubeziehen. Der Bottom-up-Ansatz hilft, nachhaltige Entwicklungen in den Regionen voranzutreiben und zu verbessern. Hierin ist das Schwerpunktziel von LEADER zu sehen. Durch die Konzentration auf ein begrenztes Gebiet kann unter Mitverantwortung verschiedener Interessengruppen aus der Bevölkerung ein größerer Nutzen erzielt werden. Durch Vernetzung der Regionen untereinander werden ein voneinander Lernen und die Entwicklung neuer Denk- und Handlungsweisen unterstützt. Somit leistet die Maßnahme einen Beitrag zur Fokus Area 6B.
Fördergegenstände
Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
- Lokale Aktionsgruppen, LAG (bestehende und sich im Rahmen einer Bewerbung im Auswahlverfahren neu konstituierenden LAGn).
- Von der Lokalen Aktionsgruppe, LAG, (bestehende und sich im Rahmen einer Bewerbung im Auswahlverfahren konstituierenden LAGn) beauftragte Partner oder Stellen.
Förderfähige Gebietskulisse
Ländliches Programmgebiet. Weitere Informationen finden Sie unter "Fördergebietseingrenzung" in der Beschreibung des Raumbezogenen Ansatzes.
Art der Unterstützung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Beschreibung
Gefördert wird die Erarbeitung eines regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) einschließlich begleitender Veranstaltungen zu Bürgerbeteiligung bzw. Öffentlichkeitsarbeit. Die Untermaßnahme beinhaltet den Kapazitätsaufbau sowie die Schulung und Vernetzung im Hinblick auf die Vorbereitung und Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie. Die Förderung wird unabhängig davon gewährt, ob die Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgreich ist.
Förderfähige Kosten:
Förderfähig sind mit der Erarbeitung des REK verbundene Ausgaben des Projektträgers einschließlich der Ausgaben für die notwendige Beteiligung der einzelnen Interessengruppen aus der Bevölkerung.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Die REK werden für Regionen innerhalb der Gebietskulisse 'Ländlicher Raum' in Niedersachsen erstellt.
- Die Förderung erfolgt einmalig innerhalb der Förderperiode.
- Die REK-Erstellung wird ab offiziellem Start des LEADER/ILE-Auswahlverfahren gefördert. Hinsichtlich der Höchstbeträge der Förderung werden gestaffelte Obergrenzen festgelegt, die sich an der Erfahrung der Regionen orientieren, mit drei Unterteilungen:
- Entwicklungskonzepte von Regionen für die bislang weder ein REK noch ein ILEK vorliegt.
- Entwicklungskonzepte, wenn für die Region bereits ein ILEK vorhanden ist.
- Entwicklungskonzepte, wenn für die Region bereits ein REK nach LEADER (aus der Förderperiode 2007-2013 oder LEADER+) vorhanden ist.
Auswahlverfahren
Ein Konzept muss für eine Förderung eine im Auswahlverfahren festzulegende Mindestpunktzahl/Mindeststandard erreichen (Qualitätskriterium). Alle Konzepte, die dies erfüllen, werden gefördert.
Laufzeit
Maßnahme wird aktuell nicht umgesetzt.
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Der EU-Beteiligungssatz beträgt 80%.
- Die Zuschusshöhe beträgt bei öffentlichen Projektträgern bis zu 100% bzw. bei sonstigen Projektträgern bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben.
- Abhängig von der Erfahrung der Region im Bereich LEADER werden folgende Obergrenzen festgesetzt:
- Max. 75.000€ für die erstmalige Erarbeitung (neue Region).
- Max. 50.000€ für Fortschreibung eines ILE-Konzeptes aus der vorhergehenden Förderperiode.
- Max. 35.000€ für Fortschreibung eines LEADER-Konzeptes oder LEADER+-Konzeptes aus einer vorhergehenden Förderperiode.