Die Einrichtung der LAGs ist abgeschlossen. Eine weitere Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER: LEADER 'Vorbereitende Unterstützung'

ELER

Bremen Niedersachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Bremen & Niedersachsen 2014-2020 (Version 1.6).

Kurzbeschreibung

Erarbeitung eines regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) einschließlich begleitender Veranstaltungen zu Bürgerbeteiligung bzw. Öffentlichkeitsarbeit.

Förderziel

LEADER ist eine erprobte Methode, um lokale Partner und Akteure aus der Zivilgesellschaft und der lokalen Wirtschaft in die Entwicklung und Umsetzung lokaler Strategien einzubeziehen. Der Bottom-up-Ansatz hilft, nachhaltige Entwicklungen in den Regionen voranzutreiben und zu verbessern. Hierin ist das Schwerpunktziel von LEADER zu sehen. Durch die Konzentration auf ein begrenztes Gebiet kann unter Mitverantwortung verschiedener Interessengruppen aus der Bevölkerung ein größerer Nutzen erzielt werden. Durch Vernetzung der Regionen untereinander werden ein voneinander Lernen und die Entwicklung neuer Denk- und Handlungsweisen unterstützt. Somit leistet die Maßnahme einen Beitrag zur Fokus Area 6B.

Fördergegenstände

Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

  • Lokale Aktionsgruppen, LAG (bestehende und sich im Rahmen einer Bewerbung im Auswahlverfahren neu konstituierenden LAGn).
  • Von der Lokalen Aktionsgruppe, LAG, (bestehende und sich im Rahmen einer Bewerbung im Auswahlverfahren konstituierenden LAGn) beauftragte Partner oder Stellen.

Förderfähige Gebietskulisse

Ländliches Programmgebiet. Weitere Informationen finden Sie unter "Fördergebietseingrenzung" in der Beschreibung des Raumbezogenen Ansatzes.

Art der Unterstützung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

Beschreibung

Gefördert wird die Erarbeitung eines regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) einschließlich begleitender Veranstaltungen zu Bürgerbeteiligung bzw. Öffentlichkeitsarbeit. Die Untermaßnahme beinhaltet den Kapazitätsaufbau sowie die Schulung und Vernetzung im Hinblick auf die Vorbereitung und Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie. Die Förderung wird unabhängig davon gewährt, ob die Teilnahme am Auswahlverfahren erfolgreich ist.

 

Förderfähige Kosten:

Förderfähig sind mit der Erarbeitung des REK verbundene Ausgaben des Projektträgers einschließlich der Ausgaben für die notwendige Beteiligung der einzelnen Interessengruppen aus der Bevölkerung.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die REK werden für Regionen innerhalb der Gebietskulisse 'Ländlicher Raum' in Niedersachsen erstellt.
  • Die Förderung erfolgt einmalig innerhalb der Förderperiode.
  • Die REK-Erstellung wird ab offiziellem Start des LEADER/ILE-Auswahlverfahren gefördert. Hinsichtlich der Höchstbeträge der Förderung werden gestaffelte Obergrenzen festgelegt, die sich an der Erfahrung der Regionen orientieren, mit drei Unterteilungen:
    • Entwicklungskonzepte von Regionen für die bislang weder ein REK noch ein ILEK vorliegt.
    • Entwicklungskonzepte, wenn für die Region bereits ein ILEK vorhanden ist.
    • Entwicklungskonzepte, wenn für die Region bereits ein REK nach LEADER (aus der Förderperiode 2007-2013 oder LEADER+) vorhanden ist.

Auswahlverfahren

Ein Konzept muss für eine Förderung eine im Auswahlverfahren festzulegende Mindestpunktzahl/Mindeststandard erreichen (Qualitätskriterium). Alle Konzepte, die dies erfüllen, werden gefördert.

Laufzeit

Maßnahme wird aktuell nicht umgesetzt.

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Der EU-Beteiligungssatz beträgt 80%.
  • Die Zuschusshöhe beträgt bei öffentlichen Projektträgern bis zu 100% bzw. bei sonstigen Projektträgern bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben.
  • Abhängig von der Erfahrung der Region im Bereich LEADER werden folgende Obergrenzen festgesetzt:
    • Max. 75.000€ für die erstmalige Erarbeitung (neue Region).
    • Max. 50.000€ für Fortschreibung eines ILE-Konzeptes aus der vorhergehenden Förderperiode.
    • Max. 35.000€ für Fortschreibung eines LEADER-Konzeptes oder LEADER+-Konzeptes aus einer vorhergehenden Förderperiode.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

LEADER wird zur Gestaltung regionaler Entwicklungsprozesse im ländlichen Raum Niedersachsens und Bremens angeboten. Dabei werden ausschließlich Mittel aus dem ELER eingesetzt. LEADER wird in den Regionen durchgeführt, die über ein Auswahlverfahren als LEADER-Region ausgewählt wurden (siehe auch Rubrik "Weiterführende Informationen). Als Bewerbung am Auswahlverfahren ist ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) zu erstellen. Das REK legt auch das Verfahren für die Projektauswahl und die Förderbedingungen zur REK-Umsetzung fest.

 

Ein wesentliches Element von LEADER ist es, mit den privaten und öffentlichen Akteuren das zu Beginn der Förderperiode erarbeitete Regionale Entwicklungskonzept (REK) umzusetzen. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) arbeitet daher nach der Erarbeitung und Genehmigung des Konzeptes auch an der Umsetzung des REK mit.

 

Auf Grundlage der im REK festgelegten Entwicklungsstrategie und den beschriebenen Handlungsfeldern wählt die LAG konkrete Einzel- und Kooperationsprojekte zur Umsetzung aus. Voraussetzung zur Förderung ausgewählter Projekte ist stets, dass diese Projekte den Anforderungen von Artikel 65-71 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 45 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 erfüllen und damit zu den Zielen des jeweiligen REK der Region beitragen müssen. Insbesondere mit der Untermaßnahme 19.2 soll die Umsetzung der im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) entwickelten Strategie der LEADER-Region gefördert werden. Je nach thematischer Ausrichtung des REK können auch die zur Umsetzung beantragten Vorhaben - über das gesamte Programmgebiet gesehen - ein breites Themenspektrum abdecken. Synergien zu anderen Maßnahmen des PFEIL-Programms oder Maßnahmen anderer ESI-Fonds sind erwünscht.

 

Finanzielle Grundlage für die Umsetzung des REK bildet das Kontingent der LEADER-Region. Niedersachsen verteilt an die LAG differenzierte Kontingente nach einem Fläche-Einwohner-Schlüssel. Den Regionen wird für die Förderperiode ein Kontingent von in der Regel 3 Mio. € öffentliche Kosten zur Verfügung gestellt. Für die Einzelfälle, in denen eine Ausnahme von den bezüglich der Einwohnerzahl festgelegten Grenzen zugelassen wird, kann auch das zur Verfügung gestellte Mittelkontingent abweichen. Das Kontingent wird der LAG sowohl in Bezug auf die gesamte Förderperiode als auch in Jahrestranchen zugeteilt.

 

Die Vorhaben aus den REK werden im Rahmen der 'Unterstützung für die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der LAG' und 'Vorbereitung und Umsetzung von Kooperationsaktivitäten der LAG' gefördert. Vorhaben und Betriebskosten im Zusammenhang mit der Umsetzung des REK und Kosten zur Sensibilisierung fördert die Untermaßnahme 'Laufende Kosten und Sensibilisierung'.

 

Bewilligungsbehörde für LEADER sind die Ämter für regionale Landesentwicklung (ÄrL), die im Rahmen des Bewilligungsverfahrens ggf. Stellungnahmen anderer Fachbehörden zur Beurteilung der Förderfähigkeit von LEADER-Projekten einholen. Die Förderwürdigkeit ist dabei nicht zu prüfen, diese Festlegung erfolgt mit der Projektauswahl durch die LAG.

 

In der Förderperiode 2014-2020 wird das Förderspektrum für LEADER unabhängig von den Mainstream-Maßnahmen definiert. Damit sind grundsätzlich Projekte möglich, die sich inhaltlich mit den Zielsetzungen einzelner Mainstream-Maßnahmen decken. Entscheidungsgrundlage für die Förderfähigkeit von Projekten aus LEADER ist das jeweilige REK der Region. Eine Förderung erfolgt allerdings nur, wenn die Umsetzung über LEADER einen Mehrwert gegenüber der Mainstreamförderung darstellt. Zur Abgrenzung erfolgt eine gegenseitige Abstimmung im Bewilligungsverfahren. Durch diese Vorgaben wird eine Doppelförderung ausdrücklich ausgeschlossen.

Weitere Informationen zu den Lokalen Aktionsgruppen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Niedersachsen und Bremen ab Seite 770 entnommen werden.

Fonds

ELER

Fördergebietseingrenzung

Im Rahmen von LEADER können Vorhaben gefördert werden, wenn diese in den Gebietskulissen der anerkannten LEADER-Regionen (und damit auch in der im PFEIL-Programm definierten Fördergebietskulisse für den ländlichen Raum) umgesetzt werden. Einen Link zu Details über die einzelnen 41 genehmigten LEADER-Regionen erhalten Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

Stand: Juli 2021