Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Bremen & Niedersachsen 2014-2020 (Version 1.6).
Kurzbeschreibung
Unterstützung für die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Lokalen Aktionsgruppe (LAG).
Förderziel
LEADER ist eine erprobte Methode, um lokale Partner und Akteure aus der Zivilgesellschaft und der lokalen Wirtschaft in die Entwicklung und Umsetzung lokaler Strategien einzubeziehen. Der Bottom-up-Ansatz hilft, nachhaltige Entwicklungen in den Regionen voranzutreiben und zu verbessern. Hierin ist das Schwerpunktziel von LEADER zu sehen. Durch die Konzentration auf ein begrenztes Gebiet kann unter Mitverantwortung verschiedener Interessengruppen aus der Bevölkerung ein größerer Nutzen erzielt werden. Durch Vernetzung der Regionen untereinander werden ein voneinander Lernen und die Entwicklung neuer Denk- und Handlungsweisen unterstützt. Somit leistet die Maßnahme einen Beitrag zur Fokus Area 6B.
Fördergegenstände
Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Begünstigte sind öffentliche, private juristische und natürliche Personen.
Darüber hinaus können weitere Einschränkungen im jeweiligen Regionalen Entwicklungskonzept (REK) festgelegt werden.
Förderfähige Gebietskulisse
Ländliches Programmgebiet. Weitere Informationen finden Sie unter "Fördergebietseingrenzung" in der Beschreibung des Raumbezogenen-Ansatzes.
Art der Unterstützung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Beschreibung
Auf der Grundlage der im genehmigten Regionalen Entwicklungskonzept (REK) der jeweiligen LEADER-Region beschriebenen Handlungsfelder wählt die LAG konkrete Einzelprojekte für die Umsetzung aus.
Förderfähige Kosten:
Förderfähig sind Ausgaben für Vorhaben nach Art. 35 Abs. 1b VO (EU) Nr. 1303/2013 auf der Grundlage der VO (EU) Nr. 1305/2013.
Nach den Erfahrungen der vorangegangenen Förderperiode ist zu erwarten, dass die auf der Grundlage eines REK umgesetzten Projekte durch die aktive Einbeziehung der lokalen Akteure und die im REK entwickelten spezifischen Lösungen für Bedarfe der jeweiligen Region einen Mehrwert gegenüber in anderen Maßnahmen umgesetzten Einzelprojekten haben.
Sachleistungen im Sinne des Art. 69 VO (EU) Nr. 1303/2013 sind unter den dort genannten Voraussetzungen förderfähig.
Weitere ggf. einschränkende Konkretisierungen können durch die LAG im jeweiligen REK festgelegt werden.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Gefördert werden sollen Vorhaben zur Umsetzung der im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) der jeweiligen LEADER-Region entwickelten Strategie.
- Voraussetzung für eine Projektförderung ist die Auswahl der Region im LEADER-Auswahlverfahren und ein positiver Beschluss der LAG zum Projekt.
- Die Förderung - auch innovativer Projekte - erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen REK.
- Die Gebietskulisse für die Umsetzung des REK ist der ländliche Raum Niedersachsens und Bremens. Vorhaben außerhalb der Regionsgrenzen im ländlichen Raum werden gefördert, sofern die Wirkung sich weitestgehend in der LEADER-Region entfaltet.
- Soweit beihilferelevant müsen alle LEADER-Projekte die De-minimis-Regelung befolgen, soweit nicht Projekte auf der Grundlage anderer in diesem EPLR programmierten Maßnahmen umgesetzt werden und diese gesondert notifiziert wurden.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der umzusetzenden Projekte erfolgt eigenständig durch die LAG, diese legt im REK die Auswahlkriterien fest.
Die fördertechnische und finanzielle Abwicklung der Projekte erfolgt über die zuständige Bewilligungsbehörde.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2019
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Der EU-Beteiligungssatz beträgt 80%.
- Die Zuschusshöhe beträgt bei öffentlichen Projektträgern bis zu 100%, bei sonstigen Projektträgern bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben.