Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Bremen & Niedersachsen 2014-2020 (Version 1.6).
Kurzbeschreibung
Einrichtung und Arbeit operationeller Gruppen (OG) und die Umsetzung von mind. einem konkreten Innovationsprojekt.
Förderziel
Ziel des 'EIP' ist es, die Wettbewerbsfähigkeit durch verstärkte Netzwerkarbeit und den Austausch von Ideen durch Zusammenarbeit zwischen land- und ernährungswirtschaftlicher Praxis sowie der Wissenschaft auch in Zukunft sicherzustellen und durch innovative Vorhaben zu bereichern.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Beratung, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
Begünstigte sind rechtsfähige Operationelle Gruppen (OG) mit mindestens 3 Mitgliedern. Die OG können als eigenständige rechtsfähige Organisation, in Trägerschaft bestehender rechtsfähiger Unternehmen bzw. Einrichtungen sowie auf Basis einer Kooperationsvereinbarung mit einem hauptverantwortlichen Projektpartner gebildet werden.
Mitglieder einer OG können sein:
- Landwirtschaftliche Unternehmen.
- Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Landwirtschaft.
- Forschungseinrichtungen.
- Beratungs- und Dienstleistungseinrichtungen.
- Verbände, landwirtschaftliche Organisationen und Körperschaften öffentlichen Rechts.
Hierzu zählen auch selbstständige Berater oder Forscher sowie landwirtschaftliche Betriebe in der Form von Einzelbetrieben.
Förderfähige Gebietskulisse
Programmgebiet im Land Niedersachsen.
Art der Unterstützung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
Beschreibung
Im Rahmen der Untermaßnahme Europäische Innovationspartnerschaften 'EIP' wird die Einrichtung und Arbeit operationeller Gruppen (OG) und die Umsetzung von mind. einem konkreten Innovationsprojekt durch die eingerichteten OG gefördert. Eine OG baut sich grundsätzlich um ein Projekt auf und führt dieses durch. Ein Projekt kann auch aus mehreren Arbeitsschritten bzw. Arbeitspaketen bei den unterschiedlichen Projektpartnern bestehen. Durch die Arbeit der OG wird auch eine Vernetzung der Akteure und die Verzahnung ihrer Aktivitäten im Rahmen eines „multi-actor approach“ gewährleistet. Die Tätigkeit der OG endet mit dem Ende des Projekts. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt für jedes vorgeschlagene Projekt durch die Bewilligungsbehörde im Rahmen des Projektauswahlverfahrens auf der Grundlage der jeweiligen Projektbeschreibungen. Die Vorhaben konzentrieren sich thematisch auf nachhaltige, ressourceneffiziente und -schonende sowie tierartgerechte Produktionssysteme.
Inhaltlich sind insbesondere die folgenden thematischen Schwerpunkte zu berücksichtigen:
- Wettbewerbsfähige, ressourcenschonende und artgerechte Produktionssysteme in der konventionellen und ökologischen Tierhaltung mit besonderem Handlungsbedarf in Bezug auf Fragen des Tierschutzes und der Tiergesundheit (u. a. 'Tierschutzplan Niedersachsen', Antibiotikaproblematik), Emissionen von Tierhaltungsanlagen, Nährstoffmanagement.
- Weiterentwicklung von wettbewerbsfähigen Ackerbau-, Grünland- und Dauerkulturbewirtschaftungssystemen insbesondere für ein ressourcenschonendes und effizientes Nährstoff- und Pflanzenschutzmanagement im konventionellen und im ökologischen Landbau.
- Weiterentwicklung von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungssystemen im Hinblick auf eine Verbesserung der Treibhausgasbilanz insbesondere auf kohlenstoffreichen Böden.
- Produkt- und Prozessinnovationen entlang der gesamten landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette zur Verbesserung der Treibhausgasbilanz, der Ressourceneffizienz und der Lebensmittelsicherheit sowie der Lebensmittelqualität einschließlich der Entwicklung entsprechender Geschäftsmodelle.
Diese thematischen Schwerpunkte beschreiben das besondere Interesse der Länder Niedersachsen und Bremen. Dies ist keine abschließende Liste.
Gefördert werden in diesem Zusammenhang die Ausgaben der laufenden Zusammenarbeit (Geschäftskosten) der OG sowie Ausgaben zur Umsetzung konkreter Innovationsprojekte, darunter fallen sowohl Pilotprojekte als auch Projekte, die die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft beinhalten.
Förderfähige Kosten:
- Ausgaben der laufenden Zusammenarbeit in der OG (Geschäftsausgaben). Hierzu zählen:
- Managementausgaben der OG einschl. Personalausgaben beim federführenden Partner.
- Büro- und Gebäudeausgaben einschließlich Mieten/Pachten.
- Sachausgaben (z. B. Büromaterial, Post und Telefonausgaben, Ausgaben für Strom und Versicherungen).
- Reisekosten.
- Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Veranstaltungs- und Schulungsausgaben soweit sie für die Verbreitung der Ergebnisse des Projekts notwendig sind.
- Ausgaben, die der OG im Rahmen der Netzwerktätigkeit der EIP AGRI entstehen sowie Ausgaben für die OG übergreifende Zusammenarbeit.
- Ausgaben für die Durchführung des Innovationsprojektes. Hierzu zählen:
- Personalausgaben bei den Projektpartnern, soweit sie in unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts entstanden und nachgewiesen sind.
- Ausgaben für die Leistungen der im EIP-Projekt agierenden Wissenschaftler.
- Angemessene Aufwandsentschädigungen einschließlich Nutzungskosten, die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben bei der Umsetzung des Innovationsprojektes auf einzelbetrieblicher Ebene entstehen.
- Projektbezogene (pauschale) Gemeinkosten.
- Reisekosten der Projektpartner auf der Grundlage des Bundesreisekostengesetzes (BRKG).
- Ausgaben für Material, Bedarfsmittel und dergleichen.
- Zukauf von Patenten und Rechten sowie Lizenzgebühren.
- Ausgaben für die Anschaffung von kleinen/geringfügigen Investitionsgütern, die nicht aktivierungspflichtig sind.
- Investitionsausgaben für Maschinen, Instrumente und Ausrüstungsgegenstände einschließlich baulicher Anlagen bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Unternehmen sowie bei Unternehmen des Verarbeitungs- und Vermarktungssektors, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung des innovativen Projekts stehen. Die Förderung erfolgt unter Bezugnahme auf Artikel 17, Absatz 3 der ELER-VO mit einem privilegierten Förderbetrag von 50% der förderfähigen Ausgaben.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Rechtsfähigkeit der OG bzw. Kooperationsvertrag.
- Sicherstellung transparenter Entscheidungsfindung und Vermeidung von Interessenkonflikten durch interne Verfahren in der OG.
- Koordinierung von einem definierten Innovationsprojekt durch die OG, das im Rahmen der EIP aus dem ELER kofinanziert werden kann und zum Zeitpunkt der Antragstellung hinreichend konkretisiert ist.
- Arbeit der OG auf Grundlage eines Aktions- bzw. Geschäftsplanes.
- Nachgewiesene gesicherte Gesamtfinanzierung der OG mit Berücksichtigung der öffentlichen Kofinanzierung gem. der Förderrichtlinie.
- Verpflichtung der OG zur Verbreitung der Ergebnisse im nationalen und europaweiten EIP-Netzwerk.
- Die weitere Spezifizierung der Förderbedingungen erfolgt auf dieser Grundlage im Rahmen der entsprechenden Förderrichtlinie.
Die Projekte müssen einen Vorteil für Niedersachsen haben und überwiegend in Niedersachsen durchgeführt werden. Dies wird als gewährleistet angesehen, wenn der in seiner wirtschaftlichen Bedeutung überwiegende Teil des Projekts in Niedersachsen liegt. Zu der Möglichkeit über Niedersachsen hinaus Projekte im Rahmen der Maßnahme EIP zu fördern, ist die Zustimmung des Begleitausschusses erforderlich.
Auswahlverfahren
Die eingehenden Anträge werden (nach Erfüllung der Förderbedingungen) geprüft, anhand eines Bewertungsschemas bepunktet (Auswahlkriterien) und entsprechend ihrer Punktzahl absteigend aufgelistet (Ranking). Beginnend mit der höchsten Punktzahl werden die Anträge bewilligt bis die Fördermittel erschöpft sind. Der Begleitausschuss wird vor der Festlegung der Auswahlkriterien angehört; dies gilt auch für mögliche Änderungen der Auswahlkriterien. Mit den Auswahlkriterien für die Maßnahme 16.1 werden die Projektvorschläge insbesondere mit Bezug auf die inhaltlichen Prioritäten auf EU-Ebene (z. B. Focus Gruppen) sowie die Prioritäten auf Landesebene (s. Ziffer 8.2.10.3.2.1), das Innovationspotential, den Praxisbezug und die aktive Mitwirkung von ldw. Unternehmen sowie die spezifische und zielgerichtete Zusammensetzung der OG im Hinblick auf das interaktive Innovationsmodell bewertet.
Der Begriff Innovationspotential beschreibt, inwieweit das vorgeschlagene Projekt über bisherige Prozess-, Produkt- und/oder Verfahrensstandards hinausgehen kann und insofern eine Innovation darstellen kann. Ein Bewertungsvorschlag erfolgt durch das Innovationszentrum Niedersachsen, das in der Vergangenheit bereits Expertise bei der Bewertung von Innovationsprojekten erworben hat. Der vorgesehene Auswahlausschuss wird auf dieser Grundlage eine endgültige Bewertung vornehmen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.12.2019
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
Der EU-Beteiligungssatz beträgt 80 .
Im Rahmen der Förderrichtlinie EIP Agri werden die jeweils gültigen Bestimmungen über staatliche Beihilfen eingehalten.
Die Zuschusshöhe beträgt:
- Für EIP Projekte, die dem Artikel 42 AEUV zuzuordnen sind:
- Für die laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit sowie für die Direktkosten der Innovationsprojekte (ohne Investitionsausgaben): 100% der förderfähigen Ausgaben.
- Für Investitionsausgaben im Bereich der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Urproduktion: 50% der förderfähigen Ausgaben.
- Für EIP Projekte, die nicht dem Artikel 42 AEUV zuzuordnen sind:
- Für die laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit sowie für die Direktkosten der Innovationsprojekte (ohne Investitionsausgaben): 50% der förderfähigen Ausgaben.
- Investitionsausgaben außerhalb der Landwirtschaft sind nicht förderfähig.