Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Bremen & Niedersachsen 2014-2020 (Version 1.6).
Kurzbeschreibung
Erhalt und die Entwicklung von Lebensräumen und Arten ländlicher Landschaften.
Förderziel
Die Maßnahme dient der Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt der Förderung ist die Sicherung der Natura 2000-Gebiete mit hohem Naturschutzwert. Somit leistet die Maßnahme einen Beitrag zur Fokus Area 4A.
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Monitoring, Evaluierung, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Zuwendungsempfänger
- Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts.
- Träger der Naturparke, nach Naturschutzrecht anerkannte Naturschutzverbände, Stiftungen.
- Landschaftspflegeeinrichtungen und Einrichtungen zur Schutzgebietsbetreuung.
- Realverbände und Jagdgenossenschaften.
- Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen (gilt nicht für den Fördertatbestand "Erwerb von neuen Maschinen und Geräten").
Art der Unterstützung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt.
Beschreibung
Gefördert werden Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften und deren Arten- und Lebensgemeinschaften. Das Instrument dient insbesondere der Sicherung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 und unterstützt somit den Erhalt und die Verbesserung der biologischen Vielfalt.
Zu den Vorhaben zählen u. a.:
- Umsetzung der Management-, Schutz- und Bewirtschaftungspläne sowie der projektbezogenen Planungen und Konzepte mit Projektmanagement (inkl. Bestandserfassungen und Effizienzkontrollen für laufendes Monitoring).
- Sicherung von für den Naturschutz wertvollen Flächen durch Erwerb, Pacht, Ablösung bestehender Nutzungsrechte oder Abschluss von Gestattungsverträgen.
- Erwerb von speziellen neuen Maschinen und Geräten zur Durchführung von Vorhaben, Erwerb/Errichtung baulicher Anlagen sowie Erwerb von Tieren und geeigneter Einrichtungen zu deren Haltung.
- Erstellung von Informationsmaterial und öffentlichkeitswirksame Darstellung von Vorhaben.
- Modellvorhaben und Demonstrationsprojekte zur Akzeptanzförderung.
Bei der Auswahl der Vorhaben, für die Förderungen gewährt werden sollen, werden insbesondere Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensräumen und Arten der ländlichen Landschaften berücksichtigt, die der Sicherung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 dienen und den Erhalt und die Verbesserung der biologischen Vielfalt in Niedersachsen und Bremen unterstützen.
Hierzu zählen u. a.:
- Maßnahmen für Hoch- und Übergangsmoore, Niedermoore, Sümpfe, Gehölzbestände einschließlich Wallhecken, Hecken, Streuobstwiesen, Talauen, naturnahe Fließ- und Stillgewässer sowie deren Auen, Biotope der Küsten und Ästuare, Offenlandbiotope, Fels- und Gesteinsbiotope, Bergwiesen, Magerrasen, Heiden, artenreiches Grünland einschließlich Gräben, naturnahe und kulturhistorisch wertvolle Wälder, sonstige Biotope mit besonderer Bedeutung für den Biotopverbund und für Lebensräume gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie konkrete Vorhaben zum Schutz, zur Förderung und Wiederansiedlung von Tier- und Pflanzenarten.
- Durchführung von Bestandsaufnahmen zu Planungen und Projekten sowie Effizienzkontrollen.
- Erarbeitung und Durchführung von speziellen Monitoringkonzepten sowie das entsprechende Projektmanagement.
- Projekt- und Schutzgebietsmanagement einschließlich Maßnahmenplanung.
- Erwerb von geeigneten neuen Maschinen und Geräten zur Durchführung von Vorhaben (z. B. Wiesenwalze, Mulcher, Ballenwagen mit Breitstreifen).
- Erwerb und Errichtung von baulichen Anlagen (auch Anbauten), z. B. Tierunterstände, Stallungen.
- Einrichtungen (z. B. Zäune, Tränken) zur Haltung von Tieren, die zur Projektumsetzung nötig sind.
- Ablösung bestehender Nutzungsrechte und Abschluss von Gestattungsverträgen, wenn nur damit die Zweckbestimmung sichergestellt werden kann.
- Erstellung von Informationsmaterial sowie öffentlichkeitswirksame Darstellung von Vorhaben.
- Modellvorhaben und Demonstrationsprojekte zur Akzeptanzförderung sowie die Erstellung und Umsetzung von Konzepten zur Besucherlenkung.
- Anpachtung von Flächen für einen Zeitraum von mind. zwölf Jahren zwecks Nutzungsaufgabe oder Weiterbewirtschaftung im Sinne der Zweckbestimmung.
- Erwerb von wertvollen Flächen für den Naturschutz im Sinne der Zweckbestimmung – erworben werden können auch Flächen zum Tausch, soweit die lagerichtige Verwendung sichergestellt ist.
Diese Vorhaben leisten einen Beitrag zum Prioritären Aktionsrahmen (PAF) für Natura 2000.
Förderfähige Kosten:
Zuwendungen werden nur gewährt für Vorhaben, die insbesondere der Sicherung des „europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“, der Naturschutzgebiete sowie der Großschutzgebiete dienen und den Erhalt und die Verbesserung der biologischen Vielfalt in Niedersachen und in der Freien Hansestadt Bremen unterstützen.
Hierzu zählen u. a. folgende Vorhaben (förderfähige Kosten):
- Erstellung von Bestandsaufnahmen.
- Effizienzkontrollen.
- Erstellung und Umsetzung von Monitoringkonzepten einschließlich Projektmanagement.
- Projekt- und Schutzgebietsmanagement einschließlich Maßnahmenplanung.
- Erstellung von Informationsmaterial sowie öffentlichkeitswirksame Darstellung von Vorhaben.
- Konzepte zur Akzeptanzsteigerung und Besucherlenkung und deren Umsetzung im Rahmen von Modellvorhaben und Demonstrationsprojekten.
- Durchführung von Biotop- und Artenschutzprojekten.
- Erwerb von neuen Maschinen und Geräten zur Durchführung von Vorhaben (allerdings nicht im Fall von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen).
- Erwerb und Errichtung von baulichen Anlagen (auch Anbauten), z. B. Tierunterstände, Stallungen.
- Einrichtungen (z. B. Zäune, Tränken) zur Haltung von Tieren, die zur Projektumsetzung nötig sind.
- Ablösung bestehender Nutzungsrechte und Abschluss von Gestattungsverträgen, wenn nur damit die Zweckbestimmung sichergestellt werden kann.
- Anpachtung von Flächen.
- Erwerb von Flächen.
Im Zusammenhang mit Umweltschutzvorhaben kann beim Erwerb von Grundstücken in ordnungsgemäß begründeten Einzelfällen die Obergrenze von 10% der förderfähigen Ausgaben überschritten werden (vgl. Art. 69 Abs. 3b Satz 3 VO (EU) Nr. 1303/2013). Ein Ausnahmefall liegt dann vor, wenn das entsprechende Vorhaben der Umsetzung von wichtigen Umweltzielen wie beispielsweise dem Klimaschutz oder insbes. auch solchen von europäischem Rang (Natura 2000, EG-WRRL etc.) dient. Unter diesen Voraussetzungen soll von der genannten Ausnahme bei diesen Maßnahmen Gebrauch gemacht werden. Die Gründe für die Überschreitung des Prozentsatzes werden im Einzelfall im Rahmen der Antragsprüfung geprüft und dokumentiert. Grunderwerb als alleiniger Bestandteil eines Projekts ist nicht zulässig. Pacht als alleiniger Bestandteil eines Projekts ist nicht zulässig.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Die Förderung von Vorhaben erfolgt innerhalb der Gebietskulisse.
- Zuwendungen werden nur gewährt für Vorhaben, die der Sicherung des „europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“, der Naturschutzgebiete sowie der Großschutzgebiete dienen und den Erhalt und die Verbesserung der biologischen Vielfalt im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen unterstützen.
Auswahlverfahren
Gemäß Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 werden nach Konsultation des Begleitausschusses die Auswahlkriterien definiert. Die Bewilligungsbehörde prüft die formellen und materiellen Zuwendungs-/Fördervoraussetzungen. Das Projektauswahlverfahren erfolgt auf Grundlage der Auswahlkriterien. Alle vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien bewertet und auf Grundlage eines Punktesystems bepunktet. Im Bewertungsschema wird die Umweltwirkung von Vorhaben berücksichtigt: Vorhaben, die besonders umweltfreundlich sind, erhalten zusätzliche Punkte.
Auf Grundlage der Bewertungsergebnisse wird eine Rangliste getrennt nach den Bundesländern Niedersachsen und Bremen erstellt. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des Finanzmittelbudgets. Grundsätzlich förderfähige Anträge, die aber im Rahmen des jeweils zur Verfügung stehenden Finanzmittelbudgets nicht bewilligt werden können, werden bis zu einem neuen Auswahlverfahren in einer Warteliste geführt.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 14.04.2021
Ende der Maßnahme: 31.12.2025
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Der EU-Beteiligungssatz beträgt 53% bzw. 63% im Übergangsgebiet.
- Die Zuschusshöhe beträgt 80% der förderfähigen Kosten, bei landeseigenen Vorhaben und in besonders begründeten Ausnahmefällen 100%.