Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Bremen & Niedersachsen 2014-2020 (Version 1.6).
Kurzbeschreibung
Pläne für den Erhalt und die Entwicklung von Lebensräumen und Arten ländlicher Landschaften.
Förderziel
Die Maßnahme dient der Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt der Förderung ist die Sicherung der Natura 2000-Gebiete mit hohem Naturschutzwert. Somit leistet die Maßnahme einen Beitrag zur Fokus Area 4A.
Fördergegenstände
Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
Begünstigte sind Gebietskörperschaften mit der Funktion einer Unteren Naturschutzbehörde.
Art der Unterstützung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung gewährt.
Beschreibung
Die 'Pläne für Lebensräume und Arten' fördern die Ausarbeitung und Aktualisierung von Management-, Schutz- und Bewirtschaftungsplänen sowie projektbezogene Planungen und Konzepte. Ziel ist die ziel- und handlungsorientierte Steuerung und Umsetzung von Förderprojekten. Die Schutz- und Bewirtschaftungspläne (Managementpläne) sowie die naturschutzfachlichen Konzepte oder Planungen beinhalten die Konkretisierung und Darstellung von Vorhaben und Projekten, die innerhalb der Natura 2000-Gebiete und anderen Gebieten mit hohem Naturschutzwert umgesetzt werden sollen.
Gefördert wird:
- Ausarbeitung und Aktualisierung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete inkl. Natura 2000-Waldschutzgebiete, u. a. als Beitrag für den Prioritären Aktionsrahmen (PAF) für Natura 2000.
- die Ausarbeitung und Aktualisierung von Pflege- und Entwicklungsplänen für sonstige Gebiete mit hohem Wert für den Naturschutz
- Ausarbeitung und Aktualisierung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen.
- Ausarbeitung und Aktualisierung sonstiger projektbezogener Planungen und Konzepte.
Förderfähige Kosten:
Förderfähig sind Ausgaben für die Ausarbeitung und Aktualisierung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete, Schutz- und Bewirtschaftungsplänen sowie sonstiger projektbezogener Planungen und Konzepte.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Die Förderung von Vorhaben erfolgt innerhalb der Gebietskulisse.
- Zuwendungen werden nur gewährt für Vorhaben, die der Sicherung des „europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“, der Naturschutzgebiete sowie der Großschutzgebiete dienen und den Erhalt und die Verbesserung der biologischen Vielfalt im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen unterstützen.
Auswahlverfahren
Gemäß Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 werden nach Konsultation des Begleitausschusses die Auswahlkriterien definiert. Die Bewilligungsbehörde prüft die formellen und materiellen Zuwendungs-/Fördervoraussetzungen. Das Projektauswahlverfahren erfolgt auf Grundlage der Auswahlkriterien. Alle vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien bewertet und auf Grundlage eines Punktesystems bepunktet. Im Bewertungsschema wird die Umweltwirkung von Vorhaben berücksichtigt: Vorhaben, die besonders umweltfreundlich sind, erhalten zusätzliche Punkte.
Auf Grundlage der Bewertungsergebnisse wird eine Rangliste getrennt nach den Bundesländern Niedersachsen und Bremen erstellt. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des Finanzmittelbudgets. Grundsätzlich förderfähige Anträge, die aber im Rahmen des jeweils zur Verfügung stehenden Finanzmittelbudgets nicht bewilligt werden können, werden bis zu einem neuen Auswahlverfahren in einer Warteliste geführt.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 14.04.2021
Ende der Maßnahme: 31.12.2025
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Der EU-Beteiligungssatz beträgt 53% bzw. 63% im Übergangsgebiet.
- Die Zuschusshöhe beträgt 80% der förderfähigen Kosten.