Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Bremen & Niedersachsen 2014-2020 (Version 1.6).
Kurzbeschreibung
Sicherung des „europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“, der Naturschutzgebiete sowie der Großschutzgebiete.
Förderziel
Das Instrument 'Spezieller Arten- und Biotopschutz' zielt darauf ab, die biologische Vielfalt zu erhalten und zu verbessern sowie Natura 2000-Gebiete zu sichern, zu entwickeln und wiederherzustellen. Es ermöglicht die nachhaltige Entwicklung von Lebensräumen, insbesondere in FFH- und Vogelschutzgebieten, um das Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (Rote Listen) zu sichern, und unterstützt so die niedersächsische und bremische Strategie zum Arten- und Biotopschutz. Durch die Durchführung spezieller Vorhaben zum Arten- und Biotopschutz werden wertvolle Lebensräume der Agrarlandschaft mit ihren vielfältigen Lebensraumstrukturen für spezielle Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften erhalten, entwickelt und wiederhergestellt. Die Vorhaben leisten einen besonderen Beitrag zum Prioritären Aktionsrahmen (PAF) für Natura 2000.
Fördergegenstände
Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Zuwendungsempfänger
- Gebietskörperschaften.
- Träger der Naturparke und nach Naturschutzrecht anerkannte Naturschutzverbände.
- Landschaftspflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen zur Schutzgebietsbetreuung.
- Naturschutzstiftungen.
- Wasser- und Bodenverbände.
Förderfähige Gebietskulisse
Programmgebiet, insbesondere Zielkulisse des Prioritären Aktionsrahmen (PAF) für Natura 2000.
Art der Unterstützung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung als Vollfinanzierung gewährt.
Beschreibung
Die Zielausrichtung dieser Maßnahme ist es, den aus der SWOT hervorgehenden Bedarf des Erhalts und die Stärkung einer wettbewerbsfähigen Landwirtschaft zu fördern. Schwerpunkt der Förderung ist die Sicherung des „europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“, der Naturschutzgebiete sowie der Großschutzgebiete. Die Förderung unterstützt somit insbesondere den Erhalt und die Verbesserung der biologischen Vielfalt in Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen. Gefördert wird die Durchführung von speziellen Biotopschutzprojekten (nicht-produktive Investitionen) mit dem Ziel der Sicherung, Entwicklung und Wiederherstellung des charakteristischen Landschaftscharakters der Agrarlandschaft und der vielfältigen Lebensraumstrukturen mit ihren typischen Tier- und Pflanzenarten sowie die Durchführung von zielgenauen, vielfältigen und heterogenen Arten- und Artenhilfsprojekten für typische Arten der Agrarlandschaft, die besonders bedroht und gefährdet sind. Diese speziellen Artenschutz- und Artenhilfsprojekte sollen dabei insbesondere die besonderen Ansprüche der Arten berücksichtigen, die im Rahmen von jährlich bzw. regelmäßig ausgeübten landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen, z. B. über AUKM (Code 10), nicht ausreichend berücksichtigt bzw. somit erhalten und gefördert werden können.
Hierzu zählen u. a.:
- Spezielle Biotopschutzmaßnahmen, auch Erstinstandsetzungen, die entweder nicht jährliche oder jährlich unterschiedliche Vorhaben erfordern und/oder infolge ständiger dynamischer Veränderungen auf räumlich wechselnden Flächen durchgeführt werden müssen (Entbuschung, Entkusselung, Entfernen von Vorwaldstadien, Entfernung/Rückschnitt verholzter und nichtverholzter Pflanzen).
- Die Nachpflege von zuvor Instand gesetzten Flächen im mehrjährigen Rhythmus.
- Einmalige Anstaumaßnahmen (z. B. Grabenverschlüsse) sowie die Errichtung von Verwallungen.
- Vielfältige und heterogene Artenschutzmaßnahmen und Artenhilfsprojekte für typische Arten der Agrarlandschaft, z. B.:
- Zum Feld- und Wiesenvogelschutz (u. a. Wiesenweihenarten, Ortolan, Wachtelkönig, Kranich, Feldlerche, Brachvogel, Uferschnepfe, Kiebitz).
- Zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten (u. a. Feldhase, Reptilien, Ackerwildkräuter).
- Zur Anlage und Pflege von wertvollen Kulturbiotopen (u. a. Hecken, Streuobstwiesen, Kleingewässer, Gräben).
Förderfähige Kosten:
Zuwendungen werden nur gewährt für Vorhaben, die insbesondere der Sicherung des „europäischen ökologischen Netzes Natura 2000“, der Naturschutzgebiete sowie der Großschutzgebiete dienen und den Erhalt und die Verbesserung der biologischen Vielfalt in Niedersachen und in der Freien Hansestadt Bremen unterstützen.
Förderfähig sind nur nicht-produktive Investitionen. Eine kommerzielle Flächenbewirtschaftung ist von der Förderung ausgeschlossen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Förderung von Vorhaben erfolgt innerhalb der niedersächsischen bzw. bremischen Zielkulisse für den Naturschutz mit dem Schwerpunkt 'Europäisches Schutzgebietssystem Natura 2000'. Die Teilnahme ist freiwillig.
Auswahlverfahren
Gemäß Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 werden nach Konsultation des Begleitausschusses die Auswahlkriterien definiert. Die Bewilligungsbehörde prüft die formellen und materiellen Zuwendungs-/Fördervoraussetzungen. Das Projektauswahlverfahren erfolgt auf Grundlage der Auswahlkriterien. Alle vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien bewertet und auf Grundlage eines Punktesystems bepunktet.
Die Maßnahme dient allein Umwelt- und Naturschutzzielen (Natura 2000/Biologische Vielfalt). Dieses wird in dem Bewertungsschema entsprechend gewürdigt.
Auf Grundlage der Bewertungsergebnisse wird eine Rangliste getrennt nach den Bundesländern Niedersachsen und Bremen erstellt. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des Finanzmittelbudgets. Grundsätzlich förderfähige Anträge, die aber im Rahmen des jeweils zur Verfügung stehenden Finanzmittelbudgets nicht bewilligt werden können, werden bis zu einem neuen Auswahlverfahren in einer Warteliste geführt.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 14.04.2021
Ende der Maßnahme: 31.12.2025
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Der EU-Beteiligungssatz beträgt 75% (beim Einsatz von EU-Umschichtungsmitteln gem. Art. 59 Abs. 4e VO (EU) Nr. 1305/2013 beträgt der EU-Beteiligungssatz 100%) in Niedersachsen und 75% in Bremen.
- Die Zuschusshöhe beträgt 100% der förderfähigen Ausgaben.