Gewässerschutzberatung

ELER

Bremen Niedersachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Bremen & Niedersachsen 2014-2020 (Version 1.6).

Kurzbeschreibung

Beratungen in Bezug auf Oberflächengewässer und Grundwasser.

Förderziel

Die 'Gewässerschutzberatung' erhöht durch gezielten Wissenstransfer die Potenziale der Landwirtschaft, indem es Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe verbessert. Programmtechnisch wird die 'Gewässerschutzberatung' unter der Fokus Area 4B abgebildet, aufgrund ihres enormen Beitrags zum Gewässerschutz.

Fördergegenstände

Beratung, Bildung, Qualifizierung, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Management, Verwaltung

Zuwendungsempfänger

Begünstigte (nach VO (EU) 1303/2013) und somit Empfänger der Geldzahlung sind:

  • Wasserversorgungsunternehmen und deren Zusammenschlüsse.
  • Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

 

Beihilferechtlich kommt die Förderung vollumfänglich den Landwirten, die an der Beratung teilnehmen, in Form bezuschusster Dienstleistungen zugute. Beihilferechtlich kann die Maßnahme insoweit auf Art. 81 Abs. 2 ELER-VO gestützt werden.

 

Die Wasserversorgungsunternehmen und der NLWKN sind Anbieter der Beratungsleistungen. Sie bedienen sich zur Umsetzung Dritter. Dies können Ingenieurbüros oder die Landwirtschaftskammer sein. Die fachliche Qualifikation dieser Institutionen wird sichergestellt durch die Ausschreibung der zu vergebenden Beratungsleistungen. Die personellen Kapazitäten werden entsprechend dem Umfang der Beratungsleistungen bereit gestellt.

Förderfähige Gebietskulisse

Programmgebiet mit der Zielkulisse Trinkwasserschutz oder EG-WRRL.

Art der Unterstützung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss als Vollfinanzierung gewährt.

Beschreibung

Im Rahmen der 'Gewässerschutzberatung' werden Beratungen in Bezug auf Oberflächengewässer und Grundwasser im Sinne der EG-WRRL sowie dem Trinkwasserschutz angeboten. Die 'Gewässerschutzberatung' umfasst Informationsweitergabe und Modellvorhaben und bietet einzelbetriebliche Beratung, Nachfrageberatung, Informationsveranstaltungen zu gewässerschutzrelevanten Themen (Schulungen, Vorträge, Feldtage, Rundfahrten), regelmäßige Sprechtage und Gruppenberatungen für Flächenbewirtschafter, Demonstrationsversuche zu gewässerschonenden Bodenbearbeitungs- oder Düngeverfahren inklusive Informationsweitergabe (Feldtage, Veröffentlichungen), Modell- und Pilotprojekte zur Entwicklung gewässerschonender Landbewirtschaftungssysteme und einer Effizienzkontrolle für Gewässerschutzmaßnahmen. Unterstützend werden standardisierte Werkzeuge wie Düngeplanung oder Schlagkarteiführung für Nährstoffbilanzierung bereitgestellt.

 

Förderfähige Kosten:

  • Sachkosten/Investitionen: Kosten für Organisation und Durchführung - Organisation, Bereitstellung und Durchführung von einzelbetrieblicher Beratung, Gruppenberatung, Schulungen, Feldtagen, Demonstrationsvorhaben, Modellprojekte, usw.; Kosten für begleitende Untersuchungen.
  • Betriebskosten: Erstellungskosten für erforderliche Materialien – Flyer, Internetseiten, etc.
  • Personalkosten: Personalkosten der Beratungsinstitutionen und Tagegelder für die Teilnehmer.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Förderbedingungen sind:

  • Zugelassener Antragsteller.
  • Gebietsspezifisches Beratungs- bzw. Schutzkonzept bei Förderung der Beratung.

Auswahlverfahren

Die eingehenden Anträge werden (nach Erfüllung der Förderbedingungen) geprüft und anhand des vorliegenden Prioritätenprogramms bzw. des Maßnahmenprogramms EG-WRRL bewertet. Das mit Anträgen im Bereich der Trinkwassergewinnungsgebiete vorzulegende Schutzkonzept wird hinsichtlich seiner Qualität nach festgelegten Auswahlkriterien bewertet. Die Bewilligung der Anträge erfolgt entsprechend der in diesen Programmen festgelegten Kriterien. Der Auswahl der Beratungsinstitutionen liegt das Vergaberecht zu Grunde. Die Mittelverteilung zum Trinkwasserschutz erfolgt auf Basis des oben genannten Prioritätenprogramms. Die Förderung für Modell- und Pilotprojekte erfolgt in Abhängigkeit von der landesweiten Übertragbarkeit der zu erwartenden Projektergebnisse.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 14.04.2021

Ende der Maßnahme: 31.12.2025

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Der EU-Beteiligungssatz beträgt 80%.
  • Die Förderhöhe beträgt 100% der förderfähigen Kosten.
  • In der 'Gewässerschutzberatung' legt ein Prioritätenprogramm die Förderhöhe für den Trinkwasserschutz je nach Handlungsbereich gebietsspezifisch fest. Innerhalb der EG-WRRL-Gebietskulisse werden die nachweislich zur Erfüllung der Zielsetzung erforderlichen Kosten unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel übernommen.

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021