Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Unterstützung der laufenden Kosten (Betriebskosten zum Betreiben der LAG) und der Kosten für die Sensibilisierung im Zusammenhang mit lokalen Entwicklungsstrategien.
Förderziel
Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei. Die Verwirklichung der Regionalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.
Fördergegenstände
Bildung, Qualifizierung, Management, Verwaltung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Rechtsfähige Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren mit Einbindung von Gemeinden und Gemeindeverbänden (Lokale Aktionsgruppen).
Förderfähige Gebietskulisse
Im Rahmen von LEADER können Vorhaben gefördert werden, wenn diese in der im EPLR definierten Fördergebietskulisse für den ländlichen Raum und in den Gebietskulissen der anerkannten LEADER-Regionen umgesetzt werden.
Einen Link zu Details über die einzelnen genehmigten LEADER-Regionen erhalten Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz - Weiterführende Informationen".
Art der Unterstützung
Zuschüsse
Beschreibung
Unterstützung der laufenden Kosten (Betriebskosten zum Betreiben der LAG) und der Kosten für die Sensibilisierung im Zusammenhang mit lokalen Entwicklungsstrategien.
Aufgabe des LEADER-Regionalmanagements ist die umsetzungsorientierte Initiierung, Begleitung und Koordinierung der regionalen Entwicklungsprozesse durch qualifiziertes Personal auf der Grundlage der Regionalen Entwicklungsstrategie. Im Mittelpunkt stehen sektorübergreifend die Aufgaben einer nachhaltigen Regionalentwicklung mit spezifischen Anforderungen an Moderation und Beratung, Konzeptentwicklung, Projektbeurteilung und Projektmanagement, Programmumsetzung, Marketing sowie Monitoring und Evaluation.
Das Regionalmanagement übernimmt eine zentrale Funktion bei der Entwicklung und Initiierung von Projekten und begleitet deren Umsetzung. Zunehmend kommen ihm Aufgaben bei der Steuerung von Beteiligungsprozessen zu. Es sensibilisiert die örtliche Bevölkerung hinsichtlich der Prozesse der ländlichen Entwicklung und führt Aktionen zur Information der Bevölkerung zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie durch.
Die lokalen Aktionsgruppen haben entweder die Möglichkeit, das Regionalmanagement an ein geeignetes Unternehmen außerhalb der öffentlichen Verwaltung zu vergeben oder für die Wahrnehmung dieser Aufgaben geeignetes Personal einzustellen. Zur sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben des Regionalmanagements ist der Einsatz von mindestens 1,5 Arbeitskräften erforderlich.
Förderfähige Kosten:
Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung, Begleitung und Steuerung der Umsetzung der Entwicklungsstrategie (Betriebskosten, Personalkosten, Schulungskosten, Kosten in Verbindung mit Kommunikation und Vernetzung, finanzielle Kosten, Kosten im Zusammenhang mit der Überwachung und Bewertung der Strategie, Kosten für Sensibilisierung).
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Unterstützung des LEADER-Regionalmanagements auf Grundlage dieses Programms ist gebunden an die Bestätigung als LEADER-Region durch die ELER-Verwaltungsbehörde (VB-ELER).
Das Regionalmanagement ist nur dann förderfähig, wenn Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung die Funktion des Regionalmanagements wahrnehmen.
Auswahlverfahren
Eine Vorhabenauswahl ist nicht erforderlich, da je Gebiet nur eine LAG genehmigt wird. Mit der Genehmigung der Regionalen Entwicklungsstrategie wird auch der darin enthaltene laufende Betrieb anerkannt.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.10.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2021
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- 80%, maximal 150.000 EUR pro Jahr.
- Die Ausgaben für Kosten zur Umsetzung dieser Maßnahme dürfen 20% der öffentlichen Ausgaben an den im Rahmen der geförderten LEADER-Maßnahmen in der jeweiligen LEADER-Region nicht übersteigen.