Die Maßnahme wird nicht in Berlin umgesetzt.

Vorhaben der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER Teil II A - Regionalmanagement

ELER

Berlin Brandenburg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Unterstützung der laufenden Kosten (Betriebskosten zum Betreiben der LAG) und der Kosten für die Sensibilisierung im Zusammenhang mit lokalen Entwicklungsstrategien.

Förderziel

Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei. Die Verwirklichung der Regionalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.

Fördergegenstände

Bildung, Qualifizierung, Management, Verwaltung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Rechtsfähige Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren mit Einbindung von Gemeinden und Gemeindeverbänden (Lokale Aktionsgruppen).

Förderfähige Gebietskulisse

Im Rahmen von LEADER können Vorhaben gefördert werden, wenn diese in der im EPLR definierten Fördergebietskulisse für den ländlichen Raum und in den Gebietskulissen der anerkannten LEADER-Regionen umgesetzt werden.

Einen Link zu Details über die einzelnen genehmigten LEADER-Regionen erhalten Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz - Weiterführende Informationen".

Art der Unterstützung

Zuschüsse

Beschreibung

Unterstützung der laufenden Kosten (Betriebskosten zum Betreiben der LAG) und der Kosten für die Sensibilisierung im Zusammenhang mit lokalen Entwicklungsstrategien.

 

Aufgabe des LEADER-Regionalmanagements ist die umsetzungsorientierte Initiierung, Begleitung und Koordinierung der regionalen Entwicklungsprozesse durch qualifiziertes Personal auf der Grundlage der Regionalen Entwicklungsstrategie. Im Mittelpunkt stehen sektorübergreifend die Aufgaben einer nachhaltigen Regionalentwicklung mit spezifischen Anforderungen an Moderation und Beratung, Konzeptentwicklung, Projektbeurteilung und Projektmanagement, Programmumsetzung, Marketing sowie Monitoring und Evaluation.

 

Das Regionalmanagement übernimmt eine zentrale Funktion bei der Entwicklung und Initiierung von Projekten und begleitet deren Umsetzung. Zunehmend kommen ihm Aufgaben bei der Steuerung von Beteiligungsprozessen zu. Es sensibilisiert die örtliche Bevölkerung hinsichtlich der Prozesse der ländlichen Entwicklung und führt Aktionen zur Information der Bevölkerung zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie durch.

 

Die lokalen Aktionsgruppen haben entweder die Möglichkeit, das Regionalmanagement an ein geeignetes Unternehmen außerhalb der öffentlichen Verwaltung zu vergeben oder für die Wahrnehmung dieser Aufgaben geeignetes Personal einzustellen. Zur sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben des Regionalmanagements ist der Einsatz von mindestens 1,5 Arbeitskräften erforderlich.

 

Förderfähige Kosten:

Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung, Begleitung und Steuerung der Umsetzung der Entwicklungsstrategie (Betriebskosten, Personalkosten, Schulungskosten, Kosten in Verbindung mit Kommunikation und Vernetzung, finanzielle Kosten, Kosten im Zusammenhang mit der Überwachung und Bewertung der Strategie, Kosten für Sensibilisierung).

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die Unterstützung des LEADER-Regionalmanagements auf Grundlage dieses Programms ist gebunden an die Bestätigung als LEADER-Region durch die ELER-Verwaltungsbehörde (VB-ELER).

Das Regionalmanagement ist nur dann förderfähig, wenn Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung die Funktion des Regionalmanagements wahrnehmen.

Auswahlverfahren

Eine Vorhabenauswahl ist nicht erforderlich, da je Gebiet nur eine LAG genehmigt wird. Mit der Genehmigung der Regionalen Entwicklungsstrategie wird auch der darin enthaltene laufende Betrieb anerkannt.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.10.2018

Ende der Maßnahme: 31.12.2021

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • 80%, maximal 150.000 EUR pro Jahr.
  • Die Ausgaben für Kosten zur Umsetzung dieser Maßnahme dürfen 20% der öffentlichen Ausgaben an den im Rahmen der geförderten LEADER-Maßnahmen in der jeweiligen LEADER-Region nicht übersteigen.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

Im Rahmen dieser Maßnahme werden Vorhaben der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) im Bereich LEADER aus dem ELER unterstützt. Rechtsgrundlage bilden die Art. 32ff. ESIF-VO i. V. m. Art. 42ff. ELER-Verordnung.

 

Die Ausgangslage im ländlichen Raum des Landes Brandenburg ist lokal sehr differenziert und bedarf spezifischer Lösungen.

Im Rahmen der sozioökonomischen Analyse und der SWOT-Analyse wurde festgestellt, dass sich LEADER als der strategische Ansatz für die ländliche Entwicklung erwiesen hat. Eine von zivilgesellschaftlichen und öffentlichen Strukturen getragene, auf thematische und regionale Schwerpunktsetzung gerichtete Umsetzung von regionalen Entwicklungsstrategien kann das endogene Potenzial einer Region wirksam aktivieren.

 

Die für die einzelnen Regionen erforderlichen spezifischen Lösungen wurden dabei zu Beginn der Förderperiode durch die jeweilige LAG in einer entsprechenden Strategie (Regionale Entwicklungsstrategie) erarbeitet. Dieses Vorgehen gewährleistet einen Mehrwert gegenüber nicht lokal abgestimmten Einzelvorhaben durch die Berücksichtigung lokal-spezifischer Anforderungen und möglicher Synergien aus der Regionalen Entwicklungsstrategie. Zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie ist neben dem Engagement öffentlicher Stellen in erheblichem Maß auch privates Engagement erforderlich. Durch Sensibilisierung, Mitarbeit in der LAG und Beteiligung der örtlichen Bevölkerung an den Entscheidungsprozessen kann dieses private Entwicklungspotenzial besser erschlossen werden. Entsprechende Kapazitäten in der lokalen Bevölkerung konnten im Zeitraum 2007 bis 2013 fast flächendeckend aufgebaut werden.

 

Mit der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen einer Regionalen Entwicklungsstrategie werden darüber hinaus mehr Innovationen, Vernetzung, Synergien, eine höhere Wertschöpfung und Akzeptanz auf lokaler Ebene gegenüber einer Einzelfallförderung erwartet. Der Mehrwert von LEADER im Vergleich zu Mainstreammaßnahmen besteht damit insbesondere in der Aktivierung endogenen privaten Entwicklungspotenzials. Zur Unterstützung dieses Mehrwertes werden entsprechende finanzielle Rahmenbedingungen festgelegt. So wird die öffentliche Kofinanzierung für alle privaten Antragsteller in LEADER vollständig durch den brandenburgischen Haushalt bereitgestellt.

 

Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei.
Die Verwirklichung der Regionalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.


Bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategien werden auch Beiträge zu anderen Schwerpunktbereichen erbracht. Dies hängt von der spezifischen Ausgestaltung der Regionalen Entwicklungsstrategien ab. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen aus der Umsetzung von LEADER in Brandenburg ist zu erwarten, dass vor allem auch Beiträge zum Schwerpunktbereich a der Priorität 6 geleistet werden, indem Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher
Tätigkeiten (Kleingewerbe, Handwerk, gewerbliche Dienstleistungen) unterstützt werden, die zur Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.

Eine Auflistung der LEADER-Regionen inklusive Kontaktinformationen ist hier abrufbar.

Fonds

ELER

Fördergebietseingrenzung

Im Rahmen von LEADER können Vorhaben gefördert werden, wenn diese in der im EPLR definierten Fördergebietskulisse für den ländlichen Raum und in den Gebietskulissen der anerkannten LEADER-Regionen umgesetzt werden. Einen Link zu Details über die einzelnen genehmigten LEADER-Regionen erhalten Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Integrierte, nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung (Stadt-Umland-Wettbewerb, SUW)

Beschreibung

Hinweis: Die Umsetzung des Integrierten Ansatzes ist aus EU-Mitteln des EFRE und unter Beteiligung des ESF und des ELER vorgesehen. Zur Klärung der Rahmenbedingungen einer fondsübergreifenden Förderung informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Stadt-Umland-Wettbewerbs und sprechen Sie ggf. mit dem zuständigen Ansprechpartner. Eine detaillierte Beschreibung zentraler Zuwendungsvorausetzungen findet sich im Operationellen Programm des EFRE-Brandenburg, S. 113ff.

 

Artikel 7 der EFRE-Verordnung benennt mit den Herausforderungen in den Bereichen Ökonomie, Umwelt, Klima, Demografie und Soziales fünf Dimensionen der nachhaltigen Stadtentwicklung, die es zu berücksichtigen gilt.

Die Landesregierung greift mit ihrem Kabinettbeschluss vom 30.10.2012 zur EU-Förderperiode 2014-2020 diese Dimensionen auf und benennt das integrative Zusammenspiel von Stadt und Umland als eine der drei zentralen Querschnittsaufgaben. Sie trägt damit auch zur Umsetzung der in Abstimmung befindlichen brandenburgischen Nachhaltigkeitsstrategie bei.

 

Das wesentliche Element, die hierzu erforderlichen Kooperationen, Strategien und Projekte anzuregen und zu verstärken, ist der Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW). Er soll dazu beitragen, Strategien zu entwickeln und entsprechend der Herausforderungen Projekte umzusetzen. Mit Bezug auf die unterschiedlichen Potentiale und Herausforderungen der Städte und der ländlichen Räume soll deren gemeinsame Entwicklung gefördert werden. Die in einer Strategie zusammengefassten Projekte sollen die Städte und das Umland in ihrer Funktionsentwicklung unterstützen. Sie sollen kooperativ und partnerschaftlich mit relevanten Akteuren in den jeweiligen Räumen entwickelt und abgestimmt werden.
Insgesamt drei Themenfelder bilden den Rahmen, an dem sich die Strategien und Projekte inhaltlich ausrichten sollen:

  • Infrastruktur und Umwelt.
  • Mobilität und Energie.
  • Wirtschaft und Tourismus.

 

In den Wettbewerbsbeiträgen sollte auf alle Themenfelder Bezug genommen werden, entweder durch direkte Auswahl oder durch Querbezüge.

Es wird über die Fördermöglichkeiten der Mischachse hinaus durch diesen Wettbewerb der Anstoß gegeben, auch andere Fördermöglichkeiten im Rahmen der OP EFRE, ESF, des ELER sowie der nationalen Förderung inhaltlich einzubeziehen.

Fonds

EFRE, ESF, ELER

Weiterführende Informationen

Stadt-Umland-Wettbewerb

Stand: Juli 2021