Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung gebietsübergreifender und transnationaler Kooperationsvorhaben.
Förderziel
Die Maßnahme trägt hauptsächlich zu den Zielen des Schwerpunktbereichs 6b (lokale Entwicklung) bei. Die Verwirklichung der Regionalen Entwicklungsstrategien dient unter Ausschöpfung des endogenen Potenzials und der damit zusammenhängenden höheren Mitwirkung der lokalen Bevölkerung einer bottom-up-geprägten lokalen Entwicklung.
Fördergegenstände
Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
Rechtsfähige Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren (Lokale Aktionsgruppen).
Förderfähige Gebietskulisse
Im Rahmen von LEADER können Vorhaben gefördert werden, wenn diese in der im EPLR definierten Fördergebietskulisse für den ländlichen Raum und in den Gebietskulissen der anerkannten LEADER-Regionen umgesetzt werden.
Einen Link zu Details über die einzelnen genehmigten LEADER-Regionen erhalten Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz - Weiterführende Informationen".
Art der Unterstützung
Zuschüsse
Beschreibung
Unterstützung gebietsübergreifender und transnationaler Kooperationsvorhaben.
Die Förderung von Aktionen der gebietsübergreifenden Zusammenarbeit innerhalb Deutschlands umfasst die Kooperation zwischen mindestens einer LAG des Landes Brandenburg mit anderen LAG (sowie vergleichbaren Gruppierungen) in der Bundesrepublik Deutschland. Die Zusammenarbeit darf sich dabei nicht nur auf den Austausch von Erfahrungen und Informationen beschränken, sondern beinhaltet die Durchführung eines gemeinsamen Vorhabens. Das Kooperationsvorhaben hat sich in die Entwicklungsstrategie der Partner einzufügen und einen Beitrag zu deren Umsetzung zu leisten. Mit nationalen Kooperationsprojekten werden in der Entwicklungsstrategie der lokalen Aktionsgruppen enthaltene Ziele aufgegriffen und soll Mehrwert für die LAG-Gebiete entstehen. Die Durchführung des Vorhabens muss nicht zwangsläufig durch die lokalen Aktionsgruppen erfolgen. Die LAG kann Mitglieder in der Kooperationsvereinbarung benennen, die mit der Durchführung beauftragt sind. Die Zusammenarbeit kann nichtinvestive oder/und investive Teile umfassen. Gefördert werden Aufwendungen der LAG des Landes Brandenburg.
Die Förderung von Aktionen der transnationalen Zusammenarbeit umfasst die Kooperation zwischen mindestens einer LAG des Landes Brandenburg mit anderen LAG (sowie mit vergleichbaren Gruppierungen) der EU (ggf. auch darüber hinaus). Die Zusammenarbeit darf sich dabei nicht nur auf den Austausch von Erfahrungen und Informationen beschränken, sondern beinhaltet die Durchführung eines gemeinsamen Vorhabens. Das Kooperationsvorhaben hat sich in die lokale Entwicklungsstrategie der Partner einzufügen und einen Beitrag zu deren Umsetzung zu leisten. Es soll Mehrwert für die LAG-Gebiete entstehen. Die Durchführung des Vorhabens muss nicht zwangsläufig durch die lokalen Aktionsgruppen selbst erfolgen. Die LAG kann Mitglieder in der Kooperationsvereinbarung benennen, die mit der Durchführung beauftragt sind. Die Zusammenarbeit kann nichtinvestive oder/und investive Teile umfassen. Gefördert werden Aufwendungen der LAG des Landes Brandenburg.
Förderfähige Kosten:
- Studien, Planung, Betreuung, Konzepte Veranstaltungen etc.:
- Sachkosten.
- Anteilige Verwaltungs- und Personalkosten der Lokalen Aktionsgruppe unter der Voraussetzung, dass eine getrennte und klare abgegrenzte Verrechnung zu den Basiskosten des LAG-Management gewährleistet ist.
- Projektbezogene Reisekosten.
- Investitionskosten.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Die Vorhaben müssen einen Beitrag zur Zielerreichung der regionalen Entwicklungsstrategie leisten.
LEADER-Projekte müssen grundsätzlich im Gebiet einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) liegen. Bei einer geplanten Projektumsetzung ganz oder teilweise außerhalb ist eine Begründung der LAG dafür erforderlich, dass der Mehrwert des betreffenden Projekts dem LEADER-Gebiet zugute kommt.
Es muss eine Kooperationsvereinbarung vorliegen, die Details zur Umsetzung des Vorhabens, wie Finanzierung und Aufgabenverteilung regelt und die Inhalte und Ziele des Vorhabens beschreibt sowie ein positiver Beschluss des Entscheidungsgremiums der LAG zur Auswahl des Vorhabens.
Auswahlverfahren
Nach Art. 34 Abs. 3d der VO (EU) 1303/2013 erfolgt die Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen durch die LAG und die Auswahl der Vorhaben durch das Entscheidungsgremium der LAG. Die LAG legt die Prinzipien der Auswahlkriterien in der LEADER-Entwicklungsstrategie fest.
Die Auswahl der Vorhaben und deren Bewertung muss dokumentiert werden. Das Verfahren hat nichtdiskriminierenden, transparenten und objektiven Kriterien gem. Art. 34 der VO (EU) 1303/2013 zu genügen. Das Verfahren, die Auswahlkriterien und das Ergebnis müssen mindestens auf einer Internetseite der LAG öffentlich gemacht werden.
Die Genehmigung der Kooperationsprojekte durch die zuständige Behörde erfolgt spätestens vier Monate nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Vorhabenantrags.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.10.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2021
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Bis zu 80% der zuschussfähigen Ausgaben.