Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Schaffung und Tätigkeit operationeller Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP) „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“.
Förderziel
Die Unterstützung für die Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP trägt primär zum Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 2 bei.
Fördergegenstände
Beratung, Bildung, Qualifizierung, Management, Verwaltung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
Operationelle Gruppe sowie ggf. natürliche Person(en).
Förderfähige Gebietskulisse
Gebiete der Länder Brandenburgs und Berlins.
Art der Unterstützung
Zuschüsse
Beschreibung
Eine neue Stufe der Förderung im Rahmen der Zusammenarbeit stellt die Teilmaßnahme zur „Unterstützung für die Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP)“ dar. Operationelle Gruppen (OG) werden hierbei eine Schlüsselrolle einnehmen. Es werden die Operationellen Gruppen sowie ggf. Einzelpersonen gefördert, die ein eingereichtes Vorhaben mit anderen Partnern und Landwirtschaftsbetrieben organisieren und koordinieren. Diese Gruppen haben die Aufgabe, innovative Projekte zu begleiten, zu bearbeiten, die Ergebnisse überzuleiten und im Rahmen der Netzwerke zu publizieren. Die Operationelle Gruppe und/oder die Einzelperson wird nur mit einem bestätigten Projekt gefördert werden. Dieses Projekt muss sich aus einem aktuellen Bedarf der landwirtschaftlichen, gartenbaulichen und/oder forstwirtschaftlichen Praxis herleiten lassen und den EU- und Landesprioritäten gerecht werden. Außerdem ist deutlich geworden, dass die Förderung weiterer Formen der Zusammenarbeit mit einem breiteren Spektrum Begünstigter, die kleinere und größere Wirtschaftsbeteiligte mit einschließt, dazu beitragen kann, die Ziele der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums zu verwirklichen, indem den Wirtschaftsbeteiligten in ländlichen Gebieten dabei geholfen wird, wirtschaftliche, ökologische und sonstige Nachteile der Fragmentierung zu überwinden. Die Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau unterhalten aufgrund ihrer geringen Größe keine eigenen Forschungs- und Entwicklungskapazitäten. Durch die Zusammenarbeit im Rahmen der Vorhaben erhalten sie Zugang zu Forschungs- und Entwicklungskapazitäten sowohl von sektorspezifischen Forschungseinrichtungen als auch von innovativen Herstellern und Ausrüstern.
Unterstützt wird die Schaffung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“, die durch eine effektive Zusammenarbeit praxisrelevante Probleme und den diesbezüglichen Forschungsbedarf analysiert, anwendungsorientierte Lösungen findet und Wege der Umsetzung der Ergebnisse aufzeigt. Eine OG ist ein Zusammenschluss unterschiedlicher Akteure wie Praktiker, Wissenschaft und Forschung, Berater, gesellschaftliche Interessengruppen und Unternehmen der Agrarwirtschaft. Durch diesen Zusammenschluss verschiedener Akteure soll der Austausch befördert und problem- und anwendungsorientierte Lösungen sowie eine bessere Vernetzung geschaffen werden.
Die Festlegung der Anzahl der Akteure für einen Zusammenschluss zu einer OG obliegt den jeweiligen Mitgliedern entsprechend den verfolgten inhaltlichen Themen- und Zwecksetzungen. Es müssen jedoch mindestens zwei Akteure vorrangig mit landwirtschaftlichem Bezug sein.
Die OG widmen sich insbesondere den in Brandenburg und Berlin bedeutsamen EIP-Leitthemen und entwickeln Lösungsansätze zur:
- Entwicklung effektiver, umweltgerechter und/oder ökologischer Anbau- und Nutzungsverfahren, Verbesserung der Produktivität der Pflanzenproduktion und des Gartenbaus über standortangepasste Sorten, Düngung und Bodenbearbeitung.
- Verbesserung der Tierhaltung durch tiergerechte und leistungsorientierte Haltungs- und Zuchtverfahren.
- Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen durch gezielte Maßnahmen und verbesserte Bewirtschaftungsmethoden im Bereich der Forstwirtschaft.
- Verbesserung der Wertschöpfung land- und forst-wirtschaftlicher Produkte durch innovative Verarbeitungs- und Vermarktungsprogramme zum Aufbau und Qualifizierung regionaler Wertschöpfungsketten.
Mit diesen EIP-Leitthemen wird das besondere Interesse der Länder Brandenburg und Berlin zum Ausdruck gebracht. Dies ist keine abschließende Liste. Demzufolge sind grundsätzlich auch Vorhaben möglich, die außerhalb der oben genannten EIP-Leitthemen liegen.
Die Laufzeit der OG und des Innovationsprojektes beträgt mindestens 2 und höchstens 5 Jahre.
Förderfähige Kosten:
- Die tatsächlich entstandenen Ausgaben für Personal, die für die Organisation und Koordination der OG und bei der Durchführung des EIP-Projektes anfallen und nachgewiesen werden.
- Sachkostenausgaben, die aufgrund der Einrichtung und Organisation der OG sowie bei der Durchführung des EIP-Projektes entstehen und für die Umsetzung des Projektplans erforderlich sind, soweit sie folgende Ausgabenarten umfassen:
- Gründungskosten der OG.
- Kosten für die Leistungen der in der EIP agierenden Wissenschaftler (jedoch nie alleinstehend; es muss stets ein Zusammenhang zu dem EIP-Projekt hergestellt sein).
- Ausgaben für allgemeine Geschäftskosten der OG, insbesondere Büromaterial, Post- und Telefonausgaben, Reiseausgaben und Büromiete ausschließlich als Pauschale in Höhe von 15% der zuwendungsfähigen Personalausgaben.
- Aufwandsentschädigung für Projektbeteiligte soweit es keine Personalkosten sind, die die Organisation und Koordination der OG betreffen.
- Schutzrechtskosten.
- Schulungs- und Fortbildungskosten (jedoch nicht alleinstehend; es muss stets ein EIP-Zusammenhang hergestellt sein).
- Wissenstransfer- und Disseminationskosten.
- Beratungsleistungen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Der innovative Charakter des geplanten Projektes ist definiert und durch den EIP-Beirat bestätigt.
Die Umsetzung des innovativen Projektes erfolgt im Rahmen der EIP über die OG. Die OG muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Eine OG muss aus mehreren Partnern bestehen, darunter mindestens ein Praxispartner.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die OG mindestens eine Kooperationsvereinbarung verbindlich abgeschlossen haben, die den gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluss in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts darstellt. Weitere Formen des gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses sind dem Antragsteller freigestellt (z. B. Verein oder GmbH).
- Die OG muss über einen Arbeitsplan verfügen.
- Die OG hat die Erklärung zur Veröffentlichung der Projektergebnisse und Teilnahme am EIP Netzwerk mit Antragstellung rechtsverbindlich unterzeichnet vorzulegen.
- Die OG muss ihren Sitz in Brandenburg haben, dabei können auch Partner einer programmübergreifenden operationellen Gruppe als EIP-Projekt gefördert werden. Dabei muss mindestens ein Praxispartner seinen Sitz im Land Brandenburg oder Berlin haben.
Auswahlverfahren
Die Förderung erfolgt im einstufigen Verfahren. Sofern das EIP-Budget nach der ersten Antragsrunde noch nicht ausgeschöpft ist, wird eine weitere Antragsrunde erfolgen. Dies kann solange realisiert werden, bis das EIP-Budget erschöpft ist.
Anträge sind zu einem bestimmten Stichtag (noch nicht festgelegt) bei der BWB einzureichen. Die fachlich-inhaltliche Bewertung erfolgt durch den EIP-Beirat anhand eines Punktsystems durch EIP-spezifische, eindeutige und objektive Auswahlkriterien. Zusätzliche positive Beiträge zur Eindämmung des Klimawandels oder die Anpassung an seine Folgen und/oder zur Verbesserung der Umwelt bei Maßnahmen, ohne Primärwirkung auf Klima-/Umweltziele, werden bei der Projektauswahl berücksichtigt.
Je nach Ausprägungsgrad des einzelnen Kriteriums erfolgt eine Punktevergabe. Die Summe der einzelnen Punktwerte ergibt die Gesamtpunktzahl anhand derer eine Rangfolge der Projektanträge gebildet wird. Anträge unterhalb einer mehrwertorientierten Mindestschwelle (Punktwert) sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt.
Die Bedienung der Anträge erfolgt in absteigender Rangfolge bis zur Ausschöpfung der Mittel. Die Auswahlkriterien werden konsistent und transparent während des gesamten Programmplanungszeitraums angewendet.
Bei den Auswahlkriterien werden Bereiche wie die Zusammensetzung der OG; die Praxisorientierung der Projektvorschläge; eine offene Organisation der OG usw., wie in Sektion 3.1 und 9.2 der EIP-Leitlinien erwähnt, besonders berücksichtigt.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.09.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2020
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
Für die Einrichtung und Tätigkeit der operationellen Gruppen und für die Umsetzung des innovativen Projektes werden
- 100% der zuschussfähigen Ausgaben im ersten Jahr und
- in den Folgejahren 90% gefördert.
Für investive Ausgaben, die zur Umsetzung des Projektes erforderlich sind und nicht über die Maßnahme M 4.1 unterstützt werden, werden 50% der förderfähigen Ausgaben gefördert werden.
Bei Nicht-Anhang-I-Vorhaben (Siehe Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums für Berlin und Brandenburg) werden die Vorgaben für staatliche Beihilfen berücksichtigt.